Technisches Hilfswerk
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Zivil- und Katastrophenschutzorganisation | |||
Gründungsdatum | 12. September 1950 | ||
erster amtierender Direktor | Otto Lummitzsch (maßgeblicher Wegbereiter des THW) | ||
Präsident | Albrecht Broemme | ||
Sitz | Bonn-Lengsdorf | ||
untersteht dem | Bundesministerium des Innern | ||
Basiseinheiten | 727 Technische Züge | ||
Taktische Einheiten | Zugtrupp, Bergungsgruppe, Fachgruppe | ||
Anzahl Hauptamtliche | 860 | ||
Anzahl Ehrenamtliche | 83.807, davon 41.887 aktive Einsatzkräfte (Stand Januar 2010)[1] | ||
Junghelfer in der THW-Jugend e.V. | 14.995 (Stand Januar 2010)[2] | ||
Frauenanteil | 8,9 % | ||
Aufbau | 668 Ortsverbände 66 Geschäftsstellen 8 Landesverbände | ||
Haushalt 2010 | 178.254.000 EUR | ||
Offizielle Homepage | http://www.thw.de/ |
Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wurde am 12. September 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern und hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Seit dem 25. August 1953 ist das THW eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ohne eigene Dienstherrenfähigkeit. Der internationale Name lautet „German Federal Agency For Technical Relief“. Es gibt weltweit keine andere Regierungs- oder Nichtregierungsorganisation mit einem vergleichbaren Aufgabengebiet.[3]
Aufgaben
Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Gesetz vom 29. Juli 2009 festgelegt:
Technische Hilfe im Zivilschutz
Die Notwendigkeit des nicht-militärischen Schutzes der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen und deren Beseitigung waren die hauptsächlichen Gründe für die Schaffung des Technischen Hilfswerkes. Mit dem gesetzlichen Auftrag wird heute direkt Bezug auf das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) genommen und damit auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Aufgabenbewältigung im Verteidigungsfall. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt das THW flächendeckend Einrichtungen und Einheiten auf, die aus Helfern gebildet werden. Das THW ist bewusst dem Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die THW-Helfer unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich wie Sanitätstruppen der Streitkräfte, diese sind militärische Nichtkombattanten).
Technische Hilfe im Ausland
Die Bundesrepublik Deutschland bietet anderen Staaten vor allem bei Naturkatastrophen Hilfe an oder reagiert auf Hilfeersuchen anderer Staaten und bedient sich dabei u. a. der technischen und personellen Mittel des THW. Der Einsatz des THW als humanitärer Botschafter ist ein wichtiges Element im Rahmen internationaler Beziehungen, die Hilfe wird hierbei über das Auswärtige Amt vermittelt.
Das THW hat für diese Zwecke die Schnelleinsatzeinheiten Bergung Ausland (SEEBA) und Wasser Ausland (SEEWA) aufgestellt, die innerhalb weniger Stunden weltweit Hilfe leisten können. In europäischen Nachbarländern kommen reguläre Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z. B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003) zum Einsatz.
Daneben gibt es die im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens entwickelten High Capacity Pumping Modules (HCP) und die durch das THW als Partner im EU-Mechanismus vorgehaltenen technischen Unterstützungsteams (Technical Assistance Support Teams (TAST)).
Für die Logistikabwicklung der ins Ausland zu verlegenden Einheiten wurde die Schnelleinsatzeinheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEElift) aufgestellt.
Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte im Auftrag des UNHCR durchgeführt, z. B. in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z. B. Brunnenbau).
Technische Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen
Als Behörde ist das THW gemäß den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes anderen Behörden gegenüber zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus wird das THW durch das THW-Gesetz dazu verpflichtet, auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe zu leisten, wenn es sich um Katastrophen, öffentliche Notstände oder Unglücksfälle größeren Ausmaßes handelt. Dies betrifft den Einsatz des THW in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also durch die Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten, Polizeien der Länder und des Bundes oder den Zoll (z. B. Beleuchtung). In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die Technische Hilfe auf Verkehrswegen. So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern und greift dabei auf seine zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz geschaffenen Potentiale an Technik und Organisation zurück.
Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Vereinbarung
Über die Fälle der Amtshilfe hinaus kann das THW öffentliche Aufgaben durch Vereinbarung übernehmen.
Geschichte
Vorläufer des Technischen Hilfswerks war die 1919 von Otto Lummitzsch, einem Pionieroffizier, gegründete Technische Nothilfe (TN), die bis 1945 existierte.
Nach Auflösung der TN durch die Siegermächte 1945 wurde Otto Lummitzsch am 12. September 1950 vom damaligen Bundesminister des Inneren, Dr. Gustav Heinemann, beauftragt, unter der Bezeichnung „Ziviler Ordnungsdienst“ eine ähnliche Organisation für die Bundesrepublik Deutschland aufzubauen. Ab 20. Oktober 1951 wurde die Bezeichnung „Technisches Hilfswerk“ (THW) offiziell; diese Wortschöpfung war nicht neu, sondern bereits Titel einer TN-Werbebroschüre von 1920 gewesen.
Bereits im Februar und März 1953 wurde der erste Auslandseinsatz durchgeführt (Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden). Am 25. August 1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt und diesem direkt unterstellt.[4] Das THW wurde unter anderem mit technischen Diensten im zivilen Luftschutz (später Zivilschutz) betraut [5]. Seit 1955 wurde das THW als Träger des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes in den Luftschutzhilfsdienst (LSHD) einbezogen.[6] Im Sommer 1955 verfügte das THW bereits über 343 Ortsverbände. Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet. Mit Gründung der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz im Jahre 1957 wurde das THW in diese Behörde eingegliedert. Der Personalbedarf konnte schnell gedeckt werden. Das große Problem der Anfangsjahre war die fehlende technische Ausstattung. Hier war (und ist) viel Eigeninitiative notwendig und viele Fahrzeuge waren damals Privateigentum. Einige Ortsverbände waren ausschließlich mit einer Schubkarre zum Transport ausgestattet.
In den folgenden Jahrzehnten wurde die Ausrüstung, insbesondere durch die Ausstattung mit modernen Gerätekraftwagen (GKW) und Mannschaftstransportwagen (MTW), vervollständigt und modernisiert. Seit der Deutschen Wiedervereinigung findet man nicht nur Militärgerät der Bundeswehr in den Reihen des THW, sondern auch Fahrzeuge der ehemaligen NVA wurden in die Ortsverbände integriert.
Infolge des THW-Helferrechtsgesetzes vom 22. Januar 1990 wurde das THW am 1. Januar 1993 aus dem inzwischen so benannten Bundesamt für Zivilschutz herausgelöst und besteht fortan als unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde des Bundesinnenministeriums fort.
Im Jahr 1994 wurde aufgrund der weltpolitisch veränderten Lage eine Umorganisation erforderlich. Die großen Bergungs- und Instandsetzungszüge wurden aufgelöst und in flexiblere Bergungsgruppen und Fachgruppen (z. B. Infrastruktur oder Beleuchtung) aufgeteilt. Einige Teileinheiten des THW wurden damals an die örtlichen Feuerwehren (z. B. ABC-Züge) oder Sanitätsorganisationen (z. B. Fernmeldezüge) abgegeben und der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.
Am 8. Dezember 2008 unterzeichneten der Präsident des Technischen Hilfswerks, Albrecht Broemme und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, ein „Kooperationsprotokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, und dem Bundesministerium der Verteidigung über die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland“. Danach kann das THW im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) Liegenschaften der Bundeswehr mitnutzen sowie gegenseitige Ausbildungsunterstützung leisten. Für Auslandseinsätze des THW wurden Vereinbarungen zum Mitflug von THW-Helfern in Transportflugzeugen der Bundeswehr, der medizinischen Mitversorgung von THW-Helfern in Einsatzsanitätseinrichtungen der Bundeswehr und zu verschiedenen Maßnahmen logistischer Unterstützung, z. B. Einbindung der THW-Helfer in die Feldpost- und Bargeldversorgung getroffen.
Mit der Standing Engineering Capacity (SEC) wurde ab 2010 eine Einheit des Technischen Hilfswerks aufgebaut, die technische und logistische Hilfe für internationale Friedensmissionen im Feld leisten kann. Sie umfasst eine Grundausstattung an Werkzeugen, Verbrauchsmaterial, Unterkünften, Fahrzeugen und Kommunikation in modularer Form. Parallel dazu wird derzeit ein Einsatzkräftepool aufgebaut, aus dem eine ständige Einsatzbereitschaft von bis zu 30 Einsatzkräften sichergestellt werden kann. Die SEC soll insbesondere in den Bereichen Wasserversorgung und -entsorgung, Elektroversorgung und verteilung (u. a. Generatoren), Holzbau und Holzverarbeitung, Metallbau und -verarbeitung, Hoch- und Tiefbau sowie gegebenenfalls im Kraftfahrzeugbereich (Werkstatt) schnell abrufbare Unterstützung für internationale Friedensmissionen auf Anforderung einer internationalen Organisation oder ausländischer staatlicher Stellen in den Bereichen humanitäre Soforthilfe, technische Hilfe oder Katastrophenschutz leisten können.
Direktoren/Präsidenten des THW
- 1952–1955 Direktor Otto Lummitzsch
- 1955–1958 Direktor Dr. Alexander Löfken
- 1958–1962 Direktor Dr. Rudolf Schmidt
- 1962–1977 Direktor Dipl.-Ing. Hans Zielinski
- 1977–1985 Direktor Dipl.-Ing. Hermann Ahrens
- 1985/1986 Direktor Dipl.-Verw. Helmut Meier
- 1986–2002 Direktor Gerd Jürgen Henkel
- 2002–2006 Präsident Dr. Georg Thiel
- seit 2006 Präsident Albrecht Broemme[7]
Organisation
Das THW hat rund 82.000 ehrenamtliche Helfer, darunter etwa 15.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und 860 hauptamtliche Mitarbeiter. Es ist möglich, beim THW seinen Wehrersatzdienst abzuleisten. Hierfür beträgt die Mindestverpflichtungsdauer zurzeit sechs Jahre.
Als Bundesoberbehörde des Bundesministeriums des Innern steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Derzeitiger Präsident ist seit dem 16. Mai 2006 Dipl.- Ing. Albrecht Broemme. Er war zuvor als Landesbranddirektor Leiter der Berliner Feuerwehr. Der Sitz der THW-Leitung ist in Bonn-Lengsdorf zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Aufbauorganisation
668 THW-Ortsverbände, 66 Geschäftsstellen, 8 Landesverbände und die Bonner THW-Leitung sind eingebunden in Verwaltungs- und Organisationsstrukturen. In den Ortsverbänden sind ausschließlich ehrenamtliche Helfer tätig, in den anderen Organisationseinheiten wird hauptamtliches Personal beschäftigt.
THW-Leitung
Die THW-Leitung mit Sitz in Bonn untersteht dem THW-Präsidenten und unterstützt diesen bei seinen täglichen Amtsgeschäften. Sie besteht aus dem Leitungs-Stab, dem Beauftragten für das Ehrenamt und den zwei Abteilungen Einsatz mit den Referaten E1 Grundsatz, E2 Ausland, E3 Kompetenzentwicklung, E4 Logistik und E5Technik sowie der Abteilung zentrale Dienste mit den Referaten Z1 Helfer und Personal, Z2 Organisation, Z3 Finanzen, Z4 Recht und Z5 Information und Kommunikation. Das THW-Logistikzentrum mit Dienstsitz in Heiligenhaus ist ebenfalls mit seiner Zugehörigkeit zum Referat E4 Logistik unmittelbarer Bestandteil der THW-Leitung.
THW-Landesverbände

Die acht Landesverbände sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. Ihnen stehen die Landesbeauftragten vor, denen für ihre Arbeit ebenfalls zwei Referate (Einsatz und Ehrenamt / zentrale Dienste) zur Verfügung stehen, sowie die Stellen Büromanagement und Kommunikation.
Derzeit sind sie wie folgt auf geteilt:
- Landesverband Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
- Landesverband Bayern mit Sitz in München
- Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt mit Sitz in Berlin und den Sonderaufgaben THW-Informationszentrum und Wahrnehmung von Hauptstadtaufgaben
- Landesverband Bremen, Niedersachsen mit Sitz in Hannover und den Sonderaufgaben Aufbau Ölschadensbekämpfung und Aufbau SEB ABC
- Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel
- Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland mit Sitz in Mainz
- Landesverband Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Heiligenhaus (ebenfalls Sitz des Logistikzentrums)
- Landesverband Sachsen, Thüringen mit Sitz in Altenburg
THW-Geschäftsführerbereiche
In den Landesverbänden sind insgesamt 66 Geschäftsführerbereiche eingegliedert, die wiederum die Ortsverbände betreuen, ihnen als Außenstellen der Landesverbände aber nicht weisungsbefugt sind. Die Geschäftsführerbereiche werden von einem Geschäftsführer geleitet, welcher der Ansprechpartner auf der regionalen Ebene ist. Ihm zur Seite stehen mehrere Sachbearbeiter und Bürosachbearbeiter.
THW-Ortsverbände

Das Konzept des THW sieht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt mindestens einen Ortsverband (OV) vor, deutschlandweit gibt es derzeit 668 Ortsverbände. Jedem Ortsverband steht der Ortsbeauftragte als ehrenamtlicher Behördenleiter vor. Er wird vertreten durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten, der gleichzeitig auch Leiter des OV-Stabs ist. Daneben steht der Technische Zug als Einsatzeinheit eines Ortsverbandes.
OV-Stab
Der OV-Stab bildet die Verwaltungseinheit eines Ortsverbands und dient der Führung und Organisation. Im Einsatzfall geht aus ihm die Leitungs- und Koordinierungsstelle des Ortsverbandes hervor, die LuK-OV. Folgende Mitglieder sind in einem OV-Stab tätig:
- Stellvertretender Ortsbeauftragter (Leiter des OV-Stabes, stv. OB)
- Ausbildungsbeauftragter (AB)
- Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
- Jugendbetreuer (JB)
- Verwaltungshelfer (VwHe)
- Schirrmeister (SM)
- OV-Koch (Koch)
Des Weiteren sind in jedem Ortsverband zwei Fachberater (FaBe) vorgesehen, die dem Ortsbeauftragten direkt unterstellt sind.
Technischer Zug

Die operativen Einheiten sind über die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) definiert, daraus ergibt sich eine bundesweite Einheitlichkeit, die bei großen Einsätzen wie zum Beispiel dem Elbehochwasser 2002 von Vorteil ist. Egal ob eine Einheit aus Bayern oder aus Schleswig-Holstein kommt, der Anforderer kann sich auf vergleichbare Fähigkeiten verlassen.
In den Ortsverbänden sind derzeit 727 Technische Züge (TZ) flächendeckend disloziert. Deshalb ist eine schnelle Einsatzfähigkeit für die vielfältigsten Anforderungen sichergestellt.
Der Technische Zug untersteht dem Zugführer und besteht grundsätzlich aus dem Zugtrupp der ihn unterstützt, der 1. Bergungsgruppe für den schnellen und mobilen Einsatz, sowie mindestens einer Fachgruppe. Optional kann der Zug um eine 2. Bergungsgruppe verstärkt werden, welche für den überwiegend stationären Einsatz mit schwereren Geräten bzw. zur Unterstützung der 1. Bergungsgruppe ausgestattet ist. Die Bergungsgruppen sind flächendeckend in jedem Ortsverband vorhanden und stellen die Basis des THW dar. Verstärkt werden sie von den verschiedenen Fachgruppen. Der Funkrufname der THW Einheiten lautet im 2 m und 4-m-Sprechfunk Heros.
Zugtrupp
Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Er richtet eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten/Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten bzw. Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.
1. Bergungsgruppe
Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug. Das Personal und die Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. In der Regel kommt diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz. Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
2. Bergungsgruppe
Die 2. Bergungsgruppe (2. BGr) verfügt neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, über zusätzliche, schwere Komponenten. Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge mit denen eine schwere Bergung auch da geleistet werden kann, wo Abgase oder Lärm verbrennungsgetriebener Werkzeuge den Einsatz behindern oder Verletzte gefährden würden. In den 66 Geschäftsführerbereichen ist je einmal als Typ B eine „schwere“ Version der 2.BGr, vorhanden. Sie ist zusätzlich mit Betonkettensäge, Plasmaschneider, Kernbohrgerät und schweren Hebekissen (132 t) ausgestattet.
Fachgruppe
Eine Fachgruppe ist eine Teileinheit des Technischen Zuges oder eigenständige Einheit mit speziellen überörtlichen oder -regionalen Einsatzaufgaben. Sie sind für Einsätze bei großen Schadenereignissen, für Auslandseinsätze sowie für besondere Schadenfälle vorgesehen. Sie sind auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs in ihrer jeweiligen Spezialisierung teilweise in geringerer Zahl vorhanden. Durch die auf überörtliche Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur stellt dies aber kein Problem dar, jede Fachgruppe ist jederzeit deutschlandweit verfügbar.
THW-Jugend
Die THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Jungen und Mädchen ab zehn Jahren spielerisch an die Arbeit des THWs heranzuführen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger eingetragener Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten.
Helfervereinigungen
Eine immer wichtigere Rolle spielen innerhalb des Technischen Hilfswerks die sogenannten Helfervereinigungen. Diese sind meist gemeinnützige Vereine, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Technische Hilfswerk von außen zu unterstützen. Die Helfervereinigungen stehen außerhalb der Behördenstruktur und unterstützen die Helfer und Ortsverbände durch eigene Angebote und Spenden. So zum Beispiel können sich die Helfer als Mitglieder einer Helfervereinigung für Fälle der Berufsunfähigkeit absichern. Manche Helfervereinigungen haben sich zum Beispiel das Ziel gesetzt, die früher im THW vorhandene kameradschaftliche Kommunikation wieder aufleben zu lassen. Eine große Rolle in diesem Zusammenhang spielen die großen Kommunikationsplattformen außerhalb des bundeseigenen THW-Extranets.
Einsatz
Im Rahmen der Einsatztaktik und Einsatzorganisation des THW unterscheidet das THW Einsatzstruktur und THW-Struktur. Einsatzstruktur bezeichnet im Einsatzfall den Zuständigkeitsbereich von Einsatzleitungen und Führungsstellen. In diesen Bereich werden THW-Potenziale entsandt. Die THW-Struktur umreißt den Zuständigkeitsbereich, in dem das THW im Einsatzfall Leitungs-, Koordinierungs-, Unterstützungs- und sonstigen operativen Maßnahmen innerhalb seiner eigenen Struktur und somit außerhalb der Einsatzstruktur vornimmt.
Bedeutende Einsätze
- Das Oderhochwasser 1997 war mit 54 Einsatztagen und mehr als 7200 THW-Helfern aus 392 Ortsverbänden der erste große Einsatz nach der Wiedervereinigung.
- Zu Beginn des Jahres 2000 hatte das THW den größten Auslandseinsatz in Frankreich. Mehr als 1.500 Helfer halfen bei der Beseitigung von Schäden durch Winterstürme.
- Der größte Einsatz in der Geschichte des THWs war das Elbehochwasser 2002, bei welchem 24.000 Helfer mit 1.750.000 Stunden und technischem Gerät im Einsatz waren.
- Flutkatastrophe in Südfrankreich Ende 2003: Insgesamt 1.300 THW-Einsatzkräfte kämpften ca. 14 Tage gegen die Fluten - mit einer Pumpleistung von rund 670 Kubikmetern pro Minute.
- Nach dem Ende des Bürgerkriegs in Liberia ist das THW seit Mai 2005 im Rahmen der UN-Friedensmission United Nations Mission in Liberia (UNMIL) für die Wartung und Instandsetzung der Generatoren in Monrovia zuständig.
- Elbehochwasser 2006
- nach dem Seebeben im Indischen Ozean 2004
- Einsatz nach dem Hurrikan Katrina in New Orleans
- Die SEEWA Fachgruppe half bei der Trinkwasseraufbereitung im Südlibanon 2006
- Bundesweit wurde das THW zur Beseitigung der Sturmschäden, die der Sturm Kyrill am 18. und 19. Januar 2007 angerichtet hat, angefordert. Hier war fast die Hälfte aller Ortsverbände mit ca. 5500 Kräften eingesetzt.
- Im Jahr 2009 Aufbauhilfe in Italien nach schweren Erdbeben
- Seit 15. Januar 2010: Trinkwasserbereitung nach dem Erdbeben auf Haiti
- Hilfe beim Hochwassereinsatz in Polen im Frühjahr 2010
Ausbildung
Die Ausbildung im THW wird durch die THW-Dienstvorschrift 2 (THW-DV 2) geregelt. Danach ist die Ausbildung in drei Stufen gegliedert.
Die Helfer des THW durchlaufen zunächst in Ausbildungsstufe 1 "Einsatzbefähigung" die Grundausbildung, in der allgemeine Grundlagen zum Umgang mit Geräten, Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW vermittelt werden. Die Grundausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die sich aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil sowie einer Teamprüfung zusammensetzt. Ausbildungsinhalte und Prüfung sind einer Prüfungsvorschrift geregelt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung werden die Helfer ihrer Verwendung innerhalb des Ortsverbandes zugeführt. Es schließt sich Ausbildungsstufe 2 "Fachbefähigung" an, die mehrere Ausbildungsabschnitte kombiniert. Die Fachausbildung dient der Vorbereitung der Helfer auf ihre fachspezifischen Aufgaben in der Einsatzeinheit des THW. Bestimmte Funktionen bedürfen weiterer gesonderter Ausbildung im Rahmen der Funktionsausbildung. Dies betrifft z. B. Sanitätshelfer, Kraftfahrer oder Maschinisten. Führer und Unterführer des THW werden im Rahmen der Führungsausbildung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Auslandsausbildung schließlich dient der Ausbildung von Helfern, die für eine Auslandsverwendung in Frage kommen.
In Ausbildungsstufe 3 "Weiterbefähigung" werden die Helfer nachhaltig fortgebildet, um den Wissensstand zu halten und Neuerungen weiterzugeben.
Die in den Ausbildungsstufen beschriebenen Ausbildungsnotwendigkeiten werden durch die Ausbildungssystematik sichergestellt. Durch die Standortausbildung wird grundsätzlich die Fachausbildung realisiert. Bereichsausbildungen dienen u.a. der ortsverbandsübergreifenden Ausbildung eines bestimmten Themengebietes (z. B. Sprechfunkerausbildung) und gleichartiger Funktionsträger (z. B. Zugführerfortbildung). Die schulische Ausbildung stellt die gesamte Palette der Fachbefähigung in Gänze oder in Ergänzung zu anderen Ausbildungsformen sicher. Das THW unterhält dazu eine THW-Bundesschule mit den Schulstandorten Hoya (Niedersachsen) und Neuhausen auf den Fildern (Baden-Württemberg) sowie mit dem Bereich E-Learning. Es werden aber auch Lehrgänge an der AKNZ Ahrweiler oder der DEULA Nienburg durchgeführt.
Die Ausbildungssystematik sieht darüber hinaus weitere Ausbildungsformen sowie als besondere Ausbildungsform Übungen und Wettkämpfe als Abbildung der Einsatzrealität vor.
Dienstkleidung
THW-Angehörige sind zum Tragen einer eigenen Dienstkleidung verpflichtet, diese ist im Allgemeinen dunkelblau. Es wird zwischen Arbeits-, Einsatz- und Dienstanzug unterschieden. Letztere verfügen neben einem Ärmelabzeichen auch über Dienststellungskennzeichen.
Arbeitsanzug
Der Arbeitsanzug besteht aus robuster, blauer Arbeitskleidung und wird bei allgemeinen Arbeiten in der Unterkunft getragen, z. B. bei technischen Diensten, wie Wartung und Reparatur von Geräten oder Fahrzeugen.
Einsatzanzug

Der Einsatzanzug wird im Einsatz und auch bei bestimmten Ausbildungen getragen. Er dient auch zur Repräsentation des THW in der Öffentlichkeit, z. B. bei Festen und Vorführungen. In den 60er Jahren wurde der Einsatzanzug als Pilotenanzug bezeichnet. Am Anfang war er sandfarbig und wechselte in den 70er in die Farben grau-blau (heute noch oft als Arbeitsanzug getragen), bevor er im Jahr 2000 durch den neuen Multifunktionsanzug ersetzt wurde. Die neue Einsatzbekleidung besteht aus Helm, Jacke (mit Fleece-Innenjacke), T-Shirt (kurz- oder langarm), Hose (mit Innenhose) und Stiefel mit Reißverschluss. Der gelbe Helm erfüllt die Norm DIN EN 443 für Feuerwehrhelme. Die blaue Gore-Tex-Jacke ist mit gelben Reflexstreifen an den Ärmeln ausgestattet. Auf der Rückseite ist ein Leuchtstreifen mit der Aufschrift THW (bzw. Zug/Gruppenführer). Für kalte Tage gibt es eine Fleece-Jacke. Blau sind auch die T-Shirts und die Hose, welche im unteren Bereich mit Leuchtstreifen versehen ist. Eine wasserdichte Innenhose schützt die Einsatzkräfte vor Chemikalien. Die Schuhe sind Sicherheitsschuhe, verstärkt mit feuer- und säurefester Sohle. Der Einsatzanzug kostet ca. 650 Euro.
Dienstanzug
Für die übrigen Dienste, die keine besondere Schutzkleidung erfordern, steht ein Dienstanzug zur Verfügung. In der Praxis wird dieser jedoch oft nur zu besonderen Anlässen getragen, z. B. bei Tagungen, Empfängen oder Ehrungen.
Kopfbedeckung
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Schutzhelm Dräger HPS 4100 | Vorgänger der aktuellen THW-Helme |
Der speziell für das THW angefertigte Schutzhelm HPS 4100 der Firma Dräger zählt zur persönlichen Schutzausrüstung eines jeden Helfers und muss im Einsatz getragen werden. Er hat die Form des Gefechtshelmes der deutschen Streitkräfte und kann weitere Ausstattung aufnehmen, wie Lampe, Visier oder Schutzbrille und Nackenleder. Wenn die Helfer einen Gefahrenbereich verlassen oder wenn es erlaubt ist, den Helm abzusetzen (z. B. bei der Deichverteidigung) können die Helfer auf eine Baseballmütze zurückgreifen. Der vormals getragene Helm entsprach einem Arbeitsschutzhelm, jedoch mit Kinnriemen. Ein Visier und ein Nackenschutz aus Leder konnten angebracht werden.
Seit Anfang der 1990er-Jahre gibt es im THW auch Barette. Es hängt jedoch vom jeweiligen Ortsverband ab, ob und wann diese getragen werden. In der aktuellen Bekleidungsrichtlinie sind sie, wie auch die Dienstmütze, außer Dienst gestellt. Vorhandene Bestände beider Kopfbedeckungen dürfen jedoch getragen werden.
Kennzeichnung
Dienststellungskennzeichen für ehrenamtliche Helfer
In den Ortsverbänden wird die Dienststellung der Helfer mit weiß oder blau abgesetzt gekennzeichnet. Der Ortsbeauftrage trägt als Dienststellenleiter ein golden abgesetztes Dienststellungskennzeichen. Mangels Verwendung von Dienstgraden im THW entfällt auch eine entsprechende Kennzeichnung. Helfer-Anwärter tragen kein Dienststellungskennzeichen, daher erhalten die Helfer erst mit erfolgreich absolvierter Grundausbildung ihre Abzeichen.
Anmerkung: Die Fachgruppen Logistik und Führung/Kommunikation sind nicht Teil des Technischen Zuges. Sie dienen zur Versorgung und Führung mehrerer THW-Einheiten bei Großeinsätzen und sind über das gesamte Bundesgebiet in einigen Ortsverbänden stationiert.
Abzeichen für Sonderausbildung
Es wird überlegt anstelle des THW-Logos ein Piktogramm auf dem Dienststellungskennzeichen darzustellen, welches die Sonderausbildung des Helfers darstellt. Doch aufgrund der schlechten Sichtbarkeit des jeweiligen Zeichens für Kameraden, Führer oder Bedarfsträger wie die Feuerwehr, werden noch andere Lösungen diskutiert. Darstellungsmöglichkeiten könnten verschiedenfarbige Westen, Armbinden oder Helmaufkleber sein.
Atemschutzgeräteträger | Kraftfahrer | Sprechfunker | Sanitätshelfer |
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Bootsführer, Fährenführer |
Maschinist | Sprengberechtigter | ABC Fachhelfer |
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Funktionskennzeichen für ehrenamtliche Helfer auf Landes- und Bundesebene
Bundessprecher |
Stellvertretender Bundessprecher |
Landessprecher | Stellvertretender Landessprecher |
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Funktionskennzeichen für hauptamtliche Mitarbeiter
Präsident |
Vizepräsident |
Landesbeauftragter, Leiter der Bundesschule, Abteilungsleiter, Beauftragter für das Ehrenamt |
Referatsleiter, Schulmanager, Leiter des Leitungsstabes |
Referent |
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Geschäftsführer | Sachbearbeiter, Fachlehrer |
Bürosachbearbeiter, Ausbilder |
Kraftfahrer, Gerätehandwerker |
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Farbgebung
Die Fahrzeuge, Bekleidung und ein großer Teil der Ausrüstung des Technischen Hilfswerks sind in Blautönen gehalten (RAL-Nummer 5002, Ultramarinblau). Der Grund dafür ist, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Fahrzeuge von Bergungszügen – die übrigens nicht nur dem THW, sondern auch vielen Feuerwehren unterstellt waren – blau angestrichen wurden. So konnte man die „rote Feuerwehr“ für die Brandbekämpfung von der „blauen Feuerwehr“ für Bergungsaufgaben unterscheiden. Bergungszüge hatten in den Zeiten des Kalten Krieges unter anderem die Aufgabe, bei kriegerischen Auseinandersetzungen Menschen zu retten und Tiere und Sachwerte zu bergen sowie die Infrastruktur wiederherzustellen.
Im Jahre 1995 wurden die Bergungszüge im Rahmen der Umstrukturierung des THW durch Technische Züge ersetzt, die blaue Farbe blieb bestehen und entwickelte sich zu einem weltweiten Erkennungszeichen des Technischen Hilfswerks. So existieren in Anlehnung an andere bekannte Werbesprüche inoffizielle Slogans wie „THW – Die blauen Engel“ oder „THW – Unser Strom ist blau!“ (z. B. als Beschriftung großer Notstromaggregate).
Eine Ausnahme stellen die Fahrzeuge der Fachgruppe Führung/Kommunikation dar, welche im Einsatzfall als Führungsstelle benutzt werden (Führungskraftwagen und Führungs-/Kommunikationskraftwagen mit Führungs- und Lageanhänger). Diese sind weiß lackiert und mit blauer Schrift versehen (früher orange mit weißer Schrift), damit sie schnell als Führungsstelle zwischen anderen Fahrzeugen erkannt werden können. Außerdem reduziert sich so die Wärmeentwicklung im Inneren bei langer Sonneneinstrahlung.
Selbstverständnis des THW
Aus heutiger Sicht ist es schwer vorstellbar, was passiert wäre, wenn Deutschland in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg wiederholt Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen geworden wäre. Da die Kriegsgefahr jedoch bestand und das geteilte Deutschland genau zwischen den beiden Hauptgegnern lag, musste neben dem Aufbau eigener Streitkräfte auch mit dem Aufbau des Zivil- und Katastrophenschutzes begonnen werden.
Doch auch damals waren sich die Politiker nicht einig, wie man die Zivilbevölkerung sinnvoll gegen die Gefahren schützen konnte. Die Aufstellung sogenannter Bergungszüge, die bei ABC-Angriffen eingesetzt werden sollten, ist ein naheliegendes aber glücklicherweise nie eingesetztes System gewesen. So wären die Aufgaben des Technischen Hilfswerks vorrangig Bergungs- und Instandsetzungsoperationen während oder nach militärischen Angriffen gewesen. Man muss bedenken, dass große Teile der Infrastruktur, wie das Schienennetz, Telekommunikation und Energieversorgung in staatlicher Hand waren.
Die Wende 1990 brachte auch für das THW eine Reihe von Veränderungen: Das Ende des Kalten Krieges, der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, die Privatisierung staatlicher Betriebe wären Gründe zur Auflösung des THW gewesen. Doch stattdessen wurden weitere Ortsverbände auf dem neuen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegründet und die Einsatzkompetenzen erweitert. Die Umstrukturierung des THW Mitte der 90er Jahre machte es zu einer modernen und flexiblen Einsatzorganisation, auf die sowohl der Staat als auch örtliche Behörden zugreifen können. Gründe für das Bestehen und den Ausbau des THW waren die guten Erfahrungen mit den Einsatzkräften in den 40 Jahren, die verantwortungsbewusste Führung und nicht zuletzt die Zehntausenden von ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer in den Ortsverbänden.
Heute kann das THW auf spektakuläre Einsätze im In- und Ausland zurückblicken. Auch in der örtlichen Gefahrenabwehr gibt es Vereinbarungen mit Polizei und Feuerwehr und jede Woche sind bundesweit die THW-Kräfte im Einsatz. Die Gründung der THW-Jugend zeigt, dass neben den Zivil- und Katastrophenschutzaufgaben das THW auch soziale Verantwortung in den jeweiligen Regionen zeigt.
Leitsätze
Zum 50. Geburtstag des THW wurden die Leitsätze ins Leben berufen, die jeden ehren- und hauptamtlichen Mitwirkenden in ihrem Verständnis, Verhalten und der Identifikation prägen sollen. [8]
- Das Leitbild verpflichtet alle Angehörigen des Technischen Hilfswerks.
- Wir sind eine ehrenamtlich getragene staatliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland.
- Unser im THW-Helferrechtsgesetz festgelegter Auftrag ist Leistung technisch-humanitärer Hilfe, auch weltweit, und im Zivilschutz.
- Wir sind ein THW – identifizieren uns mit unserem Staat und bekennen den Auftrag als unser gemeinsames Ziel.
- In Verantwortung für unser Ziel bereiten wir uns mit aller Kraft und allem Können für den Einsatz vor.
- Kameradschaft, Verlässlichkeit, Loyalität und gegenseitige Achtung prägen unseren Umgang miteinander.
- Die Mitgestaltung der Helferschaft in den Gremien ist Voraussetzung bei der Führung und Weiterentwicklung des THW.
- Kommunikation ist unser wichtigstes Führungsinstrument.
- Jede Herausforderung wird als Chance zur Verbesserung betrachtet.
- Die THW-Jugend ist unsere Zukunft.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ THW Jahresbericht 2009 S. 7.
- ↑ THW Jahresbericht 2009 S. 51.
- ↑ Frank Schulze, THW-Bundessprecher in einer Mail vom 23. November 2009, siehe Diskussionsseite.
- ↑ Gernot Wittling (Hrsg.), Wir helfen. Das THW gestern - heute - morgen, Bundesanstalt THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5, S. 26.
- ↑ http://www.bundesarchiv.de/bestaende_findmittel/bestaendeuebersicht/body.html?id_main=5407&where=naeheres&what=parent_id&id_bestand=96&suchbegriff=
- ↑ Gernot Wittling (Hrsg.), Wir helfen. Das THW gestern - heute - morgen, Bundesanstalt THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5, S. 23.
- ↑ „Faszination Helfen: Die Geschichte des THW“ auf der Seite des THW
- ↑ Die zehn Leitsätze des THW auf thw.de
Literatur
- Gernot Wittling: Bevölkerungsschutz im 21. Jahrhundert. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-932750-66-7
- Gernot Wittling (Hrsg.): Wir Helfen. Das THW – Gestern – Heute – Morgen. Eigenverlag des THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5
- Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: THW-Jahresbericht. Jährlich herausgegeben im Eigenverlag des THW
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Bevölkerungsschutz. Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz. Vierteljährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)
- Bundessekretariat der THW-Jugend e. V.: Jugend-Journal. Das THW-Jugendmagazin. Halbjährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)
Weblinks
- www.thw.de Offizielle Website der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- THWiki.de über THW-Spezifisches