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Diskussion:Staatsbürgerschaft

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Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von TA in Abschnitt Territorialprinzip (ius soli) - erledigt

Erledigtes

Ich finde den Artikel nicht schlecht, aber die Doppelungs-Situation zweier Artikel "Staatsbürgerschaft" und "Staatsangehörigkeit" ist schlecht. Deswegen schlage ich vor, beide Artikel zusammenzufassen (was jemand mit Sachkenntnis tun sollte, also nicht ich), und zwar unter dem Titel StaatsANGEHÖRIGKEIT, weil dies der Begriff des offiziellen Sprachgebrauchs ist - jedenfalls in Deutschland. StaatsBÜRGERSCHAFT könnte dann zum bloßen REDIRECT werden. -- StephanK 09:05, 20. Mär 2004 (CET)

Der Begriff Staatsangehörigkeit ist nur in Deutschland die offizielle Bezeichnung, nicht jedoch überall. Aber diese Diskussion hatten wir schon einmal, soweit ich mich erinnere. warum dann wieder alles zerfledert wurde, weiß ich nicht. Ich habe trotzdem noch den Absatz Verlust einer Staatsbürgerschaft eingefügt. --K@rl 07:50, 28. Mär 2005 (CEST)
Hi Guys, ichhatte einen Inuse-Marker gesetzt und bearbeite gerade die Zusammenführung unter Staatsbürgerschaft. Ich denke dass in puncto offiziell sich die Begriffe die Waage halten und sysnonym verwendet werden. Staatsbürgerschaft ist aber nicht so technokratisch und laien-/leserfreundlicher. Und internationaler... Ich achte auf vollständige Übernahme des bisherigen Contents... --Calvin Ballantine 01:03, 29. Mär 2005 (CEST)

Rechtslage seit 2000

m.E. reflektiert der Eintrag die Rechtslage seit 2000 nur unvollständig: [1] Rabauz 23:08, 14. Apr 2005 (CEST)

hmm... ich weiß jetzt nicht ganz genau, was du eigentlich meinst, etwa dieser Passus: Hier lebende ausländische Kinder, die vor 1. Januar 2000 zwar bereits in Deutschland geboren sind, das 10. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, können sich binnen eines Jahres einbürgern lassen. Voraussetzung für diese Einbürgerung ist ebenfalls, dass mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt (und nicht erst bei der Einbürgerung) die vorher genannten Aufenthalts- und Aufenthaltserlaubnisvoraussetzungen erfüllt. Diese Übergangsregelung fehlt in der Tat und ist sicher ein Nachtrag wert --Calvin Ballantine 00:40, 15. Apr 2005 (CEST)

Rechtslage in Deutschland und der EU, internationaler Vergleich

Der Absatz gehört aber zu Deutsche Staatsangehörigkeit - wenn sich auch hier immer wieder deutsche Paragraphen einschleichen. --K@rl 15:02, 2. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Territorialprinzip (ius soli) - erledigt

Zitat aus dem Artikel: Jeder im Staatsgebiet Geborene bekommt die Staatsbürgerschaft. Dieses Prinzip wird neben dem Territorialprinzip nicht nur von sog. Einwanderungsländern, sondern in den meisten Staaten praktiziert.

Worauf bezieht sich hier die Wendung "Dieses Prinzip"? So, wie er jetzt formuliert ist, macht dieser Absatz keinen rechten Sinn. Gruß, --TA 07:49, 16. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Ius soli und ius sanguinis neutralisiert II (Anmerkung)

  1. Diese Abschnitte wurden dahin gehend editiert, dass typische Länder benannt wurden. Dies ist irreführend, da der Artikel darstellen sollte, dass es sich um zwei parallele und nicht sich ausschließende de lege-Erwerbssysteme handelt.
  2. Dass das ius soli vor allem von Einwanderungsländern angewandt werde, ist unzutreffend und irreführend. Eine NPOV-gerechte Darstellung sollte den Umkehrschluss als unzutreffend ausschließen.
  3. Frankreich ist ein gutes Beispiel für modifiziertes ius soli, jedoch ist der Ausdruck „doppletes ius soli“ dort unüblich. Man spricht von Generationen. Ähnliches gilt für die USA.

Für die o.a. Punkte wurden nun neutrale Formulierungen gewählt. Es sollte wegen des NPOV Prinzips vermieden werden, (auch ohne wörtliche Erwähnung) die tendenzielle Sichtweise einer bestimmten politischen Partei in der deutschen Staatsbürgerschaftsreformdiskussion widerzugeben. Namentlich der CDU. Dies gilt freilich auch für die übrigen Parteien.--Calvin Ballantine 23:07, 13. Jun 2005 (CEST)

bin nicht so ganz glücklich mit deinen Änderungen. Warum soll z.B. nicht darauf hingewiesen werden daß in Dtl. das jus sanguinis Anwendung findet. Das dieses heute vielmals angewendet wird "weil" es schon die Römer so gemacht haben sehe ich auch nicht ein. So wird m.E. historischen Zusammenhängen zu viel Bedeutung beigemessen. Grüsse 790


Da vermischst du fürchte ich zwei Dinge, die an sich separat sind:

  1. In Deutschland findet unter anderem das ius saguinis Anwendung, man wird aber kaum ein Land anführen können, in dem es nicht auch praktiziert wird. Also ist Deutschland nichts Besonderes und wegen des sepraten Artikels Deutsche Staatsangehörigkeit nicht wirklich hervorhebenswert.
  2. Historsch gesehen würden Beispiele für eine ius sanguinis Parxis (also auch Deutschland) trivial wirken, weil das ius sanguinis mit der Rechtsidee einer Bürgerschaft zusammenhängt wie Caffè mit Wasser, auch wenn es viele Rezepte geben mag ;-)

Dem Geschichtsbezug soll man nicht überproportional Bedeutung beimessen, aber aus NPOV Sicht hat Deutschland nichts Beispielhaftes, Gruß --Calvin Ballantine 13:23, 19. Jun 2005 (CEST)

Es ist richtig, daß das ius sanguinis in sehr vielen Staaten praktiziert wird und nicht nur in Deutschland. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist unter diesem Gesichtspunkt keineswegs ein Ausnahmefall. Ich kann Dir aber überhaupt nicht zustimmen, daß es einen so engen Zusammenhang von ius sanguinis mit der Rechtsidee einer Bürgerschaft gibt, wie Du es behauptet. Die Rechtsidee der Bürgerschaft ist sowohl mit dem ius sanguinis wie mit ius soli vereinbar. Die Idee der Bürgerschaft ist unmittelbar mit der republikanischen Idee der Volkssouveränität verbunden. Demnach geht die Staatsgewalt vom Volk als der Gesamtheit der Bürger aus und die Bürger bilden nach dieser Vorstellung den Staat. Wie die Bürgerschaft entsteht oder wie man Bürger wird, ist dagegen eine ganz andere Frage. Ius sanguinis und ius soli sind im Hinblick auf die Rechtsidee der Bürgerschaft beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt vollkommen gleichrangige Prinzipien. -- Beblawie 14:22, 19. Jun 2005 (CEST)

Schweizer Staatsbürgerschaft

Im Abschnitt Einbürgerung (Naturalisation) ist die Schweiz nun zwar erwähnt, es wäre aber schön, wenn hierzu ein separater Artikel angelegt wird. Dieser ließe sich gewiss ausbauen...--Calvin Ballantine 11:52, 15. Jun 2005 (CEST)

Artikel muss überarbeitet werden

Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit und Nationalität sind drei verschiedene Sachen. Ein Mensch kann die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber türkischer Nationalität sein und wieder nicht die deitsche Staatsbrgerschaft haben. Zum Vergleich:

Der Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft wird seit den „citizenship“-Studien des englischen Soziologen Thomas M. Marschall (1950) gemacht. Während Staatsangehörigkeit die rechtlich formalisierte Mitgliedschaft zu einem Nationalstaat versteht, bezieht sich die Staatsbürgerschaft (citizenship) auf die materielle Ausstattung der Bürger mit rechtlichen, politischen und sozialen Partizipationsmöglichkeiten am Gemeinwesen.

Quelle: http://www.soemz.uni-sofia.bg/gast/suedost2/main/le3/le3.htm#anf

Benutzer:134.93.56.245

  • Das ist ein sehr interessanter (wenn auch soziologisch fokussierter) Aspekt. Ich finde, dies sollte gleich nach der Einleitung als Abschnitt "Begriff und Sprachgebrauch" eingebaut werden. Die gegenwärtige Fassung des Artikels ist jedoch nicht falsch, sondern nur eränzungsbedürftig. Wenn wir diesen diffusen Begriffsmix in der Einleitung belassen, ist auch der mindestens so diffuse Sprachgebrauch in der Staatspraxis gut abgebildet und wäre dann mit einem neuen Abschnitt gar kontrastriert... Könntest du das in Angriff nehmen? Gruß --Calvin Ballantine 12:16, 25. Jun 2005 (CEST)

@Benutzer:134.93.56.245: Diese Unterscheidung kann man ja machen (wobei das auch von der jeweiligen Sprache abhängig ist, was man z.B. unter Nationalität versteht). Über welche Rechte ein Staatangehöriger verfügt, hängt von dem jeweiligen politischen System ab. Von Bürgerschaft kann man erst in der Republik sprechen, wenn also das republikanische Prinzip anerkennt ist, d.h. daß die Souveränität bei den Bürgern (dem Staatsvolk) liegt und demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten für jeden einzelnen Bürger bestehen. Staatsangehörigkeit ist demnach tatsächlich nicht mit Bürgerschaft verbunden. Das gilt jedenfalls in einer Despotie oder einer absoluten Monarchie. Aber das heißt nun nicht, daß man unbedingt "Staatsangehörigkeit" und "Staatsbürgerschaft" unterscheiden muß. Schließlich ist in republikanisch-demokratischen Staaten Staatsangehörigkeit mit dem Anspruch auf Volkssouveränität und Demokratie verbunden. Außerdem wird in vielen Staaten eben von Staatsbürgerschaft, Bürgerschaft oder Nationalität gesprochen, wenn Staatsangehörigkeit gemeint ist. Diese unterschiedlichen Begriffe sollten deshalb im Artikel Staatsbürgerschaft erklärt werden. Dein obiges Beispiel verstehe ich im Unterschied zu Deinen allgemeinen Ausführungen jedoch nicht. Ein Deutscher türkischer Nationalität (also ein ethnischer Türke mit deutscher Staatsangehörigkeit) ist doch immer auch deutscher Bürger, ganz gleich, was man von der deutschen Demokratie halten mag. Ein Auseinanderfallen von Staatsangehörigkeit und Bürgerschaft sehe ich hier nicht. -- Beblawie 12:30, 25. Jun 2005 (CEST)


Du hast Recht, in der deutschen Sprache werden Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit als Synonymen benutzt, leider kann ich jetzt keine Beispiele finden, aber ich bin mir sicher dass es definitionsgemäß Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen gibt: als Staatsbürgerschaft, frz. citoyenneté (das Gemeinwesen im politischen Sinne), citizenship, wird die politische, rechtliche und soziale Partizipation am Nationalstaat gegeben und als Staatsangehörigkeit, frz. nationalité, die rechtliche Zugehörigkeit zum Staatswesen, also Pflichten und Rechte der Staatsbevölkerung. Soweit ich weiß gibt es im Englischen so ein Unterschied nicht. Ich bin mir auch nicht bewusst wo die Grenzen zwischen den beiden Begriffen verlaufen, also ich will nicht mehr darüber diskutieren. Aber dass Nationalität, definitionsgemäß, nicht mit Staatsangehörigkeit gleichgestellt werden kann ist für mich offensichtig, du hast ja wieder Recht, dass alle drei Begriffe sogar von den Staatsämtern als Synonyme benutzt werden, aber ja, ich weiß es nicht. Falls ich genauere Definitionen finde, melde ich mich noch, Grüße Hazim Benutzer:134.93.56.245


Fundstellen

Die Fundstellen zu völkerrechtlichen Verträgen und zu Gesetzen gehören i.a. hinter dem Tiel in Klammern. In solcher Ausführlichkeit wie wir sie hier haben, sind sie nur bei selteneren Regelwerken sinnvoll... Jedenfalls ist ein Satz wie "Deutschland ist beiden Abkommen beigetreten" nicht nur sythaktisch zweifelhaft, sondern auch inhaltlich unzutreffend. Nach völkerrechtlicher Übung wird ein Beitritt nicht per Veröffentlichung ausgeübt. Gruß --Calvin Ballantine 12:50, 26. Jun 2005 (CEST)


Wording: 3-Elemente-Lehre

Smile, also das scheint irgendwie das Lieblingsproblem unter uns Editoren zu sein. Aber im Abschnitt 3-Elemente-Lehre sollten wir bei der Darstellung, wie ein Staat definiert/anerkannt wird, die einzelnen Voraussetzungen nicht über Staat definieren (Zirkelschluss). Staatsbürger eines Landes ist als Formulierung da unverfänglicher (sonst sagten wir dem besonnenen Leser in etwa: Staatsvolk definiert Staat und das ist wenn ein Teil der Bvölkerung des Staates... - er würde sich nur wundern) In der Einleitung darf es léger sein. Gruß --Calvin Ballantine 13:18, 26. Jun 2005 (CEST)

  • Man kann aber nicht Staatsbürger eines Landes, sondern nur eines Staates sein. Die Staatsbürgerschaft setzt einerseits das Vorhandensein eines Staates voraus, andererseits wird dieser Staat durch die Staatsbürger konstituiert. -- Beblawie 13:25, 26. Jun 2005 (CEST)

Völlig einverstanden. Führen wir die Leute aber langsam heran, wen wir ihnen erklären was Staats-Bürger ist. Mit der Wechselwirkung bei der Staatsdefinition kommt es denke ich rüber. Aber es sollte nicht überall Staat~, Staat~ & Staat~ stehen, dann verknoten wir die sätze zu sehr. Und mit dem Ausdruck Bürger eines Landes dürften nur Pedanten Bauschmerzen haben, die Abiturienten freuen sich über eine légere Einführung.

W.e. bei einem solch langen Artikel ist weiter unten noch Gelegenheit, präzise zu werden. Sonst sollte man den Satz lieber streichen. Eine analoge Formulierung wie bei Deutsche Staatsangehörigkeit wäre aber unglücklich. International sind diese Begriffe diffuser und wandelbarer (Art. 20, 166 GG gelten ja nur hier)... Gruß --Calvin Ballantine 13:35, 26. Jun 2005 (CEST)


Multiple Staatsbürgerschaft (revert notice)

Es ist nie angenehm, neue Beiträge zu reverten, aber die letzten zwei Edits zu diesem Thema haben den Abschnitt nicht verbessert, sondern diffuser gemacht und inhaltlich werden einige Sachen unübersichtlich vermengt (Erwerbstatbestände de lege und per Verwaltungsakt). Bei diesem Umfang wurden Details über das Vermittlungsverfahren nicht maßstabgerecht in den Vodegrund gerückt. Ausreichend ist vielmehr den nicht realisierten Ansatz der Regierung darzustellen vor dem Hintergrund des internaionalen Vergleichs.
Im Übrigen ist zu erwähnen, dass die Praxis über die sog. "Hinnahme von Mehrstaatigkeit" nicht verändert wurde. Hier ist der Passus irreführend. --Calvin Ballantine 22:03, 11. Jul 2005 (CEST)

Ist das mit den Doppelbesteuerungsabkommen durch die Änderung diffuser geworden? Du hast nämlich nicht nur eine Änderung sondern gleich zwei revertiert. --Bhuck 20:22, 25. Jul 2005 (CEST)

Staatsbürgerschaft / Staatsangehörigkeit / Nationalität

@ Beblawie, @ Calvin Ballantine

Auch wenn die Nationalität kein Rechtsbegriff ist, so ist nicht gleich mit der Staatsbürgeschaft zu setzen, siehe Pässe multinationaler Staaten wie Rußland.

Die Angleichung mit der Nationalität sollte herausgenommen werden. -- Benutzer:134.155.99.42

  • Das beißt sich ja nicht. Bei der Einleitung kommt es darauf an anzudeuten, dass jeder dieser Begriffe diffus und uneinheitlich benutzt wird. An dieser Stelle zumindest braucht man nicht in semantische Feinheiten einzusteigen, ein extra Abschnitt weiter unten wie "Wording / Sprachgebrauch" kann ja angefügt werden. Vielleicht kann man auch den Artikel Nationalität aufräumen, der gegenwärtig nicht so gelungen ist und verlinken... --Calvin Ballantine 13:01, 14. Jul 2005 (CEST)
Es wird zwar in den Edit-Vermerken behauptet, Staatsbürgerschaft würde sich von Staatsangehörigkeit unterscheiden. Wenn das so ist, was sind die Unterschiede, und warum ist der Artikel zu Staatsangehörigkeit lediglich ein Redirect auf diesen Artikel zu Staatsbürgerschaft? Der Begriff Staatsangehörigkeit ist keinesfalls umgangssprachlich. --Bhuck 16:28, 26. Jul 2005 (CEST)
Jetzt, nachdem ich gerade geschrieben habe, Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft seien 100% synonym, fällt mir ein, dass der Fall von Minderjährigen vielleicht eine Ausnahme sein könnte. Sie haben eine Staatsangehörigkeit, ohne jedoch über volle Bürgerrechte zu verfügen. So spricht die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung von Einwohnern und von Bürgern--letztere sind nur Deutsche, die das 18. Lebensjahr erreicht haben (bzw. vielleicht ist das inzwischen an EU-Bürgerschaft angepasst worden?). --Bhuck 09:35, 29. Jul 2005 (CEST)

Straffung und Umgliederung

Ich habe den Artikel umgegliedert und versucht, ihn etwas zu straffen. Bei dieser Gelegenheit habe ich auch versucht, einige Stellen, die m.E. nicht ganz dem Neutralen Standpunkt der WP entsprachen, neutraler zu formulieren. Aljoscha 09:52, 26. Jul 2005 (CEST)