Reichsunmittelbarkeit
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Als reichsunmittelbar wurden zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation diejenigen Reichsstände bezeichnet, die nicht unter der Herrschaft eines territorialen Landesherrn standen, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.
Zu den reichsunmittelbaren Reichsständen zählten
- die bis zu 60 freien Reichsstädte
- die Reichsritter
- die Reichsklöster
- und die Reichskartause in Buxheim
Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 wurden die meisten reichsunmittelbaren Reichsstände mediatisiert oder säkularisiert und den benachbarten Fürstentümern eingegliedert.