Benutzer Diskussion:Niabot
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Infobox Episodenfilm
Hi Niabot, ich habe mal das mit der Episodenfilmbox ausexerziert und bin etwas erschrocken. Wäre es möglich, das irgendwie besser zu strukturieren. zB die Zeilen „Film“ weg? Außerdem kriege ich die Produzenten nicht rein, ohne wieder eine Zeile „Film“ zu erzeugen. PS: Was machen die anderen Änderungen an der Filmbox? --ðuerýzo ?! 22:02, 8. Sep. 2010 (CEST)
- Die Frage ist, ob so eine detaillierte Wiedergabe in der Box sinnvoll ist, da selbst unter Entfernung der redundanten Teile (wie die Film-Überschrift) die Box immer noch weitaus länger wäre als der eigentliche Artikel. Bei einer Stichprobe unter unseren anderen Episodenfilmen verwenden die auch nur eine Box. Prinzipiell sind die Kurzfilme in ihrer Gesamtheit ja auch nur ein (Episoden-)Film. --Mps 22:33, 8. Sep. 2010 (CEST)
- Beim letzten Treffen der Redaktion Film und Fernsehen wurde das mit den Franchise-Boxen unter anderem damit beworben, dass somit Episodenfilme besser beboxt werden können. Ich würde gern die Praxistauglichkeit dieser Ansage prüfen und warte dazu auf ein Kommentar von Niabot. --ðuerýzo ?! 22:32, 9. Sep. 2010 (CEST)
- Das Problem ist hier schlicht die Masse an Episoden. Das was mir zuvor gezeigt wurde, dass waren maximal aus 3 oder 4 Teilen bestehende Filme. Da würde die Infobox wohl auch noch nicht so extrem sein. Nun sind es aber ganze 13 Stück und das bei vergleichbar sehr wenig Artikelinhalt. Das würde weder mit der einen, als auch mit der anderen Vorlage funktionieren ohne vollkommen aus dem Rahmen zu fallen. Selbst die schlimmsten Franchises bestehen nicht aus so vielen Teilstücken (z.B. Neon Genesis Evangelion). --
(AAW) 22:53, 9. Sep. 2010 (CEST)
- Ok, das klingt plausibel. Ich habe einen entsprechenden Hinweis in die Vorlagendoku gesetzt. Niabot, was machen die Änderung an der Filmbox? --ðuerýzo ?! 14:04, 11. Sep. 2010 (CEST)
- Ich schau da noch einmal rein. Bevor ich aber was ändere, prüfe ich noch mal alle möglichen Fälle durch, da ich irgendwie immer noch Hinterkopf habe, dass es da irgendein Problem gab, als ich eine vergleichbare Lösung gewählt hatte. --
(AAW) 15:23, 11. Sep. 2010 (CEST)
- Und welches Problem? --ðuerýzo ?! 11:21, 12. Sep. 2010 (CEST)
- In irgendeiner Konstellation macht das mit Schweizer Produktionen die einen anderen deutschen Titel haben Probleme. Weiß aber auch nicht mehr genau was da das Problem war. --
(AAW) 12:02, 12. Sep. 2010 (CEST)
- Können wir das Thema endlich hinter uns bringen? --ðuerýzo ?! 17:48, 3. Okt. 2010 (CEST)
- In irgendeiner Konstellation macht das mit Schweizer Produktionen die einen anderen deutschen Titel haben Probleme. Weiß aber auch nicht mehr genau was da das Problem war. --
- Und welches Problem? --ðuerýzo ?! 11:21, 12. Sep. 2010 (CEST)
- Ich schau da noch einmal rein. Bevor ich aber was ändere, prüfe ich noch mal alle möglichen Fälle durch, da ich irgendwie immer noch Hinterkopf habe, dass es da irgendein Problem gab, als ich eine vergleichbare Lösung gewählt hatte. --
- Ok, das klingt plausibel. Ich habe einen entsprechenden Hinweis in die Vorlagendoku gesetzt. Niabot, was machen die Änderung an der Filmbox? --ðuerýzo ?! 14:04, 11. Sep. 2010 (CEST)
- Das Problem ist hier schlicht die Masse an Episoden. Das was mir zuvor gezeigt wurde, dass waren maximal aus 3 oder 4 Teilen bestehende Filme. Da würde die Infobox wohl auch noch nicht so extrem sein. Nun sind es aber ganze 13 Stück und das bei vergleichbar sehr wenig Artikelinhalt. Das würde weder mit der einen, als auch mit der anderen Vorlage funktionieren ohne vollkommen aus dem Rahmen zu fallen. Selbst die schlimmsten Franchises bestehen nicht aus so vielen Teilstücken (z.B. Neon Genesis Evangelion). --
- Beim letzten Treffen der Redaktion Film und Fernsehen wurde das mit den Franchise-Boxen unter anderem damit beworben, dass somit Episodenfilme besser beboxt werden können. Ich würde gern die Praxistauglichkeit dieser Ansage prüfen und warte dazu auf ein Kommentar von Niabot. --ðuerýzo ?! 22:32, 9. Sep. 2010 (CEST)
Hallo. Ich habe soeben als Lesenswert ausgewertet. Herzlichen Glückwunsch. --Krächz 11:43, 12. Sep. 2010 (CEST)
- Danke. Dachte schon das wird nie abgearbeitet. ;-) --
(AAW) 16:51, 13. Sep. 2010 (CEST)
Hausverbot
Ab welcher Größe gilt denn das Hausverbot für Bären nicht mehr? --Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht, Unwissenheit kann man ändern! 17:39, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Wenn sie groß genug sind um auf Hinweise und Ratschläge anderer zu hören, sich die Hilfeseiten durchlesen und verstehen können, als auch über ein gewisses Gefühl für Diskussionskultur besitzen. --
(AAW) 17:57, 13. Sep. 2010 (CEST)
Problem mit deiner Datei
Hallo Niabot,
Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:
- Datei:Itasha_Haruhi_Suzumiya_-_Suzumiya_Haruhi_no_Yūutsu.jpg - Probleme: Gezeigtes Werk
- Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z.B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z.B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.
Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.
Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.
Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 18:01, 16. Sep. 2010 (CEST)
FAL - Lizenz
Was möchtest Du mit Deiner ständigen Lizenznörgelei bei meinen KEB Bildern beweisen? Es ist und bleibt POV! Nirgends bei den KEB Bedingungen steht was für eine Lizenz vorausgesetzt wird. Die FAL ist eine freie und zuläßige Lizenz. Wenn Dir das nicht passt dann versuche das zu ändern. Initiiere ein MB oder mach sonst etwas ... Würde mir das gegen den Strich gehen würde ich zuerst den Vermittlungsausschuß anrufen und evtl. hinterher eine VM anleiern. Dir bleibt eigentlich nur eines übrig ein Alchemist-hp 01:09, 20. Sep. 2010 (CEST)
Kontra von Dir zu geben ohne Kommentar. Aber da ich mit einem gewissen Verstand gesegnet bin lasse ich den ganzen Zirkus wech. Es bringt (mir) nichts. Wäre mir auch egal. Respektierende Grüße und auf weiterhin interessante und fruchtbare Diskussionen und Erfahrungsaustausch, --- Ich finde diese Lizenz auch sehr dubios. Die Übersetzung ist teils etwas wirr und sie gilt nur in Frankreich? Oder durch die Lizenz gilt auch hier französisches Recht? Oder was? Benutzerfreundlich ist das nicht gerade. --Don-kun • Diskussion Bewertung 06:28, 20. Sep. 2010 (CEST)
- Da haben wir auch die zweite Schlafmütze. Nun sind wir wieder versammelt und beisammen. Sorry aber Eure obskure POV Meinung interessiert mich nicht die Bohne. Ich bin der Urheber meiner Bilder und ich alleine entscheide unter welcher Lizenz diese veröffentlicht wird! Wenn Ihr etwas anderes für Wikipedia wollt dann kommt in die Puschen, ansonsten BNS. Grüße, --Alchemist-hp 11:54, 20. Sep. 2010 (CEST)
- Damit wir uns hier nicht gegenseitig immer nur auf die Füße treten und keiner etwas genaues weiß, habe ich eben eine Bitte an den Verein hinter der CC gestellt, dass der ein paar Fragen zur Kompatibilität zwischen der CC-BY-SA und der FAL nachgeht. Sollten beide Lizenzen kompatibel sein, dann wäre es buchstäblich egal ob du die Bilder unter die FAL oder CC-BY-SA stellst, da die FAL eine entsprechende Klausel enthält. Sollte das nicht der Fall sein, habe ich um die Angabe der genauen Gründe dafür gebeten. Je mehr wir darüber wissen, desto besser können wir uns vielleicht auch vertragen. ;-)
- PS: Ich wäre immer noch sehr gerne an den Einzelaufnahmen zum Focus-Stacking interessiert. Vielleicht fällt mir dazu ja auch noch eine gute Lösung ein, was dir die Arbeit erleichtern bzw. die Ergebnisse verbessern könnte. --
(AAW) 15:14, 20. Sep. 2010 (CEST)
- alchemist: Dass die Lizenz eine Klausel zur Geltung französischen Rechts beinhaltet, ist nicht unser POV, sondern Realität. Und es ist richtig, dass du die Lizenz des Bildes bestimmst. Aber ob es ausgezeichnet wird, bestimmst du nicht. Um nicht anderes aber geht es bei der Abstimmung. Genauso könntest du sagen, dass du als Urheber bestimmst, ob das Bild gut oder schlecht ist. Da ist aber kein Argument, dem Urheber zuliebe dann mit Pro zu stimmen. --Don-kun • Diskussion Bewertung 15:23, 20. Sep. 2010 (CEST)
- @Niabot: ich mache die Einzelbilder (als JPG, nicht die Canon RAWs) Heute Abend/Nacht fertig. Ich hinterlege sie auf meinem Server für Dich zum Download. Du bekommst dann eine Wiki E-Mail. Ich glaube Deine private E-Mail Adresse müßte ich auch noch haben. Gruß, --Alchemist-hp 15:52, 20. Sep. 2010 (CEST)
- Da haben wir auch die zweite Schlafmütze. Nun sind wir wieder versammelt und beisammen. Sorry aber Eure obskure POV Meinung interessiert mich nicht die Bohne. Ich bin der Urheber meiner Bilder und ich alleine entscheide unter welcher Lizenz diese veröffentlicht wird! Wenn Ihr etwas anderes für Wikipedia wollt dann kommt in die Puschen, ansonsten BNS. Grüße, --Alchemist-hp 11:54, 20. Sep. 2010 (CEST)
Es gibt leider noch Probleme mit deiner Datei
Hallo Niabot,
Bei der nachstehenden von dir hochgeladenen Datei gibt es Probleme, die du leider noch nicht behoben hast:
Konkret besteht noch folgendes Problem:
Hier interpretierst du die Panoramafreiheit leider falsch, da ändert auch dein Hinweis auch Schricker nicht. Der Bestandteil "bleibend" ist bei diesem Werk nicht gegeben, da ich nicht erkenne, dass die subjektive Zweckbestimmung des Verfügungsberechtigten als objektive Widmung zu sehen ist. Das Werk ist vom Urheber so aufgestellt, dass es jederzeit wieder geschafft werden kann und eben nicht bleibend (ebenso Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 59 Rdn. 2). Es wird daher eine Freigabe vom Urheber oder Rechteinhaber des abgebildeten Werkes benötigt. Bitte den Urheber bzw. Rechteinhaber eine Freigabe an permissions-de@wikimedia.org zu senden. Am besten benutzt er dazu folgende Vorlage:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:TV#Freigabe_gezeigtes_Werk
Du hast jetzt zwei Wochen Zeit, um die fehlenden Informationen nachzutragen. Wenn dann die Probleme weiterhin bestehen, muss die Datei leider gelöscht werden. Solltest du noch Fragen haben, würde ich dich gern unterstützen. -- Darah Dan Doa.suhadi 12:45, 30. Sep. 2010 (CEST)
- Könntest du diesen Satz ("... dass es jederzeit wieder geschafft werden kann ..." vielleicht korrigiert wiedergeben? Derweil weiß ich nicht was du damit ausdrücken willst, da du dich offensichtlich verschrieben hast. Derweil müsstest du mir also auch erklären was dieses Auto von einem Zug oder Flugzeug unterscheidet. Alle drei sind beweglich und werden nicht nur zu Ausstellungszwecken auf die Straße gestellt. --
(AAW) 12:55, 30. Sep. 2010 (CEST)
- Hab mich wirklich verschrieben. Soll heißen: dass es jederzeit wieder weg geschafft werden kanm. Ein Wort fehlte. ..Darah Dan Doa.suhadi 12:01, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Das ist hier aber gar nicht zutreffend. Ein Zug oder Flugzeug kann auch jederzeit wieder weggeschafft werden. Sie sind aber Bestandteil des Straßenbildes. Genauso wie es ein Fahrzeug ist das sich auf der Straße bewegt. Dies gilt ebenso für an einem Bus fest/dauerhaft angebrachte Werbung und eben auch für die Lackierung oder Beklebung eines jeden anderen Fahrzeugs, das vom öffentlichen Raum aus fotografiert werden kann. Itasha stehen nunmal nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern werden als normale Straßenfahrzeuge genutzt und befinden sich damit dauerhaft im öffentlichen Raum. Falls du das anders siehst, dann solltest du mir bitte den genauen Unterschied zwischen einem Zug oder Schiff mit aufgebrachter kunstvoller Lackierung und einem Straßenfahrzeug erklären. --
(AAW) 12:11, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Es geht hier weder um Zug, noch ums Schiff, sondern um den Urheber, der über sein Werk verfügt. Wenn der Urheber ein Werk anbringt mit der Absicht dies bleibend an öffentlichen Straßen anzubringen, dann gilt die Panoramafreiheit. Wenn der Urheber dies jedoch nicht tut oder seine Aktion zeitlich beschränkt oder seine Intention es nicht ist, das Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, dann gilt die Panoramafreiheit nicht (vgl. Reichstagverhüllung). Das Medium, wo sein Werk abgebildet ist, lässt nur darauf schließen, ob der Urheber gerade erwähnte beabsichtigt oder nicht. Nach deiner Auffassung wären auch Plakate und selbst Flugzeug-Banner unter den Regeln der Panoramafreiheit zu verwenden. Dies ist jedoch sicher nicht der Fall. ..Darah Dan Doa.suhadi 19:59, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Plakate und Banner sind aber nicht bleibend an dem Gefährt angebracht. Eine solche "Lackierung" ist es aber schon. Ein Gemälde/Graffiti an einer Hauswand oder auf Straße fällt ebenfalls unter die Panoramafreiheit. Der Reichstag durfte ja nur deshalb nicht fotografiert werden, da er unter die Regelung "nicht bleibend" fällt. Dies ist hier aber nicht gegeben, bzw. es ist gegeben das dieses Werk im Straßenverkehr tagtäglich zu sehen ist. Ob der Besitzer des Fahrzeugs sich damit strafbar macht oder nicht, das kann dem Fotografen und uns egal sein. --
(AAW) 21:34, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Plakate und Banner sind aber nicht bleibend an dem Gefährt angebracht. Eine solche "Lackierung" ist es aber schon. Ein Gemälde/Graffiti an einer Hauswand oder auf Straße fällt ebenfalls unter die Panoramafreiheit. Der Reichstag durfte ja nur deshalb nicht fotografiert werden, da er unter die Regelung "nicht bleibend" fällt. Dies ist hier aber nicht gegeben, bzw. es ist gegeben das dieses Werk im Straßenverkehr tagtäglich zu sehen ist. Ob der Besitzer des Fahrzeugs sich damit strafbar macht oder nicht, das kann dem Fotografen und uns egal sein. --
- Es geht hier weder um Zug, noch ums Schiff, sondern um den Urheber, der über sein Werk verfügt. Wenn der Urheber ein Werk anbringt mit der Absicht dies bleibend an öffentlichen Straßen anzubringen, dann gilt die Panoramafreiheit. Wenn der Urheber dies jedoch nicht tut oder seine Aktion zeitlich beschränkt oder seine Intention es nicht ist, das Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, dann gilt die Panoramafreiheit nicht (vgl. Reichstagverhüllung). Das Medium, wo sein Werk abgebildet ist, lässt nur darauf schließen, ob der Urheber gerade erwähnte beabsichtigt oder nicht. Nach deiner Auffassung wären auch Plakate und selbst Flugzeug-Banner unter den Regeln der Panoramafreiheit zu verwenden. Dies ist jedoch sicher nicht der Fall. ..Darah Dan Doa.suhadi 19:59, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Das ist hier aber gar nicht zutreffend. Ein Zug oder Flugzeug kann auch jederzeit wieder weggeschafft werden. Sie sind aber Bestandteil des Straßenbildes. Genauso wie es ein Fahrzeug ist das sich auf der Straße bewegt. Dies gilt ebenso für an einem Bus fest/dauerhaft angebrachte Werbung und eben auch für die Lackierung oder Beklebung eines jeden anderen Fahrzeugs, das vom öffentlichen Raum aus fotografiert werden kann. Itasha stehen nunmal nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern werden als normale Straßenfahrzeuge genutzt und befinden sich damit dauerhaft im öffentlichen Raum. Falls du das anders siehst, dann solltest du mir bitte den genauen Unterschied zwischen einem Zug oder Schiff mit aufgebrachter kunstvoller Lackierung und einem Straßenfahrzeug erklären. --
- Hab mich wirklich verschrieben. Soll heißen: dass es jederzeit wieder weg geschafft werden kanm. Ein Wort fehlte. ..Darah Dan Doa.suhadi 12:01, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Nein, kann es nicht. ..Darah Dan Doa.suhadi 10:45, 4. Okt. 2010 (CEST)
- Dann solltest du dich mal genauer umsehen, welche Bilder schon genau mit der gleichen Begründung behalten worden. Ich sehe hier keinerlei Rechtsverstoß. Vielleicht solltest du dies auf WP:URF ansprechen. So kommen wir hier sicherlich nicht weiter. --
(AAW) 10:52, 4. Okt. 2010 (CEST)
- Dann solltest du dich mal genauer umsehen, welche Bilder schon genau mit der gleichen Begründung behalten worden. Ich sehe hier keinerlei Rechtsverstoß. Vielleicht solltest du dies auf WP:URF ansprechen. So kommen wir hier sicherlich nicht weiter. --
CN Tower Rendering
Beschriftung der Obersten Betriebsetage...
Ich denke zutreffender wäre Haustechnik bzw. "Technik Geschoss" im allgemeinen. Also Klima, Lüftung (HVAC), Elektro, USV etc... Mechanische Einrichtungen machen als solchen keinen grossen Sinn, ausser der Liftzug... aber ich denke, das wird nicht die ganze Etage sein.
Gruss
Steve
yellow(at)yellowwings.com