Österreich
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Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, die Slowakei und Ungarn im Osten, Slowenien und Italien im Süden und die Schweiz und Liechtenstein im Westen.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Österreichs
Kurzfassung
Franken- und Ostfrankenreich
Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum bairischen Stammesherzogtum im fränkischen Reich Karl des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich, in der Region des heutigen Niederösterreich, war seit 856 eine Marchia Orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (bayerischer) Siedlungstätigkeit.
Heiliges Römisches Reich (HRR) (962 - 1806)
Im Jahr 976 wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. In einer Urkunde von 996 wurde diese Mark im Osten erstmals Ostarrichi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) bzw. Osterland bekannt und 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) zu einem Herzogtum erhoben.
Den Babenbergern folgten die Habsburger, die (ab 1278) bis 1526 ihr Herrschaftsgebiet weiter ausdehnten und ein Erzherzogtum schufen, das ein bedeutender Faktor im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß das Fürstenhaus fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- bzw. die damit verbundene Kaiserwürde.
Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die Habsburger Länder von ständigen militärischen Auseinandersetzungen mit dem Osmanischen Reich geprägt. Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt. 1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer größtenteils für sich behaupten.
Die Kriege gegen Napoleon und seine Kaiserkrönung führten 1804 dazu, dass Kaiser Franz II. den Titel als Kaiser Franz I. von Österreich für seine Erbländer annahm und 1806 unter dem Druck Napoleons auf die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verzichtete.
Kaisertum Österreich (1804 – 1867); Österreich-Ungarn (1867 - 1918)
Das neue Kaiserreich Österreich war ein Vielvölkerstaat und reichte von Böhmen und Mähren über die heutige Republik hinweg weiter über Ungarn bis tief in den Balkan hinein. 1815 erhielt Österreich den Vorsitz im Deutschen Bund.
Mit der Niederschlagung der Märzrevolution 1848 sicherte sich das Kaiserreich sein Überleben. Auch der ungarische Aufstand gegen die österreichische Vorherrschaft wurde niedergerungen. Der Krieg des Deutschen Bundes unter dem Vorsitz Österreichs gegen Preußen (Deutscher Krieg) führte 1866 nach dem Sieg Bismarcks bei Königgrätz zur Auflösung des Bundes der deutschen Staaten.
1867 wurde im Zuge des Ausgleiches eine österreich-ungarische Doppelmonarchie geformt. Da hierbei die Forderungen der „K & K” -Völker nach mehr Selbständigkeit außer Acht gelassen wurden, spitzten sich die Nationalitätenprobleme zu und trieben das Reich an den Rand der Unregierbarkeit. Ausgelöst vom Attentat von Sarajewo und weitergetrieben von den europäischen Beistandspakten begann 1914 der erste Weltkrieg, der 1918 zum Ende der „kaiserlich-königlichen Monarchie” führte.
I. Republik (1918 – 1938) und Drittes Reich (1938 – 1945)
Österreich-Ungarn wurde aufgelöst. Auf dem Gebiet der Doppelmonarchie entstanden neue Nationalstaaten wie Ungarn, die Tschechoslowakei und die Republik „Deutschösterreich”. Im Vertrag von Saint-Germain wurde dieser Staatsname und der von vielen angestrebte Zusammenschluss mit der neuen Deutschen Republik untersagt. Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 die neue österreichische Verfassung beschlossen. In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politsche Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise die schließlich im Bürgerkrieg (1934) gipfelte.
Nachdem Bundeskanzler Engelbert Dollfuß 1933 den Nationalrat aufgelöst hatte, wurde in Österreich eine Diktatur in Form eines autoritären Ständestaates etabliert. 1938 erfolgte der Anschluss an das Deutsche Reich. Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte sein Heimatland in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. Österreich wurde in „Ostmark” und bald danach in „Donau- und Alpengaue” umbenannt. Der 1939 von ihm entfesselte Zweite Weltkrieg führte schließlich zum Untergang des „Dritten Reiches“.
II. Republik (ab 1945)
Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches und der Befreiung von der Herrschaft Hitlers und der Nationalsozialisten, wurde Österreich von den Siegermächten als Staat wiederhergestellt. Bereits am 27. April trat die provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Unabhängigkeitserklärung. Bis 1955 war Österreich, wie auch Deutschland, in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Erst mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte am 15. Mai 1955, damit dem Bekenntnis zur Neutralität und der Verpflichtung keinen neuen Anschluss anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souverenität zurück und die alliierten Truppen verließen das Land. Am 26. Oktober 1955 wurde die „immerwährende Neutralität” auch als Verfassungsgesetz festgeschrieben. 1967 wurde dieser „Tag der Freiheit” zum Nationalfeiertag erklärt.
1960 war die Republik Mitbegründer der EFTA, die einen Wirtschaftszusammenhalt anstrebte. Bedingt durch die Neutralität konnten mit den westlichen Ländern und mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die strikte Neutralitätspolitik zwar gelockert, aber die angemessene Interpretation der Neutralität in der geänderten Weltordnung ist seitdem ein umstrittenes innenpolitisches Thema. 1995 trat Österreich der Europäischen Union (EU) bei. 1999 schaffte es seine bisherige Währung, den Schilling ab und führte im Jahr 2001, zusammen mit anderen EU-Staaten, den Euro ein. Seit dem Jahr 2000 wurde das Land von einer Koalition aus ÖVP und FPÖ regiert. Seit dem 4. April 2005 und einer Spaltung der FPÖ besteht die Koalition aus ÖVP und BZÖ mit teilweiser Unterstützung durch die FPÖ.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Österreichs
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Von 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichische Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.
Siehe auch: Politische Parteien in Österreich, Endogene Regionalentwicklung, Bundesverfassung (Österreich)
Bundesländer und Städte

Die neun österreichischen Bundesländer sind in Bezirke aufgeteilt.
Die größten Städte in Österreich sind...
Name | Bundesland | Einwohner | Name | Bundesland | Einwohner | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Wien | Wien | 1.550.123 | 11 | Steyr | Oberösterreich | 39.340 | |
2 | Graz | Steiermark | 226.244 | 12 | Wr. Neustadt | Niederösterreich | 37.627 | |
3 | Linz | Oberösterreich | 183.504 | 13 | Feldkirch | Vorarlberg | 28.607 | |
4 | Salzburg | Salzburg | 142.662 | 14 | Bregenz | Vorarlberg | 26.752 | |
5 | Innsbruck | Tirol | 113.392 | 15 | Leoben | Steiermark | 25.804 | |
6 | Klagenfurt | Kärnten | 90.141 | 16 | Wolfsberg | Kärnten | 25.301 | |
7 | Villach | Kärnten | 57.497 | 17 | Klosterneuburg | Niederösterreich | 24.797 | |
8 | Wels | Oberösterreich | 56.478 | 18 | Baden bei Wien | Niederösterreich | 24.502 | |
9 | Sankt Pölten | Niederösterreich | 49.121 | 19 | Krems | Niederösterreich | 23.713 | |
10 | Dornbirn | Vorarlberg | 42.301 | 20 | Traun | Oberösterreich | 23.470 |
Quelle für Einwohnerzahlen: Statistik Austria - Volkszählung 2001
Siehe auch: Städte in Österreich
Geographie
Hauptartikel: Geographie Österreichs
Etwa 60 Prozent von Österreich sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten.

Die 5 Großlandschaften Österreichs
- Österreichisches Granit- und Gneisplateau, Anteil Österreichs am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,1% der Staatsfläche)
- Österreichs Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 12,3%)
- Österreichs Anteil an den Ostalpen (52.600 km², 62,8%)
- Österreichs Anteil am Wiener Becken (3.700 km², 4,4%)
- Vorland im Osten, österreichischer Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 12,3%)
Von der Gesamtfläche Österreichs (84.000 km²) entfällt nur etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32% liegen tiefer als 500 m.
Die sechs höchsten Berge Österreichs sind:
Name | Höhe | Gebirge | |
---|---|---|---|
1 | Großglockner | 3.797 m | Hohe Tauern |
2 | Wildspitze | 3.768 m | Ötztaler Alpen |
3 | Weißkugel | 3.739 m | Ötztaler Alpen |
4 | Großvenediger | 3.674 m | Hohe Tauern |
5 | Hintere Schwärze | 3.628 m | Ötztaler Alpen |
6 | Similaun | 3.606 m | Ötztaler Alpen |
Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken, sowie in der südlichen Steiermark.
tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m
Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):
- Lech und Inn (entwässern Tirol).
- die Ager, Traun, Enns, Ybbs, Erlauf, Traisen, Wien, und Fischa entwässern die südlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich sowie Wiens.
- die Große und Kleine Mühl, Rodl und Aist, der Kamp, Göllersbach und Rußbach, sowie die March an der Ostgrenze entwässern die nördlich der Donau gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich.
Erst außerhalb Österreichs münden folgende Flüsse in die Donau:
- die Leitha (südöstliches Niederösterreich)
- die Drau - mit Gail durch Osttirol und Kärnten und
- die Raab und ihre Nebenflüsse in Steiermark und Burgenland.
Der äußerste Westen (Vorarlberg) entwässert zum Rhein, und das nördlichste Niederösterreich (Waldviertel) über die Lainsitz zur Elbe.
Entfernungen (Luftlinie)
- Wien - Bregenz 505 km
- Wien - Innsbruck 390 km
- Wien - Salzburg 253 km
- Wien - Linz 155 km
- Wien - Graz 148 km
- Wien - Klagenfurt 238 km
- Salzburg - München 116 km
- Wien - Berlin 530 km
- Bregenz - Paris 568 km
- Klagenfurt - Triest (Mittelmeer) 117 km
Das Klima wird vom Westen nach Osten immer trockener (In Wien sind die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg) und erreicht in den östlichen bzw. südöstlichen Landesteilen das pannonische Kontinentalklima, das teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird. Die schneereichen Winter bringen dem Tourismus eine zweite Saison. Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland.
Wirtschaft
Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft
Alle Angaben beziehen sich - sofern nicht anders angegeben - auf das Jahr 2001.
- Bruttosozialprodukt (2004)
- 231,8 Mrd. EUR
- Bruttosozialprodukt pro Einwohner (2004)
- 28.880 EUR
- Bruttoinlandsprodukt (2004)
- 235,1 Mrd. EUR
- Anteil
Industrie | 33 % |
Landwirtschaft | 2 % |
Dienstleistungen | 65 % |
- Erwerbstätigkeit (2004)
Industrie | 27 % |
Landwirtschaft | 1 % |
Dienstleistungen | 68 % |
- Arbeitslosigkeit (März 2005)
- 4,6% (6,5 % nach Österreich-Berechnungsschema)
- Wintersport
- 5 % des BIP hängen direkt oder indirekt mit dem Wintersport zusammen
- Lebenserwartung (2003, bei der Geburt)
- 82 (Frauen) / 76 (Männer)
- Kindersterblichkeit
- 0,45 %
Siehe auch: Tourismus in Österreich, Liste österreichischer Eisenbahngesellschaften,
Rechtswesen
Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG).
Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden; daneben bestehen jedoch mehr als 1300 (!) Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechskonvention vom 4. November 1950 zu nennen.
Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch "vorbeugende Maßnahmen"; beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.
Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verfassungsgerichtshof und vom Verwaltungsgerichtshof wahrgenommen.
siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich
Bevölkerung und Sprache

Deutsch ist die Amtssprache und Muttersprache von etwa 95% der Bevölkerung. Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des
- Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und
- Bairischen (gesprochen in allen anderen Bundesländern – siehe Sprachgebrauch in Österreich) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt.
Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessene kroatische, slowenische und ungarische Bevölkerung in Österreich haben einen Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Verkehr mit Behörden. Kroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in jenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer, slowenischer oder gemischter Bevölkerung. Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache. Außerdem leben 35.000 Jenische in Österreich, wovon gerade noch 3.500 ein fahrendes Leben führen. Sie wurden in den 60ziger Jahren im Burgenland, im Mühlviertel, im Waldviertel, auf dem Hausrück, im Toten Gebirge, in den Seetaler Alpen und Fischbacher Alpen angesiedelt.
Das Land beherbergt viele Menschen aus fremden Kulturen, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer stammen vornehmlich aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serben, Kroaten und andere), dem asiatischen Raum (Türken, Kurden, Iraner, Iraker, usw.), aber auch aus anderen Weltregionen. Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 8,8 % (2002).
Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich
Religion
73,6% der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und 4,7% zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12% der Bevölkerung gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an, die israelitische Kultusgemeinde zählt etwa 7.300 Mitglieder. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Etwa 20.000 sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Von den zugewanderten Personen sind etwa 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, und rund 300.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften.
Siehe auch: Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich
Kultur
Persönlichkeiten
Siehe: Liste bedeutender Österreicher
Festspiele
Volkskultur
Österreichische Esskultur
Sport
Obwohl Österreich so klein ist, kann es im Sport viele Erfolge aufweisen. Besonders in den Disziplinen des alpinen Ski-Sports beweisen österreichische Sportler immer wieder ihr Können. z.B.:
- Hermann Maier
- Renate Götschl
- Benjamin Raich
- historisch: Toni Sailer, Karl Schranz, Franz Klammer, Annemarie Moser-Pröll etc.
Aktuelle Sieger bei den Olympischen Sommerspielen (2004):
- Roman Hagara, Hans-Peter Steinacher (Tornado-Segeln)
- Kate Allen (Triathlon)
Erfolgreiche Teams in Österreich:
- Austria Wien, Rapid Wien, SK Puntigamer Sturm Graz (alle Fußball)
- EC KAC, EC VSV (beide Eishockey)
- Danube Dragons, Chrysler Vikings, Tyrolean Raiders (alle drei American Football)
Siehe: Liste bedeutender Sportler
Gesetzliche Feiertage
Siehe: Österreichische Feiertage
Verkehr
Siehe: Straßensystem in Österreich, Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen, Liste von Eisenbahnstrecken in Österreich
Höchste Bauwerke
- Sendemast des Mittelwellensenders Bisamberg (265 Meter)
- Donauturm (252 Meter)
- Millennium Tower Wien (202 Meter)
- Funkturm Wien-Arsenal (155 Meter)
- Hochhaus Neue Donau (150 Meter)
- Vienna Twin Towers (138 Meter)
- Stephansdom (Wien) (137 Meter)
- Vienna International Center auch UNO-City genannt (120 Meter)
- Wiener Rathaus (105 Meter)
- Andromeda-Tower Wien (103,5 Meter)
- Ringturm (60 Meter)
Schule und Ausbildung
Siehe: Schulsystem in Österreich, Liste bedeutender Österreicher, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schülerzeitung
Gleichheit der Geschlechter
In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen geregelt. Die praktische Umsetzung lässt allerdings noch zu wünschen übrig. So nutzen nur 2 von 100 Männern in Österreich die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung. Auch in leitenden Positionen sind zumeist Männer und nur wenige Frauen vertreten. Frauen verdienen insgesamt weniger, dies ist auf den Grund zurückzuführen, dass viele Frauen einer Teilzeitarbeit nachgehen und sehr oft das Wohl der Familie vor den eigenen Karrierewünschen stellen.
Von staatlicher Seite ist zur Zeit ein Hang zur positiven Diskriminierung (dh. Privilegierung) für Frauen erkennbar. Es wurden zahlreiche Förderungsmaßnahmen für Frauen ins Leben gerufen, welche für Männer vollends fehlen. Weiterbildungsambitionen der Frauen werden finanziell unterstützt. Frauen erhalten ebenso Vergünstigungen in vielen Bereichen des Lebens. Auch bei der Besetzung von öffentlichen Arbeitsstellen werden Frauen, bei gleicher Qualifikation, Männern vorgezogen. Die offiziell gemeldeten Arbeitslosen in Österreich setzten sich 2004 aus 2/3 Männern und nur 1/3 Frauen zusammen. Was auch damit zusammenhängen kann, dass Hausfrauen meistens nicht als arbeitslos gemeldet sind.
Siehe auch
Weblinks
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- ÖAMTC Verkehrsservice
- Außenministerium
- Website von Statistik Austria (Deutsch, Englisch)
- Offizielle Website der Österreich-Werbung (Deutsch und andere Sprachen)
- Ein allgemeines Österreich-Portal (Deutsch)
- Wahlen in Österreich: Bund, Länder, Gemeinden
- Karte des Eich- und Vermessungsamtes
- Österreichische Zeitungen
- Österreich Kulturlexikon
- Grundlegende Informationen zum Reiseland Österreich
- Österreichisches Musiklexikon
- CIA World Factbook Austria (Englisch)
- Gustav Spann: Fahne, Staatswappen und Bundeshymne der Republik Österreich
- Deutsch-Österreichisch: Ein Wörterbuch der österreichischen Sprache
- Österreichische Städte und Gemeinden Weblinks zu österreichischen Städten
- Österreichische Städte Weblinks zu allen österreichischen Städten mit mindestens 20.000 Einwohnern
- Tourismus in Österreich
- Katastrophen in Österreich
- Webseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft