Wertsicherungsklausel
Vorlage:Stub Eine Wertsicherungsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die Geldsummenschulden wertbeständig gemacht werden sollen, um sie der Geldentwertung (Inflation) zu entziehen.
Der Geldgläubiger soll immer den Betrag erhalten, der wertmäßig der vereinbarten Geldsumme im Augenblick des
Vertragsschlusses entspricht(Kaufkraftausgleich).
Genehmigungsplichtige und genehmigungsfreie Wertsicherungsklauseln haben sich bei langfristigen Dauerschuldverhältnissen (Miete, Pacht, Energielieferung, Contracting etc.) im Geschäftsverkehr
entwickelt, um die Geldentwertung zwischen Vertragsschluß und Zahlungszeitpunkten auszugleichen.
Der umgekehrte Fall, der Steigerung des Geldwertes, wonachen der Geldsummenschuldner nur soviel zu zahlen hat, wie dies
wertmäßig der Schuld im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprach, ist in den Verträgen zwar meist vorgesehen, hat aber in
der Praxis, Deflation tritt seltener auf, kaum eine Rolle gespielt.
Anknüpfung an Bezugsgrößen
Die gepalnte Wertsicherung soll durch die Anknüpfung an unterschiedliche Bezugsgrößen wie
- Goldpreis
- Wechselkurs einer ausländischen Währung (sog. Währungsklausel )
- Lebenhaltunskostenindices des Statistischen Bundesamtes
- Baukostenindex
- Heizölpreis
erreicht werden.
Gesamtwirtschaftliche Problematik
Gesamtwirtschaftlich betrachtet,besteht die Gefahr, dass die Geldentwertung durch Wertsicherungsklauseln beschleunigt wird,da bestimmte Preissteigerungen durch Wertsicherungsklauseln automatisch zu Preissteigerungen in den durch Wertsicherungsklauseln gesicherten Vertragsverhältnissen führen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich gleichlautende Wertsicherungsklauseln auf eine große Anzahl von Vertragsverhältnissen beziehen.
Rechtliche Regelungen
Ausvorgenannten Gründen sind Wertsicherungsklauseln in Verträgen zwar dem Grundatz nach verboten, dürfen jedoch im Einzelfallgenehmigt werden. Die Genehmigung oblag fürher der Bundesbank mit ihren angeschlossenen Landesbanken, seit dem 01.01.1999 ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) in Eschborn zuständig.
Rechtsgrundlagen
Genehmigungsvoraussetzungen
Genehmigungsfreie Wertsicherungsklauseln/ Andere genehmigungsfreie Rechtsvereinbarungen
Gleitklauseln
Genehmigungsfeie Preisgleitklauseln
Spannungsklauseln
Rechtslage in Österreich
Rechtslage in der Schweiz
Literatur
- Ulrich Bemmann/Sylvia Schädlich, Contracting Handbuch 2003, München, Neuwied, Köln 2003, ISBN 3-87156-555-5
Siehe auch: