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Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB

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Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB
(GKH)
Zweck: Gewerkschaft
Gründungsdatum 2003
Sitz: Paderborn
Website: www.gewerkschaftgkh.de

Die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH) ist eine christliche Berufsvereinigung für alle Beschäftigten im Holz- und Kunststoffhandwerk, sowie des Modellbauerhandwerks. Sie ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund. Die GKH ist vom Bundesarbeitsgericht als nicht tariffähig eingeschätzt worden [1]. Sie arbeitet in Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungen mit.
In der Regel schließt die GKH Tarifverträge ab, welche sich unter dem Nivau der IG Metall, der Einheitsgwerkschaft für diesen Bereich bewegt.

Selbstverständniss

Die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB vesteht sich als eine unabhängige Gewerkschaft gegenüber politischen Parteien, Kirchen, Regierungen und Unternehmen. Sie bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft und zur Sozialpartnerschaft.
Nach eigenen Aussagen strebt sie mehr Mitbestimmung für den einzelnen Arbeitnehmer an, lehnt aber eine zu große Einflussnahme von Funktionären ab ("Funktionärsherrschaft"). Die GKH spricht sich für eine gerechte Beteiligung am Produktivkapital der deutschen Wirtschaft (Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung) aus. Im Bezug auf die Einheitsgewerkschaften spricht sie sich für Gewerkschaftspluralismus aus. Die GKH fordert "eine gerechte Bezahlung der weiblichen Arbeitnehmerinnen und wendet sich gegen jegliche Diskriminierung."[2]

Gewerkschaftliche Arbeit

Die GKH bietet Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz mittels ihrer Sekretariate in allen Streitfällen vor Arbeits- und Sozialgerichten, gegenüber Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern. Alle Mitglieder erhalten die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ). Die Mitglieder können sich in Betriebsgruppen organisieren und Veranstaltungen des Bildungswerk der Christlichen Gewerkschaften teilnehmen. Mitglieder in Betriebsräten erhalten Beratung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.

Einzelnachweise

  1. Urteil des BAG zur Tariffähigkeit[1]
  2. http://gkh.m8hosting.de/?id=00000031 entnommen 19. September 2010