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Georg von Kopp

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Georg Kardinal Kopp (* 25. Juli 1837 in Duderstadt bei Göttingen; † 4. März 1914 in Troppau bei Breslau) war von 1881 bis 1887 Bischof von Fulda und von 1887 bis 1914 Fürstbischof Breslau.

Leben

Der Sohn eines armen Webers besuchte das Gymnasium in Hildesheim, war 1856-1858 Telegraphist im hannöverschen Staatsdienst, studierte 1858-61 an der theologisch-philosophischen Lehranstalt in Hildesheim und empfing 1862 die Priesterweihe. Nachdem er Schulvikar in Henneckenrode und Kaplan zu Detfurt gewesen, wurde er 1865 Hilfsarbeiter am Generalvikariat in Hildesheim, 1872 Generalvikar und Domkapilularund und 1881 Bischof von Fulda.

Er war trotz der gehässigsten Anfeindungen seitens der ultramontanen Presse eifrig bemüht, ein friedliches Verhältnis der Kirche zur preußischen Regierung herzustellen, und unterstützte den Papst Leo XIII. bei den Verhandlungen über die Revision der Maigesetzgebung. Zum Mitglied des Herrenhauses ernannt, nahm er 1886-87 an den Beratungen über die neuen Kirchengesetze von 21. Mai 1886 und 30. April 1887 hervorragenden Anteil, beantragte eine Reihe von Abänderungen zu gunsten der Kirche, die zum Teil angenommen wurden, und gab im Namen des Papstes bindende Erklärungen ab. Der Papst ernannte ihn 1887 mit Zustimmung der preußischen Regierung zum Fürstbischof von Breslau. Am 16. Januar 1893 nahm ihn Papst Leo XIII. als Kardinalpriester mit der Titelkirche Sant' Agnese fuori le mura in das Kardinalskollegium auf.


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