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Diskussion:Alfred Jodl

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Juli 2005 um 04:34 Uhr durch Gimbal (Diskussion | Beiträge) (Jodl-Urteile). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von Leviathan

Frage: wie kann man von allen Verbrechen freigesprochen werden, wenn man dann doch nicht von allen Verbrechen freigesprochen wird - das sollte vielleicht etwas anders ausgedrückt werden (und könnte auf der englischen Seite noch ergänzt werden ...) Gruß, -- Schusch 00:09, 7. Jan 2004 (CET)

Dieser Hinweis findet sich übrigens NUR auf de.wikipedia.org

Ich zweifle daher die Richtigkeit des Widerrufs des Widerrufs an, bzw. dessen rechtliche Relevanz.

spiegel.de über Alfred Jodl:

Alfred Jodl, Generaloberst und Mitglied der Regierung Dönitz. Geboren 1890, arbeitet Jodl 1935 aktiv am Ausbau der Reichswehr zur Wehrmacht mit und wird Chef des Wehrmachtführungsstabs. In dieser Position steigt Jodl zum engsten Berater Hitlers für die Kriegsführung auf. Zwar kritisiert er Hitlers militärisches Vorgehen, bleibt ihm aber treu ergeben. 1945 unterzeichnet er für Dönitz die Kapitulation. In den Nürnberger Prozessen wird er unter anderem wegen Kriegsverbrechen 1946 hingerichtet. Ein deutsches Gericht rehabilitiert ihn später 

Da deutsche Richter nur ihrem Wissen und Gewissen verpflichtet sind, ist es auch ausgeschlossen, daß ein Minister weisungsbefugt wäre oder dessen Urteile einkassieren könnte. Wir sind hier nicht in Texas.

An die Gutmenschen: Geschichtsfälschung von links ist mindestens genauso gefährlich wie Geschichtsfälschung von rechts. Durch widerlegbare Behauptungen kann im Endeffekt der Eindruck entstehen, es sei letzten Endes alles über das Dritte Reich erstunken und erlogen. Und das kann niemand wollen.

  • snip* Dem Stimme ich zu. Allerdings ist es nicht immer so einfach zu wissen, was denn nun die Wahrheit ist. Selbst "normale"Lexikas wiedersprechen sich dauernd bei geschichtlichen Sachen. Allerdings wird hier im Ausland freier diskutiert.

Schaut mal bitte unter dem Link nach: http://www.shoa.de/content/view/255/92/ ziemlich weit unten. Ich halte Shoa.de gerade in dieser Sache sehr vertrauenswürdig. Übrigens ist ihm durch Dönitz auch noch das Ritterkreuz mit Schwertern verliehen worden.

--Leviathan 22:18, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Der shoa-link geht nicht auf. Abgesehen davon, dass auch ich etwas skeptisch bin, ob die Exekutive damals die Judikative zurückpfeifen konnnte, gab es das bayerische Ministerium für Sonderaufgaben (Ministerium für politische Befreiung) nach Archivangaben nur bis 1950. Wie kann dann ein entsprechender Minister 1953 den Widerruf eines Widerrufs verfügen...? Die Absätze zu Widerruf auf Druck der Amerikaner und Widerruf des Widerrufs scheinen suspekt. --Nocturne 1. Jul 2005 12:03 (CEST)


Hallo, ich habe damals den Widerruf des Widerrufs eingefügt und habe mich dabei, wie von Leviathan korrekt vermutet, an die Quelle von Shoa.de gehalten. Ich halte die Quelle für glaubwürdig, auch wegen der umfangreichen Literaturangaben. Ich finde die beiden letzten Zeilen wichtig. Der Widerspruch von SPIEGEL-Artikel zu Shoa.de ist mir auch aufgefallen. Vielleicht weiß jemand mehr zu den Jodl-Urteilen. Gimbal 04:34, 30. Jul 2005 (CEST)