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Élysée-Vertrag

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Der als Elysée-Vertrag bezeichnete deutsch-französische Freundschaftsvertrag wurde am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Pariser Elysée-Palast unterzeichnet. Dieses Abkommen über die deutsch-französische Zusammenarbeit hat die beiden Nachbarn in Europa nach langer "Erbfeindschaft" und verlustreichen Kriegen seitdem immer mehr zusammengeführt. Der Vertrag verpflichtet beide Regierungen zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik.

Der Vertrag trat nach Unterzeichnung am 2. Juli 1963 in Kraft. Ihm folgte am 5. Juli 1963 das "Deutsch-Französische Jugendwerk". Daneben entstanden zahlreiche Städtepartnerschaften bzw. Partnerschaften zwischen Schulen und Vereinen. Ebenso wurden regelmäßige Treffen auf Regierungsebene beschlossen und durchgeführt.

1988 setzten Bundeskanzler Helmut Kohl und der französische Staatspräsident François Mitterrand in Ergänzung des Vertrages Räte für die Abstimmung von Verteidigungsinteressen (Deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat) und der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik ein.