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Personalausweis (Deutschland)

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Personalausweis (Vorderseite)
Datei:Personalausweis-Deutschland (Rückseite).jpg
Personalausweis (Rückseite)

Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebener Lichtbildausweis als Identitätsnachweis seiner Bürger.

Zahlreiche Staaten (z. B. Deutschland, siehe unten) sehen zudem vor, dass der an ihre Bürger ausgegebene Personalausweis Passersatz ist und damit zur Erfüllung der Passpflicht bei der Ein- und Ausreise ausreichend ist, während andere Staaten (z.B. die Türkei) auch bei eigenen Bürgern den Personalausweis nicht zum Grenzübertritt ausreichen lassen. Nach dem Recht der Europäischen Union genügt für Unionsbürger bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis (vgl Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG).

Deutschland

In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: BPA, offiziell Bundespersonalausweis) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit (§ 1 PersAuswG -Ausweispflicht). Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis immer mitzuführen, besteht in Deutschland nicht. Er ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen.

Der Bundespersonalausweis wird seit dem 1. April 1987 nicht mehr als Büchlein in Papierform, sondern als Plastikkarte in der Größe DIN A7 (74 mm × 105 mm) ausgegeben.

Nach deutschem Recht ist der Personalausweis für Deutsche ein Passersatz und damit - mit Bezug auf die deutsche Grenzkontrolle - zur Erfüllung der Passpflicht beim grenzüberschreitenden Reisen geeignet (§ 2 der Verordnung über die Befreiung von der Paßpflicht und zur Bestimmung von amtlichen Ausweisen als Paßersatz - DVPassG). Allerdings ist er für die Einreise in zahlreiche Staaten nicht ausreichend; vielmehr wird dort ein Reisepass und teils zusätzlich ein Visum verlangt. Umgekehrt sind in Deutschland Personalausweise der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen EWR-Staaten und der Schweiz - jeweils für deren Staatsangehörige - als Passersatz zugelassen (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung).

Im Personalausweis sind die folgenden Informationen enthalten:

Vorderseite:

Dazu kommt ein Bild, um die Person auch bildlich identifizieren zu können, sowie eine maschinenlesbare Datenzone, die in Deutschland zusätzlich zu den schriftlichen Angaben auch folgendes enthält:

  • Abkürzung "IDD" für "Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland",
  • Seriennummer des Personalausweises, die sich aus der Behördenkennzahl der Personalausweisbehörde und einer fortlaufend vergebenen Ausweisnummer zusammensetzt
  • die Abkürzung "D" für die Eigenschaft als Deutscher
  • die Gültigkeitsdauer des Personalausweises
  • Prüfziffern (ist ab Januar 2004 nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden)
  • Leerstellen

Rückseite:

Infolge des 11. Septembers 2001 wurden so genannte Anti-Terror-Gesetze erlassen, die eine Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken u. a. erlauben. Dies ist sehr umstritten.

Aufbau der Personalausweisnummer

Jeder Personalausweis besitzt eine Seriennummer. Sie ist in der untersten Zeile auf der Vorderseite angegeben. Die Nummer ist in 4 Felder unterteilt:

  • Der erste Teil enthält die Behördenkennzahl (Ziffer 1-4) und eine fortlaufende Ausweisnummer (Ziffer 5-9). Die 10. Ziffer ist eine Prüfziffer. Danach kommt ein Buchstabe, der für die Nationalität steht (D=Deutscher).
  • Der zweite Teil enthält das Geburtsdatum in der Form yymmtt. Auch hier ist die letzte Ziffer eine Prüfziffer.
  • Der dritte Teil enthält den letzten Tag der Gültigkeit des Personalausweises in der Form yymmtt. Danach folgt eine Prüfziffer.
  • Der vierte Teil besteht lediglich aus einer Prüfziffer.
731731731    731731  731731
*********    ******  ******
wwwwNNNNNpD--yyMMddX-YYmmDDx------n 
|||||||||||  ||||||| |||||||      |
|||||||||||  ||||||| |||||||      -__ Prüfsumme ALLER Ziffern
|||||||||||  ||||||| |||||||
|||||||||||  ||||||| ||||||-__ Prüfsumme Ablaufdatum
|||||||||||  ||||||| ||||--__ Ablaufdatum Tag
|||||||||||  ||||||| ||--__ Ablaufdatum Monat
|||||||||||  ||||||| --__ Ablaufdatum Jahr
|||||||||||  |||||||
|||||||||||  ||||||-__ Prüfsumme Geb.-Datum
|||||||||||  ||||--__ Geb.-Tag
|||||||||||  ||--__ Geb.-Monat
|||||||||||  --__ Geb.-Jahr
|||||||||||
|||||||||| __ Staatszugehörigkeit D = Deutsch
||||||||| __ Prüfsumme für wwwwNNNNN
||||-----__ laufende Zählnummer
----__ Erstwohnsitz Kennzahl

Berechnung der Prüfsumme:

  1. Die erste Ziffer wird mit 7 multipliziert, die zweite Ziffer wird mit 3 multipliziert, die dritte Ziffer wird mit 1 multipliziert, und so weiter (die vierte wieder mit 7, die fünfte mit 3...)
  2. Die so erhaltenen Zahlen werden alle zu einer Summe aufaddiert.
  3. Die Prüfsumme ist die Einerstelle der Summe (also Summe modulo 10).

Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des sog. Adult Check herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z.T. im Internet als "Beweisführung" für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine als "gültige" geltende Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als nicht sicher angesehen.

Nicht alle Länder haben eine Ausweispflicht. (z.B. USA)

Siehe auch: Seefahrtsbuch

Digitaler Personalausweis

Nach Ankündigung des Bundesinnenministers Otto Schily auf der CeBIT in Hannover soll die nächste Generation des Personalausweises digital werden. Durch die Integration eines Chips solle das Dokument sicherer werden, auch könne mit den Informationen auf dem Chip zum Beispiel Online-Dienstleistungen des Bundes genutzt oder Geschäfte im Internet abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt der Einführung hänge von der EU-Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab.

Schweiz

Siehe Identitätskarte

Österreich

Der Personalausweis ist in Österreich unüblich, da für die Ausweisleistung etwa gegenüber Behörden meist der Führerschein verwendet wird und als Reisedokument der Reisepass. Eine flächendeckende Versorgung wie in Deutschland ist unbekannt.

Außer für Kinder unter 12 Jahren gilt der Personalausweis 10 Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Januar 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.

Spanien

Datei:ID-card-spain-(01).png
Personalausweis Spanien

In Spanien ist der Personalausweis (span. DNI, Documento Nacional de Identitad) ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend. Zusätzlich ist die Ausweisnummer eine der wichtigsten Personaldaten, noch vor dem Geburtsdatum, und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Spanier sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausweisnummer bei vielen Gelegenheiten, etwa auch bei Bankgeschäften, anzugeben.

Immer wieder tauchen Fälle von doppelten Ausweisnummern auf. Bis zum 30. Lebensjahr gilt er 5 Jahre, bis zum 70. Lebensjahr 10 Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit.

Belgien

In Belgien gibt es die Besonderheit, dass allen Bürgern ab dem 75. Lebensjahr ein zeitlich unbegrenzt gültiger Personalausweis ausgestellt wird. Die Regelung gilt jedoch nicht für die belgischen Reisepässe.

Rechtsgrundlagen

  • Deutschland

Für Deutsche sind das Gesetz über Personalausweise und das Ausführungsgesetz zum Paß- und Personalausweisgesetz (AG PersPaßG) einschlägig. Deutsche ab 16 Jahren müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen. Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben, siehe Passbild. Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden.