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Strafgesetzbuch (Deutschland)

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Das Strafgesetzbuch regelt die Kernmaterie des Strafrechts.

Deutschland

Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch (Abkürzung: StGB) geht auf das 1871 in Kraft getretene Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück. Dieses Reichstrafgesetzbuch unterlag in den folgenden Epochen und Jahrzehnten zahlreichen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für "neuartige" Delikte sind etwa zu nennen: Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Während das Strafgesetzbuch die Grundlagen und Voraussetzungen strafbaren Handelns festlegt , ist der Ablauf des Strafverfahrens durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt.

Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:

Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.

Besonderer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgütern), z. B.

Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten, z. B.

Diese werden als das Nebenstrafrecht bezeichnet.

Siehe: Alle Tatbestände des StGB

Österreich

Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Neukodifizierung aus dem Jahr 1974. Es wurde bereits mehrfach novelliert. Im österreichischen Strafgesetzbuch werden die wichtigsten Handlungen und Unterlassungen sowie der Strafrahmen geregelt. Wie in der Bundesrepublik Deutschland werden zahlreiche Tatbestände die nicht im StGB erfasst sind in Nebengesetzen normiert. Das in Nebengesetzen kodifizierte Strafrecht bezeichnet man auch in Österreich als Nebenstrafrecht