Föderalismus
Der Begriff Föderalismus bezeichnet die Beteiligung von Bundesländern an der Gesamtregierung eines Landes. Dieses Prinzip steht im Gegensatz zum Zentralismus.
Grundgesetz
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus durch das Grundgesetz geregelt. In diesem ist die Institution des Bundesrates als Vertretung der Bundesländer festgeschrieben (Art. 79 GG).
Mitglieder der Landesregierungen stellen die Mitglieder des Bundesrates. Die Anzahl der Stimmen pro Land hängt von der Einwohnerzahl der einzelnen Länder ab und variiert von drei bis fünf Stimmen.
Der Bundesrat gibt seine Zustimmung zu Gesetzen, die zuvor vom Bundestag beschlossen wurden. Erst danach können diese Gesetze in Kraft treten. Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, wird es an den Bundestag zurückgegeben und kann von diesem erneut beschlossen werden; danach kann der Bundesrat keinen Einspruch mehr erheben. Insofern hat der Bundesrat also das Recht auf ein zumindest aufschiebendes Veto. Im Falle der Uneinigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat versucht ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat zu vermitteln. (Art. 50f., 77 GG)
Geschichte
Im Deutschen Bund, einem Staatenbund der 1815 gegründet wurde, gab es bereits föderale Elemente: Die einzelnen Fürstentümer entsandten Vertreter in den Bundestag in Frankfurt. Dieser Bundestag hatte jedoch nicht die Möglickeit in die Souveränitätsrechte der einzelnen Bundesstaaten einzugreifen und regelte in erster Linie den Verteidigungsfall und die gemeinsame Unterdrückung von nationalen und liberalen Bewegungen.
Im Deutschen Reich ab 1871 und in der Weimarer Republik ab 1919 vertrat ein Reichsrat die Interessen der Länder. Die Nationalsozialisten zerschlugen den deutschen Föderalismus und beherrschten die zu Gauen umgebildeten Einheiten mit Hilfe des Führerprinzips.
Probleme
Der Föderalismus birgt in sich die Gefahr, die Einheit des Gesamtstaates zu zerstören. Um diesem Problem entgegenzuwirken schufen die Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland Institutionen, die ein gemeinsames Vorgehen in wichtigen Bereichen abstimmten. Ein Beispiel hierfür kann die Kultusministerkonferenz sein, die dafür sorgen soll, dass möglichst einheitliche Kriterien im Schulwesen der einzelnen Länder angewendet werden.