Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle
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Man sollte mal die Bilder dieses Benutzers durchgehen. Er nennt immer sich als Urheber und setzt stets Bild-frei als Lizenz. Viele seiner Bilder müssen wohl gelöscht werden, andere, besonders die Medallien haben wohl keine SH oder sind vielleicht amtliche Werke. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:43, 24. Nov. 2009 (CET)
- *push* ... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:13, 26. Dez. 2009 (CET)
- ??? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:03, 16. Feb. 2010 (CET)
- Wieso gibt es denn Zweifel, dass er nicht Urheber der Fotos ist? Yellowcard 23:46, 27. Mär. 2010 (CET)
- OK. Die Fotos an sich halte ich nämlich für in Ordnung. Die Frage nach den Abzeichen ist sicherlich berechtigt, ich hab aber keine Ahnung, ab wo man bei Abzeichen/Mediallien SH ansetzen muss. Amtliche Werke könnten natürlich auch bei einigen durchgehen. Yellowcard 10:55, 28. Mär. 2010 (CEST)
1923-Diskussion: ein nein, ein unentschlossen, ein ja – was nun? -- ireas {d · c · b} 12:09, 13. Aug. 2010 (CEST)
- Wie du sicher gesehen hast, kümmert sich leider niemand mehr um die 1923er-Fälle... -- Chaddy · D – DÜP – 18:41, 13. Aug. 2010 (CEST)
- Ich habe in der 1923er-Diskussion jetzt nochmal ausführlich dargelegt, warum die Karte in der Zeit vor 1919 veröffentlicht worden sein muss (sie stammt aus Saverne/Zabern im Elsaß, das wurde 1919 frz. und anhand einer Vielzahl von Vergleichsstücken aus demselben Ort lässt sich sehr gut zeigen, dass alle nach 1919 veröffentlichten Karten die französische Version des Ortsnamens tragen und nicht die deutsche wie in diesem Fall). M.E. ist der Nachweis der "rechtzeitigen" Veröffentlichung damit ganz plausibel und ausreichend.
- Eine Frage zum Procedere: Wenn sich nichts weiter tut, kann ich dann die Vermerke, Vorbehalte und Warnhinweise auf der Bildbeschreibungsseite irgendwann "eigenmächtig" entfernen oder muss ich warten, bis mir jemand sein ok gibt? Jordi 22:40, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Es stellt sich hier nun die grundsätzliche Frage, ob als Nachweis einer Veröffentlichung vor 1923 bei Postkarten nur ein entsprechender Poststempel zulässig sein soll oder ob (etwa wenn keine Rückseite vorliegt oder die Karte nicht gelaufen ist) auch andere, ebenso sichere Beweismittel herangezogen werden können. Und ob darunter auch der Verweis auf den notorisch bekannten historisch-politischen Kontext fallen kann, wenn Angaben auf der Karte eindeutig bestimmten historischen Verhältnissen zuzuordnen sind, die nach 1922 nicht mehr gegeben waren (zum Beispiel wenn sich Ortsnamen oder die Gebietszugehörigkeiten geändert haben). Ausführlicher in der 1923er-Diskussion, wo jetzt neben dieser Karte aus Zabern/Saverne auch andere, ähnlich gelagerte Fälle aufgetaucht sind (Ansichtskartenbilder ohne Rückseite aus Temesvár mit ungarischer Beschriftung, Siebenbürgen wurde aber schon 1920 rumänisch). --Jordi 11:13, 22. Sep. 2010 (CEST)
Hier stellt sich auch die Frage: Trifft die §134-Regelung zu? Oben hieß es, man einigte sich darauf, das nur für die Handbücher zu verwenden. Das heißt löschen? -- ireas {d · c · b} 20:37, 15. Aug. 2010 (CEST)
15 Dateien von Benutzer:Lady Whistler
- Datei:Feile.gif, Datei:Friede.gif, Datei:Hammer.gif, Datei:Heulsuse.gif, Datei:Hysterical.gif, Datei:Muaha Smilie.gif, Datei:Mx10.gif, Datei:Nachdenk.gif, Datei:Puschel.gif, Datei:Rofl.gif, Datei:Smilie Danke.gif, Datei:Smilie Party.gif, Datei:Smilie xmas 231.gif, Datei:Smilie yeahyeah.gif, Datei:XMAS SMILEY.jpg
Die alte Frage: Schöpfungshöhe oder nicht? Beim letzten Bild ist auch keine Quelle angegeben und bei den anderen nur "sehr allgemein". -- JuTa 21:14, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Weia, 15x mal bei den schweren Fällen *grins*
- OK. Beim letzten Smilies gestehe ich, ich weiß nicht mehr wo ich den herhabe, aaaber: ich habe mich eigentlich an anderen Smilies hier aus der WP orientiert z.B. Datei:Dozey.gif oder Datei:Putzsignatur.gif - auch ohne SH und bei letzterem steht als Kommentar dabei:
- Sonstiges: Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD
- Deshalb dachte ich, ich lieg mit der gleichen Lizenz nicht verkehrt. Mhhmm, das diese gelben Dinger die Diskussionen ungemein aufheitern können zählt nicht, oder?
- Im Ernst, diese Aussage "Smilies haben keine SH" hab ich schön öfter "rumspuken" gesehen.
- LG Lady Whistler -
( Disk | Bew. ) 21:51, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Ein Smiley-Bild wie dieses mag keine Schöpfungshöhe haben, aber die vorliegenden Dateien wurden von jemandem animiert und/oder gezeichnet und haben Detail, das sich nicht leicht replizieren lässt. Warum legt man in der deutschen Wiki häufig so unnatürliche Standards an Schöpfungshöhe an? Hat das irgendwie mit deutschem Rechtsverständnis zu tun? Die Server sind in Florida und unterliegen amerikanischem Recht. Außerdem hat wuerziworld.de eine © Notiz. lg Hekerui 23:10, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Ja, die Schöpfungshöhe-Auslegung der deutschsprachigen Wikipedia richtet sich so gut wie möglich nach der Rechtsprechung. Ja, hier gilt deutsches Recht, siehe WP:BR und Schutzlandprinzip. Ja, der Copyright-Hinweis hat keinen Belang – zum einen aus Prinzip (Copyright = angloamerikanisch; entweder ist etwas geschützt oder nicht), zum anderen siehe Copyfraud. --ireas {d · c · b} 23:13, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Ein Smiley-Bild wie dieses mag keine Schöpfungshöhe haben, aber die vorliegenden Dateien wurden von jemandem animiert und/oder gezeichnet und haben Detail, das sich nicht leicht replizieren lässt. Warum legt man in der deutschen Wiki häufig so unnatürliche Standards an Schöpfungshöhe an? Hat das irgendwie mit deutschem Rechtsverständnis zu tun? Die Server sind in Florida und unterliegen amerikanischem Recht. Außerdem hat wuerziworld.de eine © Notiz. lg Hekerui 23:10, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Es gibt u. a. auch Server in Südkorea. Die Server, von denen wir Mitteleuropärer aus bedient werden, stehen in den Niederlanden...
- Der Server-Standort ist vollkommen irrelevant. Siehe Schutzlandprinzip. -- Chaddy · D – DÜP – 02:05, 16. Aug. 2010 (CEST)
- Wenn ich schon bei Datei:Putzsignatur.gif lese "Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD" - was ist denn das für eine Erklärung. PD gibt's in deutschem Recht so doch gar nicht. Ist schon gut, dass wir so viel wie möglich über Commons machen. lg Hekerui 11:59, 16. Aug. 2010 (CEST)
- Ist schon gut, daß wir sowas nicht über Commons machen. Smileys haben keine SH, Serverstandort ist schnuppe und (c) ignorieren wir. --Marcela
08:20, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Genau! Freiheit für die Smilies. Isch brauch die Dinger.
LG Lady Whistler -
( Disk | Bew. ) 23:23, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Genau! Freiheit für die Smilies. Isch brauch die Dinger.
- Ist schon gut, daß wir sowas nicht über Commons machen. Smileys haben keine SH, Serverstandort ist schnuppe und (c) ignorieren wir. --Marcela
- Wenn ich schon bei Datei:Putzsignatur.gif lese "Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD" - was ist denn das für eine Erklärung. PD gibt's in deutschem Recht so doch gar nicht. Ist schon gut, dass wir so viel wie möglich über Commons machen. lg Hekerui 11:59, 16. Aug. 2010 (CEST)
- Sind Smileys Gebrauchsgrafiken? Wenn nein, sind die Smileys natürlich geschützt. Wenn doch, dann gehen Smileys wie z. B. Datei:Smilie xmas 231.gif doch einiges über das eher simpel gehaltene Laufende Auge hinaus und müssten auch gelöscht werden. --Kam Solusar 16:19, 8. Sep. 2010 (CEST)
- Auch dieser Weihnachtsbaum hat keine SH. --Marcela
18:39, 8. Sep. 2010 (CEST)
- Wenn es keine Gebrauchsgrafiken sind, hat der Weihnachtsbaum eindeutig SH. Und bei Gebrauchsgrafiken haben wir nur das Laufende Auge als Anhaltspunkt. Bei allem, was mehr Schöpfungshöhe erreicht, können wir nur raten, wie Gerichte vielleicht darüber entscheiden würden. D.h. je detaillierter/aufwändiger eine Gebrauchsgrafik im Vergleich zum Laufenden Auge ist, desto zwingender müssen wir es löschen. --Kam Solusar 21:52, 12. Sep. 2010 (CEST)
- Unabhängig von der Frage Gebrauchsgrafik sehe ich keine SH. Wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela
22:23, 13. Sep. 2010 (CEST)
- "Wer SH sieht, muß sie begründen." - Das gilt eben i. A. nur für Werke der angewandten Kunst (Logos etc.), bei Werken der bildenden Kunst existiert die Kleine Münze, d.h. auch geringe Leistungen können schon urheberrechtlich geschützt sein. Wenn die Smileys also keine Werke der angewandten Kunst sind, erreichen sie auf jeden Fall die notwendige SH. --Kam Solusar 18:34, 18. Sep. 2010 (CEST)
- Unabhängig von der Frage Gebrauchsgrafik sehe ich keine SH. Wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela
- Wenn es keine Gebrauchsgrafiken sind, hat der Weihnachtsbaum eindeutig SH. Und bei Gebrauchsgrafiken haben wir nur das Laufende Auge als Anhaltspunkt. Bei allem, was mehr Schöpfungshöhe erreicht, können wir nur raten, wie Gerichte vielleicht darüber entscheiden würden. D.h. je detaillierter/aufwändiger eine Gebrauchsgrafik im Vergleich zum Laufenden Auge ist, desto zwingender müssen wir es löschen. --Kam Solusar 21:52, 12. Sep. 2010 (CEST)
- Auch dieser Weihnachtsbaum hat keine SH. --Marcela
Ich würde für die Smileys analog die Rechtssprechung zu Handy-Logos anwenden (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 25.02.2004, 5 U 137/03), wonach Grafiken solcher Art prinzipiell als Werke der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützt sein können, jedoch nur wenn sie über banale und vorbekannte Darstellungen hinausreichen. Wenn man genauer in die Urteilsbegründung hineinschaut, finden sich Argumentationen, die man gut auch auf die Smileys anwenden kann und SH verneinen.--Mo4jolo ∀ ≡ ↕ >>> 2000 Tage 02:51, 19. Sep. 2010 (CEST)
Geht das Gemälde als Beiwerk durch? Es ist nicht zentral (inhaltlich, obwohl es in der Bildmitte ist) und auch für das Bild nicht notwendig – das „Wegdenken“ ändert meines Erachtens nichts am Gesmatcharakter des Bildes. -- ireas :disk: :bew: 16:41, 12. Sep. 2010 (CEST)
- Für mich zeigt das Bild auch den Chorrraum und nicht das Altarbild. Von daher Anwendung der Beiwerksregel zulässig. Bobo11 18:24, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Einspruch euer Ehren! Gemäß Schricker (Kunstwerk steht allerdings nicht in Deutschland) müßten wir einschätzen, ob sich der gesamtcharakter des Bildes ändert, wenn wir uns das gezeigte Werk "wegdenken". Denken wir uns statt des sehr buten Bildes in der Mitte eine neutralgraue Fläche, ändert sich der Gesamtcharakter des Bildes --> das gezeigte Werk ist kein Beiwerk, es müßte gelöscht werden. Da sich das Kunstwerk jedoch in Österreich befindet, greift die großzügige österreichische panoramafreiheit, das Bild ist auf Commons gestattet (nicht jedoch hier auf .de!). Ein paar km weiter südlich und es wäre ganz und gar Essig gewesen... ;) --Marcela
20:01, 13. Sep. 2010 (CEST)
- (Eischieb) @Ralf man nimmt hier zu auch Schwarz und nicht grau. Oder bitte erklär mir mal wo [1] die Bildaussage verändert wird, weil das Bildes anlässlich der Karwoche abgedeckt ist. Ich bleib dabei; Ich kann mir das Bild wegdenken, und das Bild hat betrefend der archidektonischen Gestalltung des Chors immer noch die selbe Aussage. Der Hauptaltar ist bildbestimmend das stimmt, aber das Bild ist nur eine Teil des Hauptaltars und ist nicht das bildbestimende Werk auf diesem Foto. Und da es nach östereichischem Recht sogar unter die Panoramafreiheit fällt, ich seh erst recht keinen Grund das Bild nicht in einem Wikipedia Artikel zu verwenden. -- Bobo11 16:06, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Datei liegt auf Commons. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:53, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Einspruch euer Ehren! Gemäß Schricker (Kunstwerk steht allerdings nicht in Deutschland) müßten wir einschätzen, ob sich der gesamtcharakter des Bildes ändert, wenn wir uns das gezeigte Werk "wegdenken". Denken wir uns statt des sehr buten Bildes in der Mitte eine neutralgraue Fläche, ändert sich der Gesamtcharakter des Bildes --> das gezeigte Werk ist kein Beiwerk, es müßte gelöscht werden. Da sich das Kunstwerk jedoch in Österreich befindet, greift die großzügige österreichische panoramafreiheit, das Bild ist auf Commons gestattet (nicht jedoch hier auf .de!). Ein paar km weiter südlich und es wäre ganz und gar Essig gewesen... ;) --Marcela
Ich habe den Erledigt-Baustein wieder entfernt. Strittig ist immernoch, ob man es hier in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden kann, wo es momentan auch eingebunden ist. Ich denke immer noch, dass auch ohne dieses Bild der Gesamtcharakter erhalten bleibt. Allerdings ist es nicht ganz trivial, in dieser Frage eine objektive Wahrheit zu finden… --ireas :disk: :bew: 07:15, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Mittlerweile interessiert es fast niemanden mehr, ob Dateien von Commons hier verwendet werden dürfen, oder nicht... -- Chaddy · D – DÜP – 14:38, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Gut, dann gehöre ich zu denjenigen, die das »fast« ausmachen. :-) --ireas :disk: :bew: 15:43, 14. Sep. 2010 (CEST)
Habe hier eine E-Mail bekommen: Der Kupferstich, dem das Bild zugrundeliegt ist zwar aufgrund des Alters urheberrechtlich nicht mehr geschützt, jedoch handelt es sich hierbei um die colorierte Version, die in unserem Auftrag erstellt wurde. Ich bitte Sie daher, das Bild zu entfernen.
Hat die colorierung genug SH, damit das neue Werk geschützt ist? -- Darah Dan Doa.suhadi 12:00, 13. Sep. 2010 (CEST)
- In meinen Augen ist die Colorierung eine für sich geschützte Bearbeitung des Originals. Vielleicht bekommen wir ja aber das Original, damit wir wenigstens einen Ersatz haben? --ireas :disk: :bew: 13:46, 13. Sep. 2010 (CEST)
- keine Schöpfungshöhe, da der Colorateur keinen Spielraum für eine eigenständige, schöpferische Leistung hatte. Dächer? rot. Grünzeug? grün. Allenfalls die Farbe der Röcke der frauen und andere, nicht bildbestimmende Bestandteile (Beiwerk) können schöpferisch gestaltet werden. Im übrigen muß derjenige, der Schöpfungshöhe behauptet, diese beweisen. --Marcela
19:53, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Das sehe ich entschieden anders. Nehmen wir den Punkt Dächer: Ein Dach muss nicht rot sein. In meinem Dorf gibt es keine Kirche mit einem ausschließlich roten Dach; die großen, berühmten Kirchen haben dies in der Regel ebenso wenig. Für die Mauer gilt dasselbe. Okay, bei Pflanzen hat man immer Sommer wenig andere Möglichkeiten, das ist aber schon alles. Jedoch kann man auch hier unterschiedliche Schattierungen anbringen, wie das auch der Fall ist. (Vorne ist das Gras bspw. dunkel, vor dem Mäuerchen heller.) Insofern sehe ich hier durchaus Spielraum für eine schöpferische Leistung.
- Zudem bin ich mir nicht sicher, ob man in diesem Kontext von Beiwerk sprechen kann. Bei Beiwerk geht es um die Wiedergabe geschützter Objekte, hier geht es darum, ob in der Bearbeitung eine persönliche geistige Schöpfung zu sehen ist. --ireas :disk: :bew: 20:08, 13. Sep. 2010 (CEST)
- PS: Interessant wäre es auf jeden Fall, das Original im Vergleich zu sehen, damit man besser einschätzen kann, was die Leistung / Schöpfung des Farbgebers ist. --ireas :disk: :bew: 20:10, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Es gibt auch blaue Hausdächer: [2]. SCNR -- Chaddy · D – DÜP – 19:59, 13. Sep. 2010 (CEST)
- alte Stiftskirchen mit Ziegeldach haben rote Dächer
- die Grünschattierungen von Pflanzen lassen nur wenig Spielraum
- die farbige Gestaltung der Kleider könnte SH aufweisen - im Gesamtzusammenhang des Bildes jedoch wäre das Beiwerk --Marcela
20:35, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Überzeugt nicht. Gib die Vorlage zwei verschiedenen Koloriesten und es kommt sicher nicht exakt dasselbe Bild heraus. Übrigens findet sich die Kolorierung auch in der Kommentarliteratur wieder, nämlich als Beispiel dafür, dass Digitalisate gemeinfreier Werke trotzdem geschützt sein können. Zudem ist "die Grünschattierungen von Pflanzen lassen nur wenig Spielraum" auch nur eine Aussage ohne Begründung. Durch die jetzige Farbgebung wollte man wohl den Eindruck eines älteren Bildes erwecken. Hätte man kräftigere Farben genommen, sähe das Bild wohl moderner aus. Ich bleibe bei meinem +1 zu ireas Ansicht. --Isderion 23:13, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Und ich bleibe dabei: wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela
23:21, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Das gilt nur bei Werken der angewandten Kunst (Logos, etc.), nicht bei Werken der bildenden Kunst, zu denen dieses Bild gehört. Hier könnte die Nachkolorierung per Kleiner Münze geschützt sein. Aber ohne Urteile oder Gesetzeskommentare, die die Frage der nötigen Schöpfungshöhe bei Kolorierungen näher beleuchten, haben wir IMO hier als Laien gar keine Anhaltspunkte um das richtig einschätzen zu können. --Kam Solusar 18:39, 18. Sep. 2010 (CEST)
- Und ich bleibe dabei: wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela
Sind alles Logos, aber etwas komplexer als normale, haben diese daher eine SH? -- Darah Dan Doa.suhadi 18:19, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Haben alle keine SH. -- Chaddy · D – DÜP – 19:42, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Als ich die DÜP eingesetzt habe, war noch die der public-domain-Baustein drin. Darum gings ursprünglich. Mit den strengeren Anforderungen, da ja der Geschmacksmusterschutz quasi subsidiär ist, könnte man vielleicht SH verneinen. Ist aber für mich hart an der Grenze, s.a. vergleichbare Logos.--Mo4jolo ∀ ≡ ↕ >>> 2000 Tage 20:08, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Unser Maßstab ist das laufende Auge. In Vergleich zu dem sind diese Logos auch nicht wirklich individueller gestaltet... -- Chaddy · D – DÜP – 22:17, 13. Sep. 2010 (CEST)
- ACK, kein Überragen des laufenden Auges. --Marcela
22:18, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Schon klar, das laufende Auge. Wenn du allerdings diesem Logo die SH absprichst, dann kannst du es jedem Logo absprechen. Das vorliegende Logo hebt sich doch von vergleichbaren Logos ab. Für die Erstellung eines solchen Logos ist mMn eine Leistung notwendig, die das handwerliche Durchschnittskönnen deutlich überragt, was ein klares Indiz für SH wäre, deutlicher als beim laufenden Auge.--Mo4jolo ∀ ≡ ↕ >>> 2000 Tage 22:37, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Der handwerkliche Aufwand ist nicht zu berücksichtigen, da sind die Gesetzeskommentare klar. --Marcela
22:42, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Ich sprach ja auch nicht über den Aufwand, sondern über das Leistungsvermögen (s.o.). Und das ist ein klares Indiz für SH, s. Schrifttum.--Mo4jolo ∀ ≡ ↕ >>> 2000 Tage 22:47, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Erg.: konkret zur Gestaltung des Fanta-Logos: 1. Der Gestaltungsspielraum wird großzügig ausgenutzt und zum Teil sachfremde Elemente (Ghettoblaster, Sonnenschirm) farblich und kompositorisch stimmig (!) in einem abstrahiert-cartoonartigen Stil arrangiert. Es ist nicht einfach ein hinklecksen altbekannter Stilelemente oder zu erwartender Formen. Das sehe ich als Indiz für SH.
- 2. Im Vergleich zur Datei:SABA WERBUNG NEGER.jpg, wo Ralf zwei Abschnitte höher ja SH erkannt hat, sehe ich beim vorliegenden Fall ein deutlich höheres Maß an individueller Gestaltung. Grüße--Mo4jolo ∀ ≡ ↕ >>> 2000 Tage 15:57, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Wir legen bei menschlichen Darstellungen besonders harte Maßstäbe an, gedeckt durch Urteile und Gesetzeskommentare. Logos haben ansonsten in den allermeisten Fällen keine SH. --Marcela
20:01, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Wir legen bei menschlichen Darstellungen besonders harte Maßstäbe an, gedeckt durch Urteile und Gesetzeskommentare. Logos haben ansonsten in den allermeisten Fällen keine SH. --Marcela
- Der handwerkliche Aufwand ist nicht zu berücksichtigen, da sind die Gesetzeskommentare klar. --Marcela
- ACK, kein Überragen des laufenden Auges. --Marcela
- Unser Maßstab ist das laufende Auge. In Vergleich zu dem sind diese Logos auch nicht wirklich individueller gestaltet... -- Chaddy · D – DÜP – 22:17, 13. Sep. 2010 (CEST)
Chaddy hat den DÜP-Baustein eingesetzt; vermutlich, weil er die Grafik im Zentrum für eine Fotografie (ergo ein Lichtbild(-werk)) hielt. So wie ich das sehe, ist das eine Zeichnung; meines Erachtens erreicht das Logo keine Schöpfungshöhe. -- ireas :disk: :bew: 19:56, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Für eine Fotografie hielt ich das nicht. SH könnte das aber dennoch haben. Ich bin mir nicht sicher (im Zweifel besser erstmal DÜP). -- Chaddy · D – DÜP – 15:24, 21. Sep. 2010 (CEST)
3 Bilder von 1923
Datei:ORL A 14 tab 12 pic 08a Anlagen am Altmühlufer bei Kipfenberg.jpg, Datei:ORL A 14 tab 12 pic 08c Steinturm Wp 1 und Palisade.jpg, und Datei:ORL A 14 tab 12 pic 08d Flechtwerk und Steinsetzung.jpg stehen in der 1923 Diskussion. Jedoch zweifele ich die SH an, was sagt ihr? ..Darah Dan Doa.suhadi 18:08, 20. Sep. 2010 (CEST)
- Einfache Landkarten und Konstruktionszeichnungen wie diese besitzen in der Regel keine SH. Grüße--Mo4jolo ∀ ≡ ↕ >>> 2000 Tage 16:14, 21. Sep. 2010 (CEST)
- Hab mal PD-SH ..Darah Dan Doa.suhadi 23:03, 27. Sep. 2010 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Darah Dan Doa.suhadi 23:03, 27. Sep. 2010 (CEST) |
Heraldik ist immer so ne schwere Sache. SH? -- Darah Dan Doa.suhadi 11:19, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Alles alte Elemente --Marcela
15:53, 22. Sep. 2010 (CEST)
- Jup ich seh auch keine Heraldischen-Neuheiten. Dazu kommt, dass es sich hierbei nur um einen originalgetreuen Nachdruck handelt kann, denn das Original wird noch viel älter sein. Sprich selbst mit SH, wird es PD-alt sein. -- Bobo11 13:07, 27. Sep. 2010 (CEST)
Boxhandschihe = Fotos, SH? -- Darah Dan Doa.suhadi 14:47, 22. Sep. 2010 (CEST)
SH? vllt der Hintergrund. Ich würde eher nein sagen -- Darah Dan Doa.suhadi 12:13, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Der Hintergrund sieht nach einem Lichtbild(werk) aus, das meines Erachtens nicht unter die Beiwerk-Regelung fällt. Auch einige der Icons sind Lichtbildwerke. Nicht okay. --ireas :disk: :bew: 13:40, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Bei den Icons nur Sonnenblume und Kamera, den Rest halte ich für nicht schützenswert. ..Darah Dan Doa.suhadi 13:59, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Jetzt denk dir einen grauen Hintergrund und diese Icons als graue Flächen – das Bild hat einen ganz anderen Charakter, oder? Zudem kann man auch bei einigen weiteren Icons über Schutz sprechen. Ich bleibe dabei: Nicht okay. --ireas :disk: :bew: 14:02, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Ich sehe nichts daran als schutzfähig an. Keine überragende Gestaltung, keine Individualität gegeben. --Marcela
12:07, 27. Sep. 2010 (CEST)
- Da es sich um Gebrauchskunst handelt, seh ich auch keine SH. Denn ich seh noch keine überragende Gestaltung oder Individualität. Das einzige Icon das meiner Meinung nach wirklich problematisch ist, ist die Sonnenblume (Foto≠Blume), im Rest der Icon überwiegt klar die Symbolaussage. Aber selbst bei der Sonnenblume wirst du bei klarem Auftrag eine Trefferquote von 9:1 oder höher erreichen (>90% die selbe Bildaussage), das genau dieses Bild dabei herauskommt. Bobo11 12:58, 27. Sep. 2010 (CEST)
- Allerdings wäre selbst ein einfaches Lichtbild noch geschützt. --ireas :disk: :bew: 13:42, 27. Sep. 2010 (CEST)
- Da es sich um Gebrauchskunst handelt, seh ich auch keine SH. Denn ich seh noch keine überragende Gestaltung oder Individualität. Das einzige Icon das meiner Meinung nach wirklich problematisch ist, ist die Sonnenblume (Foto≠Blume), im Rest der Icon überwiegt klar die Symbolaussage. Aber selbst bei der Sonnenblume wirst du bei klarem Auftrag eine Trefferquote von 9:1 oder höher erreichen (>90% die selbe Bildaussage), das genau dieses Bild dabei herauskommt. Bobo11 12:58, 27. Sep. 2010 (CEST)
- Ich sehe nichts daran als schutzfähig an. Keine überragende Gestaltung, keine Individualität gegeben. --Marcela
- Jetzt denk dir einen grauen Hintergrund und diese Icons als graue Flächen – das Bild hat einen ganz anderen Charakter, oder? Zudem kann man auch bei einigen weiteren Icons über Schutz sprechen. Ich bleibe dabei: Nicht okay. --ireas :disk: :bew: 14:02, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Bei den Icons nur Sonnenblume und Kamera, den Rest halte ich für nicht schützenswert. ..Darah Dan Doa.suhadi 13:59, 25. Sep. 2010 (CEST)
Hintergrund wird wohl ein Lichtbild sein, aber ist dieses nur Beiwerk? -- Darah Dan Doa.suhadi 12:02, 27. Sep. 2010 (CEST)
- Ja, geht als Beiwerk durch. --Marcela
12:06, 27. Sep. 2010 (CEST)