Wikipedia:Meinungsbilder/Optionen für die Arbeitsweise des Schiedsgerichtes
Kernziel dieses Meinungsbildes ist es, den Handlungsrahmen des Schiedsgerichtes um gewisse Optionen zu erweitern. Dabei geht es vor allem darum, dem Schiedsgericht Maßnahmen an die Hand zu geben, mit denen es seine Kernaufgaben – nämlich Lösung schwerwiegender Benutzerkonflikte, denen in anderen Instanzen kaum beizukommen ist, sowie Verfahren mit "Problemusern", die regelmäßig alle anderen Konfliktinstanzen der de-WP beschäftigen – "vorwärtsgewandter" als bislang lösen kann.
Die vorgeschlagenen Optionen gehen zum Teil nicht allzu weit über das hinaus, was dem SG schon heute prinzipiell möglich wäre. Sie entsprechen indes nicht der gängigen SG-Praxis, weshalb es sinnvoll erscheint, die Community explizit um Legitimation zu bitten.
Problemstellung, Optionen und Abstimmung
Problemstellung
Schwerwiegende, längerfristige Benutzerkonflikte werden in der de-WP bislang nur selten dauerhaft behoben und kehren regelmäßig, ausgehend von besonders umkämpften Artikelfeldern, auf Funktionsseiten wie Vandalismusmeldung, Sperrprüfung, Checkuser/Anfragen, Administratoren/Probleme in immer gleichen Konstellationen wieder.
Durch Administratoren umsetzbare Maßnahmen wie Artikelsperren und kurzfristige Benutzersperren wirken meist nur für kurze Zeit, weil sie die Symptome und nicht die Ursachen der Konflikte bekämpfen.
Dauerhafte Sperren, wie sie bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten verhängt werden, lösen zwar den Konflikt theoretisch für unbeschränkte Zeit, führen aber in der Regel zu immer mehr Reinkarnationen des einstigen "Problemusers". Mancher wird erst recht zum Troll. Andere kehren in vordergründig unauffälligerer Weise zurück und werden geduldet - was insbesondere oft auf Benutzer mit guten "Seilschaften" innerhalb der Wikipedia zutrifft. Nur selten kann indes eine Wiederaufheizung älterer, in Verbindung mit der Sperre stehender Konflikte vermieden werden. Eine Sperrung des Neu-Accounts wegen "Sperrumgehung, keine Besserung erkennbar" ist dabei der willkürlichen Einschätzung einzelner, beobachtender Admins überlassen.
Prinzipiell, insbesondere den Richtlinien nach, wäre in stärker eskalierten Fällen das Schiedsgericht die zuständige Instanz. Dieses wird jedoch nur auf einen Antrag hin tätig, der einige formale Ansprüche erfüllen muss. Am Ende steht ein abschließendes Urteil, das die "Richtigkeit" oder "Unrichtigkeit" vergangener Ereignisse zum Inhalt hat. Eine Wirkung für die Zukunft ist nur implizit vorgesehen.
Diese Erkenntnis untermauert das SG-Anfragen-Archiv. Es werden nur wenige, zumeist kaum für die Gesamt-de-WP wichtige Fälle behandelt, diese aber bis ins Detail.
Im Fall Umschattiger/Taxiarchos - einem der wenigen für die Wikipedia wirklich weitreichenden und projektschädigenden Konflikte - wurde der Fall mit 5:3-Mehrheit ohne Urteil abgeschlossen, nachdem der Fall Monate vorher zur de-facto-Auflösung des SG geführt hatte.
Ziel des Meinungsbildes
Dem Schiedsgericht soll es möglich sein, längerfristig de-eskalierend auf schwerwiegende Benutzerkonflikte einzuwirken. Hierzu soll es die Möglichkeiten der bislang eher "halboffiziellen" Instanz Vermittlungsausschuss im konkreten Falle erweitern können oder aber für eine temporäre Betreuung von "Problemusern" sorgen können.
Dies soll für einen effizienteren Einsatz des Schiedsgerichtes sorgen. Insbesondere könnte das Schiedsgericht stärker als bisher Weichen für das zukünftige Miteinander stellen, als es möglich wäre, wenn nur Vergangenes abschließend behandelt würde.
Die durch diese Optionen geschaffenen, zusätzlichen Möglichkeiten der Konfliktüberwindung könnten letztlich auch die in letzter Zeit nicht unumstrittene Akzeptanz der Instanz "Schiedsgericht" deutlich verbessern.
Vorgeschlagene Optionen
Durch vom SG eingesetzte Mediatoren moderierte Vermittlungsausschüsse
Es wird vorgeschlagen, das Schiedsgericht durch die Community zu legitimieren, gegebenenfalls "offizielle" Vermittlungsausschüsse einzuberufen, die von zuständigen, durch das SG legitimierten Mediatoren moderiert werden. Die (freiwilligen und vom SG für hinreichend neutral befundenen) eingesetzten Mediatoren hätten dann dem SG Bericht zu erstatten, wenn der VA scheitern sollte oder Benutzer sich nicht an die Auflagen halten würden. Ihre Darstellung des Konfliktverlaufes nach dem ersten Anrufen des SG könnte eine wichtige Grundlage für eine notwendige, endgültigere Schiedsgerichtsentscheidung sein.
Betreuer
Bei Benutzern, bei denen längere, im Extremfall infinite Sperren in Frage kommen, soll das SG Betreuer einsetzen können, die, nach Vorgaben des SG, die "Resozialisation" des Benutzers begleiten. Diese sollen insbesondere bei SG-Urteilen mit Auflagen an den Betroffenen die Auflagen temporär überwachen, auf den Betroffenen und seine Konfliktgegner moderierend einwirken und entsprechend dem SG Bericht erstatten.
Diese Option wird u.a. für besonders wichtig erachtet, wenn das SG ein System eskalierender Sperren, d.h. Sperren mit im Wiederholungsfalle steigender Sperrdauer, für den Betroffenen beschließen sollte. Dem Betreuer obläge es dann insbesondere festzustellen, ob das System eskalierender Sperren bei einem jeweiligen Vergehen überhaupt anzuwenden sei und ob das Strafmaß, insbesondere bei der Erstsperre, den Vorgaben des SG entspreche.
Eine durch das SG angeordnete Betreuung setzt einen "Bewährungs"zeitraum voraus, für den sie gilt. Dieser sollte im Relation zu nachweisbarem Fehlverhalten stehen.
Beispiele
Denkbar sind z.B. die folgenden Fälle:
- Ein Benutzer wurde infinit gesperrt, was jedoch strittig ist. Das SG kommt nach abschließender Betrachtung des Falles jedoch zu der Erkenntnis, dass eine Sperre von drei Monaten in jedem Falle gerechtfertigt wäre.
Das SG entscheidet darauf, die Sperre nach einem Monat auszusetzen und nachfolgend durch eine zweimonatige Bewährungsstrafe zu ersetzen. Innerhalb der Bewährungszeit entscheidet das SG in Rücksprache mit dem hierfür ernannten Betreuer, ob je die Auflagen erfüllt worden sind. Ist dieses offenbar (deutlich) nicht der Fall, wird die zweimonatige Folgesperre eingesetzt. - Ein Benutzer wurde für 3 Monate gesperrt. Die Meinungen, welche Sperrdauer angemessen gewesen wäre, schwanken jedoch zwischen gar keiner und infinit.
Das SG ordnet eine sofortige Entsperrung an unter der Auflage, dass für den Zeitraum von einem Monat eine Betreuung stattfindet, die gewisse Auflagen an den Entsperrten sicherstellt. Werden die Auflagen erfüllt, gilt die Entsperrung als "rechtskräftig", falls nicht, verfasst das SG ein abschließendes Urteil. - Ein Benutzer wurde für einen Monat gesperrt. Er erklärt sich, ungeachtet der Schuldfrage, mit einer Entsperrung unter der Auflage einer einmonatigen Betreuung einverstanden.
Folgerungen für den formalen Rahmen des SG
Die fiktiven Fälle des "Betreuer"-Abschnittes deuten bereits an, dass im besten Falle die Betreuung sich bereits als zielführend erweisen könnte, bevor das SG zu einem abschließenden Urteil gekommen wäre.
In genau diesen Fällen wäre die Frage, ob die tatsächlich abgesessene Strafe nicht vielleicht zu gering gewesen sei, müßig im Hinblick auf das Projektziel.
Implizieren würde das jedoch, dass das SG unter bestimmten Umständen auch Fälle ohne endgültige Betrachtung und ohne entsprechendes, quasi-juristischem Urteil vorläufig entscheiden dürfte, was nicht der bisherigen Praxis entspricht.
Der Fall des durch das SG angeordneten VA zeigt im Erfolgsfalle nicht minder deutlich, dass in manchen Fällen der als "bürokratisch" angesehene Formalienkram einer üblichen SG-Verhandlung entbehrlich sein kann. Insbesondere hat ein VA deutlich bessere Chancen, zur Befriedung des Konfliktes zu führen, wenn er ergebnisoffen angegangen wird.
Nicht zuletzt fällt es den Schiedsrichtern leichter, bis zur gegebenenfalls erforderlichen endgültigen Verhandlung unbefangen und neutral zu bleiben, wenn ihnen vor dem VA nur die Grundzüge des Konfliktes vorgetragen worden sind.
Vereinfachte Anrufbarkeit
Um die obigen Optionen besonders zielführend einsetzen zu können und u.U. auch Konflikte zu befrieden, bevor die Situation völlig eskaliert ist, wird vorgeschlagen, die Anrufbarkeit des Schiedsgerichtes zu vereinfachen. Insbesondere soll es der Sperrprüfung formloser möglich sein, einen nicht eindeutigen Fall zur abschließenden Klärung an das Schiedsgericht weiter zu geben, ohne dass die betreffenden Sperrprüfer sich ein Übermaß an Formalienarbeit selber aufhalsen müssten.
Vorläufige Urteile
Da zielführende Mediationen und Betreuungen im Idealfalle dazu führen können, dass ein quasi-juristisches "Urteil" - welches immer eine detailgetreue Bearbeitung mit exakter Betrachtung aller Formalien bedeutet - unnötig würde, wird es überdies für sinnvoll erachtet, dem SG das Aussprechen vorläufiger Urteile[1] anheim zu stellen. Diese sollten, so sie denn Sanktionen im engeren Sinne oder deren Aufhebungen darstellen würden, im Rahmen des üblichen Spielraumes sein, den ein Administrator in der Situation hätte.
Sie wären als solche indes zum einen besser legitimiert als eine Adminentscheidung, zum anderen würden sie unmittelbar einen Rahmen für das künftige Vorgehen des SG, gegebenenfalls bis hin zum endgültigen Urteil, vorgeben.
Sollten die vorläufigen Urteile keine direkten Sanktionen, sondern anderweitige Auflagen (Teilnahme an einem VA, Betreuungen) darstellen, so sollten diese nur für einen Zeitraum gelten dürfen, für den den Betreffenden nach Sachlage auch administrative Sanktionen innerhalb des üblichen Spielraumes verhängt werden könnten.
Handelt es sich um Fälle, wo Sanktionen noch nicht in Betracht kämen, so wäre die Befolgung der Auflagen des SG in der Regel zwar freiwillig, könnte aber Bedingung dafür sein, dass sich das SG später endgültig des Falles annehmen würde.
Sollte es, etwa im Falle eines angeordneten VA, später zu einer endgültigen Verhandlung des Falles durch das SG kommen, so könnte das jeweilige Verhalten beider Konfliktparteien innerhalb des VA mit besonderer Gewichtung in das Urteil einfließen.
Was sich nicht ändern soll
In Fällen, wo das SG nach eigener Einschätzung mit der bislang üblichen Arbeitsweise zum besten Ergebnis kommt, soll sich nichts ändern.
Auch weiterhin soll das SG sich nur mit Fällen befassen, die allem Anschein nach ohne dessen Einfluss nicht sinnvoll bewältigt werden könnten.
Für alltägliche Konflikte und unstrittige Benutzersperren ist das SG auch weiterhin nicht zuständig!
Insbesondere gilt:
Das Meinungsbild schlägt zusätzliche Optionen für das Schiedsgericht vor und macht diesem keine Vorschriften, wie es zu verfahren habe.
Vorläufige Urteile[1], die also explizit erklären, den Fall nicht bis ins letzte Detail aufgearbeitet zu haben, dürfen, sofern sie Sanktionen oder deren Aufhebung darstellen, selbstredend nicht den üblichen Handlungsspielraum von Administratoren überschreiten. Sie sollen schließlich besser legitimiert sein als die bisher übliche Praxis.
Die Schiedsrichter sind keine allgemeinen Oberadmins, sondern eine Benutzergruppe mit eigenen, spezifischeren Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Abstimmung
Die vorgeschlagenen Optionen sollen je einzeln abgestimmt werden, d.h. jede Option wird für sich von der Community entweder beschlossen oder aber abgelehnt.
Zwar ist sicher eine Verzahnung der betreffenden Optionen das Ziel des MB, jedoch kann auch jede Option für sich in einem gewissen Rahmen zielführend im Sinne des Gesamt-Meinungsbildes sein. Manche Optionen, z.B. "Mediatoren" und "Betreuer", berühren auch einander praktisch nicht.
Sollten Optionen beschlossen werden, sich jedoch nicht bewähren, so wäre, speziell bei Mediatoren und Betreuern, de facto nicht einmal ein Abschaffungs-MB nötig, da nicht zielführende Optionen in der Praxis ganz einfach nicht angewandt werden, ohne durch ihre Existenz Schaden anzurichten.
Ausführlichere Darlegung von Problemstellung und angestrebtem Modell
Eine ausführliche Darstellung von Problemstellung und Modell, die, über den Rahmen dieses Meinungsbildes hinaus gehend, auch VM-Abarbeitung und Sperrprüfung berührt, findet sich im Text des Ursprungs-Meinungsbildes Gewaltenteilung bei Benutzerkonflikten, aus dem das hiesige MB hervor gegangen ist.
Abstimmungsteil
Gültigkeit
Es gilt die Allgemeine Stimmberechtigung. Auch wer das Meinungsbild ablehnt, darf trotzdem zusätzlich in allen vier Sachfragen abstimmen. Enthaltungen haben, wie üblich, keinen Einfluss auf die Mehrheiten.
Ich nehme das Meinungsbild an
- --Michileo 01:39, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Amberg 06:13, 10. Okt. 2010 (CEST)
- Koenraad Diskussion 08:29, 10. Okt. 2010 (CEST)
- -- Freedom Wizard 11:16, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Manuae@ ₪ 11:22, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Elop 11:58, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Goldzahn 12:12, 10. Okt. 2010 (CEST)
Ich lehne das Meinungsbild ab
- ~Lukas Diskussion Bewertung 00:13, 10. Okt. 2010 (CEST) sowas langes les ich mir sicher nicht durch.
- −Sargoth 00:17, 10. Okt. 2010 (CEST) Kampfabstimmung. Bei solchen MB erwarte ich eine qualifizierte, mind. zwei Drittel Zustimmung
- --08-15 00:27, 10. Okt. 2010 (CEST)
- ≥⅔. —mnh·∇· 00:31, 10. Okt. 2010 (CEST)
- Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 00:32, 10. Okt. 2010 (CEST) Kontra Bei Kompetenzerweiterung des SGs erwarte ich eine Zwei-Drittel-Mehrheit im inhaltlichen Teil. --
- --CC 01:22, 10. Okt. 2010 (CEST) Für unverbindliche Vorschläge braucht es kein Meinungsbild. Dafür genügt das übliche Gelaber auf den passenden Diskussionsseiten.
- --Kuebi [∩ · Δ] 08:26, 10. Okt. 2010 (CEST) siehe #2
- -- Ayacop 08:30, 10. Okt. 2010 (CEST) 'User' nicht definiert.
- --HanFSolo 09:03, 10. Okt. 2010 (CEST) Let's feed the Trolls? Durch wie viele Instanzen wollt ihr eigentlich die immer-wieder-selben Konflikte zwischen den Vollzeitprojekttrollen und Berufsdiskutierern noch diskutieren? Sperren unter einer Woche sollten gar keine Sperrprüfung mehr erlauben, Benutzersperren wegen desselben Tatbestands nie die vorherige Dauer unterschreiten dürfen, Artikelsperren immer für einen Monat ohne Revisionsmöglichkeit, enzyklopädiefremde Inhalte endlich aus dem BNR entfernen, etc. Ihr habt doch alle Möglichkeiten?! *kopfschüttel*
- --Wistula 09:54, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Minderbinder 10:13, 10. Okt. 2010 (CEST) Per Sargoth. Hab mir das MB zuletzt um den 5. Oktober angesehen, da war noch keine Auswertung drin. Wer die notwendigen Mehrheiten erst 46h vor Start eines MB festlegt, kriegt kein hinreichendes Feedback zu diesem zentralen Punkt.
- – Simplicius 11:10, 10. Okt. 2010 (CEST) Schiedsgericht besser abschaffen.
- --Haselburg-müller 12:18, 10. Okt. 2010 (CEST) leider zu kompliziert, zuviele Regeln, die gerade im Streitfall auf ihre Grenzen hin ausgetestet würden. Zudem: Ist das mit den Mitgliedern des SG abgesprochen oder diskutiert worden? Wer ist der Initiator des MB?
- tl;dr – vıכıaяפ ∞ 12:38, 10. Okt. 2010 (CEST)
Abstimmung
Über die folgenden Optionen kann unabhängig voneinander abgestimmt werden, d.h. eine Pro- oder Kontrastimme wirkt sich nicht auf die je nächste Option aus. Dessen ungeachtet dürfte klar sein, dass die Einsetzungen von offiziell zuständigen Betreuern und Mediatoren durch das SG erheblich effektiver genutzt werden könnten, wenn das SG entsprechend einfacher anrufbar wäre und auch vorläufig agieren könnte.
Anrufbarkeit des SG
Das Schiedsgericht soll künftig auch "formlos" unter nur knapper Darstellung des Konfliktzusammenhanges anrufbar sein. Insbesondere soll das auch der Fall sein dürfen, wenn formal noch nicht alle Instanzen ausgeschöpft sind.
In diesen Fällen entscheidet das SG je nach Sachlage über die Annahme oder Ablehnung und fordert gegebenenfalls gezielt ein, was es zur Bearbeitung des Falles braucht bzw. stellt Bedingungen für die spätere Annahme.
(Das SG kann selbstredend auch je einfordern, dass das bislang übliche Procedere befolgt wird!)
Pro
- Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 00:34, 10. Okt. 2010 (CEST) Pro Sehe nichts, das dagegen spricht. --
- --Elop 11:58, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Goldzahn 12:13, 10. Okt. 2010 (CEST) Je weniger bürokratisch, je besser
- --Manuae@ ₪ 12:22, 10. Okt. 2010 (CEST)
Contra
- —mnh·∇· 00:06, 10. Okt. 2010 (CEST)
- ~Lukas Diskussion Bewertung 00:14, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --08-15 00:28, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --CC 01:23, 10. Okt. 2010 (CEST) Die brauchen ja jetzt schon Monate, um sich über den Sachstand zu informieren. Das würde durch diese Regelung wesentlich verschlimmert. --CC 01:41, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Michileo 02:14, 10. Okt. 2010 (CEST)
- Koenraad Diskussion 08:29, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Minderbinder 10:21, 10. Okt. 2010 (CEST) Man sieht bei AWW, wohin das Missverhältnis zwischen Aufwand für eine Beschwerde / Anrufung und dem Aufwand der Bearbeitung führt.
- – vıכıaяפ ∞ 12:38, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Thogo 12:56, 10. Okt. 2010 (CEST) Siehe CC oben.
Enthaltung
- --Amberg 06:26, 10. Okt. 2010 (CEST) Eine Lockerung der formalen Bedingungen mag sinnvoll sein, müsste aber konkretisiert werden. Nicht sinnvoll und vor allem bei der gegenwärtigen Mitgliederzahl nicht praktikabel wäre, dass man in Zukunft mit jeder Sperrprüfung oder jedem Benutzerkonflikt direkt das SG aufsuchen kann.
- -- Freedom Wizard 11:16, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Haselburg-müller 12:24, 10. Okt. 2010 (CEST) Eine Vereinfachung wäre theoretisch wünschenswert, hat aber wahrscheinlich den negativen Effekt, dass die Hürde für Fälle, die dort nicht hingehören, zu niedrig gelegt wird.
Vorläufige Urteile des SG
Dem Schiedsgericht soll es künftig möglich sein, vorläufige Urteile[1] mit entsprechenden temporären Auflagen an die Konfliktparteien (oder an den einzelnen Benutzer, über den eine SG-Entscheidung ansteht) zu fällen, die zur Beilegung des Konfliktes führen sollen. Diese vorläufigen Urteile sollen, sofern sie Benutzerrechte einschränken, den heute üblichen Handlungsspielraum von Administratoren nicht überschreiten. Auch sollen Sanktionen, die das SG im Falle der Nichteinhaltung der Auflagen verhängt, im administrativ üblichen Rahmen liegen.
Sollte später ein endgültiges Urteil notwendig werden, so könnte das SG der vorherigen Erfüllung der Auflagen durch die jeweiligen Konfliktparteien (oder durch den einzelnen Benutzer, über den zu entscheiden ansteht,) besonderes Gewicht beimessen.
Pro
- Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 00:36, 10. Okt. 2010 (CEST) Pro Ein Vorteil gegenüber einer reinen Adminentscheidung ist das Viel-Augen-Prinzip. --
- --Amberg 06:58, 10. Okt. 2010 (CEST) Wenn ich es richtig verstehe, geht es beispielsweise darum, dass das SG beschließen könnte, eine von einem Admin verhängte Benutzersperre vorläufig unter Auflagen aufzuheben, und später zu entscheiden, ob die Auflagen erfüllt wurden oder nicht, und ob die Sperre gänzlich aufzuheben oder wieder einzusetzen ist. Bin nicht sicher, ob das nicht schon jetzt möglich wäre, aber es wäre ein Fortschritt gegenüber der Situation, dass Admins manchmal Kommentare oder Prognosen aus Schiedssprüchen als "Auflagen" interpretieren, um dann Benutzersperrungen mit angeblichem "Verstoß gegen SG-Auflagen" zu begründen.
- -- Freedom Wizard 11:17, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Elop 11:58, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Goldzahn 12:14, 10. Okt. 2010 (CEST) gute Idee.
- --Haselburg-müller 12:27, 10. Okt. 2010 (CEST)
- – vıכıaяפ ∞ 12:40, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Thogo 13:01, 10. Okt. 2010 (CEST) das SG hat auch jetzt schon zu jedem Zeitpunkt des Falls das Recht, administrative Entscheidungen zu einzelnen Fallbeteiligten zu treffen (es darf sie nur nicht selber umsetzen, aber das ist ja hier auch nicht vorgeschlagen). Jedenfalls wüsste ich keine Regelung, die dies verbietet. Was genau wäre hier also das neue?
Contra
- So oder so: die Sanktionen zu verhängen ist Adminsache. Die Schiedsrichter sind keine gewählten solchen. —mnh·∇· 00:13, 10. Okt. 2010 (CEST)
- ~Lukas Diskussion Bewertung 00:14, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --08-15 00:28, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --CC 01:24, 10. Okt. 2010 (CEST) Endgültige Entscheidungsebene mit vorläufigen Urteilen? Dass sich das nicht verträgt muss wohl kaum ausgeführt werden. --CC 01:24, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Michileo 02:07, 10. Okt. 2010 (CEST)
- Koenraad Diskussion 08:30, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Minderbinder 10:21, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Manuae@ ₪ 11:30, 10. Okt. 2010 (CEST)
Enthaltung
- ...
Durch das SG angeordnete VAe
Dem SG soll es künftig möglich sein, Vermittlungsausschüsse anzuordnen und offiziell zuständige Mediatoren hierfür zu benennen. Der VA könnte zum einen Auflage des SG für die spätere, endgültige Annahme eines Falles sein (Teilnahme für die Streitparteien dann freiwillig). Denkbar wäre aber auch, dass ein Fall für angenommen erklärt würde und die Teilnahme am VA nebst dortigem Verhalten zur Teilgrundlage des späteren, endgültigen Urteils erklärt würde.
Den durch das SG im jeweiligen Fall eingesetzten, freiwilligen Mediatoren kommt die Aufgabe der Konfliktmoderation zu. Ihr Bericht an das Schiedsgericht wird eine wesentliche Rolle im Weiterverfahren des Falles einnehmen, sollte der Vermittlungsausschuss scheitern.
Pro
- --Manuae@ ₪ 11:45, 10. Okt. 2010 (CEST) Vermittlung und Deeskalation sind in jeder Konfliktphase eine Option.
- --Elop 11:58, 10. Okt. 2010 (CEST)
- – vıכıaяפ ∞ 12:40, 10. Okt. 2010 (CEST)
Contra
- VA = nur sinnvoll, wenn die Streitparteien auch Interesse an Vermittlung haben. Also in der Regel nicht. Erzwungene Vermittlung = komplett nutzlos. —mnh·∇· 00:14, 10. Okt. 2010 (CEST)
- ~Lukas Diskussion Bewertung 00:15, 10. Okt. 2010 (CEST) warum dem SG nicht gleich die Möglichkeit geben, Admins zu bestimmen
- --08-15 00:28, 10. Okt. 2010 (CEST)
- Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 00:37, 10. Okt. 2010 (CEST) Kontra wie Lukas (#2) --
- --CC 01:26, 10. Okt. 2010 (CEST) Wie soll in einem Freiwilligen-Projekt irgendein SG irgendeine Anordnung gegenüber Dritten treffen können? Ich für mein Teil würde dem "Anordnenden" heftig was husten. --CC 01:26, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Michileo 02:09, 10. Okt. 2010 (CEST)
- Koenraad Diskussion 08:31, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Minderbinder 10:21, 10. Okt. 2010 (CEST) Per mnh
- --Haselburg-müller 12:29, 10. Okt. 2010 (CEST) Die VA können auch so jederzeit angerufen werden, kommen gleichwohl nur selten zu eine zufriedenstellenden Ergebnis. Sonst wie mnh.
- --Thogo 13:03, 10. Okt. 2010 (CEST) nein, das SG soll Entscheidungen treffen und sie nicht abwälzen
Enthaltung
- --Amberg 07:16, 10. Okt. 2010 (CEST) Eine solche Regelung wäre m. E. höchstens sinnvoll, wenn in dem ersten Abstimmungspunkt die vorzeitige Anrufung des SGs eingeführt wird. Auf dem jetzigen Stand kann das SG die Annahme eines Falles verweigern, wenn etwa ein Vermittlungsausschuss noch nicht versucht wurde; wenn es den Fall annimmt, ist es selbst (letzte) Vermittlungsinstanz.
- -- Freedom Wizard 11:18, 10. Okt. 2010 (CEST)
Einsetzung von Betreuern durch das SG
Dem SG soll es künftig gegebenenfalls möglich sein, Benutzer-Betreuungen durch eigens bestimmte Betreuer ("Bewährungshelfer") anzuordnen. Dieses soll insbesondere dann erfolgen, wenn infinite Sperren aufgehoben werden unter der Auflage, innerhalb einer vom SG festzulegenden Bewährungszeit bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Denkbar ist diese Option auch bei temporären Sperren, die im Konsens mit dem Gesperrten unter Auflagen verkürzt bzw. aufgehoben werden.
Sicherzustellen wäre dabei, dass der entsprechend betreute Bewährungszeitraum mit dem Maß des zu jenem Zeitpunkt bereits unstrittig festgestellten Fehlverhaltens in Relation stünde, sofern keine Zustimmung des zu Betreuenden vorliegen sollte.
Vom SG ernannte, freiwillige Betreuer haben den Auftrag, einem auf Bewährung entsperrten Benutzer und seinen Konfliktgegnern als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und die Einhaltung der Auflagen sicher zu stellen. Ihr Bericht ans Schiedsgericht genießt einen besonderen Stellenwert für das Weiterverfahren.
Pro
- Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 00:38, 10. Okt. 2010 (CEST) Pro --
- --Amberg 07:02, 10. Okt. 2010 (CEST) Hätte in manchen Fällen der Vergangenheit vielleicht eine Chance eröffnen können.
- Koenraad Diskussion 08:31, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Minderbinder 10:21, 10. Okt. 2010 (CEST) Wäre in manchen Fällen (schwelende Benutzerkonflikte, wiederkehrende NPOV-/WP:Q-Probleme) einen Versuch wert.
- -- Freedom Wizard 11:19, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --Manuae@ ₪ 11:53, 10. Okt. 2010 (CEST)
- -- Elop 11:58, 10. Okt. 2010 (CEST)
- – vıכıaяפ ∞ 12:41, 10. Okt. 2010 (CEST)
Contra
- ~Lukas Diskussion Bewertung 00:15, 10. Okt. 2010 (CEST)
- Entweder findet sich von ganz allein ein von beiden Seiten akzeptierter Dritter, der über Auflagen wacht, oder man kann sich das Ganze gleich an den Hut stecken. De facto läuft das doch eh nur auf Wikianwalt für Sperrprüfungen heraus. Ne. Danke. —mnh·∇· 00:23, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --08-15 00:30, 10. Okt. 2010 (CEST)
- --CC 01:28, 10. Okt. 2010 (CEST) Kann in einem über-offenen System wie der WP nicht funktionieren. Beispiel: Sperrumgehungen dauerhaft gesperrter User. --CC 01:28, 10. Okt. 2010 (CEST)
Enthaltung
- --Michileo 02:13, 10. Okt. 2010 (CEST)
- ----Haselburg-müller 12:30, 10. Okt. 2010 (CEST) Grundsätzlich ganz gute Idee, leider nicht ganz zu Ende gedacht. Finden sich auch Leute, die als Mediatoren geeignet und dazu gewillt sind? Was ist, wenn sich keiner findet?
Auswertung
Gültigkeit: Es gilt die einfache Mehrheit (entspricht > 50 % der abgegebenen Stimmen ohne explizite „Enthaltungen“).
Inhalt: Alle vier Punkte sind unabhängig voneinander. Die Option mit den meisten Stimmen gilt jeweils als angenommen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.