Diskussion:Politisches System der Bundesrepublik Deutschland
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folgende ungereimtheiten habe ich noch entdeckt:
- abschnitt "staatsoberhaupt": kann der bundespräsident insgesamt nur zweimal kandidieren oder könnte er nach zwei aufeinanderfolgenden perioden mit einer pause auch ein drittes mal kandidieren?
- abschnitt "exekutive auf bundesebene": ist das auswärtige amt keine bundesbehörde, weil es explizit in der auflistung der exetuve aufgelistet ist (relativ weit unten im abschnitt)?
- abschnitt "bundesgerichte": erster satz: "...die Aufgabe, die Rechtsprechung der ??? zu vereinheitlichen." -- ee 03:20, 11. Mär 2004 (CET)