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Diskussion:Elektroschockpistole

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2005 um 00:27 Uhr durch Hans-Peter Scholz (Diskussion | Beiträge) (Diskussion:Taser wurde nach Diskussion:Elektroschockpistole verschoben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

"Da der Taser jedoch starke Schmerzen beim Opfer hervorruft, wird er auch zur Demonstration von Autorität von Polizisten gegenüber Zivilisten eingesetzt"

Das ist eine (ab-)wertende Aussage, die in einem Lexikon (ohne Quellen) wirklich NICHTS verloren hat.


der ganze artikel ist (ab-)wertend und obendrein teilweise falsch.

Nun ja!

Der erste Diskussionsbeitrag ist leider ohne Signatur erstellt. GRUNDSÄTZLICH ist das wohl kein guter Diskussionsstil!

Der TASER ist meiner Meinung nach wohl eine NLW (Non Lethal Weapon, nicht letale Waffe), wenn er so eingesetzt wird, wie es sich gehört: EIN Schuß zum Umwerfen der Zielperson und Zugriff durch Personal, welches keine Waffe in der Hand hat. Dann kann die Zielperson ohne größere Verletzungen in Gewahrsam genommen werden.

Zugegeben: Beim Umwerfen ist ein gewisses Verletzungsriskio der Zielperson nicht auszuschließen. Das Problem an der Sache ist, der Einsatzbeamte hat als Alternativwaffe in der Regel nur eine Schußwaffe. Und mit DER ist die Zielperson bei Weitem mehr gefährdet, als mit dem TASER. DAS ist Fakt.

Nach Angaben des Herstellers überlagert der TASER die sog. T-Wellen des Nervensystems. Dies sollen die Nervenimpulse sein, die die bewußte Manipulation der Muskeln bewirken. Die Nervenimpulse, die die unbewußten Muskelbewegungen steuern (Herz, Brustkorb usw.), sollen von diesen T-Wellen nicht beeinflußt werden. Die Frage, die sich hierzu stellt: Gibt es eine Unterscheidung der Nervenimpulse in der Art? Wenn ja, könnte der TASER durchaus ein geeignetes Mittel der nicht letalen Bekämpfung von Personen sein. Diese Frage müssen aber Biologen beantworten (ich bin keinen).

Die Einführung der Waffe in Bayern ist gescheitert, weil das PAG (Polizeiaufgabengesetz) nicht novelliert worden ist, das ist korrekt. Nicht korrekt ist, daß dafür die TASER-Problematik verantwortlich war. Da waren andere Dinge deutlich vorrangiger. Außerdem haben auch noch andere Bundesländer außer Bremen den TASER zugelassen. Die Bayuwaren werden letzlich wohl mit im letzten Drittel der Zulassenden sein.

Das ganz große Problem beim TASER wird wohl sein, daß die Zielperson, wenn der Schockimpuls nicht mehr aufrecht erhalten wird, SOFORT wieder einsatzbereit ist, in der Regel also keine Minuten andauernde Lähmung eintritt. Und er hat einen gigantischen Brass. Der Schock ist schmerzhaft (wohl wahr), aber er ist noch viel mehr psychisch schmerzhaft, da alles, was um die Zielperson herum vorgeht, von ihr eindeutig wahrgenommen wird. Gerade dies ist wohl der Grund, warum amerikanische Sheriffs immer wieder als Folterknechte auftauchen. Sie sind alleine. Sie wollen die Zielperson festnehmen. Sie sind nicht in der Lage, die Zielperson schnell zu fixieren, ohne ständiges Nachtriggern des Elektroschocks. Und höchstwahrscheinlich sind SO einige der bislang mehr als 70 Toten zu erklären. Zum Glück der bundesdeutschen Straftäter sind in diesem unserem Land die Polizisten meist im Doppelpack unterwegs. So kann der Erste die Zielperson umwerfen und der Zweite sie fixieren, wenn der TASER ein zugelassenes Einsatzmittel ist (zugegeben: das stimmt wohl so auch nicht immer).

Der Laser-Marker wird in Deutschland im Übrigen nur an Behörden verkauft (laut Importeur). Zivilisten müssen sich ohne Laser-Marker behelfen. Außerdem erhalten Zivilisten nur Kartuschen mit einer Reichweite von 4m. Die 7m sind den Behörden vorbehalten (laut Importeur). Was bedeutet, daß JEDER einen TASER kaufen kann. Es kann auch JEDER einen Elektroschocker kaufen. Die Teile unterliegen NICHT dem Waffenrecht (auch wenn die Polizeien die Teile noch nicht als Waffe einsetzen dürfen!!). Die beiden Pfeile, die verschossen werden, haben offensichtlich zu wenig kinetische Energie, um den TASER als Waffe nach dem WaffG zu definiern. --Harald Wehner 23:38, 21. Jul 2005 (CEST)