Zum Inhalt springen

Groß-Hamburg-Gesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. März 2004 um 20:46 Uhr durch Bear (Diskussion | Beiträge) (kleine Ergänzung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Am 1. April 1937 wurde das Stadtgebiet Hamburgs durch das so genannte Groß-Hamburg-Gesetz um die damals preußischen Städte Harburg-Wilhelmsburg, Wandsbek und Altona (mit Elbvororten) erweitert.

Auch die Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop und Wellingsbüttel aus dem Kreis Stormarn; Lokstedt mit Niendorf und Schnelsen aus dem Kreis Pinneberg; Cranz aus dem Landkreis Stade; Altenwerder, Südteil Finkenwerders, Fischbeck, Frankop, Gut Moor, Preuß. Kirchwerder, Langenbeck, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf und ein Teil von Over aus dem Landkreis Harburg sowie Curslack aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg wurden erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz Teil Hamburgs, das seinerzeit gleichzeitig als einzige Stadt festgelegt wurde, d.h. das bis dahin bereits zum hamburgischen Staat gehörige Landgebiet wurde mit den oben erwähnten Gemeinden zu einer einheitlichen Stadt vereinigt.

Im Tausch dafür fielen Cuxhaven, Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbek an Preußen.

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz verlor auch Lübeck seine territoriale Eigenständigkeit und wurde zu einem Teil der damals noch preußischen Provinz Schleswig-Holstein.

Die preußische Stadt Wilhelmshaven und die oldenburgische Stadt Rüstringen wurden zu einer Stadt Wilhelmshaven vereinigt.

Siehe auch: Groß-Berlin-Gesetz