Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003
Rolf Fischer alias Turbo Rolf war Testfahrer bei Daimler-Chrysler (Mercedes-Benz) und dort bekam er auch von Kollegen seinen Spitznamen. Er erregte großes Medieninteresse, nachdem er angeblich am 14. Juli 2003 in einen tödlichen Verkehrsunfall auf der Autobahn A5, Richtung Norden, nahe Karlsruhe verwickelt gewesen sein sollte. Dieser Unfall löste erneut eine allgemeine Diskussion über Raser, den von ihnen verursachten Gefahren auch für andere Verkehrsteilnehmer, und die Notwendigkeit eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen aus.
Lebensweg
Rolf F.kommt aus einfachen Verhältnissen und diente nach seinem Schulabschluss zunächst acht Jahre bei der Bundeswehr, zuletzt in der Funktion eines Panzerkommandanten auf dem Truppenübungsplatz Münsingen. Anschließend studierte er Fahrzeugtechnik an der Fachhochschule Ulm und wurde danach Testfahrer bei Daimler-Chrysler (Mercedes-Benz). Einige Kollegen, die seinen Fahrstil als rasant bezeichneten, gaben ihm den Spitznamen "Turbo-Rolf". Von anderen Kollegen wurde er jedoch auch als ruhiger und besonnener Fahrer beschrieben.
Der Unfall
Nach mehreren Zeugenaussagen war an dem Morgen ein dunkler Mercedes mit einem nicht näher erkannten Böblinger Kennzeichen mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der besagten Autobahn unterwegs. Das Fahrzeug mit dem von keinem Zeugen direkt erkannten Fahrer oder Fahrerin soll dabei eine vor ihm fahrende Autofahrerin durch seine rasante Annäherung erschreckt und bedrängt haben, worauf diese wohl durch eine heftige Lenkradbewegung ins Schleudern kam, über den rechten Fahrbahnrand hinaus in die Böschung fuhr und dort nahezu ungebremst gegen einen Baum prallte. Bei diesem Aufprall starb die Fahrerin zusammen mit ihrer zweijährigen Tochter. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort.
Ermittlungen
Auf Grund des großen öffentlichen Interesses und Drucks reagierte die Polizei wie bei einem Kapitalverbrechen. Es wurde sofort die Sonderkommission "SOKO-Raser" gegründet, welche zeitweilig mit 40 Beamten ausgestattet war. Allein im Bereich Böblingen waren 13 Ermittlungsteams im Einsatz, um eine mögliche Unfallbeteiligung von insgesamt 707 in Frage kommenden Fahrzeugen abzuklären. Vier Tage nach dem Unfall und dem Beginn ihrer Ermittlungen sah sich die Polizei genötigt, öffentlich die Presse insgesamt und die Boulevardpresse im Besonderen zu einer fairen Berichterstattung aufzurufen.
Schon der exakte Unfallzeitpunkt konnte bis heute letztlich nicht eindeutig geklärt werden. Es kommt dafür nur der Zeitraum des besagten Tages gegen 6Uhr 55 plus/minus 2 Minuten in Betracht. Hinsichtlich des in Frage kommenden Autotyps waren in dieser Zeit mindestens Rolf F. mit einem schwarzen Mercedes CL 600 Coupé und auch sein unmittelbarer Vorgesetzter und Leiter des Testfahrerteams mit einer schwarzen Mercedes-Limousine S 600 in dem betreffenden Autobahnbereich in der selben Richtung unterwegs. Dieser Teamleiter wird übrigens auch von Mitarbeitern als zu der "Linksblinkerfraktion" gehörig beschrieben. Beide Wagen waren am frühen Morgen aus dem Raum Stuttgart gestartet und fuhren zum Testgelände in Papenburg, wo sie später auch ankamen.Die Polizei fand am Abend im Kofferaum des S 600 (das Auto des Teamleiters) Berechnungen über die Dauer der Fahrt von dem Vorgesetzten Rolf Fischers. Weiterhin gab der Vogesetzte an er wäre sehr langsam gefahren.(60 km/H im Schnitt untypisch für einen Testfahrer) Ein Zeuge erklärte er hätte in einer Baustelle einen sehr langsamen schwarzen Mercedes überholt. Der Zeuge hat später beim Unfall dieses Auto wiedererkannt.Fischer konnte der Ansicht von vielen Experten den Unfall nicht verursacht haben, da wenn er der Täter gewesen wäre mindestens 170 km/H im Schnitt hätte fahren müssen und er somit nicht in der Baustelle langsam gefahren wäre. Für einen direkten Kontakt des Wagens von Rolf F. oder des seines Teamleiters mit dem verunglückten Auto gab es keine Anzeichen. Ob es sich bei dem unfallverursachenden Fahrzeug um einen Mercedes CL 600, einen S 600 oder gar einen SL 500 Roadster handelte, den ein Zeuge auf Grund einer speziellen Auspuffanlage erkannt haben will, d.h. ob sogar noch ein drittes Auto als Unfallverursacher in Frage kommt, konnte letztlich nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es gab und gibt dafür unterschiedliche, nicht miteinander übereinstimmende Zeugenaussagen und andere Merkwürdigkeiten.
Die Prozesse und Urteile
In einem von den Medien mit großer Aufmerksamkeit und deutlich ausgesprochener bzw. veröffentlichter Vorverurteilung verfolgten Gerichtsprozeß wurde Turbo Rolf am 18.Februar 2004 in der ersten Instanz vom Amtsgericht Karlsruhe wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Verurteilung galt als umstritten, weil sie nur auf Indizien beruhte und ein Medieneinfluss nicht in Abrede gestellt werden kann. Urteilsentscheident war offensichtlich die Aussage eines Zeugen, der in einer Zeitspanne von maximal 3 Sekunden in seinem Rückspiegel bei eigenem hohen Tempo die Scheinwerfer eines ihn rasant überholenden Mercedes bei erwiesenermaßen ungünstigen Lichtverhältnissen als die eines CL 600, also des Wagens von Rolf F., erkannt haben will. Im Berufungsverfahren am Landgericht Karlsruhe wurde am 29. Juli 2004 das Strafmaß auf ein Jahr Haft mit Bewährung reduziert. Obwohl Rolf Fischer der Ansicht ist, dass er der drängelnde und damit auch unfallverursachende Fahrer nicht gewesen ist, und seiner Meinung nach auch im Berufungsverfahren nach wie vor Entlastungszeugen zu seinen Gunsten nicht angehört worden sind, verzichtete er auf eine Revision, da ihm ein Freispruch als nicht mehr erreichbar erscheint.
Sein Arbeitsverhältnis bei Daimler-Chrysler wurde Rolf F. nach diesem letzten Urteil von seinem Arbeitgeber aufgekündigt.