Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr (Deutschland)
Das Tempolimit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, zulässige Höchstgeschwindigkeit oder Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit, der nicht überschritten werden darf.
Es kann generell per Gesetz festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, Beförderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen.
Kennzeichnung
Weitergehende Tempolimits werden durch das Zeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt, die jeweilige Höchstgeschwindigkeit ist dabei in km/h oder mph angegeben.
Das im Bild rechts angezeigte Zeichen wird fast auf der ganzen Welt verwendet. Dieses Zeichen gibt es je nach Land in Zehner- oder in Fünferschritten. Im deutschsprachigem Raum sind Zehnerschritte üblich. In den USA wie auch in Kanada werden dafür andere Zeichen verwendet. Diese sind viereckig, das Tempolimit wird in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund dargestellt.
Die Zeichen können durch Zusatzschilder in ihrer Gültigkeit beschränkt werden, so dass es z. B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Während in den meisten Ländern die Limits in km/h angezeigt werden, wird es in Großbritannien und in den USA in Meilen pro Stunde (mph) angegeben.
Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ oder durch das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“. In Österreich und Deutschland kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen „Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.1) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen „Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.2) aufgehoben.
Eine Beschilderung kann entweder dauernd oder zeitlich begrenzt sein. Beispielsweise bei Baustellen wird den Baufirmen vorgeschrieben Tafeln aufzustellen. Dabei ist es unerheblich ob auf der Baustelle gearbeitet wird oder nicht.
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Beginn der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: 60 km/h)
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Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: 60 km/h)
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Ende sämtlicher Streckenverbote
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Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit, hier 30 km/h (Zeichen 274.1)
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Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit, hier 30 km/h (Zeichen Nr. 274.2)
Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf die Fahrbahn gemalt werden. Sie haben aber nur Hinweis- oder Erinnerungscharakter und sind gesetzlich nicht bindend.
Kontrolle
Eine Art der Verkehrsüberwachung ist die Ermittlung von Überschreitungen des Tempolimits etwa mithilfe von Radargeräten, Laserpistolen oder Section-Control. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen durch die Polizei vollgezogen.
Oft werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Sie dienen als Erziehungsmaßnahme und nicht zur Bestrafung.
Strecken ohne Tempolimit
Auf einigen Straßen wurde bis heute kein Tempolimit eingeführt. Am bekanntesten dürften die deutschen Autobahnen sein. So gibt es sogar organisierte Reisen nach Deutschland, deren Hauptbestandteil das unbeschränkte Rasen im Mietwagen der Oberklasse ist. Die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist seit dem Bestehen der Bundesrepublik in der Diskussion. Seit der Beteiligung der Grünen an der Bundesregierung im Jahr 1998 setzt sich jedoch keine der etablierten Parteien mehr dafür ein.
Das Northern Territory in Australien kennt außerhalb von Ortschaften kaum Geschwindigkeitsbeschränkungen. Kein generelles Tempolimit eingeführt haben die Isle of Man sowie Indien. In beiden Ländern werden nur punktuell an gefährlichen Strecken Geschwindigkeitszeichen aufgestellt.
Auf Grund der Straßenqualität sind Geschwindigkeiten in Indien über 150 km/h allerdings praktisch unmöglich. In Deutschland verhindert die hohe Verkehrsdichte auf den Autobahnen oft das Fahren höchster Geschwindigkeiten. Aus diesem Grund wird gesagt, dass die Straßen auf der Isle of Man für das Fahren mit hoher Geschwindigkeit am besten geeignet seien, selbst Nebenstraßen kennen dort kein Tempolimit. Allerdings gab es auf der 74,000 Einwohner fassenden Insel zwischen 1993 und 2003 112 Tote und 1.042 (ca. 1,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) schwer verletzte Opfer im Straßenverkehr. Inzwischen wird die Einführung eines Tempolimits diskutiert.
Ebenso hatte der US-amerikanische Bundesstaat Montana von 1995 bis 1999 keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Verkehrsteilnehmer waren – wie etwa auf deutschen Autobahnen auch – trotzdem verpflichtet, „vernünftig“ zu fahren. Es lag im Ermessensspielraum der Behörden, Bußen trotz fehlender Schilder zu verhängen; die Grenze hierfür lag oftmals bei 90 mph (144 km/h).
Geschwindigkeitsbeschränkungen international für Pkw (und Anhänger)
In den meisten Ländern gibt es an den Staatsgrenzen Hinweisschilder, die auf die wichtigsten Tempolimits im Land hinweisen. In der Abbildung rechts ist das entsprechende Hinweisschild wie es an der deutschen Staatsgrenze steht zu sehen.
Zuerst die Angabe für die Höchstgeschwindigkeit
- innerorts (50 km/h), darunter
- außerorts (100 km/h) und ganz unten die
- Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 km/h).
Europa
In den europäischen Ländern gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Alle Werte in km/h | |||||||
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Land | PKW und Motorräder | PKW mit Anhänger | |||||
Ortsgebiet | Freiland/Schnell- bzw. Expressstraße | Autobahn | Ortsgebiet | Freiland/Schnell- bzw. Expressstraße | Autobahn | ||
Belgien | 50 | 90 | 120 | 50 | 90 | 120 | |
Bulgarien | 50 | 90 | 130 | 50 | 70 | 100 | |
Dänemark | 50 | 80 | 130 | 50 | 70 | 80 | |
Deutschland | 50 | 100/∞1 | ∞1 | 50 | 80 | 80/1006 | |
Finnland | 50 | 80/100 | 120 | 50 | 60/80 | 80 | |
Frankreich | 50 | 90/110 | 1109/130 | 50 | 90/110 | 130 | |
Griechenland (PKW) | 50 | 90 | 120 | 80 | 80 | ||
Griechenland (Motorräder) |
70 | 90 | |||||
Großbritannien | 48 | 96/112 | 112 | 48 | 80/96 | 96 | |
Irland | 50 | 80/1008 | 120 | 80 | 80 | ||
Island | 50 | 80/9011 | - | 50 | 80 | - | |
Isle of Man | ∞ | - | ∞ | - | |||
Italien | 50 | 90/1302/1109 | 1109/130/1503 | 50 | 70 | 80 | |
Kroatien | 50 | 80/100 | 130 | 80 | 80 | ||
Luxemburg | 50 | 90/110 | 1109/130 | 50 | 90/110 | 130 | |
Malta | 80 | 60 | |||||
Niederlande | 50 | 80/100 | 120 | 80 | 80 | ||
Norwegen | 50 | 80 | 100 | 80 | 80 | ||
Österreich | 50 | 100 | 130/16010 | 50 | 1004 | 1005 | |
Polen | 50/60 | 90 | 130 | 70 | 80 | ||
Portugal | 50 | 90/100 | 120 | 70/80 | 100 | ||
Rumänien | 50 | 90/100 | 120 | ||||
Schweden | 50 | 70/90 | 110 | 80 | 80 | ||
Schweiz | 50 | 80/100 | 1207 | 50 | 80 | 80 | |
Slowakei | 60 | 90 | 130 | 80 | 80 | ||
Slowenien | 50 | 90/110 | 130 | 80 | 80 | ||
Spanien | 50 | 90/100 | 120 | 70/80 | 80 | ||
Tschechien | 50 | 90/130 | 130 | 80 | 80 | ||
Türkei | 50 | 90/130 | 130 | 70 | 70 | ||
Ungarn | 50 | 90/110 | 130 | 70 | 80 | ||
Zypern | 50 | 80 | 110 | 80 | 100 |
Bemerkungen:
1 kein Tempolimit , die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h
2 für Motorräder 110
3 zweispurige Richtungsfahrbahn: 130; dreispurige Richtungsfahrbahn: 150 (seit 2003, nur bei entsprechender Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h)
4 PKW mit schwerem Anhänger: 80, LKW mit schwerem Anhänger: 70
5 PKW mit schwerem Anhänger: 100, LKW mit schwerem Anhänger: 80
6 unter bestimmten Voraussetzungen, die eine Begutachtung durch den TÜV erfordern
7 LKWs und Gelenkbusse: 80, Reisebusse: 100
8 Auf Nationalstrassen
9 bei Regen
10 bei spezieller Freigabe mittels Verkehrstelematik
11 Bei befestigter (asphaltierter) Fahrbahndecke: 90, auf Schotteroberflächen: 80
Übersee
- In Australien gilt ein Limit von 100 bis 110 km/h auf Highways mit Ausnahme des Northern Territory, wo keine Tempolimits bekannt sind. Freilandstraßen haben ein Limit von 80 km/h.
- In China gilt auf Autobahnen ein Limit von 120 km/h seit dem 1. Mai 2004. Vorher lag es bei 110 km/h. Autostraßen (kuaisu gonglu) haben meistens ein Limit von 100 km/h. Freilandstraßen (China National Highways, die aber keine Autobahnen sind) haben ein erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- In Kanada darf man je nach Provinz auf Highways 100 oder 110 km/h fahren. Die Limits sind meist (in km/h) ausgeschildert.
- In Neuseeland gelten 50 km/h innerorts und 100 km/h auf Autobahnen. Fahrschüler dürfen generell maximal 70 km/h fahren. Lastwagen haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Schulbusse von 80 km/h.
- In den USA gilt je nach Bundesstaat auf Highways ein Tempolimit zwischen 88 und 120 km/h (55 bis 75 mph).
- In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt auf Autobahnen 120 km/h (zwischen Abu Dhabi und Dubai 160 km/h), auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 60 km/h als Tempolimit.
- In Brunei gilt auf Autobahnen 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 50 km/h als Tempolimit.
Innerorts
Innerhalb geschlossener Ortschaften (in Österreich Ortsgebiet) gilt in den meisten europäischen Ländern 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Es gibt aber Ausnahmen wie Griechenland mit 40 km/h oder Slowakei und Polen, wo 60 km/h gilt. In Polen besteht seit Sommer 2004 in der Zeit von 5 bis 23 Uhr innerorts ein Tempolimit von 50 km/h.
Missachtung
Keine andere Regel im Straßenverkehr stößt auf weniger Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern. Die Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung führt regelmäßig zu Unfällen. Das Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit ist die häufigste Ursache für tödliche Unfälle.