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Reichsunmittelbarkeit

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Als reichsunmittelbar wurden zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation diejenigen Reichsstände bezeichnet, die nicht unter der Herrschaft eines territorialen Landesherrn standen, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.

Zu den reichsunmittelbaren Reichsständen zählten

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 wurden die meisten reichsunmittelbaren Reichsstände mediatisiert oder säkularisiert und den benachbarten Fürstentümern eingegliedert.