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Tarifverhandlung

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Tarifverhandlungen finden in der privaten Wirtschaft regional, d. h. im jeweiligen Tarifbezirk statt. Ausnahmen gibt es bei Spitzengesprächen, die auch überregional geführt werden können.

Diese Verhandlungen können jedoch erst beginnen, wenn der alte Tarifvertrag fristgerecht gekündigt wurde. Als erstes müssen die Gewerkschaften ihre Forderungen, die beim Arbeitgeber abgewiesen worden sind, ankündigen. Daraufhin folgen lange Verhandlungen auf die schließlich ein Verhandlungskompromiß folgt, indem sich die Gewerkschaft und die Arbeitgeber dann einigen.

Können sich Gewerkschaft und Arbeitgeber nicht einigen, werden von den Gewerkschaften Warnstreiks durchgeführt. Dabei besteht eine Friedenspflicht, die besagt, dass bis zum Ende des laufenden Tarifvertrags Frieden zwischen den beiden Parteien herrscht. Das bedeutet, dass ein Streik, der gegen die Friedenspflicht verstößt, tarifwidrig ist.

Kommt es zu keiner Einigung, wird ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Beide Tarifparteien müssen diesem Verfahren zustimmen, erst dann können sich Vertreter der beiden Parteien und ein neutraler Schlichter zusammensetzen. Auch hierbei herrrscht die Friedenspflicht. Scheitert auch dieses Verfahren, kommt es zu einem Arbeitskampf mit Streiks und Aussperrung. Am Ende steht dann der neue Tarifvertrag.

* Tarifverträge: Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Vertragsparteien, diese können folgende Bestimmungen beeinhalten, wie z.B.

  • 1. Höhe der Löhne
  • 2. Arbeitszeiten
  • 3. Urlaub
  • 4. Inhalt, Abschluss oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen