Altstadt (Stadtbezirk)
Karte | ||
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Basisdaten | ||
Fläche: | 17,00 km² | |
Einwohner: | 47.625 (31. Dezember 2004) | |
Bevölkerungsdichte: | 2.801 Einwohner je km² | |
Postleitzahlen: | 01067-01069; 01219; 01307 (alt: XXXX) | |
Gliederung: | 6 Ortsteile | |
Adresse des Ortsamtes: |
Stadthaus Theaterstraße 11-15 01067 Dresden | |
Politik | ||
Ortsamtsleiter: | Roland Putzger | |
Parteien im Ortsbeirat: 17 Mandate |
CDU PDS SPD B.90/Die Grünen FDP Volkssolidarität Nat. Bündnis |
Sitze: 4 6 2 2 1 1 1 |
Letzte Stadtratswahl: | 13. Juni 2004 |
Dresden-Altstadt ist ein Ortsamtsbereich von Dresden und gliedert sich in folgende Stadtteile:
- Innere Altstadt: das historische Zentrum Dresdens
- Pirnaische Vorstadt
- Seevorstadt mit dem Großen Garten und der Prager Straße als Haupteinkaufsstraße in Dresden
- Wilsdruffer Vorstadt: Standort des Schauspielhauses und des Kabaretts Herkuleskeule
- Friedrichstadt
- Johannstadt: Standort des Dresdner Universitätsklinikums
Die Innere Altstadt bildet zusammen mit der Seevorstadt, der Wilsdruffer Vorstadt und der Pirnaischen Vorstadt die Gemarkung Dresden-Altstadt I. Die Gemarkung Dresden-Altstadt II umfaßt neben der Johannstadt auch die zum Ortsamtsbereich Plauen gehörende Südvorstadt. Die Friedrichstadt bildet eine eigene Gemarkung.
Politisches Geschehen
Der Ortsbeirat Dresden-Altstadt beschloss am 22. März 2005 eine Empfehlung an den Dresdner Stadtrat für eine Verordnung, nach der alle Hundebesitzer in Dresden verpflichtet gewesen wären, für ihre Hunde DNA-Proben bei entsprechenden amtlichen Stellen abzugeben. Damit hätte sichergestellt werden sollen, dass bei Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hundekot der Besitzer des Hundes ausfindig und regresspflichtig hätte gemacht werden können. Es wurde argumentiert, dass Hunde im juristischen Sinne nicht als Personen gelten und daher Datenschutzrechte für solche Haustiere nicht berücksichtigt werden müssen. Mit diesem Beschluss erregte der Ortsbeirat in bundesweiten Medien Aufmerksamkeit, auch einige internatione Tageszeitungen berichteten davon. Da Beschlüsse des Ortsbeirates keine bindende Wirkung haben, hätte der Stadtrat dieser Initiative zustimmen müssen. Dies erfolgte nicht, da der Aufwand einer solchen Registrierung von DNA-Materials als mit zu hohen Kosten verbunden angesehen wurde.
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