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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/09

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Mikano in Abschnitt Sharon Corr

Teppich - Gemälde oder Skulptur? (erl.)

Teurer Teppich

Kann ein Teppich als zweidimensional angesehen werden? --Concord 03:12, 1. Sep. 2010 (CEST)

ICh würde die zweidimensionalität bejahen. Gerade dein Beispielsfoto kann man eigentlich gar nicht anders machen, also keine Individualitär = kein SH. Und ich nehm mal an um diese Frag gings dir. Denn der Teppich selber besitz bzw. dessen Muster, beitzt natürlich SH. Bobo11 03:41, 1. Sep. 2010 (CEST)
Ich denke auch, dass es sich bei dem Foto um eine Reproduktion handelt. -- - Suhadi - 14:06, 1. Sep. 2010 (CEST)
Herzlichen Dank. Genau so hatte ich es gemeint. Et voila... --Concord 21:06, 1. Sep. 2010 (CEST)

Foto für Artikel Ted Koppel

Ich habe den Artikel gerade neu erstellt. Gehe ich recht in der Annahme, dass das im englischen Artikel verwendete Foto in der deutschen Wikipedia nicht akezeptabel ist? Sonst kann ich mir nämlich nicht erklären, warum das schöne Porträtfoto in keinem anderen Projekt eingebunden ist. --beek100 13:42, 1. Sep. 2010 (CEST)

Ich sehe da keine direkten Probleme. Das Bild liegt auf commons, hat eine gültige Lizenz - das kannst du (glaube ich) so nutzen. --Guandalug 13:45, 1. Sep. 2010 (CEST)
Dem Stimmt ich auf einen kurzen Blick hin zu. -- - Suhadi - 14:05, 1. Sep. 2010 (CEST)
Oh, fein, danke. Hatte mich, wie gesagt, nur gewundert. Und Lizenzfragen sind definitiv nicht mein Spezialgebiet. --beek100 14:07, 1. Sep. 2010 (CEST)
Momentan ist die bei flickr angegebene Lizenz allerdings eine nc-Lizenz. Ich werde mal mit dem Reviewer Kontakt aufnehmen. Grüße, --ireas :disk: :bew: 14:11, 1. Sep. 2010 (CEST)

Geoinformationen geschützt?

Sind durch ArcGIS erzeugte Geonformationen urheberrechtlich geschützt? Mir geht es um verschiedenen Zonierungen, ökologischen Höhenstufen eines Nationalparks in unterschiedlichen Farben, ohne dass sonstige Kartenmerkmale wie Orte, Straßen, Höhenlinien etc. sichtbar wären. Neon02 19:10, 1. Sep. 2010 (CEST)

Wenn Werke mithilfe von Software produziert werden, liegt das Urheberrecht dennoch beim Anwender, nicht beim Hersteller der Software. Solltest du auf bereits vorhandene Daten zugreifen, gilt: Diese sind prinzipiell frei, potentiell aber als einfache Datenbank (§ 87a ff. UrhG) oder als Datenbankwerk (§ 4 Abs. 2 UrhG) geschützt. --ireas :disk: :bew: 09:52, 2. Sep. 2010 (CEST)
Siehe auch hier -- - Suhadi - 11:26, 2. Sep. 2010 (CEST)

Für Pressezwecke freigegebene Fotos von Institutionen

besser einfach selbermachen...

Hallo! Ich hab mich jetzt in das Thema Bildrechte eingelesen, bin aber noch nicht auf die klare Antwort auf folgende Frage gestoßen: In den Arikel Filmstiftung Nordrhein-Westfalen möchte ich gerne ein Foto der Geschäftsührerin Petra Müller einfügen. Ein Foto zu Pressezwecken ist auf dieser Seite der Filmstiftung herunterzuladen. Dort seht noch der Vermerk © Film­stif­tung NRW, Ab­druck ho­no­rar­frei. Der der von der Filmstiftung intendierte Zweck ist offensichtlich: das Foto soll verwendet werden. Reicht dies als Freigabe? Kann ich dieses Foto in die Wikipedia hochladen? Grüße --Lichtspielhaus 13:14, 2. Sep. 2010 (CEST)

Nein und nein.--Wiggum 13:16, 2. Sep. 2010 (CEST)
Alles klar, danke. Welche Vorlage sollte ich benutzen, wenn ich von der Filmstiftung die Freigabe haben wollte? --Lichtspielhaus 13:21, 2. Sep. 2010 (CEST)
Am sinnvollsten wäre es, wenn auf deren Seite "(c) Film­stif­tung NRW, Ab­druck ho­no­rar­frei." durch eine freie Lizenz, z.B. CC-BY-SA, ersetzt werden würde.--Wiggum 13:29, 2. Sep. 2010 (CEST)
Ob man die Zuständigen davon überzeugen kann? Vielen Dank auf jeden Fall. --Lichtspielhaus 13:40, 2. Sep. 2010 (CEST)
Dabei ist ausserdem zu beachten, dass die Freigabe durch den Autor (d. h. den Fotografen) erfolgen muss, die Filmstiftung wird kaum derart weitreichende Rechte haben. Gruss Port(u*o)s 14:38, 2. Sep. 2010 (CEST)

Wellenspiel

Ich hätte gern einmal Meinungen zu den Bildern. Manufaktur und Designer dürften an den dargestellten Gegenständen Urheberrechte haben. --Eingangskontrolle 22:59, 2. Sep. 2010 (CEST)

Design, zumindest aber die Maleri müsste geschützt sein. Ein ähnlicher Fall sind die Bilder im Artikel Blaue Rispe nach Riemerschmid, da Riemerschmidt noch keine 70 Jahre verstorben ist. --Paulae 23:08, 2. Sep. 2010 (CEST)

Nachträgliche Änderung einer Bildlizenz auf creative commons

Wie lässt sich die Angabe zur Lizenz korrekt ändern? In dem konkreten Fall habe ich nach Freigabe durch den Autor

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amsterdam_Fab_Lab_at_The_Waag_Society.JPG

aus dem Blog vom Autor auf commons.wikimedia hochgeladen. Dies wurde von einem Bot als nicht ausreichend eingestuft. Der Autor hat das Foto anschliessend unter CC auf flickr geladen und ich habe den Link entsprechend angepasst:

http://www.flickr.com/photos/roryrory/4941788744/

Jetzt suche ich nach einer Möglichkeit auch die Lizenzangabe entsprechend zu korrigieren, aber es ist unklar, was dafür exakt notwendig ist. Verwendet wird das Bild bei

http://en.wikipedia.org/wiki/Fab_lab http://de.wikipedia.org/wiki/Fablab

Vielen Dank im Voraus!

Sonnige Grüße Stefan(nicht signierter Beitrag von Entresol (Diskussion | Beiträge) 15:54, 1. Sep. 2010 (CEST))

Ich war mal so frei und hab die Lizenz nachgetragen. Baustein und Verweis auf Flickr. --Guandalug 15:57, 1. Sep. 2010 (CEST)
Super, vielen Dank! --Entresol 11:31, 3. Sep. 2010 (CEST)

Datei:Aros01 small signed.png

Wirklich keine Schöpfungshöhe? --A.Hellwig 10:37, 3. Sep. 2010 (CEST)

Wäre ich mir nicht so sicher… Ich denke aber, da es sich um ein freies Projekt handelt, haben wir gute Chancen auf eine freie Lizenz, womit das auch nach Commons könnte. Deswegen würde ich (sicherheitshalber) um eine Freigabe bitten. Grüße, --ireas :disk: :bew: 11:06, 3. Sep. 2010 (CEST)

Frage

Darf ein Mitglied eines öffentlichen Forums, das http.//+ Website-Adresse ohne Zustimmung des Betreibers veröffentlichen oder einsetzen? (nicht signierter Beitrag von 80.129.218.241 (Diskussion) 00:26, 2. Sep. 2010 (CEST))

Und was hat das mit Urheberrecht zu tun? Kragenfaultier 00:28, 2. Sep. 2010 (CEST)
Natürlich, ganz als würde jemand die ISBN-Nummer eines Buches an seine Bekannten weitergeben. —Pill (Kontakt) 16:41, 3. Sep. 2010 (CEST)

"Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum "

Betr. dieses Plakat des Deutschen Museum „München 1908“

Welche Lizenz verwende ich bei dieser Aussage: "Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum" (Text Bild 2/4). Der Urheber ist erst 2011 70 Jahre tot. Oder ist das ein amtliches Werk (Körperschaft des Öffentlichen Rechts)? --Matt1971 11:24, 2. Sep. 2010 (CEST)

Bis 2011 warten, wenn du der Urheber bekannt ist und dann ist dann Vorlage:Bild-PD-alt.
-- - Suhadi - 11:28, 2. Sep. 2010 (CEST)

Besser bis Januar 2012 --Eingangskontrolle 23:01, 2. Sep. 2010 (CEST)

"Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum" klingt für mich nach CC-by-SA, sogar ohne Zweifel, was "eine angemessene Nennung des Urhebers" ist weil die gewünschte Nennung angegeben wurde. Es fehlt allerdings eine explizite Aussage zur Erlaubnis der nachträglichen Bearbeitung. Grand-Duc 02:35, 4. Sep. 2010 (CEST)
Nein, das klingt eigentlich gar nicht nach CC-by-sa. Dazu müsste die freie Bearbeitung und die kommerzielle Nutzung explizit erlaubt sein... -- Chaddy · DDÜP 02:53, 4. Sep. 2010 (CEST)

Logo des Fahrradherstellers "CUBE"

Ich möchte den noch nicht vorhandenen Artikel über den deutschen Fahrradhersteller schreiben. Dazu würde ich gerne das Firmenlogo verwenden und mit dieser Lizenz kennzeichnen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH Leider gibt es auf der Firmeneigenen Seite keine Pressabteilung (zumindest konnte ich keine finden). Lediglich diesen Lizenzhinweis konnte ich finden: "© Copyright 2010 Pending System GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten. Die World Wide Web Dokumente (einschliesslich aber nicht limitiert auf Text, Bilder, Verweise ("Links"), Daten und weitere Teile des Dokuments) und andere Dateien, die auf diesem World Wide Web Server angeboten werden ("Information"), sind ausschliesslich als Informations - Dienstleistung für die Kunden der Pending System GmbH & Co. KG bestimmt."

Meine Frage: darf ich dieses Logo verwenden und falls ja, welche Lizenzkennzeichnung muss ich verwenden?

Vielen Dank im Voraus! JHenryW 15:14, 3. Sep. 2010 (CEST)

Hallo JHenryW, die Lizenz ist schon ganz richtig. Sie besagt, dass Du Dich nicht an irgendwelche Angaben der Firma halten musst, da das Logo als Gebrauchsgrafik mangels Schöpfungshöhe frei verwendbar ist - jedenfalls im enzyklopädischen Zusammenhang. Ich würde Dir im Übrigen empfehlen, den Artikel sorgfältig vorzubereiten, weil er recht unmittelbar von Löschanträgen gefährdet sein könnte. Port(u*o)s 14:50, 3. Sep. 2010 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Selbstverständlich werde ich den Artikel sorgfältig vorbereiten. JHenryW 15:14, 3. Sep. 2010 (CEST)

Screenshot

Ja...leidiges Thema ;) Habe mich jetzt durch ne Menge Seiten gelesen und tendiere mittlerweile für mein konkretes Problem eher in Richtung PD/gemeinfrei o.ä. mit gleichen Auswirkungen...aber vielleicht hat hier ja noch jemand ne Idee. Konkret: Die Benchmarksoftware HD Tune (kommerziell, aber als 15-Tage-Trial verfügbar) hat eine eingebaute Screenshotfunktion. Sie erstellt nach Installation und einem Klick auf den Starten-Button automatisch eine grafische Auftragung der ebenso automatisch ermittelten Performancewerte der verbauten/ausgewählten Festplatte. Nach einem weiteren Klick auf den Button für den Screenshot findet sich das Bild in der Zwischenablage und kann gespeichert werden.

Kann ein solches Bild überhaupt Einschränkungen in der Weiterverwendbarkeit haben? Nach Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos: Der Softwarehersteller ist durch die Implementierung der Screenshotfunktion offensichtlich mit der Nutzung dieser Funktion einverstanden, obwohl es ein kommerzielles/geschütztes Produkt ist. Außerdem lässt sich die Verwendung der Software und die Veröffentlichung von Benchmarks mit eben jener Software ja auch als kostenlose Werbung für insbesondere die Software, aber auch den Hersteller sehen (dafür würde die Funktion wohl eingebaut). Hardware-Benchmarks haben neben der Alterungskontrolle hauptsächlich den Sinn eines Vergleichs mit anderen Produkten, die man (noch) nicht besitzt; dazu muss der Bench öffentlich gemacht werden oder zumindest in einem Personenkreis tauschbar sein. (Man könnte natürlich auch explizit anfragen, wenns wirklich daran hängt...)

Nach Schöpfungshöhe#Werkbegriff_des_Urheberrechts müssten userseitig für einen Schutz des Werkes übern Daumen gepeilt vier Voraussetzungen vorliegen: Persönliche Schöpfung (gut, 2 Klicks? zutreffend), geistiger Gehalt (ein immergleicher, automatisiert reproduzierbarer Graph?), wahrnehmbare Formgestaltung (zutreffend) und Individualität (Individualität der Systemperformance? Der verwendeten Hardware? Des Speicherformats und evtl. seiner Kompression?) -> mindestens 2/4 nicht zutreffend, daher an sich gar kein Schutz möglich?

Drittes Problem (stand in einigen Diskussionen): Die farblichen Fenstergestaltung oder ganz tief gegraben: Die ausführende Plattform unterliegt evtl. dem Urheberrecht von Microsoft?

Als was stelle ich so einen Screenshot dann ein, wenn ich ihn einstellen darf?Nebenfrage, wenns nicht schon zu sehr in Rechtsberatung reinragt: Als was könnte ich ihn sonst noch lizensieren? --Mathias 03:26, 3. Sep. 2010 (CEST)

Du hast schon richtig geschaut. Der Graph hat keine Schöpfungshöhe. Lizenzbaustein: {{Free screenshot|license={{PD-ineligible}}}} auf Commons bzw. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} wenn du lokal hochladen willst. Du hast durch das Screenshoterstellen (stupides Knöpfchendrücken) auch keine Urheberrechte an dem erstelltem Bild. Bilde einfach nur den Graph ab, dann gibt es keine Probleme. Wenn andere Teile, wie z. B. Fensterdekorationen/Desktophintergrundfotos mit darauf sind, könnte das anders aussehen. Aber relevant wird ja wahrscheinlich eh nur der Graph sein - also ausschneiden. Und speichere den Screenshot bitte als png (nicht als jpg). Du kannst den Screenshot als sonst nichts lizenzieren bzw. jeder könnte deine Lizenz missachten. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:18, 3. Sep. 2010 (CEST)
Joa, das klingt soweit alles ganz gut, aber die Sache mit dem JPG ist mir nicht klar. Natürlich speicher ich ne Pixelgrafik nicht in nem dafür nicht ausgelegten Format, sondern eben in PNG ab...aber was hätte das dann lizenztechnisch an Auswirkungen? Und was soll man bei PD schon missachten? --Mathias 15:23, 3. Sep. 2010 (CEST)
Das Format ist aus lizenztechnischer Sicht mehr oder weniger egal. Sieht man mal von möglichen/vorstellbaren Sonderfällen ab, wie sie bei seltenen proprietären Formaten und der GDFL auftreten könnten, Stichwort "Transparente Kopie". JPEG und PNG mit öffentlichen Spezifikationen sind aber absolut kein Problem. Grüße, Grand-Duc 03:47, 4. Sep. 2010 (CEST)
Es geht dabei ausschließlich um die Qualität. jpg stellt eine stark verlustbehaftete Kompressionsmethode dar. Bei Fotos mag der Qualitätsverlust bis zu einem gewissen Grad noch akzeptabel sein, aber Grafiken (und damit auch Screenshots davon) sehen in jpg abgespeichert ziemlich mies aus... -- Chaddy · DDÜP 04:49, 4. Sep. 2010 (CEST)
Ich meinte bzgl. PNG ausschließlich die Qualität - daran denken zu viele Leute leider nicht, dass JPG für Screenshots in der Regel absolut nicht geeignet ist. Bezüglich "missachten": Ich dachte du wolltest den Screenshot zum Beispiel als CC-by lizenzieren und so irgendwo anbieten. Viele Grüße --Saibo (Δ) 05:15, 4. Sep. 2010 (CEST)

Datei:Home Retail Group logo.jpg

Hallo, kann man diese 3D-Graphik so in der WP belassen oder hat es vielleicht doch SH? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 14:53, 5. Sep. 2010 (CEST)

Sicherlich eine handwerklich aufwendige Arbeit, allerdings in meinen Augen nicht genug Individualität für urheberrechtlichen Schutz als Werk der angewandten Kunst. Also IMHO okay. --ireas :disk: :bew: 14:56, 5. Sep. 2010 (CEST)
Ich sehe hier auch handwerklich nichts bemerkenswertes, geschweige denn ein geschütztes oder schützenswertes Werk im Sinne des UrhG. --Marcela 16:24, 5. Sep. 2010 (CEST)
Danke für Eure Einschätzungen. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 16:41, 5. Sep. 2010 (CEST)

Pressemitteilung eines Gerichts

Hallo,

eine Frage bezüglich "Textplagiaten": Unter Wikipedia:Textplagiat heißt es: "Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden."

Ich habe vor kurzem einige Sätze (4 Sätze) aus einer Pressemitteilung des BGH entliehen, da massiver Streit um eine neutrale Formulierung im Artikel herrscht (betreffender Artikel: Jörg Tauss). Nun wurde dies von einem Benutzer als massive URV ausgelegt. Natürlich könnte ich den Inhalt auch in eigene Worte fassen, aber Sinn der Sache war ja, sich so nah wie möglich an der PM des Gerichts zu orientieren, damit der Formulierungsvorschlag akzeptiert wird.

Text: "Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Tauss am 28. Mai 2010 unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Tauss Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die Tauss in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt. Tauss' Einlassung, er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, war das Landgericht nicht gefolgt."

Original-PM (taucht auch als Quelle Nr. 17 auf): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0165/10

Wie kann ich das regelkonform lösen? --Anomalie01 13:49, 3. Sep. 2010 (CEST)

Als Zitat - mit Anführungsstrichen und Quellenhinweis - sehe ich kein urheberrechtliches Problem. Konkret: In einer Pressemitteilung vom 31. August 2010 erklärte der BHG: "Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Tauss..." <ref... --Martina Nolte Disk. 16:00, 6. Sep. 2010 (CEST)

Dateien bei Commons gelöscht

commons:User:Rocket000 hat einen ganzen Haufen offenbar nicht korrekt lizenzierter Dateien (es dürfte sich wieder mal um Flaggen oder Wappen handeln) gelöscht. Könnt ihr das klären?--Antemister 08:46, 4. Sep. 2010 (CEST)

Ist wieder mal super, dass wir das erst hinterher erfahren (ist natürlich nicht deine Schuld; danke für den Hinweis!). Jetzt kann nur noch ein Commons-Admin die Dateien sehen...
Um welche Bilder handelt es sich genau? Laut seinen Beiträgen hat er zuletzt einige Logos gelöscht (die könnte man wohl ebenfalls hier her retten). -- Chaddy · DDÜP 16:26, 4. Sep. 2010 (CEST)

Das war am 3. September, so ab 18.00 (gibts für das Löschlogbuch eigentlich einen Permanentlink?) Was er gelöscht hat weiß ich nicht (die Dateien gehen zumeist mit "Pedanias" los, klingt irgendwie spanisch) Mir ist nur aufgefallen das eine von mir verwendete Flagge weg ist--Antemister 22:48, 4. Sep. 2010 (CEST)

Bitteschön, du meinst wohl diesen Link: http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Special:Log&offset=20100903185517&limit=250&type=delete&user=Rocket000&month=&year= Mit Klick aufs "Delinker log" kannst du sehen, in welchen Artikeln die Datei durch die Löschung automatisch entfernt wurde. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:49, 6. Sep. 2010 (CEST)

Klima_moskau.png

Hallo! Wir verwenden auf der lb-wiki die Datei Klima_moskau.png seit März 2006. Leider wurden damals bei uns keine Informationen bezüglich des Autors und der Lizenz gespeichert. Mittlerweile habt ihr dieses Klimadiagramm bei euch gelöscht. Könnte bitte ein Admin bei der gelöschten Version nachschauen und mir die fehlenden Infos beschaffen? Danke im voraus! --Otets 16:06, 6. Sep. 2010 (CEST)

Hi Otets. Die Beschreibung von Datei:Klima moskau.png lautete "Klimadiagramm Moskau (selbst erstellt; GNU-FDL)", hochgeladen am 20. Mai 2004. Hochgeladen/erstellt wurde es von Benutzer:Hph. --Kam Solusar 21:16, 6. Sep. 2010 (CEST)
Vielen Dank. Ich stelle diese Infos sofort bei uns rein. --Otets 01:32, 7. Sep. 2010 (CEST)

Frage zu fragwürdigem Wikipedia-Verwerter Books LLC

Guten Morgen,

in letzter Zeit häufen sich im Netz Warnungen vor der Firma „Books LLC“, die sich darauf spezialisiert hat, verschiedene thematisch zusammengehörende deutschsprachige Wikipedia-Artikel zusammenzupappen und etwa über Amazon Marketplace (Deutschland) um einen Preis zu verkaufen, der in keinem Verhältnis zu dem Gebotenem steht.

Die Käufer erwarten sich ein Fachbuch zu einem bestimmten Thema, erhalten aber nur eine Sammlung qualitativ unterschiedlicher Wikipedia-Artikel (wild gemischt: lesenwerte Artikel und Stubs). „Books LLC“ bietet derzeit allein drei verschiedene "Buchpublikationen" zu Fluviana an:

  1. James Joyce: Ulysses, Hans Wollschlger, Dubliner, Finnegans Wake, Nora Barnacle, Siegmund Feilbogen, Adolph Johannes Fischer, Fluviana. Taschenbuch.
  2. Konzeptkunst: Fluviana, Tassilo Blittersdorff, Rem, Roman Opalka, Martin Mlecko, Peter Halley, Meina Schellander, Jerry Spagnoli. Taschenbuch.
  3. Werk Der Bildenden Kunst: Fluviana, Blitzschlag Mit Lichtschein Auf Hirsch, Jazz, Singing Ringing Tree, Senster, Wrisberg-Epitaph.

Hat Wikipedia wenigstens einen finanziellen Vorteil davon, dass „Books LLC“ die Artikel verwertet? Was sagt und meint ihr zu „Books LLC“? - fragt --Popmuseum 09:02, 4. Sep. 2010 (CEST)

Eklatante URV. Leider sind die sehr sparsam mit ihren Kontaktdaten. Vielleicht könnte ein mitlesender Bibliothekar mal anhand der ISBN der Bücher mehr herauszufinden versuchen. Wenn jemand seine eigenen Wikipediaartikel in einem der Bücher wiederfindet, würde ich http://booksllc.net/contactus.cfm mal um eine kostenlose Kopie der Artikeltexte bitten - ohne Hinweis, dass ihr der Urheber seit - mal gucken, ob das erfüllen ansonsten kann man noch versuchen Amazon zur Löschung der jeweiligen Bücher zu bringen. Bitte -> Abmahnung -> Unterlassensklage. Kragenfaultier 10:16, 4. Sep. 2010 (CEST)
Danke für Deine Rückmeldung. --Popmuseum 11:16, 4. Sep. 2010 (CEST)
Wieso kannst du dir so sicher sein, dass das eine URV ist? Möglicherweise halten sie die Lizenzbedingungen ja ein (was ich aber selbst bezweifle). Wikipedia-Artikel auszudrucken und dann zu Abzock-Preisen weiterverkaufen ist völlig legal, wenn man die Lizenzbedingungen einhält. -- Chaddy · DDÜP 16:30, 4. Sep. 2010 (CEST)
Die stellen keine kostenfreie Kopie zur Verfügung. Müssen sie aber. Das weiß ich, weil ich 1. lesen kann und 2. die CC-by-sa verstehen kann. Wo scheitert es bei dir? Kragenfaultier 21:04, 4. Sep. 2010 (CEST)
Wo genau im Lizenztext steht, dass man eine kostenfreie Kopie zur Verfügung stellen muss? --dapete 22:11, 4. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Popmuseum, hier wurde vor einigen Wochen schonmal über Books LLC diskutiert. --Die Schwäbin 23:22, 4. Sep. 2010 (CEST)

Kragenfaultier, verwechselst du nicht die CC-BY-SA mit der GNU-FDL? Letztere verlangt tatsächlich, dass "a machine readable Transparent copy" zur Verfügung gestellt wird, wenn man ein Dokument in mehr als 100 "opaken" (also z.B. gedruckten) Exemplaren verbreitet. Allerdings nicht mal zwingend kostenfrei - es werden die Alternativen genannt, entweder mit jedem Exemplar eine solche maschinenlesbare Kopie mitzuliefern (das Exemplar ist dann aber schon zu erwerben), oder in jedem Exemplar eine Adresse zu nennen, unter der die "transparente", maschinenlesbare Kopie kostenlos von jedermann heruntergeladen werden kann (3. Absatz des Abschnitts "3. Copying in Quantity" der GNU-FDL). Aber in der CC-BY-SA (unported), die ich mir gerade mal wieder durchgelesen habe (kann ja nie schaden, sein Gedächtnis aufzufrischen ;-) ), finde ich nichts dergleichen. Vollmundig behaupten, dass Books LLC eine URV begehe, sollte man erst, wenn man eines ihrer Bücher in der Hand gehabt und festgestellt hat, dass sie sich nicht an die CC-BY-SA halten. Gestumblindi 00:22, 5. Sep. 2010 (CEST)

Hallo Schwäbin, Danke für Deinen Hinweis. Bei Amazon wird übrigens der folgende Link zu dieser zweifelhaften Buche-Bude angegeben: http://booksllc.net/?l=de --Popmuseum 06:43, 5. Sep. 2010 (CEST)

In ihren FAQ schreibt Books LLC: Content in books with no author usually comes from Wikipedia. Die Seite ist über privacprotect.org registriert, also keine Betreiberadresse angegeben. Mit Abmahnen (und Empfehlung zum Abmahnen) wäre ich vorsichtig, sofern weder die Umsetzung der Lizenzanforderungen noch der Anbieter konkret und "belastbar" bekannt sind. Sinnvoller erscheint mir hier, zunächst bei einem der Verkäufer wie etwa der "Bücheroase München" anzufragen, was es mit diesen Büchern auf sich hat. --Martina Nolte Disk. 16:20, 6. Sep. 2010 (CEST)

Sobald ich das Buch, das gestern vom deutschen Vertriebspartner "Bücheroase München" verschickt wurde, erhalten habe, werde ich mir dieses genau ansehen und allfällige Fragen gegebenenfalls mit Amazon und dem deutschen Vertriebspartner abklären. --Popmuseum 08:46, 7. Sep. 2010 (CEST)
Danke. Der Vorgang ist nach Weiternutzung/Mängel kopiert. News gerne dort. --Martina Nolte Disk. 17:24, 7. Sep. 2010 (CEST)

Nummernschilder Unkenntlich machen?

Beispiel - Fahrzeug mit lesbarem Nummernschild

Hallo!

Soll man, wenn man Fotos von Straßenfahrzeugen gemacht hat, die Nummernschilder "zensieren" indem man einen schwarzen Balken reinmacht oder die Ziffern irgendie sosnt unkenntlich macht?

Soll ich dann einen Löschantrag für die alte Version mit lesbarem Schild stellen, nachdem ich die zensierte Version unter gleichem Namen hochgeladen hab?

Oder kann man das Bild einfach so lassen?

Grüße,  Knipptang 14:24, 6. Sep. 2010 (CEST)

Ich sehe keine Grund, warum man das Nummernschild zensieren müsste. Wichtiger wäre es die erkennbaren Personen unkenntlich zumachen, meiner Meinung nach. ..Darah Dan Doa.suhadi 16:36, 6. Sep. 2010 (CEST)
Die Personen sind Beiwerk. Und zum Nummernschild: Benutzer:Ralf Roletschek/Kennzeichen verpixeln. --Marcela 16:46, 6. Sep. 2010 (CEST)

Nur mal eine Anmerkung aus Schweizer Sicht: In der Schweiz ist es (im Gegensatz zu z.B. Deutschland und Österreich) sehr einfach, den Halter eines Automobils zu ermitteln, da in den meisten Kantonen ein öffentliches Autonummernverzeichnis existiert, heutzutage oft bequem für jedermann und kostenlos über das Internet abfragbar (beispielsweise für den Kanton Solothurn: http://autoindex.mfk-so.ch/ - maximal 3 Abfragen innert 24 Stunden). Auch wenn ich die Ausführungen von Ralf zum Thema "Kennzeichen verpixeln" nachvollziehbar finde, so habe ich mich doch entschlossen, bei meinen eigenen Bildern aus der Schweiz Nummernschilder zu verpixeln (wobei ich mich darum bemühe, dass das Ergebnis nicht zu hässlich aussieht). Das ist aber ein persönlicher Entscheid aus der Abwägung heraus, dass diese Verpixelung m.E. die Nutzung eines Bildes nicht wesentlich beeinträchtigt und das Argument, dass man jemanden in eine peinliche Situation bringen könnte, ohne es zu wissen, nicht von der Hand zu weisen ist - selbst wenn Ralf natürlich ganz recht damit hat, dass ein Auto auch an anderen Details identifizierbar sein kann und auch andere Dinge, die man durch Aufnahmen dokumentiert, ungeahnte Folgen haben könnten. Es ist mir hierzulande einfach zu einfach, Autonummern nachzuschlagen - wie gesagt, ein persönlicher Entscheid, man muss das nicht so halten. Gestumblindi 21:13, 6. Sep. 2010 (CEST)

Da sollten sich die Herren und Damen Helveten lieber über die lockere Auskunftspraxis der kantonalen Fahrzeugzulassungsstellen beschweren, wenn sie dadurch ihre Privatspähre gefährdet sehen. Da sie aber sogar auf die Velos Nummernschilder draufpicken, was woanders zu einem Aufschrei führen würde, dürfte die Mehrheit des Stimmvolkes damit weniger Probleme haben. --El bes 21:30, 6. Sep. 2010 (CEST)
Das mit der Schweiz ist mir neu, danke für die Info! Bei Schweizer Nummernschildern werde ich also in Zukunft die Nummernschilder fälschen. Also aus BS • 123 456 wird dann SB • 08 15 oder so. Verpixeln oder schwarz machen finde ich einfach nur häßlich. --Marcela 18:53, 7. Sep. 2010 (CEST)

Fälschen von historischen Dokumenten finde ich noch viel hässlicher --Historiograf 20:20, 7. Sep. 2010 (CEST)

Ich ziehe etwas unschöne Pixel einer "Fälschung" auch vor. In vielen Fällen fällt die Pixelung normalerweise auch gar nicht auf; beispielsweise wären bei Datei:Langendorf-lanco-migros.jpg die Nummern in der Minaturansicht im Artikel, in dem das Bild verwendet wird, sowieso nicht zu erkennen, und selbst in der Voransicht auf der Bildbeschreibungsseite tritt sie nicht störend in Erscheinung; man muss sich das Bild schon in voller Auflösung ansehen, um sie zu bemerken. Gestumblindi 20:34, 7. Sep. 2010 (CEST)

Lizenzbedingungen der EU

Hallo URFler,

wie ist die Copyright notice der EU zu deuten?

„Reproduction is authorised, provided the source is acknowledged, save where otherwise stated. Where prior permission must be obtained for the reproduction or use of textual and multimedia information (sound, images, software, etc.), such permission shall cancel the above-mentioned general permission and shall clearly indicate any restrictions on use.“

Insbesondere der Part mit where prior permission must be obtained ist mir absolut unklar, wird dies irgendwo an anderer Stelle auf der Seite noch genauer ausgeführt? Gefunden habe ich dazu nichts...

Konkret geht es mir um die Bilder aus dem Bereich Environment, z.B. dieses Vogels. Wäre diese (zugegebenermaßen schwammige) Aussage ausreichend für einen Upload bei de? Zumindestens bei Commons wird die EU-Seite als unfree license geführt, da kommerzielle Weiternutzung nicht erlaubt sei (wobei ich das aus dem obigen Vollzitat der Urheberrechtshinweise nicht entnehmen kann - aber ich bin ja auch kein Anwalt :)).

Danke und Grüße, rbrausse (Diskussion Bewertung) 22:29, 6. Sep. 2010 (CEST)

Da nur die reine Reproduktion erlaubt zu sein scheint, nicht aber auch die Veränderung der Datei ist von einem Upload auf de abzusehen. Wenn ich du wäre würde ich die wohl einfach um eine Freigabe des Vogels unter einer creative commons Lizenz bitten. --Isderion 22:46, 6. Sep. 2010 (CEST)
okay, das mit dem impliziten "Verändern ist verboten" habe ich (aktiv?) übersehen. Danke für's drauf hinweisen rbrausse (Diskussion Bewertung) 23:27, 6. Sep. 2010 (CEST)

Nichtmal die EU begreift, daß es in der EU kein Copyright gibt ;-) --Marcela 18:46, 7. Sep. 2010 (CEST)

Das alte Thema: DDR-Bücherbilder als Amtliches Werk?

Ich habe wieder mal bezüglich Problem mit DDR-Büchern aus dem Staatsverlag der DDR sowie dem Militärverlag der DDR. Ferner auch von Büchern des Internen Dienstgebrauchs, z.B. das Buch: Geschichte der Deutschen Volkspolizei 1945-1961 Band I, Ministerium des Innern, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1979. Wie ist das nun mit den Bilderrechten darin? Es wurde mal gesagt, dass die Bilder dieser Verlage Amtliche Werke sind und die BRD deren Rechtsnachfolger. Heißt das jetzt, dass Bilder aus derartigen Verlagen sowie generell bei Internen Büchern genutzt werden können? Das genannte Buch der Volkspolizei ist nämlich nur für den Internen Dienstgebrauch zuzlässig gewesen, daher sind die Bilder amtlich oder?--PimboliDD 09:55, 7. Sep. 2010 (CEST)

In welcher Diskussion wurde gesagt, dass dies amtliche Werke seien? Ich würde das eher verneinen. Laut Gesetz muss es sich um »Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen« handeln. Das sehe ich in diesem Fall eher nicht gegeben, wenn das Buch »nur« in einem staatlichen Verlag erschienen ist. --ireas :disk: :bew: 10:00, 7. Sep. 2010 (CEST)
Die Fibel der DDR wird heute noch in Finnland verwendet, dort wird sie als amtliches Werk der DDR bezeichnet. Das muß man wahrscheinlich von Fall zu Fall unterscheiden. Das Tafelwerk der DDR oder der Gieck genießen Urheberrechtsschutz als Datenbankwerk, einzelne Tabellen daraus jedoch nicht. --Marcela 18:44, 7. Sep. 2010 (CEST)

Der Name "Wikibooks" rechtlich geschützt?

Hallo, ich hätte mal eine Frage: Ist der Name "Wikibooks" rechtlich geschützt? Wikipedia ist es meiner Meinung nach, wie steht es aber mit den anderen Projekten der Wikimedia Foundation? MFG

Die Online-Datenbank des deutschen Patent- und Markenamts weiß zwar von einer Marke Wikipedia, nicht aber von Wikibooks. --ireas :disk: :bew: 11:59, 7. Sep. 2010 (CEST)
Die WIPO-DB kennt Wikibooks auch nicht. Die Wikipedia-Einträge im DPMARegister sind übrigens witzig, die älteste Anmeldung von 2004 ist für die Klassen 22,25 und 28, was im Wesentlichen Bekleidung, Spielzeug, Textilien und sowas ist. Außerdem hat 2008 eine Firma namens "CASH MONEY BROTHERS" versucht, die Marke eintragen zu lassen. Von Rechtsanw. Leibbrand kann man in dem Zusammenhang wohl abraten, die scheinen nichtmal eine Recherche hinbekommen zu haben.--Wiggum 12:06, 7. Sep. 2010 (CEST)
Da wirds aber Zeit Facebook verklagt Teachbook (wegen Wortteil "book"). --91.14.190.210 12:29, 7. Sep. 2010 (CEST)
Dimmer gehts nimmer. Typisch Amerika. --Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht, Unwissenheit kann man ändern! 20:08, 7. Sep. 2010 (CEST)

Alfred Pringsheim

Das Bild gabs schon mal in Commons und de lt. Google-Bildersuche zu Alfred Pringsheim. Wurde offensichtlich gelöscht. Datum des Fotos und Urheber sind nicht bekannt, da Pringsheim aber 1850 geboren wurde, ist klar, dass es weit mehr als 100 Jahre alt ist. Kann ich es in :de erneut hochladen? -- Alinea 13:38, 7. Sep. 2010 (CEST)

Er ist aber auch erst 1941 gestorben. Mal angenommen er wurde einen Tag vor seinem Tod von einem 20 Jährigen Fotografen abgelichtet, dann stehen die Chancen noch sehr gut, dass das Bild geschützt ist. Das ist natürlich reine Spekulation, aber darauf sollte man auch achten.
..Darah Dan Doa.suhadi 14:09, 7. Sep. 2010 (CEST)
Bitte schau Dir das Bild an, er kann nicht älter als 30 bei der Aufnahme gewesen sein. -- Alinea 14:14, 7. Sep. 2010 (CEST)
Das ist deine subjektive Wahrnehmung. Jedoch sagt das nichts über den wirklichen Zeitpunkt der Aufnahme aus. ..Darah Dan Doa.suhadi 14:44, 7. Sep. 2010 (CEST)
Na, 60 Jahre, das wäre er 1910 gewesen. ist er auf dem Foto bestimmt nicht. Vielleicht mag sich noch jemand äußern. -- Alinea 14:48, 7. Sep. 2010 (CEST)
Was war denn der Löschgrund bei Commons?--Wiggum 16:11, 7. Sep. 2010 (CEST)
Keine Ahnung, da kam ich nicht rein. Commons hat ja auch strengere Regeln, die Hundertjahrsregelung gibt es dort nicht, daher mein Vorschlag, nur in :de zu laden. Aber eine Jahreszahl kann ich leider auch nicht herzaubern. -- Alinea 16:53, 7. Sep. 2010 (CEST)
Also wenn man sich dieses Foto von Alfred Pringsheim anschaut, auf dem er noch sehr jung und faltenfrei aussieht, erkennt man, dass er recht früh große Geheimsratsecken hatte. Das Bild, um das es hier geht, zeigt noch eine deutlich flächigere Kopfbehaarung. Ich sehe kein Problem, das mit der 100-Jahre-Regel hier hochzuladen, wenn der Fotograf nicht bekannt ist. Ansonsten könnte man nur noch einen Blick in Katias Mutter werfen, vielleicht gibt es ein Hochzeitsbild im Buch, auf dem man sieht, wie er 1878 ausgesehen hat? --Paulae 17:23, 7. Sep. 2010 (CEST)
Oder er hat sich zwischenzeitlich eine Perücke zugelegt… --ireas :disk: :bew: 17:31, 7. Sep. 2010 (CEST)

In "Katias Mutter" habe ich reingeschaut, ein Hochzeitsbild ist nicht enthalten, nur ein noch jüngeres ohne Geheimratsecken ;-) -- Alinea 17:39, 7. Sep. 2010 (CEST)

Warum scannst du nicht ein anderes? Das hätte den Vorteil, dass man überhaupt Angaben zum Bild hätte (Datierung) und die Qualität kann nur besser sein als die des o.g. Bildes. Die weiteren Varianten, die die Google-Bildsuche zutage fördert sind alle ähnlich mies, man könnte meinen, das sind Kopien der Kopie der Kopie. Ansonsten sprich mal Benutzer:Ra'ike an, er (bzw. sie glaube ich) hat das Bild auf Commons gelöscht: Logbuch.--Wiggum 17:47, 7. Sep. 2010 (CEST)
Datiert sind sie leider alle nicht, auch nicht in 'Frau Thomas Mann', wo das oben erwähnte zweite Foto abgebildet ist. Für das Neuscannen müsste ich die Seite aus dem Buch reißen, und das möchte ich nicht, dann schon lieber miese Qualität. Könnte Ra'ike die deutsche Version wieder herstellen, wenn ich sie auf diese Disk verweise? -- Alinea 17:57, 7. Sep. 2010 (CEST)

Strategiefrage (erl.)

Der Artikel Max Butziwackel der Ameisenkaiser enthält 2 Abb. von Karl Elleder (* 1860 in Korneuburg). Der Herder-Verlag hat mir in 2 eMails zugesagt, dass WP die Abb. verwenden kann. Habe das ausgefüllte WP-Formular an Herder geschickt, aber sie scheinen die Strategie "Mehr ist nicht zu sagen." zu verfolgen.

Annahme: Elleder wurde 75, dann starb er 1935. +70 = 2005 => gemeinfrei. Reicht das, um die Abb. so - ohne schriftl. Herder-OK - im Artikel zu belassen? Gruss Geezernil nisi bene 15:59, 7. Sep. 2010 (CEST)
Der Herder-Verlag hat mir in 2 eMails zugesagt, dass WP die Abb. verwenden kann. Das ist keine Zusage für eine freie Lizenz, Verwendung nur durch WP reicht nicht, jeder muss es für jeden Zweck verwenden dürfen, auch kommerziell. Sterbedatum von Elleder rausfinden oder sonst nach derzeitigem Stand löschen lassen. --Paulae 17:00, 7. Sep. 2010 (CEST) Achso, die Frage war eine andere … er müsste mindestens 80 geworden sein, damit die Bilder noch geschützt sind. Auszuschließen ist das nicht, zu widerlegen derzeit wohl auch nicht. Das letzte, was ich von ihm gefunden habe, stammt aus den späten 1920er-Jahren. Wie ist die Nachweispflicht: Müsste der Herder-Verlag oder jemand anderes beweisen, dass er noch Rechte an den Bildern hat, oder müsstest du nachweisen, dass dem nicht so ist? Ich habe derartige Bilder auch schon hochgeladen, allerdings nur, als sich kein pot. Rechteinhaber finden ließ. Das scheint hier ja anders zu sein. Kurz: Noch ein wenig abwarten. Beim Verlag scheinen ja alle Urlaub zu haben. --Paulae 17:09, 7. Sep. 2010 (CEST)
Nein, der Teamleiter Lizenzen (Rights Director) ist wieder zurück. Ihm gefällt der Artikel - aber damit (obwohl ich alles für ihn vorbereitet habe) scheint die Sache für ihn erledigt zu sein. Geezernil nisi bene 19:26, 7. Sep. 2010 (CEST)
Vielleicht versuchst Du es mal über jemanden, der Zugriff auf die Österreichische Nationalbibliothek hat (Wikipedia:Bibliotheksrecherche). Elleder lebte in Wien. --Die Schwäbin 17:26, 7. Sep. 2010 (CEST)
Haben wir da Kontaktpersonen, die es an die richtige Stelle weiterleiten? Ich habe das Web abgegrast, finde aber nicht den Todestag. Geezernil nisi bene 19:26, 7. Sep. 2010 (CEST)
Habe die beiden Elleder angerufen, die heute in Wien wohnen, aber keiner gehört zu Karls Verwandtschaft. Geezernil nisi bene 19:43, 7. Sep. 2010 (CEST)
Hier ist ein Buch aus dem Jahr 1934 mit Illustrationen von Elleder – vielleicht eine spätere Auflage (steht nicht dabei), vielleicht aber auch die erste. Dann wäre das Zeitfenster auf fünf Jahre geschrumpft. --Paulae 23:09, 7. Sep. 2010 (CEST)
"Der Ameisenkaiser" wurde bis in die 1950er Jahre mit Elleders Illustrationen verlegt. Aber ich habe mal in der Bibl. Rech. nachgefragt. Geezernil nisi bene 08:52, 8. Sep. 2010 (CEST)
Yesssss! Heute hat er doch noch das Formular abgeschickt und habe Ticket#2010090810003134 erhalten. Happy Geezernil nisi bene 08:52, 8. Sep. 2010 (CEST)
Eintrag in den Bildern folgt ;) --Guandalug 09:38, 8. Sep. 2010 (CEST)

Colaflasche auf Werbeflyer

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage, auf welche ich bislang keine Antwort gefunden habe.

Im Moment beschäftige ich mich als Grafiker mit der Gestaltung einer Postwurfsendung für ein Restaurant (Werbeflyer mit Speisekarte).


Nun die Frage: Darf ich auf einer der Seiten (6-seitiger Flyer) eine Coca Cola Flasche abbilden?

Wenn man sich mal die Flyer ansieht, welche so im Laufe der Zeit im Briefkasten landen, dann sieht man ja doch so einige Markenprodukte.


Bewegt man sich hier in einer rechtlichen Grauzone? Oder ist die Antwort strikt NEIN!

Wenn ich eine Gruppe von Leuten fotografiere und einer davon hat eine Colaflasche in der Hand, darf ich ja dieses Bild trotzdem veröffentlichen.


Vielleicht weiss ja jemand Rat.

Vielen Dank,

Charlie (nicht signierter Beitrag von 87.78.24.235 (Diskussion) 18:25, 7. Sep. 2010 (CEST))

Urheberrechtlich ist das in Deutschland unbedenklich, da der Schriftzug "Coca-Cola" sowohl alt genug als auch gemeinfrei aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe ist. Allerdings sind Markenrechte zu beachten. Wenn das Restaurant die Cola führt, sollte es für sie einfach sein, eine Genehmigung der Firma zu bekommen. Ohne diese Genehmigung kann es teuer werden, wenn das auch sehr unwahrscheinlich ist. Gesponnenes Szenario: im Restaurant verderben sich Leute den magen, das ist schlechte Werbung und dann könnte.... Ich würde es nur mit Genehmigung machen, das Risiko trägt aber das Restaurant, mache sie zumindest darauf aufmerksam. --Marcela 18:38, 7. Sep. 2010 (CEST)
Sehe ich genauso. ..Darah Dan Doa.suhadi 12:16, 8. Sep. 2010 (CEST)

Text von Walter Benjamin

der Philosoph Walter Benjamin ist vor 70 Jahren gestorben.

Auf http://www.culture.hu-berlin.de/hb/files/Benjamin_Ueber_den_Begriff_der_Geschichte.pdf befinden sich Photokopien aus einem Auswahlband inklusive dem Text Über den Begriff der Geschichte, Buchimpressum und Inhaltsverzeichniss. Die Seite scheint zum Institut für Kulturwissenschaften der Humboldt-Universität http://www.culture.hu-berlin.de/institut zu gehören.

Kann man dieses Pdf jetzt im Artikelnamensraum verwenden? --Rosenkohl 17:17, 2. Sep. 2010 (CEST)

Nein, kann man nicht. Die Texte werden erst am 1.1.2011 frei. --Paulae 23:04, 2. Sep. 2010 (CEST)
Aha, nach Urheberrechtsgesetz UrhG
"§ 69 Berechnung der Fristen: Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist."
Danke für den Hinweis, --Rosenkohl 10:58, 3. Sep. 2010 (CEST)
moin, die frage / antwort scheint leicht missverständlich zu sein. konkret geht es um die frage, kann man auf eine pdf, die einen noch nicht gemeinfreien text enthält, verlinken? siehe hier vg -- emma7stern 09:53, 6. Sep. 2010 (CEST)
Verlinken geht. -- Ayacop 16:05, 6. Sep. 2010 (CEST)

Ich wüßte nicht inwiefern meine Frage hier "leicht mißverständlich scheint". Ein Pdf "im Artikelnamensraum verwenden" bedeutet, das Pdf in einem Artikeltext verlinken. Das Problem sehe ich in einer möglichen, ja wahrscheinlichen URV durch die Betreiber der zu verlinkenden Seite. Das Problem im anderen, jetzt neu angesprochenen Artikel Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit stellt sich so dar, daß das dortige Pdf neben anderen Texten von Benjamin auf einer Blog http://walterbenjamin.ominiverdi.org/ steht, die kein erkennbares Impressum besitzt. Die Veröffentlichungsrechte für Texte von Benjamin liegen zur Zeit offenbar beim Suhrkamp-Verlag. Ich gehe daher von einer URV durch die Blog aus. Mit ist unbekannt, aufgrund welcher Kenntnisse der Sachlage, und mit welcher Begründung Ayacop seine Auskunft hier gegeben hat, --Rosenkohl 20:50, 6. Sep. 2010 (CEST)

Wenn das so wär, dürften wir ja auf Google Books auch nicht verlinken ;-) --El bes 21:26, 6. Sep. 2010 (CEST)
Ich glaube ich habe das Verlinken von Seiten, die auf o.g. PDFs verlinken, mit denselben verwechselt. Siehe Haftung_für_Hyperlinks#Urheberrechtliche_Zulässigkeit_von_Hyperlinks. Warum sollte ich dir das mit Suhrkrampf glauben? Wenn es so wäre, warum ist dann die Seite noch im Netz? -- Ayacop 09:03, 7. Sep. 2010 (CEST)
Quetsch. @Rosenkohl: Natürlich war deine Frage Kann man dieses Pdf jetzt im Artikelnamensraum verwenden? missverständlich. Ich ging davon aus, dass du den Text im ANR verwenden willst und derart ist auch meine Antwort zu verstehen. Über eine einfache Verlinkung ging es bei deiner Frage nicht, zumindest war sie in keiner Weise so formuliert, dass man das hätte herauslesen können. Gruß, --Paulae 09:51, 7. Sep. 2010 (CEST)

ich hab es bereits auf der diskussionsseite des artikels hinterlassen, stelle es aber auch nochmal hier ein: der streit um hyperlinks im internet ist seit einigen jahren im prinzip geklärt, da verlinkung ein wesentlicher bestandteil des www ist. demnach stellt eine Verlinkung keine Vervielfältigung der dort niedergelegten Texte i.S.d. UrhG dar, sondern lediglich eine Zugangserleichterung. (BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00 und viele weitere, siehe Humboldt Forum Recht, im Beitrag Nr. 27 Nach herrschender auffassung ist ein hyperlink wie eine fußnote im guten alten buch zu bewerten, das urheberrecht spielt dabei gar keine rolle.
wenn nun die seite, auf die verlinkt ist, selbst eine urheberrechtsverletzung begeht, (und der "billig und gerecht Denkende" dies erkennen kann), so stellt die verlinkung dennoch keine mittäterschaft dar, da mittäterschaft nach § 830 BGB gemeinschaftliche Begehung, bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraussetzt.
eine verlinkung auf rechtswidrig oder strafbare inhalte liegt nicht vor, da der inhalt der seite nicht rechtswidrig ist.
vg -- emma7stern 09:37, 7. Sep. 2010 (CEST)

Ich selbst habe noch nie im ANR auf Google Books verlinkt. Links auf Google Books sind m.E. höchstens dann gestattet, wenn das betreffende Buch schon gemeinfrei ist. Moderne Bücher auf Google Books zu verlinken wäre dagegen eine URV.

Im Artikel Haftung für Hyperlinks steht unter anderem: "Strittig ist dagegen, ob das Setzen eines Hyperlinks ohne Zustimmung des Rechteinhabers in das Bearbeitungsrecht des Urhebers eingreift." Irgendeinen Freibrief zum wilden Verlinken auf Seiten mit URVs kann ich aus dem Artikel Haftung für Hyperlinks nicht ableiten.

Generell verstehe ich nicht, warum hier überhaupt diskutiert wird, mit anonymen URVerletzern zusammenzuarbeiten.

Zu den rechten von Suhrkamp am Nachlass siehe z.B.

" Der SPIEGEL berichtete in Nr. 41/1989 "4,875 % für Walter Benjamin" über den Streit, der sich beim Frankfurter Suhrkamp-Verlag zwischen dem Herausgeber Rolf Tiedemann und dem Verleger Siegfried Unseld um die Edition und die Honorierung der Werke des Schriftstellers Walter Benjamin entzündet hatte.
Die Parteien einigten sich am Donnerstag vergangener Woche vor dem Frankfurter Landgericht auf einen Vergleich: Unseld erkennt den Alleinvertretungsanspruch des vom Sohn Stefan Benjamin eingesetzten Gremiums "Nachlaßvollmacht Walter Benjamin" an. Er ist in allen verlags- und urheberrechtlichen Entscheidungen zuständig. Als drittes Gremiumsmitglied neben Unseld und Tiedemann wird der Publizist und ehemalige Suhrkamp-Lektor Walter Boehlich berufen. Suhrkamp zahlt den Erben Benjamins für die Ausgabe der "Gesammelten Schriften" "für Vergangenheit und Zukunft" beinahe das Doppelte des bisherigen Satzes, nämlich neun Prozent des um die Mehrwertsteuer verringerten Ladenpreises. Außerdem räumt Unseld bei den bisherigen Honorarzahlungen die Möglichkeit eines "Irrtums" ein, Tiedemann erhält dafür seinen Vorwurf des "Betrugs" gegen Unseld nicht mehr aufrecht."

[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13507465.html RÜCKSPIEGEL Zitate, Der SPIEGEL berichtete . . .], Spiegel, 9/1990

Also liegen die Publikationsrechte beim Suhrkampverlag und und die Urheberrechte beim Gremium "Nachlaßvollmacht Walter Benjamin". Weder der Verlag noch das Gremium sind offenbar Betreiber dieser Blog, --Rosenkohl 10:09, 7. Sep. 2010 (CEST)

@Rosenkohl, beim Bearbeitungsrecht handelt es sich nach § 23 UrhG um Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes - das ist in diesem Fall nun überhaupt gar nicht betroffen. vg -- emma7stern 10:40, 7. Sep. 2010 (CEST)

Wir haben Richtlinien zum Setzen von Weblinks. Punkt 7 sagt: "Keine Links zu rechtswidrigen Websites" und nennt Beispiele für illegal eingestellte Inhalte, auf die nicht verlinkt werden soll. Also: keine Links auf URVs. Dies entspricht auch dem mir sonst hier bekannten Vorgehen. --Martina Nolte Disk. 17:10, 7. Sep. 2010 (CEST)

es handelt sich auf keinen fall um eine "rechtswidrige seite", und ob die seite mit einstellen des textes eine urv begangen hat, ist bislang eine nicht belegte vermutung. vg -- emma7stern 17:19, 7. Sep. 2010 (CEST)
Die Überschrift sagt rechtswidrige Websites, die Richtlinie bezieht sich im Weiteren aber auf illegale Inhalte. Dass die Rechteinhaber belegtermaßen ihre Rechte auch vor Gericht schützen, untermauert hier eine URV-Vermutung deutlich. --Martina Nolte Disk. 17:41, 7. Sep. 2010 (CEST)
dann wäre ja für diese "website" die frage interessant, warum die rechteinhaber hier ihre rechte nicht geltend machen. ist das nicht eher ein indiz gegen die URV-vermutung (wenn wir uns hier auf vermutungen stützen wollen). die seite besteht immerhin seit zwei jahren. kann es dann vielleicht sein, dass sie nicht gegen das urv verstoßen, weil der text z.b. in einer italienischen entsprechung des UrhG nach der ausnahmeregel des zitierens (§ 51 UrhG) oder für schulungszwecke (§ 52a UrhG) eingestellt ist? - wie andere texte von benjamin übrigens auch: in deutscher sprache: über den begriff der geschichte; oder in englischer sprache: marxist.org mit kunstwerk und begriff der geschichte, über haschisch; oder in französischer sprache: L'oeuvre d'art à l'époque de sa reproduction mécanisée, Paris, Hauptstadt des 19. Jahrhunderts - und wer will beurteilen, bei welchen seiten es sich um urheberrechtsverletzungen handelt?
und dann ist nochmal deutlich darauf hinzuweisen, dass es in dem rechtsstreit zwischen suhrkamp und der walter-benjamin-berlin (den Benutzer:Rosenkohl als argument anführt) nicht um die veröffentlichung von texten im internet ging, sondern um eine [collage] aus originalschriften von Benjamin, entnommen von veröffentlichungen des suhrkamp-verlages.
p.s. urheberrechteinhaber ist im übrigen die Hamburger Stiftung zur Förderung der Wissenschaft und Kultur, der Suhrkamp-Verlag hat die nutzungsrechte. siehe spiegelartikel 4/1989 - viele grüße, -- emma7stern 19:37, 7. Sep. 2010 (CEST)
Das pdf ist an keiner Stelle der Website regulär verlinkt. Prof. Dr. Hartmut Böhme hat ein Hauptseminar zu "Walter Benjamin: Kunsttheorie, Medien und Ästhetik" abgehalten. Klickst du dort drauf, wird ein Login verlangt. Im nicht-öffentlichen Hintergrund - so dachte er - liegt in seinen persönlichen Ordnern /hb/ und /hb/files/ auf dem Redaktionssystem der Uni sein Arbeitsmaterial (mit weiteren geschützten Werken). Zeige mir einen Weg, wie ich über die offizielle / veröffentlichte Webseiten-Navigation auf diese Seite komme. Bis dahin halte ich das pdf für eine (versehentliche, aber) glasklare URV. --Martina Nolte Disk. 23:20, 7. Sep. 2010 (CEST)
ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was diese seite von Hartmut Böhme mit dem hier in streit stehendem link zu tun haben sollen. das pdf des kunstwerkaufsatzes ist jedenfalls nicht auf seinen seiten enthalten. vg -- emma7stern 23:49, 7. Sep. 2010 (CEST)
Dort liegt die im Eingangsbeitrag verlinkte strittige Datei Benjamin_Ueber_den_Begriff_der_Geschichte.pdf. --Martina Nolte Disk. 00:29, 8. Sep. 2010 (CEST)
aber über den geht es hier nicht, sondern um Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit - das ganze dilemma findest du hier , vg -- emma7stern 00:41, 8. Sep. 2010 (CEST)

da hier scheinbar einiges durcheinander geraten ist und es um grundsätzliche fragen geht, stelle ich die angelegenheit hier noch deutlich dar.
Es geht um diesen link auf die vollversion von Walter Benjamins Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit. Die eingangsfragestellung war, ob dieser link auf ein noch nicht gemeinfreies werk eine urheberrechtsverletzung darstellt. die weder bestätigte noch widerlegte vermutung dabei ist, dass der einstellende blog ex-centro studi walter benjamin eine urv begangen hat.

  • rechtliche bewertung (in kürze, da bereits ob mit weiteren quellenangaben): eine Verlinkung (als hyperlink, nicht als inline) stellt keine Vervielfältigung der dort niedergelegten Texte i.S.d. UrhG dar, sondern lediglich eine Zugangserleichterung.(siehe Humboldt Forum Recht, im Beitrag Nr. 27); wenn nun die seite, auf die verlinkt ist, selbst eine urheberrechtsverletzung begeht, so stellt die verlinkung dennoch keine mittäterschaft dar, da mittäterschaft nach § 830 BGB gemeinschaftliche Begehung, bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraussetzt.
  • richtlinien: nach WP-richtlinien Punkt 7 setzen wir "Keine Links zu rechtswidrigen Websites" - heißt also, dass wir unabängig von der o.g. rechtslage klären müssen, ob die verlinkte seite eine urheberrechtsverletzung begeht: es handelt sich hier um einen link auf eine wissenschaftlich-theoretische arbeit zum zweck einer ernsthaften, methodisch geordneten Suche nach Erkenntnis. für derartige zwecke sieht das urheberrecht ausnahmeregeln in § 51 UrhG für zitate (und § 52a UhrG für schulungszwecke) vor. nach dem zitatrecht für wissenschaftliche werke (§ 51 S. 2 Nr. 1 UhrG) könnten wir unter bestimmten bedingungen innerhalb von artikeln mit wissenschaftlichem anspruch selbst ganze werke einfügen. (siehe jusline: Zitate in wissenschaftlichen Werken) - nach dieser gesetzlichen regelung sollte m.e. zumindest vorsichtig mit der vermutung, die verlinkte seite begehe eine urv, umgegangen werden.
  • moralische bewertung: der gesetzgeber hat diese ausnahmeregelungen vom urheberrecht insbesondere für die ernsthafte, methodisch geordneten Suche nach Erkenntnis aus gutem grund geschaffen. die verlinkung auf volltexte wissenschaftlicher arbeit steht mit den zielen der wikipedia in gutem einklang und ist überhaupt nicht zu vergleichen mit verlinkung auf raubkopien oder ähnliches. zumal es rechtlich geregelt ist.

im artikel selbst habe ich den link erstmal entfernt (bis zur klärung der angelegenheit). doch wollte ich das hier grundsätzlich anmerken, da ja grundsätzlich und eine vielzahl von referenzen in artikeln betroffen sind, da bei online-quellenangaben insbesondere auf wissenschaftliche werke m.e. selten darauf geachtet wird, ob eventuell ein urheberrechtsverstoß vorliegt. vg -- emma7stern 12:40, 8. Sep. 2010 (CEST)

Die "Stammseite" ominiverdi.org stellt nicht einmal selbst einen wissenschaftlichen Anspruch (Ominiverdi is a group of GIS software developers.). Auch auf der Subsite walterbenjamin.ominiverdi.org finde ich neben Links zur Internationalen Walter Benjamin Gesellschaft u.ä. keinerlei inhaltliche (geschweige denn wissenschaftlich-theoretische) Auseinandersetzung mit den Werken Walter Benjamins, sondern nur eine "nackte" Werkliste mit Links zu den pdf-Dateien seiner urheberrechtlich geschützten (!) Arbeiten. Ich bleibe dabei: Solche Seiten sollten wir nicht verlinken, noch viel weniger direkt auf das geschütze Material verlinken. --Martina Nolte Disk. 19:23, 8. Sep. 2010 (CEST)
PS: Wie bei der erstgenannten Website gibt's auch auf ominiverdi.org keine Navigation, die zu diesen pdf's führt. Auch Google findet sie nicht ohne weiteres. Fancruft irgendwo im Hintergrund also. Die Arbeiten sind Kandidaten für den Countdown zur Gemeinfreiheit, nur dass wir diese Werke (noch) nicht öffentlich zugänglich machen. --Martina Nolte Disk. 19:39, 8. Sep. 2010 (CEST)
hm. zugegeben, ich bin e-technisch ziemlich blöd und verstehe den zusammenhang zwischen ominiverdi als software entwickler, im hintergrund des blogs von ex-centro studi walter benjamin und einer möglichen urheberrechtsverletzung nicht. ich verstehe ebenfalls nicht, was an diesem text versteckt oder im hintergrund sein soll??? wenn man ihn über ex centro studi walter benjamin (um die es ja schließlich geht) sucht, findet man ihn sehr schnell. verlinkt ist er u.a. bei der italienischen wikipedia oder bei historicum.net - da gibt man sich mühe mit einer konkreten darstellung rechtlicher zusammenhänge, wirft darüber hinaus die moralfrage auf, strebt eine grundsätzliche lösung zur rettung der online-belege an - und dann scheitert man am unverständnis technischer hintergründe ;-) -- emma7stern 22:41, 8. Sep. 2010 (CEST)-

Panoramafreiheit und Kulturelles Erbe in Italien

Wie sieht das aus mit dem kulturellen Erbe und der Panoramafreiheit in Italien? Es geht darum, Bilder nach Commons zu verschieben (dass sie lokal hier okay wären, ist klar). Es geht insbesondere um die genaue Übersetzung / Deutung von commons:COM:FOP#Italy:

„The Italian copyright law does not contain any exception for pictures from public places. Therefore, only fair use of images is permitted (according to copyright act, §70, §70(1bis)), unless they don't portray any object still under copyright (as recent buildings, subjects to achitect's copyright) nor any cultural heritage asset, subject to a fee and other restriction due to the cultural heritage and landscape law. The following are considered cultural heritage assets: state owned things with some artistic, historic, archeologic or ethnoantropologic interest; libraries, galleries, museums and archives collections; other items declared cultural heritage by the Ministry of Cultural Heritage and Activities unless esplicitly removed on a case by case basis. The national catalog of cultural heritage assets is not publicly accessible.“

commons:COM:FOP#Italy

Darf man dadrunter verstehen, dass urheberrechtlich geschützte Gebäude gar nicht abgelichtet werden dürfen, und alles andere was irgendwie bedeutsam ist (Kulturelles Erbe) nur unter "Fair Use" verwendet werden darf?

Ausganspunkt, warum ich nach Panoramafreiheit in Italien gesucht hatte, war zu schauen, ob Datei:Verona-Arena-Aida.JPG commonsfähig ist. Aber es gilt grundsätzlich die Frage: wie siehts dann aus mit dem Colosseum und dem schiefen Turm von Pisa? Und was soll der Abschnitt mit der Gebühr bedeuten? -- Quedel 00:34, 7. Sep. 2010 (CEST)

Hier steht auch was (auf Italienisch) dazu: it:Wikipedia:Copyright_immagini#Opere_d.27arte_italiane. Falls also jemand italienisch kann … Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:38, 7. Sep. 2010 (CEST)

Kurz gesagt, Italien kennt keine Panoramafreiheit. Auch sonst gibts da noch die eine oder andere Fussangeln. Wobei eben zu erwähnen ist das die sehr uneinheitlich gegen Verstösse vorgehen bzw. eben nicht vorgehen. Wenn du vor Ort keine Probleme bekommen hast, ist hochladen auf de: nach deutscher (DACH) Rechtslage möglich (ggf. halt mit Sockenpuppe). Bobo11 08:55, 7. Sep. 2010 (CEST)

Es gab vor etwa zwei Jahren eine Diskussion zu dem Thema auf Commons: [1]. Ergebnis war, dass man sich weiterhin nur um das Urheberrecht kümmern werde, alle Versuche einer Monopolisierung gemeinfreier Kulturgüter aber ignoriert. Das gleiche gilt auch für Kulturgüter in Griechenland, wo man es mit ähnlichen Vorschriften versucht, und den ägyptischen Pyramiden! -- 194.48.128.75 09:04, 7. Sep. 2010 (CEST)

Danke, Bobo11, es ging aber gerade um Commonsfähigkeit. Ich habe mir die Commons-Diskussion durchgelesen ansatzweise (nicht gerade kurz), aber nun daraus schließen, ob nicht wie derzeit man anstelle der Island-Bilder dann mal alle Italien-Bilder verbannen will, kann ich noch nicht. -- Quedel 23:57, 7. Sep. 2010 (CEST)
Italien hat, wie auch Island, keine Panoramafreiheit. Daher wird man auf Commons früher oder später löschen, was (noch) urheberrechtlich geschützt ist (also keineswegs alle Italienbilder!). Das trifft Kunst im öffentlichen Raum genauso, wie Architektur, deren Schöpfer nicht nachweislich seit 70 Jahren tot ist. Hier auf .de ist sowas aber sicher, da wir uns auf das Schutzlandprinzip berufen. -- 194.48.128.75 15:09, 9. Sep. 2010 (CEST)

Löschantrag auf Vorlage:Text-CC-BY-SA-only

Es gibt aktuell einen Löschantrag auf die Vorlage {{Text-CC-BY-SA-only}}, die genutzt wird bzw. werden soll um importierte Texte zu markieren, die nur als CC-BY-SA, aber nicht als GFDL lizenziert sind. Siehe Wikipedia:Löschkandidaten/7. September 2010#Vorlage:Text-CC-BY-SA-only. Wäre vielleicht besser, wenn die Vorlage, bzw. die Problematik um den Import von reinen CC-BY-SA-Texten hier diskutiert werden würde. --Kam Solusar 00:50, 8. Sep. 2010 (CEST)

Der LA wurde auf erledigt gesetzt. Zentral scheint auch mir folgende Passage aus den Informationen für Weiternutzer: Aus Kompatibilitätsgründen ist jede Seite, die keinen exklusiv unter CC-BY-SA (oder exklusiv unter einer CC-BY-SA-kompatiblen Lizenz) stehenden Text beinhaltet, zusätzlich unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License verfügbar. Um zu ermitteln, ob eine Seite auch unter der GFDL steht, sollten die Fußzeilen, die Versionsgeschichte und die zugehörige Diskussionsseite auf Hinweise auf eine GFDL-inkompatible Einzellizenzierung geprüft werden. Jeder vor dem 15. Juni 2009 veröffentlichte Text wurde unter der GFDL lizenziert, es ist also auch möglich, eine Version vor diesem Datum zu nutzen, um GFDL-Kompatibilität zu gewährleisten. Insofern wäre es hilfreich die Vorlage auf der Diskussionseite betroffener Artikel einzubinden. Alternativ könnte mE nur per MB die (zukünftige?) Einbindung von CC-only-Texten unterbunden werden. --Martina Nolte Disk. 22:01, 8. Sep. 2010 (CEST)
„Der LA wurde auf erledigt gesetzt.“ Naja ich hab ihn entfernt, mehr oder weniger was das ein LAE (ja ich weiß, mutig, unter den aktuellen Umständen zumindest). -- Chaddy · DDÜP 23:37, 8. Sep. 2010 (CEST)
Ich sehe da durchaus ein lizenz-technisches Problem, wenn wir importierte nur-CC-Texte nicht von den "normalen" CC+GFDL-Texten unterscheiden können. Die Vorlage ist IMO eher eine mittelfristige Notlösung, langfristig müsste das wohl softwareseitig angegangen werden. Aber da die dt. WP so ziemlich das einzige Wikimedia-Projekt ist, das sich überhaupt für Lizenz-Details interessiert, kann man darauf wohl lange warten... --Kam Solusar 15:49, 9. Sep. 2010 (CEST)

Bilder zeitgenössischer Kunst (Innenraum)

Unter welchen Umständen kann man ein Bild eines zeitgenössischen Kunstwerks in der Wikipedia für einen Artikel verwenden? --MSGrabia 22:49, 7. Sep. 2010 (CEST)

Da der Urheber aller Wahrscheinlichkeit nach noch keine 70 Jahre tot sein dürfte, ist eine Freigabe unter einer freien Lizenz durch den Urheber bzw. dessen Erben nötig. Außer, das Kunstwerk ist dauerhaft an einem öffentlich zugänglichem Ort angebracht (Panoramafreiheit), Innenräume zählen jedoch nicht dazu. -- Chaddy · DDÜP 23:02, 7. Sep. 2010 (CEST)
Wenn ein Künstler eine Freigabe gibt, reicht es, das beim Bild zu vermerken oder braucht es dafür eine gesonderte Email? --MSGrabia 18:52, 8. Sep. 2010 (CEST)
Da er es unter einer der für Commons tauglichen Lizenzen freigeben muss, muss er auch deren Wortlaut kennen und verstehen. Also ist seine Freigabe über OTRS nötig. --Die Schwäbin 18:59, 8. Sep. 2010 (CEST)
Wenn das Bild dauerhaft in einer Ausstellung in Österreich hängt, ist es ebenfalls von der Panoramafreiheit erfaßt. --Marcela 19:09, 8. Sep. 2010 (CEST)
Diese Regelung ist mir unbekannt. Bitte um genaue Quellenangabe. --Kath Erich 21:43, 8. Sep. 2010 (CEST)
OGH 4 Ob106/89 präzisiert § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG --Marcela 22:00, 8. Sep. 2010 (CEST)
§ 54 Abs. 1 Z 5 spricht nur von Werken der Baukunst und anderen Werken der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden.[2]
--Kath Erich 12:46, 9. Sep. 2010 (CEST)
...wobei dieser öffentliche Ort auch innerhalb geschlossener Räume sein kann ..noch ist ihre Abbildung auf die Außenansicht beschränkt .. --Marcela 09:20, 10. Sep. 2010 (CEST)
Nicht um Österreich streiten, die Arbeiten sind in Berlin >;) Danke für die Antworten, Grüße --MSGrabia 02:12, 10. Sep. 2010 (CEST)

Kann dieses Bild auf Commons hochgeladen werden?

Hallo. Da ich mich mit den genauen Lizenzvorgaben nicht sonderlich gut auskenne, wäre ich einem Benutzet sehr verbunden, der mir sagen kann, ob ich dieses Bild von Flickr (und Bilder mit der selben Lizenz) auf Commons hochladen kann. Grüße, Jerchel 20:56, 10. Sep. 2010 (CEST)

Da gibt es einen einfachen Test. Nimm den Flickr-Upload-Bot, gib deinen Benutzernamen und die URL des Bildes dort ein und er wird dir die Frage beantworten und wenn er darf auch das Bild für Dich hochladen. Kersti 22:38, 10. Sep. 2010 (CEST)
Das Bild steht unter CC-Attribution 2.0 Generic. Es sollte also kein Problem sein. ..Darah Dan Doa.suhadi 13:36, 11. Sep. 2010 (CEST)

Ein spätes Dankeschön, ich wusste nicht das es sogar dafür einen Bot gibt! Jerchel 16:59, 11. Sep. 2010 (CEST)

Ich möchte dazu noch etwas senfen: Der Bot prüft nur, ob zum Zeitpunkt des Tests eine kompatible Lizenz bei flickr angegeben ist. Er prüft nicht, ob derjenige, der die Bilder bei flickr hochgeladen hat, diese Lizenz auch rechtmäßig verwendet hat. Es werden auf commons immer mal wieder Bilder entdeckt, die von flickr per bot importiert bzw. überprüft wurden, die aber klare copyvios sind und auf flickr zwischenzeitlich genau deshalb entfernt wurden. Ich vermute, daß wir hunderte, wenn nicht tausende solcher Fotos vorhalten, die auf diese Weise per flickr-washing „frei“ lizensiert wurden. Leider ist es nur selten möglich, solche Fälle zu beweisen, solange sich der tatsächliche Urheber nicht beschwert. Ich für mein Teil wundere mich immer über die Vehemenz, mit der auf commons Löschanträge wegen möglicher Verletzung von Markenschutzrechten angeleiert werden, während flickr-Importe anstandslos per bot, und damit ohne genaue inhaltliche Prüfung, durchgewunken werden. -- smial 10:28, 12. Sep. 2010 (CEST)

Lizenz bei abgeleiteten Werken

Per Zufall fand ich ein Bild, das aus einer PD-Vorlage und aus einem doppelt lizensierten Foto zusammengestrickt wurde. Muß nicht auch das abgeleitete Werk doppelt lizensiert bleiben? Ist aber statt "GFDL/cc-by-sa 3.0 nicht portiert, 2.5 generisch, 2.0 generisch und 1.0 generisch" nur mit einem Bapperl "Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported" lizenziert. -- smial 10:09, 12. Sep. 2010 (CEST)

In meinen Augen nein, denn die Mehrfachlizenzierung sagt ja: Such dir eine der folgenden Lizenzen aus. Der Bearbeiter hat das getan und diese Lizenz befolgt. Er hätte die anderen Lizenzen auch verwenden können, das neue Werk also auch mehrfachlizenzieren können, man kann ihn aber nicht dazu zwingen. Nicht okay wäre es nur gewesen, wenn die neue Lizenz nicht zu einer der alten kompatibel gewesen wäre (bspw. CC-0). Grüße, --ireas :disk: :bew: 10:14, 12. Sep. 2010 (CEST)
Ok. -- smial 10:29, 12. Sep. 2010 (CEST)

DDR Werbungsbilder

Datei:Bewerbung als Volkspolizist.jpg
Wenn dieses Bild kein amtliches Werk darstellt, dann bitte wieder unter Commons löschen

Zum laufendem Schreibwettbewerb habe ich diverse Werbungsbilder bekommen, die zum Eintritt in die Volkspolizei auffordern. Sie stammen aus den 80ern und zeigen Volkspolizisten und freiwilligen Helfer bei ihrer Tätigkeit. Wie verhält sich die Freigabe?--PimboliDD 10:54, 9. Sep. 2010 (CEST)

Diese Bilder wird kaum jemand freigeben können. Selbst wenn der Fotograf noch zu ermitteln wäre - eine Freigabe nach § 22 KUG (Recht am eigenen Bild) müßte nachgeholt werden, die dargestellten Personen müssen nachträglich zustimmen, was in der DDR nicht erforderlich war. Orientiere dich nicht an Bundesarchiv oder Fotothek, die halten sich nicht daran. --Marcela 11:21, 9. Sep. 2010 (CEST)
Ein Jurist meint jedoch zu diesem Thema: Offizielle Veröffentlichungen der DDR können ohne Vorbehalte genutzt werden, da es keinen Rechtsnachfolger gibt der einen Anspruch geltend machen kann. Geschützt sind Fotos, Veröffentlichungen u.ä. von Personen die es als Einzelleistung erbracht haben. (z.B. Musiker, Schriftsteller, freie und private Fotografen) Ausgenommen sind hiervon wieder Personen die Fachbücher o.ä. im Auftrag des Staates geschrieben haben. Das Material ist durch die „Publikationsabteilung des MdI der DDR“ hergestellt worden. Mit dem Beitritt zur BRD am 03.10.90 ist die Hoheit der Polizei auf die Länder übergegangen. Das MdI der DDR wurde ersatzlos aufgelöst und keine ähnliche Institution der BRD hat sich zum Rechtsnachfolger gekürt. (Ausnahmen bei Dokumenten die in Archive überführt wurden und Strafakten wo Staatsanwaltschaften zuständig sind)

Somit kann dieses Material problemlos genutzt werden und verstößt auch nicht gegen Bundesrecht. Im Einigungsvertrag ist nur der künstlerische Nachlass erwähnt, diese Veröffentlichungen sind aber kein künstlerischer Nachlaß. Was stimmt denn nun?????? --PimboliDD 06:25, 10. Sep. 2010 (CEST)

Der Einigungsvertrag sagt was anderes. Das Vermögen der Verwaltungen der DDR ist nach Art 21. I S. 1 1. Alt. an den Bund übergegangen, es sei denn 1. es gehört dem MfS/AfnS, dann ging es an die Treuhand (Art 21 I S. 2) oder 2. es war nach seiner Zweckbestimmung am 1. Oktober 1989 überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach dem Grundgesetz von Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung wahrzunehmen sind. (Art. 21 I S.1 2. Alt) Dann geht es an den zuständigen anderen Verwaltungsträger (Art. 21 II). Entweder ist der Bund, ein Land oder eine Gebietskörperschaft Inhaber der Rechte an dem Foto geworden. 82.113.121.49 08:33, 10. Sep. 2010 (CEST)
Diese Bilder waren von der Publikationsabteilung des MdI an alle Reviere der Volkspolizei verteilt worden in einer Art, heute sagen wir Flyer, das war also eine Informationsbroschüre. Kann man das juristische auch mal so formulieren, dass man es versteht?--PimboliDD 08:36, 10. Sep. 2010 (CEST)
Urheber sind und bleiben die Fotografen und ihr Urheberrecht ist spätestens mit dem Einigungsvertrag neu entflammt, was ist daran so schwer zu verstehen? Und selbst wenn irgendeine Behörde Urheber geworden wäre, müßten wir das Recht am eigenen Bild beachten. Derartige Bilder sind ohne die entsprechenden Freigaben für uns unbrauchbar. --Marcela 09:15, 10. Sep. 2010 (CEST)
Also zu deutsch: Amtliche Werke zu DDR Zeiten können also nicht als amtliche Werke in der WP genutzt werden. --PimboliDD 09:20, 10. Sep. 2010 (CEST)
DDR-Werbungsbilder sind keine amtlichen Werke und wenn sie es wären, müßten wir § 22 KUG beachten, weil die abgebildeten Personen in der Regel keine 10 jahre tot sind, RaeB gilt als Persönlichkeitsrecht höher als Urheber- und Vermarktungsrechte. --Marcela 09:23, 10. Sep. 2010 (CEST)
Das Bild hab ich mal vorrübergehend hochgeladen, damit man weiß wovon wir hier reden.--PimboliDD 09:24, 10. Sep. 2010 (CEST)
2 quadratische Bilder: die Verzeichnungen sprechen für Pentacon SIX mit 50 mm, das hatte kein Amateur in der DDR - das war ein Fotograf. Entwicklung des rechten Bildes erfolgte von hand, für Industrieentwicklung ist das zu kontrastreich. Das Farbbild ist Diafilm, den bekam man als Normalverbraucher als Rollfilm überhaupt nicht zu kaufen. Aber selbst wenn das alles nicht zutreffen würde und irgendein Polizist die Bilder im Dienst geknipst hätte: wir sind hier nicht die USA und diese Bilder sind einerseits geschützt und andererseits haben die abgebildeten Personen Rechte. --Marcela 09:48, 10. Sep. 2010 (CEST)
Wieso regierst du so aggresiv auf meine Anfrage? Ich möchte gern noch die Meinung eines Dritten hören und dann fliegt das Bilder wieder runter, ist ja nicht so, dass ich an diesem hänge.--PimboliDD 09:50, 10. Sep. 2010 (CEST)
Sorry, dafür kannst du nichts. war nicht meine Absicht, dich zu verärgern. Die gründe liegen tiefer, viel tiefer...--Marcela 09:52, 10. Sep. 2010 (CEST)
Gibt es keine Dritte Meinung hierzu?--PimboliDD 19:26, 11. Sep. 2010 (CEST)

Aus Amtliches Werk geht doch klar hervor, dass Bilder nicht in Betracht kommen. DDR-Gesetze und Abbildungen der Gesetzesblätter sind selbstverständlich amtliche Werke im Sinne des UrhG --Historiograf 14:11, 12. Sep. 2010 (CEST)

Sahrauis

Hallo.

Zufällig bin ich auf meine Arbeit über die Sahrauis auf Wikipedia gestossen. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Sahrauis

Wie kann es sein, dass man meine gesamte Diplomarbeit als Word-Dokument (!!!) ohne meine Zustimmung auf der Wikipedia-Sahrauis-Seite abrufbar ist? --> http://othes.univie.ac.at/2556/1/2008-11-04_0104460.pdf

Bitte um Aufklärung!


Danke vielmals,

--188.22.68.252 13:03, 11. Sep. 2010 (CEST)Olivia Wimmer

Das ist deshalb möglich, weil sie auf der Homepage der Uni Wien bereitgestellt wird, übrigens als PDF, nicht als DOC. Wikipedia verlinkt nur dorthin. --Marcela 13:11, 11. Sep. 2010 (CEST)
Guten Tag Frau Wimmer; soviel ich sehe, handelt es sich dabei lediglich um einen Link auf ein auf der Website des Hochschulschriften-Services der Universität Wien ( http://othes.univie.ac.at/ ) für jedermann frei abrufbares PDF-Dokument. Wenn das unerwünscht ist, müssten Sie sich wohl an besagten Hochschulschriften-Service für eine Einschränkung der Abrufbarkeit wenden (ich weiss nicht, was es dort für Vereinbarungen gibt), nicht an die Wikipedia, die bloss verlinkt, was im Internet sowieso offen zugänglich ist. In die Wikipedia hochgeladen wurde das Dokument nicht. Gestumblindi 13:16, 11. Sep. 2010 (CEST)
Um es mal ganz überspitzt zu formulieren: Wie kann es sein, dass jemand, der Ende der Nuller-Jahre seinen Abschluss an einer renommierten Uni gemacht hat, so eine Frage stellt? Ich mach mir echt Sorgen um das Bildungssystem bei unseren südlichen Nachbarn. --87.158.179.56 17:30, 11. Sep. 2010 (CEST)
+ 1 --Historiograf 13:54, 12. Sep. 2010 (CEST)
Müsste die werte OW denn nicht mehr als zufrieden sein, dass ihre Arbeit sogar ausserhalb des erlauchten Kreises der Hochschule zur Kenntnis genommen wird? Dass (studierte) frau ein .doc nicht von einem .pdf unterscheiden kann? Darüber liesse sich trefflich philosophieren. (!!!) -- Хрюша ?? 22:42, 13. Sep. 2010 (CEST)
Das einzig ärgerliche ist der sehr ausführliche Lebenslauf, den ich bei Diplomarbeiten so nicht angemessen finde.--87.150.44.68 10:50, 14. Sep. 2010 (CEST)

Bild

Dieses Bild habe ich mal zusammengefügt aus dem Buch: Auszeichnungen der NVA von 1988, Militärverlag der DDR. Frage, kann man dieses Bild verwenden da keine Schöpfungshöhe vorliegt? Es handelt sich ja nur um einfache Grafiken, oder?--PimboliDD 10:41, 13. Sep. 2010 (CEST)

Ich versuchs mal... Menschendarstellungen sehen wir eigentlich immer sehr streng. Allerdings ist auf den Darstellungen im Revers jeweils das offizielle Wappen der DDR. Könnte man also davon ausgehen, daß es ein amtliches Werk war...? Leider nicht. Das Wappen war auch auf Schulzeugnissen, Facharbeiterurkunden und anderen Papieren, die mitnichten amtliche Werke sind. Also müssen wir fragen, wer die Dinger herausgegeben hat. Das Amt für nationale Verteidigung? Dann würde ich davon ausgehen, daß es amtliche Werke sind. Aber bitte noch andere Meinungen! --Marcela 21:15, 13. Sep. 2010 (CEST)
Also ich wäre gern auch der Schiene Schöpfungshöhe oder verwechsle ich da was? --PimboliDD 07:00, 14. Sep. 2010 (CEST)
Das ist der erste Satz: Die Medaillen selbst besitzen SH, da bei der Darstellung von Menschen die Schwelle zur SH sehr schnell überschritten wird. Alternativ wäre eben die Verwendung als amtliches Werk zu überdenken, dass ist dann der zweite Teil der obigen Antwort. --Paulae 11:07, 14. Sep. 2010 (CEST)

Habe mal ne Frage zu einem frühen Vereinslogo des 1. FC Köln: Ich habe eine frühe Version des Logos aus einem Vereinsbuch gescannt: http://img28.imageshack.us/img28/9355/1fcklnvereinsnachrichte.png Überspringt der Bock die Schöpfungshöhe oder kann man das Bild hier hochladen. Danke für eine kompetente Einschätzung. --87.142.250.124 23:29, 13. Sep. 2010 (CEST)

Für mich erreicht die detaillierte Darstellung SH. Vielleicht kann man eine Freigabe bekommen? --Marcela 20:12, 14. Sep. 2010 (CEST)
Da es in der Form heute nicht mehr verwendet wird, düfte das vielleicht sogar möglich sein. -- Chaddy · DDÜP 20:16, 14. Sep. 2010 (CEST)
Okay dann werde mich mal per Mail bemühen. Danke für die Einschätzungen. --87.142.252.54 00:48, 15. Sep. 2010 (CEST)

Kein Recht am Bild der eigenen Kuh

...könnte auch von Picasso sein?

http://archiv.twoday.net/stories/6462692/ --84.62.82.25 17:18, 14. Sep. 2010 (CEST)

Alter Hut. Hatten wir hier letztens schon. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:21, 14. Sep. 2010 (CEST)
Und was ist mit den Persönlichkeitsrechten der Kuh? Grüße -- sambalolec 22:45, 14. Sep. 2010 (CEST)
Ich weiß, dass das ironisch gemeint war. ;) Aber dennoch: Tiere haben traditionell keine Rechte. Sie werden auch heute noch wie Sklaven behandelt (und eben als Eigentum angesehen). Rechtlich sind sie also nicht viel mehr als Dinge... Tierschutzrechte usw. sind noch relativ jung, aber ändern am grundsätzlichen Problem auch nicht viel.
Das ist jedenfalls auch der Grund, weshalb Tiere eben keine Persönlichkeitsrechte besitzen und auch keine Urheberrechte. Ich denke, jeder kennt die von Affen (rein biologisch gesehen sind wir übrigens auch Affen) angefertigten Malerien, die z. T. sogar deutlich kreativer sind als so manches menschliche Kunstwerk (ich erinnere nur mal an das wirklich außerordentlich kreative schwarze Quadrat...). Diese Gemälde sind allerdings gemeinfrei, da Tiere eben aus rechtlicher Sicht keine Kunstwerke produzieren können. -- Chaddy · DDÜP 23:59, 14. Sep. 2010 (CEST)
Rechtsverdreherisch gesehen sind Tiere zwar keine Sachen, aber wie solche zu behandeln. Und du kannst meinetwegen vom Affen abstammen, ich bleibe bei Adam und Eva, das gefällt mir irgendwie besser. ;-)--Wiggum 02:38, 15. Sep. 2010 (CEST)

Bilder vom Bilderdienst des Deutschen Bundestages

Können Bilder des Deutschen Bundestages, die dessen speziellen Nutzungsbedingungen unterliegen in der Wikipedia hochgeladen werden? Da steht:

Die Bilder können darüber hinaus durch jedermann für Zwecke der politischen Berichterstattung herunter geladen und kostenlos genutzt werden für:
  • Presseveröffentlichungen,
  • Veröffentlichungen in Printmedien,
  • Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
  • Online- und multimediale Veröffentlichungen.

Allerdings: Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Ich würde sagen: Verwendung im Rahmen der Wikipedia ist nicht das Problem, sondern nur, dass wir die Rechte nicht weitergeben können, oder sehe ich das falsch?

Gibt es Erfahrungen mit dem Deutschen Bundestag, dass wir eine Sondererlaubnis bekommen? -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 16:12, 3. Sep. 2010 (CEST)

Hallo Diskriminierung, Wikipedia hat sich dem Ziel verschrieben, nur freie Inhalte bereitzustellen. Dies schließt in jedem Fall auch mit ein, dass hochgeladene Bilder kommerziell weiterverwendet werden können. Auch wenn es möglich wäre, Bilder rein für enzyklopädische Zwecke bereitzustellen, ist dies nicht erwünscht. Weitere Informationen findest du unter WP:FAQB#Warum wird bei Wikipedia so ein Wind um Lizenzen gemacht? (und nachfolgende Abschnitte). Von Vereinbarungen konkret mit dem Pressedienst des Bundestages ist mir nichts bekannt. Grüße, —Pill (Kontakt) 16:48, 3. Sep. 2010 (CEST)
Es schließt zudem ein, dass die Bilder bearbeitet werden dürfen. Da dieser Passus (imho) nie in Pressefreigaben enthalten sind, können Pressefotos mit entsprechender „Pressefreigabe“ hier analog nie verwendet werden. --Paulae 16:56, 3. Sep. 2010 (CEST)

Also ich versuche jetzt trotzdem mal, eine Pressefreigabe zu bekommen. Es ist doch ein Politikum, wenn ausgerechnet der Deutsche Bundestag seine Fotos nicht für die Wikipedia freigibt. Wenn das nicht klappt, werde ich meinen Wahlkreisabgeordneten darauf ansetzen und Euch bitten, es genauso zu tun. Zeige mir mal einen Bundestagsabgeordneten, der es riskieren möchte, es sich mit der Wikipedia zu verderben (Mein aktuell benötigtes Foto habe ich stattdessen über drei Ecken von der Superillu besorgt, aber auf Dauer ist das keine Lösung), deshalb versuche ich es weiter über den Bundestag. Es kann doch nicht sein, dass die Superillu das Bundestagsfoto kostenlos drucken darf (und deshalb kein vergleichbares eigenes hat) und wir bekommen es nicht. Ich bleibe dran. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 20:17, 3. Sep. 2010 (CEST)

"für die Wikipedia freigibt" ist eben nicht ausreichend. Das Foto muss unter einer freien Lizenz stehen und damit von jedem für alle Zwecke benutzt werden dürfen, auch für kommerzielle Zwecke... -- Chaddy · DDÜP 20:28, 3. Sep. 2010 (CEST)
Mein aktuell benötigtes Foto habe ich stattdessen über drei Ecken von der Superillu besorgt Inwiefern glaubst du, dass du ein Foto aus der Superillu nehmen kannst? Das ist eine Urheberrechtsverletzung, entsprechend werde das Bild auch schon mit einem DÜP-Baustein wegen fehlender Freigabe versehen. Und nochmal der Hinweis: Eine „Pressefreigabe“ oder „für die Wikipedia freigegeben“ ist unzureichend. — Raymond Disk. 23:35, 3. Sep. 2010 (CEST)
AW zu beiden: Natürlich mit cc-by-sa. Ich habe bisher nur noch keine Methode gefunden, erst die förmliche Erlaubnis (QTRS) einzuholen und dann das Bild hochzuladen, weil ich im Textvordruck der Erlaubnis einen Link auf das Bild einfügen muss, um es eindeutig zu bezeichnen. Für alternative Methoden in umgekehrter Reihenfolge bin ich dankbar. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 07:10, 4. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Diskriminierung, wenn du das Bild der Mail als Anhang beifügst, statt eines Links einfach auf diesen verweist, anfragst, ob die Genehmigung so in Ordnung ist und darauf hinweist, dass du, falls dies der Fall sein sollte, nochmal eine Mail mit dem Bildlink schickst, damit die Genehmigung eingetragen werden kann, kann nichts schiefgehen. Wir sind da flexibel :-) (Normalerweise ist es aber unproblematisch, das Bild vorher hochzuladen, zumal du derzeit mit einer recht raschen Reaktion des Support-Teams rechnen kannst.) Grüße, —Pill (Kontakt) 01:54, 5. Sep. 2010 (CEST)
So ähnlich habe ich es gemacht. Aber urheberrechtlich sauberer wäre, wenn man das Bild nichtöffentlich hochladen könnte und die Genehmigungsanfrage als automatische Wikipediamail an den Rechteinhaber zusammen mit einem Passwort ginge, damit der es betrachten und als seins identifizieren kann. Man dürfte nur als Hochlader eine Email-Adresse, Name und Anrede in das Genehmigungsformular eingeben. Das wäre für mich eine elegante Lösung. Dann entfiele auch der penetrante Hinweis, dass man diese Mail an perissions@ senden sollte, weil das die automatische Antwortadresse wäre. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 10:59, 5. Sep. 2010 (CEST)

Der Bilderdienst hat doch eine eigene Website. Die sollen einfach an freigegebene Bilder eine passende CC-Plakette anbringen und gut ist.--Wiggum 12:11, 5. Sep. 2010 (CEST)

Ich habe jetzt eine Antwort von denen: Ihre Verträge mit den Fotographen gäben das nicht her (Als könnten sie keine anderen Verträge machen, wenn sie wollten). Ich lass mir die Adresse vom Fotographen geben. Dann sehen wir weiter. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 13:32, 7. Sep. 2010 (CEST)
Sie könnten natürlich andere Verträge schließen, müssten aber für solche unbeschränkten Weiterveröffentlichungsrechte deutlich höhere Honorare an die Fotografen bezahlen. --Martina Nolte Disk. 17:17, 7. Sep. 2010 (CEST)
Das das teuerer sein kann, ist mir klar (Die Fotgraphen sollen ja auch leben). Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie Bilder in geringer Auflösung (bis 1500 Quadratpixel) kostenlos hergeben könnten (Das würde für die Wikipedia schon einen beträchtlichen Gewinn bedeuten), würde aber nicht für vernünftigen Druck oder ein Poster reichen. Da alle Zeitungen die Fotos schon benutzen können, bleiben nicht mehr viel übrig, die ein kommerzielles Interesse haben könnten. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 08:57, 8. Sep. 2010 (CEST)
Ob man ein Bild nur in einer bestimmten, geringen Auflösung unter eine freie Lizenz stellen kann, ohne gleichzeitig alle anderen Auflösungen darunter zu stellen, ist eine strittige Frage. Ich weiß nicht genau, wie unsere letzten Diskussionen dazu ausgingen (ist schon eine Weile her); in meinen Augen geht das aber nicht. Grüße, --ireas :disk: :bew: 09:04, 8. Sep. 2010 (CEST)
Das wundert mich sehr, denn kommerzielle Bilderdienste bieten (Volumen-)Lizenzen nach Auflösung gestaffelt an. Es besteht ja bei der Auflösung ein nicht unerheblicher Unterschied des Informationsgehaltes, daher erschien mir das plausibel. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 09:04, 13. Sep. 2010 (CEST)
Ich sprach ja auch explizit von freien Lizenzen. --ireas :disk: :bew: 09:12, 13. Sep. 2010 (CEST)
Wenn marktübliche Regelungen unter einem selbstgestrickten Deckmantel der Freien Lizenz ausgehebelt werden, darf man sich nicht wundern, warum Profi-Fotografen sich ihrer Lebensgrundlage nicht berauben wollen und uns so ungerne Bilder spenden. --Martina Nolte Disk. 18:39, 15. Sep. 2010 (CEST)

Bild:Homunculus-de.svg

Das SVG entstand durch Nachziehen schwer verpixelter Linien einer Pixelgrafik mit geringer Auflösung, und Übersetzung ins Deutsche. Das Original ist wahrscheinlich aus einem der vielen Neurologie-Papers aus den Fünfzigern. Da es nicht um die Daten an sich (nämlich die Verteilung und Größe der Areale auf der Hirnrinde) und auch nicht um die generelle Art der Darstellung gehen kann, bleiben nur die Strichzeichnungen außerhalb des Hirns. Diese sind nicht 100 prozentig mit dem Original identisch, haben aber eindeutigen Erkennungswert. Wie steht die Sache? -- Ayacop 08:53, 5. Sep. 2010 (CEST)

Bei menschlichen Darstellungen gehen wir meist davon aus, daß sie geschützt sind. Andere Meinungen? --Marcela 10:48, 6. Sep. 2010 (CEST)
Ich wusste nicht, dass wir davon ausgehen, aber ich denke auch, dass die nötige SH vorliegt, da dieses Diagramm die Durchschnittsgstaltung eines normalen Diagramms schon erheblich übersteigt. ..Darah Dan Doa.suhadi 14:22, 6. Sep. 2010 (CEST)
Vielen Dank für Eure Zeit. -- Ayacop 15:44, 6. Sep. 2010 (CEST) PS: Eine Version ohne die Zeichnungen ist jetzt drübergeladen, um nicht löschen zu müssen. -- Ayacop 16:46, 6. Sep. 2010 (CEST)
Diese Version ist in meinen Augen völlig problemlos. Allerdings erbitte ich noch Meinungen zur Ursprungsversion. --Marcela 16:58, 6. Sep. 2010 (CEST)

Hast Du wegen der Ursprungsversion mal die Herausgeber des Buches gefragt? Wenn die das abdrucken, müssten die wissen, aus welchem "Paper" das ist (und eine Erlaubnis haben), sonst begehen die selbst eine Urheberrechtsverletzung (Aber da die nicht solche eine Öffentlichkeit haben, wie die Wikipedia, werden die sich sagen: wo kein Kläger, da kein Richter).-- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 09:04, 8. Sep. 2010 (CEST)

Ist jetzt bekannt: Penfield, W. & Rasmussen, T. (1950). The Cerebral Cortex of Man. Macmillan, New York. -- Ayacop 19:23, 8. Sep. 2010 (CEST)
Müssen die dazu eine Erlaubnis haben? Wäre das hier in Deutschland nicht durch das Zitatrecht gedeckt? --A.Hellwig 20:07, 12. Sep. 2010 (CEST)
Nur auf Wikiversity. Wikipedia ist kein wissenschaftliches Werk, hier sind Bildzitate nicht gestattet. --Marcela 21:21, 13. Sep. 2010 (CEST)
Die letzte Antwort ist falsch. Wikipedia ist selbstverständlich ein wissenschaftliches Werk im Sinne des §51 UrhG, sonst dürften wir ja auch keine Textzitate verwenden. Aber das Zitatrecht verlangt, dass das Zitierte Werk durch eigene Ausführungen aufgegriffen und interpretiert wird. Das wäre in diesem Fall nicht erfüllt, der Zitatzweck also nicht erreicht. Außerdem hat die WP-Community vor langer Zeit Bildzitate aus grundsätzlichen Motiven abgelehnt. --h-stt !? 08:50, 14. Sep. 2010 (CEST)
Wieso sollte WP ein wissenschaftliches Werk sein? Wir verwenden außerdem nur Kurzzitate, dazu muß man kein wiss. Werk sein. Großzitate (also auch Bildzitate) werden regelmäßig als URV gekennzeichnet. --Marcela 12:44, 14. Sep. 2010 (CEST)
Auch populärwissenschaftliche Werke (und als ein solches kann man Wikipedia nun schon bezeichnen) zählen zu den wissenschaftlichen Werken. -- Chaddy · DDÜP 14:45, 14. Sep. 2010 (CEST)
Zumindest unter schulische bzw. Bildungszwecke kann man die Wikipedia sicherlich fasen. Aber wir haben hier keine Lizenz "nur für Bildungs- und wissenschaftliche Zwekce". --Martina Nolte Disk. 19:04, 15. Sep. 2010 (CEST)

Foto von Statue

Statue von Erik Ragnar Svensson im Jardín Botánico Canario Viera y Clavijo

Dieses Foto einer Statue von Erik Ragnar Svensson habe ich am 1. September im Jardín Botánico Canario Viera y Clavijo aufgenommen. Der Artikel könnte eine Bebilderung ja dringend gebrauchen. Ich bin mir bei der Rechtslage aber etwas unsicher. Darf das Foto hier verwendet werden (oder soll ich es schnelllöschen lassen?), oder darf es am besten sogar nach Commons? Der "Schöpfer" der Statue dürfte jedenfalls noch keine 70 Jahre tot sein, ich weiß nicht, in wiefern das von Belang ist. Grüße, -- Felix König 19:41, 12. Sep. 2010 (CEST)

Da nach dem Königlichen Dekret 1/1996 vom 12. April 1996 (Panoramafreiheit#Spanien) auch in Spanien davon ausgegangen werden darf, das es dort eine Panoramafreiheit gibt, wäre es sogar auf Commons hochladbar (auf De: geht's sowiso). Und von der Logik her, somit für den De: Artikel verwendbar. Bobo11 19:48, 12. Sep. 2010 (CEST)
Das Einzige, was potentiell problematisch sein könnte, ist die Frage: Fällt dieser botanische Garten unter den öffentlichen Verkehrsraum? --ireas :disk: :bew: 19:50, 12. Sep. 2010 (CEST)
In Spanien reicht öffentlich zugänglich, bzw. öffentlicher Raum. Und das würde ich bei einem botanischen Garten bejahen. Bobo11 19:51, 12. Sep. 2010 (CEST)
Der Künstler (Urheber) sollte noch mit rein und die {{FOP}}. Hab ich richtig aufgepasst, Bobo? --Die Schwäbin 19:53, 12. Sep. 2010 (CEST)
Richtg, natürlich ist die Beschreibung so anzupassen, dass die Beruffung auf die Panoramafreiheit klar wird. Auch Künstler des abgebildeten Werkes sollte natürlich erwähnt werden. -- Bobo11 19:56, 12. Sep. 2010 (CEST)
"sollte" der Künstler erwähnt werden oder muss er das aus rechtlichen Gründen? Wäre mir neu, wenn das so wäre. Viele Grüße --Saibo (Δ) 20:02, 12. Sep. 2010 (CEST)
(BK) „Sollte“, die Beschreibung ist ohne Name des Künstlers der Statue unvollständig. Wenn bekannt, dann einfügen, wenn nicht shit happens. Bobo11 20:05, 12. Sep. 2010 (CEST)
(BK) Das ging ja schnell. Der botanische Garten ist öffentlich, ja. (Freier Eintritt nebenbei.) Der Name des Künstlers ist mir nicht bekannt und ich habe mich auch nicht darüber informiert, aber auf der Tafel links (hinter AUTORA:) müsste er IMO zumindest halb stehen. A. L. Benít... lese ich da, oder irre ich mich? Nach BK: Siehe Saibo, das würde mich auch noch interessieren. Grüße, -- Felix König 20:04, 12. Sep. 2010 (CEST)
@Saibo: Muss. Die Panoramafreiheit (§ 59) ist eine sogenannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts. In § 69 Abs. 1 heißt es:

»Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § […] 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. […] Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.«

Ist also ein Urheber o. ä. am Werk angegeben, muss diese Nennung beibehalten werden.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 21:56, 12. Sep. 2010 (CEST)
Das ist aber ungünstig, da der Name ja nur halb vorhanden (lesbar) ist. Grüße, -- Felix König 17:08, 13. Sep. 2010 (CEST)
Gugel gugel... hier ist die Tafel ganz drauf, aber ich kann es nicht genau entziffern. Kann das jemand lesen? Grüße, -- Felix König 17:12, 13. Sep. 2010 (CEST)
Na mit 2 Bildern ist das einfach: A.L. BENÍTEZ, nur hats für die Vornahmen Buchstaben Kombination in der BKL Benitez, nix passendes (Auch nicht auf es:). Aber mit dem Eintrag A. L. Benitez reicht die gefordete nennung des Urhberes des Kunstwerkes,l da ja am Kunstwerk auch nicht mehr angeschrieben ist. Bobo11 17:44, 13. Sep. 2010 (CEST)
OK, das ist ja egal. Der Künstler ist sicherlich nicht sehr bekannt, deshalb bin ich von einem eigenen WP-Artikel gar nicht ausgegangen. Aber wie du schon sagtest, das ist ja alles, was angeschrieben ist, also müsste es doch jetzt wie vorgeschrieben beschrieben sein, oder? Grüße, -- Felix König 19:54, 13. Sep. 2010 (CEST)
Also die Künstlerin heisst Ana Luisa Benítez. Von einer "nicht sehr bekannten" Künstlerin zu sprechen, trifft nicht so ganz zu. Gruß -- Engeser 12:31, 14. Sep. 2010 (CEST)
Wenn wir natürlich den kompletnen Namen rausgekrigt haben fügen wir natürlich denn ein (und verlinken ihn als Rotlink auf der BKL!). Aber mit meinem Komentar oben meinte ich, dass es reicht wenn der Name so abgegeben wird, wie er am Werk angeschrieben ist. Es eben egal ist ob der Namen abgekürtz oder eben als ein Psudoniym angeschrieben ist, Hauptsache wir nennen den Urheber so wie er am Werk angeschrieben ist. Erst wenn am Werk nichts angeschrieben ist (Also beim Werk der Urheber nicht feststellbar ist), sind wir bei der Panoramafreiheit von der Nennung des Namens des Urhebers befreit. Bobo11 15:01, 14. Sep. 2010 (CEST)
Da die Panofreiheit in Spanien evtl sogar noch weitergeht, als in Deutschland (commons:COM:FOP#Spain) habe ich das Bild nun nach Commons verschoben. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:00, 14. Sep. 2010 (CEST)
Danke für den vollen Namen, die isses. So ist es natürlich gut gelöst. Danke auch für den Commons-Transfer, scheint ja unproblematisch zu sein. Grüße, -- Felix König 19:34, 15. Sep. 2010 (CEST)

Ida Craddock

Wie bekomme ich das Bild in Commons? IdaCraddock.jpg Gruß Bakulan 22:00, 14. Sep. 2010 (CEST)

Du meinst dieses Bild in der englischen Wikipedia? Hm, ich denke, dass es dort in en:Category:Author_died_more_than_100_years_ago_public_domain_images eigentlich falsch eingeordnet ist, denn der Autor ist gar nicht angegeben. Es ist nicht gesagt, dass er seit mehr als 100 Jahren tot ist, nicht mal zwingend seit mehr als 70 Jahren (das Bild muss spätestens in Ida Craddocks Todesjahr 1902 entstanden sein - aber wer 1902 fotografiert hat, kann durchaus nach 1939 verstorben sein). Gleichwohl: Wenn das Bild auch erstmals vor 1923 veröffentlicht wurde, ist es in den USA "public domain" und würde auf Commons als PD-US akzeptiert. Die Bildbeschreibung sagt nichts über die erste Veröffentlichung. Es ist aber relativ wahrscheinlich, dass diese bereits zu Craddocks Lebzeiten erfolgte, du kannst also wohl mit guten Erfolgsaussichten probieren, für Commons einfach davon auszugehen. Gestumblindi 22:52, 14. Sep. 2010 (CEST)
Mal sehen :) Bakulan 23:10, 14. Sep. 2010 (CEST)
Das heißt aber nicht unbedingt, dass es hier eingebunden werden darf (siehe dazu hier). -- Chaddy · DDÜP 00:02, 15. Sep. 2010 (CEST)

Tstst drum hab ich das doch gemacht. (: Bakulan 00:05, 15. Sep. 2010 (CEST)

Ja, ich hab dich schon verstanden. ;) Aber eigentlich darf man nicht alles, was auf Commons liegt, hier verwenden, auch wenn´s fast niemandem hier mehr interessiert... -- Chaddy · DDÜP 00:12, 15. Sep. 2010 (CEST)
Naja, da das Bild nachweislich älter als 100 Jahre ist, würde ich es hier schon auch einbinden. Der betreffende Link wäre also nicht der von Chaddy verlinkte Abschnitt "Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden", sondern der darüber. Da die Abgebildete 1902 verstarb, muss das Bild älter als 100 Jahre sein. Fraglich ist zwar noch, ob der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann, aber da bietet uns die englische Bildbeschreibung wenig Ansatzpunkte... ich würde es durchgehen lassen. Gestumblindi 00:20, 15. Sep. 2010 (CEST) Erg.: Die als Quelle angegebene Website idacraddock.org schreibt auch nichts zum Urheber, das Bild wäre dort aber übrigens auch in höherer Auflösung verfügbar. Gestumblindi 00:22, 15. Sep. 2010 (CEST)
Danke, beide geladen. Bakulan 21:41, 15. Sep. 2010 (CEST)

Sharon Corr

Spricht etwas dagegen, dieses Bild: [3] auf Commons zu kopieren? Danke, --Mikano 11:58, 15. Sep. 2010 (CEST)

Ich kann bei der Ursprungsdatei hier auf den ersten Blick keine freie Lizenz finden, unter der das Bild hätte auf en.wp gestellt werden dürfen. Vielleicht sehen andere mehr? --Paulae 12:18, 15. Sep. 2010 (CEST)
no permission-tag auf en gesetzt --Martina Nolte Disk. 18:21, 15. Sep. 2010 (CEST)
Dann war meine Skepsis berechtigt. Danke. --Mikano 08:33, 16. Sep. 2010 (CEST)

Kontrast heraufgesetzt = URV umgangen?

Vgl: PortraitDatei:JMKT on Gurdjieff 2009.svg. --Oberlaender 13:10, 15. Sep. 2010 (CEST)

Nein; das ist zwar eine Bearbeitung, die selbst potentiell geschützt sein kann, allerdings braucht man dennoch die Freigabe des Originalurhebers o. ä. --ireas :disk: :bew: 13:26, 15. Sep. 2010 (CEST)
Einmal Filter durchrauschen lassen ist auch keine schöpferische Tätigkeit. --Marcela 13:30, 15. Sep. 2010 (CEST)
Deswegen das »potentiell«. :) --ireas :disk: :bew: 13:32, 15. Sep. 2010 (CEST)
Danke, war mir selbst fast schon sicher genug. Ich habe das Bild also aus dem ANR entfernt, wer sich bei Commons betätigt, kann ja entsprechende Schritte einleiten. Habedere, Oberlaender 14:27, 15. Sep. 2010 (CEST)
auf Commons getagged --Martina Nolte Disk. 18:03, 15. Sep. 2010 (CEST)
Drei weitere Versionen davon sind auch wech. -- smial 23:45, 15. Sep. 2010 (CEST)