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Notfrist

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Eine Notfrist ist im Zivilprozessrecht eine gesetzlich bestimmte Frist, die vom Gericht nicht verlängert werden kann. Wird sie schuldlos versäumt, kann Wiedereinsetzung gewährt werden (§ 233 ZPO). Notfristen werden im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet (§ 227 ZPO). Es handelt sich meist um Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung, Einspruch usw.). Neben den gewöhnlichen Fristen, die auf Antrag verlängert werden können, und den Notfristen, gibt es noch die sogenannten Ausschlussfristen, welche ebenfalls nicht verlängert werden können, bei deren Versäumung es aber auch keine Wiedereinsetzung gibt. Die Versäumung von Ausschlussfristen führt zum Verlust materieller oder prozessualer Rechte.

Siehe auch: Liste der zivilprozessualen Spezialausdrücke