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Deutsche Polizeigewerkschaft

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Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB
(DPolG)
Vereinsdaten
Anschrift: DPolG Bundesgeschäftsstelle

Friedrichstraße 169/170
(Eingang Behrenstraße 23/24)
10117 Berlin
Telefon: 030 / 47 37 81 23
Telefax: 030 / 47 37 81 25

Verbände: 18 Verbände
Mitglieder: 80.000
Bundesleitung
Vorsitzender: Rainer Wendt
stv.Vorsitzender: Hermann Benker
stv.Vorsitzender: Werner Kasel
stv.Vorsitzender: Wolfgang Ladebeck
stv.Vorsitzender: Joachim Lenders
Geschäftsführer: Sven-Erik Wecker
Internet
Website: www.dpolg.de
E-Mail: dpolg@dbb.de
Ein Fahrzeug der DPolG.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund (dbb) ist eine deutsche Gewerkschaft, die sich mit den Belangen von Amtsträgern der Polizei befasst. Sitz der DPolG ist Berlin.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, am 18. August 1951, wurde aus bereits existierenden Polizeibeamtenverbänden der Bund Deutscher Polizeibeamter (BDP) gegründet. Gleichzeitig trat der BDP dem Deutschen Beamtenbund, einem dem öffentlichen Dienst verpflichteten gewerkschaftlichen Dachverband, bei.

Der Bund Deutscher Polizeibeamter war die Vorläuferorganisation der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (PDB), die sich am 17. Januar 1987 in „Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG)“ umbenannte.

Neben der DPolG gibt es in Deutschland die Bundespolizeigewerkschaft (bgv) und den Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Alle drei stehen in Konkurrenz zur Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Positionen

Allgemein wird die (staatliche) Politik folgendermaßen kritisiert:

„Die Politik zeigt sich

  • hilflos bei Pensionen und Rente,
  • unnachgiebig bei Arbeitszeit und Besoldung,
  • starrköpfig bei der Reform der Polizeiorganisation,
  • konzeptlos beim Personalabbau und bei Neueinstellungen,
  • phantasielos bei der Sanierung des Staats- und Polizeihaushaltes und
  • lustlos bei der Schaffung von Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.“

– (Rundschreiben des Landesverbandes Bayern, April 2006)

Das Zusammenknüppeln von Kindern auf Demonstrationen wird als "angemessen und vernünftigt" angesehen.

- (Bericht in Spiegel Online vom 1. Oktober 2010, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,720663,00.html)

Bundesvorsitzende der DPolG

Struktur und Beschlüsse

Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist ähnlich der Polizei, aus deren Beamten sie sich zusammensetzt, hierarchisch strukturiert. Da die reguläre Polizei in Deutschland Ländersache ist, folgen entsprechend auf die Bundesleitung der DPolG die jeweiligen Landesverbände. Diese haben ihren Sitz in der so genannten Landesgeschäftsstelle, welche sich in der jeweiligen Landeshauptstadt befindet.

Landesverband Sitz Vorsitzende/r
Bayern München Herrmann Benker
Baden-Württemberg Stuttgart Joachim Lautensack
Berlin Berlin Bodo Pfalzgraf
Brandenburg Potsdam Michael Werner
Bremen Bremen Jürn Schulze
Hamburg Hamburg Joachim Lenders
Hessen Wiesbaden Heini Schmitt
Mecklenburg Vorpommern Stralsund Olaf Knöpken
Niedersachsen Hannover Thomas Kliewer
NRW Düsseldorf Erich Rettinghaus
Rheinland Pfalz Mainz Werner Kasel
Saarland Saarbrücken Horst Dörr
Sachsen Dresden Frank Conrad
Sachsen-Anhalt Magdeburg Wolfgang Ladebeck
Schleswig Holstein Kiel Ernst Meißner
Thüringen Erfurt Jürgen Hoffmann

Führungsgremium des Landesverbandes ist die gewählte Landesleitung, welche sich aus dem Landesvorsitzenden, dessen Stellvertretern sowie dem Landesschatzmeister zusammensetzt. Gewählt wird die Landesleitung durch den Landesdelegiertentag, welcher turnusmäßig alle fünf Jahre tagt und sich aus den gewählten Kreisverbandsvertretern sowie anderen Vertretern zusammensetzt.

Die nächst tiefere Hierarchieebene bilden die Kreisverbände. Die Zusammensetzung sowie die Gliederung der Kreisverbände ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und richtet sich nach der jeweiligen polizeilichen Struktur eines Bundeslandes. Ein Kreisverband hat daher den personellen und territorialen Umfang der jeweils gesetzlich festgelegten polizeilichen Behörden (Inspektion, Direktion, Präsidium…). Gewählt wird der Kreisverband durch die Gewerkschaftsmitglieder der Behörde. Dies geschieht je nach Satzung unterschiedlich turnusmäßig (meist einmal im Jahr) auf Mitgliederversammlungen.

Daneben existieren innerhalb eines Landesverbandes noch einige speziell berufene Mitglieder. Dazu zählen die Rechtsschutzbeauftragten (regeln Belange disziplinarrechtlicher und strafrechtlicher Natur), die Frauenbeauftragten sowie Mitglieder der Jungen Polizei (Jugend- und Nachwuchsarbeit).

Die Deutsche Polizeigewerkschaft setzt sich personell aus Polizeibeamten, -anwärtern und -pensionären zusammen, die dem Polizeidienst (Einsatzdienst, Kriminalpolizei …) eines jeweiligen Bundeslandes angehören. Teilweise zählen auch Angestellte der Polizeiverwaltung zu den Mitgliedern. Die Beteiligung endet nur bei gewolltem Austritt, dem Tod oder einem Ausschluss.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der Deutschen Polizeigewerkschaft, die Vertretung der Belange ihrer Mitglieder, obliegt hauptsächlich den Kreisverbänden. Dies gliedert sich u. a. Vermittlung der Mitgliederinteressen an die Landesleitung bzw. an die ihrer Dienstvorgesetzten, Information über Beschlüsse und Neuerungen seitens der Landesgeschäftsstelle sowie ergänzende Mitgliederunterstützung abseits des Fürsorgerahmens des Dienstherrn.

Gleichzeitig vertritt die DPolG die Mitgliederinteresse auch im landes- und bundesweiten Rahmen beispielsweise bei Polizeibeamten betreffenden Gesetzesänderungen. Hierbei organisiert die Gewerkschaft teilweise auch Arbeitskämpfen ähnliche Aktionen und Maßnahmen (da Polizeibeamten kein Streikrecht zusteht).

Das Rahmenprogramm der gewerkschaftlichen Aufgabenerfüllung wird durch die jeweiligen Landesverbände grundsätzlich auf den Landeshauptvorstandssitzungen beschlossen, welche unregelmäßig im Jahr durchgeführt werden (meist zweimal jährlich).

Regelwerk

Das Regelwerk der Deutschen Polizeigewerkschaft umfasst Satzungen, grundsätzlich die Satzungen der Landesverbände, nach welchen sich alle Mitglieder zu richten haben. Satzungsänderungen erfolgen nur anlässlich von Sitzungen des Landesdelegiertentages.

Allgemein ist den Kreisverbänden ebenfalls erlaubt, eigene Satzungen zu erlassen. Eine Pflicht besteht nicht.

Finanzierung

Die Finanzierung der DPolG in den jeweiligen Landesverbänden erfolgt über die Jahresbeiträge der Mitglieder. Andere bonitäre Quellen stellen Sponsoren und Spenden dar.

Stiftung

Ein Teilbereich der gewerkschaftlichen Arbeit stellt die „Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft“ dar. Die Stiftung ist ein humanitär unterstützendes Projekt für Angehörige öffentlicher Dienstleister (Polizei, Zoll, Justiz, Feuerwehr, Rettungsdienst, …). Ziel ist es, Angehörige der genannten Dienstleister bei traumatischen Ereignissen zusätzlich zu den vom jeweiligen Dienstherrn erbrachten Leistungen zu unterstützen.