Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland zeigt die meisten der im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) aufgeführten Verkehrszeichen in Deutschland sowie eine Auswahl früher in Deutschland verwendeter Verkehrszeichen. Der VzKat basiert auf der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wird unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Straßenwesen erstellt.
Alte deutsche Verkehrszeichen in der Gestaltung vor 1992 bilden Personen mit klassischem Umriss ab; neue deutsche Verkehrszeichen nach 1992 bilden Personen mit Strichmännchen-Umriss ab. Unter anderem wurde die Dampflok durch eine moderne E-Lok ersetzt; Schilder mit Fahrzeugen, Menschen und Tieren wurden leicht abgeändert und die Pfeile, die die „vorgeschriebenen Fahrtrichtungen“ angeben, wurden durch einfache Striche (isometrische Form) ersetzt. Jedoch sind und bleiben nach Aussagen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sowohl alte als auch neue Verkehrszeichen gültig. [1] [2]
Aktueller Verkehrszeichenkatalog
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
- Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
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101: Gefahrenstelle
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102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
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103-10: Kurve (links)
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103-20: Kurve (rechts)
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105-10: Doppelkurve (zunächst links)
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105-20: Doppelkurve (zunächst rechts)
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108-56: Gefälle
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110-58: Steigung
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112: Unebene Fahrbahn
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114: Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
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117-20: Seitenwind
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120: Verengte Fahrbahn
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121-10: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
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121-20: Einseitig (links) verengte Fahrbahn
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123: Arbeitsstelle
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124: Stau
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125: Gegenverkehr
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131: Lichtzeichenanlage
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133-10: Fußgänger
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136-10: Kinder
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138-10: Radfahrer
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142-10: Wildwechsel
- Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
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151: Bahnübergang
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156-10: Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
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159-20: zweistreifige Bake (links)
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159-10: zweistreifige Bake (rechts)
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162-20: einstreifige Bake (links)
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162-10: einstreifige Bake (rechts)
Vorschriftzeichen
- Warte- und Haltgebote
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201: Andreaskreuz: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
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205: Vorfahrt gewähren!
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208: Vorrang des Gegenverkehrs
- Vorgeschriebene Fahrtrichtungen
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209-20: vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
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211-20: vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts
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214-20: vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und rechts
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215: Kreisverkehr
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220-20: Einbahnstraße - rechts
- Vorgeschriebene Vorbeifahrt
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222-20: vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts vorbei!
- Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen und Taxenstände
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223.1-50: Seitenstreifen befahren
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223.1: Seitenstreifen befahren
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223.2-50: Seitenstreifen nicht mehr befahren
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223.3-50: Seitenstreifen räumen
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224: Haltestelle
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229: Taxenstand
- Sonderwege
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237: Radweg
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238: Reitweg
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239: Gehweg
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241-30: getrennter Rad- und Gehweg
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242.1: Beginn eines Fußgängerbereichs
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242.2: Ende eines Fußgängerbereichs
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244.1: Beginn einer Fahrradstraße
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244.2: Ende einer Fahrradstraße
- Verkehrsverbote
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250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
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251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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254: Verbot für Fahrräder
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255: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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259: Verbot für Fußgänger
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260: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- Ge- oder Verbot
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262: Tatsächliches Gewicht
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263: Tatsächliche Achslast
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264: Tatsächliche Breite
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265: Tatsächliche Höhe
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266: Tatsächliche Länge
- Ge- oder Verbot
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267: Verbot der Einfahrt
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268: Schneeketten sind vorgeschrieben
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269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Fahrzeugführern ist die Benutzung der Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung verboten -
270.1: Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
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270.2: Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
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272: Verbot des Wendens
- Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
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274-56: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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274.1: Beginn einer Tempo-30-Zone
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274.2: Ende einer Tempo-30-Zone
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276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
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277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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278-56: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
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279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
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280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
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281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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282: Ende sämtlicher Streckenverbote
- Halt- und Parkverbote
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283: Absolutes Haltverbot
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286: Eingeschränktes Haltverbot
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290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
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290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
- Markierungen
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293: Fußgängerüberweg
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294: Haltlinie
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295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
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296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
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297: Pfeilmarkierungen
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297.1: Vorankündigungspfeil
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298: Sperrfläche
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299: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Richtzeichen (§ 42 Absatz 2 StVO)
- Vorrangzeichen
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301: Vorfahrt
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306: Vorfahrtstraße
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307: Ende der Vorfahrtstraße
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308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
- Ortstafel
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310: Ortstafel Vorderseite
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311: Ortstafel Rückseite
- Parken
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314: Parken
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314.1: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
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314.2: Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
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315: Parken auf Gehwegen
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Bild 318: Parkscheibe
- Verkehrsberuhigter Bereich
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325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
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325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Tunnel
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327: Tunnel
- Nothalte- und Pannenbucht
- Autobahnen und Kraftfahrstraßen
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330.1: Autobahn
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330.2: Ende der Autobahn
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331.1: Kraftfahrstraße
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331.2: Ende der Kraftfahrstraße
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333: Ausfahrt von der Autobahn
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450: Ankündigungsbake (dreistreifig)
- Markierungen
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340: Leitlinie
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341: Wartelinie
- Hinweise
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350-10: Fußgängerüberweg
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354: Wasserschutzgebiet
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356: Verkehrshelfer
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357: Sackgasse
Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann die Durchlässigkeit der Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger durch Piktogramme angezeigt sein. -
358: Erste Hilfe
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363: Polizei
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385-50: Ortshinweistafel
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386.1: Touristischer Hinweis (außerhalb von Autobahnen)
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386.2: Touristische Route (außerhalb von Autobahnen)
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386.3: Touristische Unterrichtungstafel (nur an Autobahnen)
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390: Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz
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391: Mautpflichtige Strecke
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392: Zollstelle
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393: Informationstafel an Grenzübergangsstellen
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394: Laternenring
- Wegweisung
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401: Nummernschild für Bundesstraßen
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405: Nummernschild für Autobahnen
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406: Knotenpunkte der Autobahnen
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410: Nummernschild für Europastraßen
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438: Vorwegweiser
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439: Gegliederter Vorwegweiser
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440: Vorwegweiser zur Autobahn
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441: Vorwegweiser zur Autobahn (mehrspurig)
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415: Wegweiser für Bundesstraßen
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418: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
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419: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung
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430: Wegweiser zur Autobahn
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432: Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
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434: Wegweisertafel
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332.1: Ausfahrt von der Kraftfahrtstraße oder autobahnähnlich ausgebauten Straße
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437: Straßennamensschild
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448: Ankündigungstafel auf Autobahnen
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448.1: Ankündigungstafel: Autohof in unmittelbarer Nähe einer Autobahnausfahrt
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449: Vorwegweiser auf Autobahnen
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332: Ausfahrt von der Autobahn (Ankündigung)
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453: Entfernungstafel
- Umleitungsbeschilderung
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442-20: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
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421: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
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422: Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten
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454-20: Umleitungswegweiser - rechts
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455.1: (Nummerierte) Umleitung
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457.1: Umleitungsankündigung
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458: Planskizze für Umleitung
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457.2: Ende der Umleitung
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455.2: Ende der (nummerierten) Umleitung
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460-30: Bedarfsumleitung
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466: Weiterführende Bedarfsumleitung
- Sonstige Verkehrsführung
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467.1: Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung)
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467.2: Ende der Streckenempfehlung
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501: Überleitungstafel
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531: Einengungstafel
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590: Blockumfahrung (vorgegebene Verkehrsführung)
Verkehrseinrichtungen (§43 Absatz 3 StVO)
- Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen
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600: Absperrschranke
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605: Leitbake
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605: Pfeilbake
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628: Leitschwelle mit Leitbake
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629: Leitbord mit Leitbake
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610: Leitkegel
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615: Fahrbare Absperrtafel
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616: Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
- Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen
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625-11: Richtungstafel in Kurven (links)
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626: Leitplatte
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627: Leitmal
- Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
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620: Leitpfosten (links)
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620: Leitpfosten (rechts)
- Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit
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630: Parkwarntafel
- Sonstige
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720: Grünpfeil
Sinnbilder
- Sinnbilder
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Autoabzweig
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Autobahnausfahrt
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Autobahnkreuz oder Autobahndreieck
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Kreuzung
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Außerorts
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Fußgänger
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Innerorts
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Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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Kraftomnibus
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Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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Lkw mit Anhänger
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Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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Zugmaschine mit Sattelauflieger = Sattelzug
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Mofas
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Parken und Reisen
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Pkw mit Anhänger
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Pkw
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Radverkehr
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Reiter
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Eisenbahn
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Straßenbahn
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Viehtrieb
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Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Zusatzzeichen
- Zusatzzeichen
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1000-10: Richtung, linksweisend
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1000-11: Richtung, linksweisend
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1000-12: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen
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1000-20: Richtung, rechtsweisend
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1000-21: Richtung, rechtsweisend
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1000-22: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen
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1000-30: Beide Richtungen, zwei gegengerichtete horizontale Pfeile
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1000-31: Beide Richtungen, zwei gegengerichtete vertikale Pfeile
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1000-32: Radverkehr von links und rechts
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1000-33: Radfahrer im Gegenverkehr
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1001-30: Auf … m
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1001-31: Auf … km
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1002-10: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen (von unten nach links)
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1002-11: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen (von oben nach links)
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1002-12: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von unten nach links, Einmündung von oben)
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1002-13: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von unten nach links, Einmündung von rechts)
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1002-14: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von oben nach links, Einmündung von unten)
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1002-20: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
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1002-21: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)
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1002-22: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Einmündung von oben)
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1002-23: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Einmündung von links)
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1002-24: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von oben nach rechts, Einmündung von unten)
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1004-30: Nach 100 m
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1004-31: Halt nach 100 m
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1004-32: Nach 200 m
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1004-33: Nach 400 m
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1004-35: Nach 2 km
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1004-36: Nach 800 m
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1005-30: Hinweis auf Praktizierung des Reißverschlussverfahrens
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1005-31: Ende erst in … m
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1006-30: Hinweis auf Ölspur
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1006-31: Hinweis auf Rauch
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1006-32: Hinweis auf Rollsplitt
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1006-33: Hinweis auf Baustellenausfahrt
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1006-34: Hinweis auf Straßenschäden
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1006-35: Hinweis auf verschmutzte Fahrbahn
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1006-36: Hinweis auf Nachtbaustelle
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1007-30: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung
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1006-36: Unfallgefahr
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1006-37: Gefahr durch Amphibienwanderung
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1006-38: Staugefahr
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1006-39: Gefahr durch eingeschränktes Lichtraumprofil
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1008-30: Gefahr durch geänderte Vorfahrt
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1008-31: Gefahr durch geänderte Verkehrsführung
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1008-32: Hinweis auf Vorrang aller Schienenfahrzeuge im Industriegebiet
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1008-33: Vorrang aller Schienenfahrzeuge im Hafengebiet
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1010-10: Erlaubt Kindern auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen
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1010-11: Wintersport erlaubt
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1010-12: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger länger als 14 Tage parken dürfen
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1010-13: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfen
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1010-14: Information Rollende Landstraße
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1012-30: Beginn einer Verkehrsregelung
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1012-31: Ende einer Verkehrsregelung
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1012-32: Radfahrer absteigen
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1012-33: Mofas ausgeschlossen
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1012-34: Einhaltung der Grünen Welle bei … km/h
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1012-35: Anhaltepunkt bei Rot
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1013-50: Hinweis zur Benutzung des Seitenstreifens bei Zeichen 223.1
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1013-51: Hinweis zum Räumen des Seitenstreifens bei Zeichen 223.3
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1014-50: Tunnelkategorien gemäß ADR-Übereinkommen
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1020-11: Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde mit Parkausweis Nr. … frei
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1020-12: Radfahrer und Anlieger frei
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1020-13: Inlineskaten und Rollschuhfahren frei
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1020-30: Anlieger frei
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1020-31: Anlieger oder Parken frei
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1020-32: Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei
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1022-10: Radfahrer frei
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1022-11: Mofas frei
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1022-12: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
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1024-10: Personenkraftwagen frei
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1024-11: Personenkraftwagen mit Anhänger frei
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1024-12: KFZ über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und KOM, frei
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1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei
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1024-14: Kraftomnibus frei
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1024-15: Schienenbahn frei
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1024-16: Straßenbahn frei
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1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei
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1026-30: Taxi frei
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1026-32: Linienverkehre frei
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1026-33: Einsatzfahrzeuge frei
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1026-34: Krankenfahrzeuge frei
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1026-35: Lieferverkehr frei
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1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei
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1026-37: Forstwirtschaftlicher Verkehr frei
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1026-38: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
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1026-39: Betriebs- und Versorgungsdienst frei
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1028-30: Baustellenfahrzeuge frei
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1028-31: Verkehr bis zur Baustelle frei
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1028-32: Anlieger bis zur Baustelle frei
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1028-33: Zufahrt bis zu/zur … frei
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1028-34: Fährbenutzer frei
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1031: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BImSchG
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1040-10: Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt
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1040-30: Zeitliche Beschränkung
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1040-31: Zeitliche Beschränkungen
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1040-32: Parken mit Parkscheibe bis zu … Stunden frei
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1040-33: Parken mit Parkscheibe nur in gekennzeichneten Flächen bis zu … Stunden frei
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1040-34: Beschränkung ab … (auch mit Uhrzeit, z.B. 7h)
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1042-30: Beschränkung werktags
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1042-31: Zeitliche Beschränkung werktags
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1042-32: Zeitliche Beschränkungen werktags
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1042-33: Zeitliche Beschränkung
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1042-34: Zeitliche Beschränkung an bestimmten Tagen
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1042-35: Zeitliche Beschränkung an Sonn- und Feiertagen
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1042-36: Schulbus tageszeitliche Benutzung
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1042-37: Parken am Samstag und Sonntag erlaubt
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1044-10: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde frei
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1044-11: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde mit Parkausweis Nr. … frei
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1044-30: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. …
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1046-11: Nur Mofas
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1046-12: Nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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1048-10: Nur Personenkraftwagen
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1048-11: Nur Personenkraftwagen mit Anhänger
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1048-12: Nur KFZ über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und KOM
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1048-13: Nur Lastkraftwagen mit Anhänger
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1048-14: Nur Sattelkraftfahrzeuge
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1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge
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1048-16: Nur Kraftomnibusse
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1048-17: Nur Wohnmobile
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1048-18: Nur Schienenbahnen
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1048-19: Nur Straßenbahnen
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1049-10: Nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
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1049-11: Nur Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden
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1049-12: Nur militärische Kettenfahrzeuge
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1049-13: Nur LKW, KOM und PKW mit Anhänger
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1050-30: Nur Taxis
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1050-31: Geltung für … Taxen
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1052-30: Streckenverbot für Gefahrguttransporte
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1052-31: Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
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1052-33: Parken nur mit Parkschein
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1052-34: Parken gebührenpflichtig
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1052-35: Gewichtsangabe in … t
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1052-36: Geltung bei Nässe
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1052-37: Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen
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1052-38: Hinweis auf ungenügende Befestigung des Fahrbahnrandes
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1052-39: Geltung auf dem Seitenstreifen
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1053-30: Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt
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1060-10: Gefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind
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1060-11: Geltung auch für Fahrräder und Mofas
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1060-30: Streugut (selbstständiges Hinweiszeichen)
Nicht mehr in der StVO enthaltene Verkehrszeichen
Ab 1. September 2009 sind diese Schilder nicht mehr im § 40 Abs. 6 und 7 StVO geführt, können aber weiterhin von Behörden im Bedarfsfall angeordnet werden.
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115-10: Steinschlag
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116: Splitt, Schotter
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128: Bewegliche Brücke
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129: Ufer
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134-10: Fußgängerüberweg
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140-10: Viehtrieb
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144-10: Flugbetrieb
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145: Kraftomnibusse
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201-51: Andreaskreuz (Variante mit Blitzpfeil)
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256: Verbot für Mofas
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258: Verbot für Reiter
Bis 31. August 2009 waren folgende Zeichen gültig und wurden danach ersatzlos gestrichen.
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435: Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen
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436: Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen
keine Neuaufstellung
Folgende Zeichen bleiben bis zum 31. August 2019 gültig:
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150: Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
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153: dreistreifige Bake (links) - vor beschranktem Bahnübergang -
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353: Einbahnstraße
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380: Richtgeschwindigkeit
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270: (Verkehrs)Verbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
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388: Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar
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389: Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar
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1026-31: Mofas frei
Am 1. September 2009 wurden die folgenden Zeichen entfernt, eine Nutzung ist weiter zulässig.
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316: Parken und Reisen
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317: Wandererparkplatz
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355: Fußgängerunter- oder -überführung
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359: Pannenhilfe
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360-50: Fernsprecher
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360-51: Notruf
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361-50: Tankstelle
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361-51: Tankstelle auch mit bleifreiem Benzin
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366: Zelt- und Wohnwagenplatz
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367: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle
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375: Autobahnhotel
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376: Autobahngasthaus
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377: Autobahnkiosk
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378: Toilette
historische Verkehrszeichen
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„Halt für alle Fahrzeuge!“ (Deutsches Reich, um 1937)
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„Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art“ (Deutsches Reich, um 1937)
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„Kraftfahrzeuge 15 km(/h)“ [Höchstgeschwindigkeit] (Deutsches Reich, vor 1934[3])
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„Verbot der Einfahrt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge“ (heute Zeichen 260)
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220: Einbahnstraße (verwendet bis in die 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland)
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206: Halt! Vorfahrt gewähren
(verwendet bis in die 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland) -
306: Vorfahrt
(verwendet bis in die 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland) -
Straße 2. Ordnung - Vorfahrt gewähren (verwendet bis 1934)
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ http://www.mdr.de/nachrichten/7244694.html Peter Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig
- ↑ http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm Übersicht alter und neuer Verkehrszeichen
- ↑ Epoche 2: Verkehrsschilder im Deutschen Reich http://www.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/vk/e2v_vs0.html, Zugriff am 23. August 2009
Weblinks
- Verkehrszeichen und Symbole zum Herunterladen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
- Verkehrszeichen als Schriftart für den PC (OpenFont-Lizenz, 81kb)
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: StVO, Stand April 2009 (981 kB)
- Der erläuterte Verkehrszeichenkatalog mit Verwaltungsvorschrift
- Übersicht über alte und neue Verkehrszeichen (Änderung zum 1. September 2009)