Diskussion:Tauschticket
Inhaltliche Verbesserung
Ob es sich um Werbung handelt oder nicht ist mir ehrlich gesagt egal - auch ein kommerzielles Phänomen darf in der Enzyklopädie beschrieben werden, wenn es denn ein Phänomen ist. Ich habe aber v.a. inhaltlich mehr Fleisch an den Artikel gebracht, der wirklich sehr dürftig war, insofern verstehe ich das Löschansinnen gut. Der Vergleich mit einer öffentlichen Bibliothek erschien mir unsinnig, denn die Bücher gehen ins Eigentum der Ertauscher über und werde keineswegs ausgeliehen. Stattdessen handelt es sich m.E. um eine Form des Tauschkreises, bei dem es mit dem Tauschticket auch eine zugehörige virtuelle Währung gibt. Entsprechend habe ich den Tauschkreis-Artikel benutzt (guter Artikel übrigens). Den Stub-Marker hab ich entfernt, ausführlicher muß der Artikel meiner Meinung nach nicht mehr werden.
Kommerzielles Phänomen oder kommerzielle Plattform
Tauschticket ist kein kommerzielles Phänomen, sondern eine kommerzielle Plattform. Plattformen dieser Art sind nicht relevant. Ein allgemeiner Artikel über ticketbasierte Tauschbörsen würde das Phänomen beschreiben. Auch sind Tickets keine Währung. Ein Ticket entspricht bei Tauschticket.de genau einer Einheit einer speziellen Ware. Währungen dagegen sind universelle (warengattungsunabhängige) Tauscheinheiten. Über eine Währung kann man den Wert einer Ware definieren, und so einen Tausch zwischen unterschiedlichen Waren vollziehen. Das ist mit Tauschtickets nicht möglich. Also ist es keine Währung. Ohne Währung fällt es auch nicht in die Gruppe der Tauschkreise. Hier wird die Nähe zum Phänomen Tauschkreis allein zu Werbezwecken herbeigeführt. Löschantrag wurde deshalb gestellt. -- 84.144.31.247 10:52, 27. Dez 2005 (CET)
- Dieser Argumentation kann ich zwar folgen, aber nicht zustimmen. Wenn TT zwar nicht die formalen Kriterien eines Tauschkreises erfüllt, so hat sich die Plattform mit ihren über 45.000 Benutzern inzwischen zu einer größeren Gemeinde als die meisten anderen Tauschkreise es sind entwickelt. Da trotz Gebührenvorbehalts durch die Betreiber aber nach inzwischen fast zwei Jahren nach wie vor keine Gebührenfinanzierung in Sicht und die vollumfängliche Benutzung der Plattform nach wie vor kostenlos ist, sehe ich auch die Kritik als "kommerzielles Phänomen" für nicht gerechtfertigt. Vielmehr hat sich um die Plattform inzwischen eine gewisse "Folklore" gebildet, die sich in schon traditionellen regionalen Usertreffen und der Entwicklung einer eigenen Terminologie unter den Usern niederschlägt.--Schmelzle 16:35, 16. Mär 2006 (CET)
- @IP - wenn Du die Definition von Tauschkreis liest, ist es auf jeden Fall ein Tauschkreis! Eine irgendwie konvertierbare Währung ist keine Bedingung. Die Tauschkreis-Einordnung stammt von mir, der erste Absatz hier oben auch, hatte wohl vergessen, zu unterschreiben... und mit Werbung hatte ich nichts im Sinn. Vorher stand da Tauschbörse, was komplett irreführend und nicht zutreffend ist.
- Wenn Du die Definition von Währung betrachtest, ist deren Kriterium eine staatliche Garantie eines Gegenwertes. Gerade das wollen Tauschkreise nicht sein, sie agieren bewußt außerhalb der Geldwirtschaft. Auch daß bei Tauschticket nur bestimmte Waren getauscht werden können, ist mit dem Tauschkreis-Prinzip voll kompatibel, denn kein Tauschkreis schafft es bspw., Löhne und Gehälter in der gewählten Tauschwährung zu entlohnen, siehe Tauschkreis#Tauschringe_und_alternative_Ökonomie.--Faehn 14:27, 18. Mär 2006 (CET)
- @Schmelzle, ich finde den Artikel jetzt etwas allzu ausführlich... Die Absätze über ISBN-Einstellen und Bewertung sind zuviel des Guten. Würde ich wieder rausnehmen.--Faehn 14:27, 18. Mär 2006 (CET)
- Das finde ich eben nicht. Irgendein Vor-Mitautor hat die Rubrik "Funktionalität" angelegt. Und zum einfachen "Funktionieren" der Tauschplattform tragen genau diese beiden Details (Artikelgenerierung über ISBN/EAN sowie Benutzerkontrolle durch Bewertungssystem) bei. Ich finde den Artikel noch nicht für zu lang oder zu detailreich, vgl. auch den hier verlinkten und ähnlich detaillierten Artikel Bookcrossing zu einer ähnlichen Plattform.--Schmelzle 17:29, 18. Mär 2006 (CET)
- Naja, Bookcrossing ist wohl kaum vergleichbar, das ist immerhin ein weltweites und dazu noch nichtkommerzielles Phänomen. Bin immer noch dafür, die Absätze zu ISBN-Einstellen und Bewertung rauszunehmen. So breit muß das hier wirklich nicht erklärt werden.--Faehn 15:37, 24. Mär 2006 (CET)
- Ich lese in deiner Argumentation immer die Betonung, dass Tauschticket ein kommerzielles bzw. andere Plattformen demgegenüber nichtkommerzielle Projekte seien. So lange Tauschticket völlig kostenlos ist (und dass ist es seit dem Start vor anderthalb Jahren) muss ich dem deutlich widersprechen.--Schmelzle 22:02, 24. Mär 2006 (CET)
- Naja, Bookcrossing ist wohl kaum vergleichbar, das ist immerhin ein weltweites und dazu noch nichtkommerzielles Phänomen. Bin immer noch dafür, die Absätze zu ISBN-Einstellen und Bewertung rauszunehmen. So breit muß das hier wirklich nicht erklärt werden.--Faehn 15:37, 24. Mär 2006 (CET)
- Das finde ich eben nicht. Irgendein Vor-Mitautor hat die Rubrik "Funktionalität" angelegt. Und zum einfachen "Funktionieren" der Tauschplattform tragen genau diese beiden Details (Artikelgenerierung über ISBN/EAN sowie Benutzerkontrolle durch Bewertungssystem) bei. Ich finde den Artikel noch nicht für zu lang oder zu detailreich, vgl. auch den hier verlinkten und ähnlich detaillierten Artikel Bookcrossing zu einer ähnlichen Plattform.--Schmelzle 17:29, 18. Mär 2006 (CET)
- Tauschticket ist klar und nachweisbar kommerziell. So wird den Nutzern per AGB und weiteren Regularien verboten, auf andere entfernt ähnliche Plattformen zu verweisen. Findet dies trotzdem statt, wird es von den Betreibern mit Löschung des Links und Sperrung des Nutzers streng geahndet.--Faehn 17:56, 29. Mär 2006 (CEST)
- Die Betreiber untersagen das Verlinken anderer Plattformen innerhalb des TT-internen Forums. Wer sich nicht an diesen AGB-passus hält, wird zunächst nur im TT-internen Forum, nicht aber von der restlichen Funktionalität der Plattform gesperrt. Sehe an dieser AGB-Klausel nichts per se kommerzielles, sondern nur den Wunsch, das TT-Forum vom häufig dort zu findenden Offtopic-Geschwurbel zu bereinigen. Andere Forenbetreiber (auch definitiv nichtkommerzielle Organisationen) haben auch AGB-ähnliche Klauseln für die Nutzung ihrer Foren - und sogar in Wikipedia gibt es ähnliche Mechanismen.--Schmelzle 21:39, 29. Mär 2006 (CEST)
- Kurz zur Sperrung: Den Forumsbeiträgen auf Tauschticket ist aktuell zu entnehmen, dass Benutzer, die Links veröffentlicht haben, nicht nur im Forum sondern komplett gesperrt wurden. Wobei unklar zu sein scheint, welche Sorte Links von den Betreibern als geschäftsschädigend interpretiert werden. Eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro für Fremdwerbung steht wohl jetzt auch in den AGB. Insofern halte ich es für nicht angebracht, Tauschticket und Bookcrossing als vergleichbare Plattformen darzustelle
- Dass sich die Systembetreiber in den AGB eine Schadenersatzforderung für missbräuchliche Nutzung ihrer Plattform vorbehalten, sehe ich nicht als Indiz für die Kommerzialität der Plattform. Aus der bisherigen Diskussion entnehme ich eher den Ärger von Nutzern, die mglw. aufgrund von AGB-Verstößen dort gesperrt wurden. Ich nutze Tauschticket seit einem Jahr sehr intensiv und AGB-konform, und mir sind dabei noch keinerlei Kosten entstanden. Den restlichen 45.000 Mitgliedern wohl auch nicht. Wo ist hier der Kommerz?--Schmelzle 11:01, 1. Apr 2006 (CEST)
- Kurz zur Sperrung: Den Forumsbeiträgen auf Tauschticket ist aktuell zu entnehmen, dass Benutzer, die Links veröffentlicht haben, nicht nur im Forum sondern komplett gesperrt wurden. Wobei unklar zu sein scheint, welche Sorte Links von den Betreibern als geschäftsschädigend interpretiert werden. Eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro für Fremdwerbung steht wohl jetzt auch in den AGB. Insofern halte ich es für nicht angebracht, Tauschticket und Bookcrossing als vergleichbare Plattformen darzustelle
Legalität
Ich habe einst gehört, Alternativwährungen hielte mal potenziell für illegal - man zahlt schließlich hier keine Steuern, auch nicht als "kommerzieller" Anbieter. Nun finde ich zur Legalität nichts weiter als das natürlich sehr vertrauenserweckende "100% legal" auf der Seite selber. Kennt sich jemand mit der Thematik aus und/oder möchte darüber referieren? Danke. (nicht signierter Beitrag von 217.225.254.253 (Diskussion | Beiträge) 11:38, 23. Aug. 2009 (CEST))
- s. Regionalgeld--Feliks 09:10, 31. Aug. 2009 (CEST)
- kommerzielle Anbieter wird es bei dieser Tauschbörse so nicht geben, da man da kein Geld verdienen kann, also ist das Thema Steuern auch nicht relevant. Grüße -- GMH 14:47, 1. Sep. 2009 (CEST)
Gebühren
Dass Gebühren erhoben werden, steht seit gestern drin, wie hoch die sind, ist so spannend wie der Hamburger-Preis im McDoof-Artikel (Wikipedia ist keine Preisliste) und dass sich nicht wenige darüber ärgern, ist ein prima Thema für das Tauschticket-Forum. Wenn dann mal in regulären Medien (d.h. nicht auf dooyooo, ciao oder im Blog der unglücklichen Tauschticket-User) oder Literatur über den Frust berichtet wird, kann man es gerne in Artikel einbauen. --Feliks 10:04, 21. Sep. 2010 (CEST)