Erfindung
Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen.
Erfunden werden sie von Erfindern.
Eine patentfähige Erfindung ist eine
- gewerblich anwendbare,
- neue,
- nicht naheliegende Lehre zum
- technischen Handeln, das heißt
- eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs
Im Gegensatz dazu steht die Entdeckung, also das Auffinden von etwas, das schon zuvor dagewesen ist und nicht patentierbar ist, z.B. die Entdeckung einer Tierart oder eines Kontinents. Ebensowenig werden wissenschaftliche Theorien, physikalische Gesetze oder mathematische Modelle als Erfindungen angesehen; auch sie werden entdeckt.
Weiterhin werden geistig, schöpferische (sprich kreative) Werke (siehe hierzu das Urheberrecht), wie etwa Literatur, Musik oder Kunst nicht als Erfindung eingestuft.
Computerprogramme sind (laut dieser Definition) sogar im mehrfachen Sinne keine patentfähigen Erfindungen (siehe dazu Software-Patente) obwohl sie das technische System des Computers für ihre Ausführung verwenden.
Siehe auch: Liste bedeutender Erfindungen, Erfindungen, die keinen Markt finden
Literatur
- Meidenbauer, Jörg: DuMonts Chronik der Erfindungen & Entdeckungen. Köln: DuMont. 2002. ISBN 3-8320-8764-8