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Abbiegen

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Unter Abbiegen versteht man das Ausfahren eines Fahrzeuges aus einer bevorrechtigten oder übergeordneten Straße in eine nicht bevorrechtigte oder untergeordnete Straße, beispielsweise von einer Hauptverkehrsstraße (übergeordnet) in eine Anliegerstraße (untergeordnet).

Beim Abbiegen wird davon ausgegangen, das die Ausfahrt aus dem fließenden Verkehr stattfindet. Dies führt dazu, das der Fahrbahnrand für abbiegende Fahrzeug anders gestaltet wird als für einbiegende Fahrzeuge. Beispielsweise werden die Ecken an Einmündungen für Abbieger mit größeren Radien ausgerundet. Auch werden teilweise Dreiecksinseln angelegt, die eine höhere Geschwindigkeit bei Abbiegen erlauben.

Bei gleichberechtigten Hauptverkehrsstraßen werden alle Ecken nach Möglichkeit wie zum Abbiegen ausgestaltet.

Beim Abbiegen sind drei Dinge wichtig: richtiges Blinken durch Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers, rechtzeitiges Einordnen und die Umschaupflicht. Wer nach rechts abbiegen will, muss sich möglichst weit rechts, Linksabbieger in analoger Weise links einordnen. Von Autofahrern wird grundsätzlich verlangt, sich mehrmals umzuschauen, wenn sie abbiegen wollen, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Bei Sichtbehinderung heißt es, sich langsam an dieses Fahrtmanöver heranzutasten.


Siehe auch: Abbiegefahrbahn, Abbiegefahrstreifen, Themenliste Straßenbau


In der Reiterei bezeichnet man mit Abbiegen den Vorgang, bei dem das Pferd gleichmäßig in seinem ganzen Rumpf (einschließlich Hals und Schweif) gleichmäßig gebogen wird, auch ohne Richtungsänderung und dann in einen Seitengang übergehend.


Im Bauwesen und im Handwerk versteht man unter abbiegen:

  • Ein geradliniges Teil so zu verändern, dass ein Teil mit zwei Richtungen und einer Ecke entsteht.
  • Ein ebenes Teil so zu verändern, dass ein Teil mit zwei Ebenen und einer Kante entsteht.