Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr (Deutschland)
Das Tempolimit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, zulässige Höchstgeschwindigkeit oder Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit, der nicht überschritten werden darf.
Es kann generell per Gesetz festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, Beföderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen.
Kennzeichnung
Weitergehende Tempolimits werden durch das Zeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt, die jeweilige Höchstgeschwindigkeit ist dabei in km/h oder mph angegeben.
Das im Bild rechts angezeigte Zeichen wird fast auf der ganzen Welt verwendet. Dieses Zeichen gibt es je nach Land in Zehner- oder in Fünferschritten. Im deutschsprachigem Raum sind Zehnerschritte üblich. In der USA wie auch in Kanada werden dafür andere Zeichen verwendet. Diese sind viereckig, das Tempolimit wird in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund dargestellt.
Die Zeichen können durch Zusatzschilder abgeschwächt werden, so dass es z. B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Während in den meisten Ländern die Limite in km/h angezeigt werden, wird es in Großbritannien und in den USA in Meilen pro Stunde (mph) angegeben.
Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ oder durch das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“. In Österreich und Deutschland kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen „Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.1) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen „Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.2) aufgehoben.
Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf die Fahrbahn gemalt werden. Sie haben aber nur Hinweischarakter und sind gesetzlich nicht bindend.
Kontrolle
Eine Art der Verkehrsüberwachung ist die Ermittlung von Überschreitungen des Tempolimits etwa mithilfe von Radargeräten, Laserpistolen oder Section-Control. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen durch die Polizei vollgezogen.
Oft werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Sie dienen als Erziehungsmaßnahme und nicht zur Bestrafung.
Strecken ohne Tempolimit
Auf einigen Straßen wurde bis heute kein Tempolimit eingeführt. Am bekanntesten dürften die deutschen Autobahnen sein. So gibt es sogar organisierte Reisen nach Deutschland, deren Hauptbestandteil das unbeschränkte Rasen im Mietwagen der Oberklasse ist. Die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist seit dem Bestehen der Bundesrepublik in der Diskussion. Seit der Beteiligung der Grünen an der Bundesregierung im Jahr 1998 setzt sich jedoch keine der etablierten Parteien mehr dafür ein.
Das Northern Territory in Australien kennt außerhalb von Ortschaften kaum Geschwindigkeitsbeschränkungen. Kein generelles Tempolimit eingeführt haben die Isle of Man sowie Indien. In beiden Ländern werden nur punktuell an gefährlichen Strecken Geschwindigkeitszeichen aufgestellt.
Auf Grund der Straßenqualität sind Geschwindigkeiten in Indien über 150 km/h allerdings praktisch unmöglich. In Deutschland verhindert die hohe Verkehrsdichte auf den Autobahnen oft das Fahren höchster Geschwindigkeiten. Aus diesem Grund wird gesagt, dass die Straßen auf der Isle of Man für das Fahren mit hoher Geschwindigkeit am besten geeignet seien, selbst Nebenstraßen kennen dort kein Tempolimit. Allerdings gab es auf der 74,000 Einwohner fassenden Insel zwischen 1993 und 2003 112 Tote und 1.042 (ca. 1,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) schwer verletzte Opfer im Straßenverkehr. Inzwischen wird die Einführung eines Tempolimits diskutiert.
Eine Legende dagegen ist, dass der US-amerikanische Bundesstaat Montana von 1995 bis 1999 keine Geschwindigkeitsbeschränkung gehabt haben soll. Tatsächlich gab es keine Temposchilder, die Verkehrsteilnehmer waren trotzdem verpflichtet, „vernünftig“ zu fahren. Es lag im Ermessensspielraum der Behörden, Bußen - trotz fehlender Schilder - zu verhängen. Als Grenze hierfür lag meistens bei 90 mph (144 km/h).
Geschwindigkeitsbeschränkungen international für Pkw (und Anhänger)
Europa
In den europäischen Ländern gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Alle Werte in km/h | |||||||
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Land | PKW und Motorräder | PKW mit Anhänger | |||||
Ortsgebiet | Freiland/Schnell- bzw. Expressstraße | Autobahn | Ortsgebiet | Freiland/Schnell- bzw. Expressstraße | Autobahn | ||
Belgien | 50 | 90 | 120 | 50 | 90 | 120 | |
Dänemark | 50 | 80 | 130 | 50 | 80 | 80 | |
Deutschland | 50 | 100 | ∞1 | 50 | 80 | 80/1006 | |
Finnland | 50 | 80/100 | 120 | 50 | 60/80 | 80 | |
Frankreich | 50 | 90/110 | 130 | 50 | 90/110 | 130 | |
Griechenland (PKW) | 40 | 90 | 110 | 80 | 80 | ||
Griechenland (Motorräder) |
70 | 90 | |||||
Großbritannien | 96/112 | 112 | 80/96 | 96 | |||
Irland | 80/1008 | 120 | 80 | 80 | |||
Isle of Man | ∞ | - | ∞ | - | |||
Italien | 90/1302 | 130/1503 | 70 | 80 | |||
Kroatien | 80/100 | 130 | 80 | 80 | |||
Luxembourg | 50 | 90/110 | 130 | 50 | 90/110 | 130 | |
Malta | 64 | 64 | |||||
Niederlande | 80/100 | 120 | 80 | 80 | |||
Norwegen | 50 | 80 | 90 | 80 | 80 | ||
Österreich | 50 | 100 | 130 | 50 | 1004 | 1005 | |
Polen | 50/60 | 90 | 130 | 70 | 80 | ||
Portugal | 90/100 | 120 | 70/80 | 100 | |||
Rumänien | 50 | 90/100 | 130 | ||||
Schweden | 70/90 | 110 | 80 | 80 | |||
Schweiz | 50 | 80/100 | 1207 | 50 | 80 | 80 | |
Slowakei | 90 | 130 | 80 | 80 | |||
Slowenien | 90/100 | 120 | 80 | 80 | |||
Spanien | 90/100 | 120 | 70/80 | 80 | |||
Tschechien | 90/130 | 130 | 80 | 80 | |||
Türkei | 90/130 | 130 | 70 | 70 | |||
Ungarn | 90/110 | 130 | 70 | 80 | |||
Zypern | 80 | 110 | 80 | 100 |
Bemerkungen:
1 ein generelles Tempolimit existiert nicht, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h
2 für Motorräder 110
3 zweispurige Autobahnen: 130; dreispurige Autobahnen: 150 (seit 2003, nur bei entsprechender Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h)
4 PKW mit schwerem Anhänger: 80, LKW mit schwerem Anhänger: 70
5 PKW mit schwerem Anhänger: 100, LKW mit schwerem Anhänger: 80
6 unter bestimmten Voraussetzungen die eine Begutachtung durch den TÜV erfordert
7 LKWs und Gelenkbusse: 80, Reisebusse: 100
8 Auf Nationalstrassen
Übersee
- in Australien gilt ein Limit von 100 bis 110 km/h auf Highways mit Ausnahme des Northern Territory, wo keine Tempolimits bekannt sind. Freilandstraßen haben ein Limit von 80 km/h.
- In China gilt auf Autobahnen ein Limit von 120 km/h seit dem 1. Mai 2004. Vorher lag es bei 110 km/h. Autostraßen (kuaisu gonglu) haben meistens ein Limit von 100 km/h. Freilandstraßen (China National Highways, die aber keine Autobahnen sind) haben ein erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- In Neuseeland gelten 50 km/h innerorts und 100 km/h auf Autobahnen. Fahrschüler dürfen generell maximal 70 km/h fahren. Lastwagen haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Schulbusse von 80 km/h.
- in der USA gilt je nach Bundesstaat auf Highways ein Tempolimit zwischen 88 und 120 km/h (55 bis 75 mph).
- in den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt auf Autobahnen 120 km/h (zwischen Abu Dhabi und Dubai 160 km/h), auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 60 km/h als Tempolimit.
Innerorts
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in den meisten europäischen Ländern 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Es gibt aber Ausnahmen wie Griechenland mit 40 km/h oder Slowakei und Polen, wo 60 km/h gilt. In Polen besteht seit Sommer 2004 in der Zeit von 5 bis 23 Uhr innerorts ein Tempolimit von 50 km/h.