Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) voraussetzt.
Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut hat sich nach einem abgeschlossenem Hochschulstudium der Psychologie, Pädagogik, der Sozialen Arbeit oder seltener der Medizin auf dem Gebiet der Psychotherapie für Kinder weitergebildet und spezialisiert.
Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie im Gegensatz zum Psychologische Psychotherapeuten, nicht Voraussetzung. Nach dem Psychotherapeutengesetz ist für den Zugang zu einer Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik ausreichend.
Mit einer Approbation durch die zuständigen Behörden der deutschen Bundeländer wird den entsprechenden Personen die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erteilt.
Umfasst die Approbation auch die Erlaubnis zur Behandlung Erwachsener, lautet die Berufsbezeichnung je nach Grundberuf Psychologischer Psychotherapeut oder Arzt.
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten die in eigener Praxis arbeiten, haben oft auch eine Kassenzulassung, d.h. eine von ihnen durchgeführte Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten Privaten Krankenversicherungen bezahlt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt das nur für Behandlungen, die entsprechend der sogenannten Psychotherapierichtlinien durchgeführt werden, einer Serie von Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenversicherern und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese umfassen Behandlungs- und Antragsmodalitäten und die Einschränkung auf bislang drei Therapieverfahren: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (Analytische Psychologie) und Psychoanalyse.
In Österreich und der Schweiz gibt es ebenfalls Psychotherapeuten, die sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert haben, diese tragen jedoch nicht die deutsche Berufsbezeichnung.
Siehe auch: Psychische Störung, ICD-10,