Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. September 2010 um 19:13 Uhr durch Itti(Diskussion | Beiträge)(Einspruch). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Es wurde ein Schnelllöschantrag auf diese Datei gestellt. Bitte überprüfe, ob ein Schnelllöschgrund für Dateien gegeben ist:
Die Datei ist ein Duplikat einer anderen Datei.
Die Datei ist enzyklopädisch nicht nutzbar (z. B. das Logo zu einem gelöschten Artikellemma, eine beschädigte oder eine ungenutzte nichtssagende Datei).
Die Datei steht in einem technisch besseren Format zur Verfügung (nur, wenn beide Dateien absolut identisch sind, insbesondere bei Konvertierungen ins SVG-Format oft nicht der Fall).
Ein Mitarbeiter der Dateiüberprüfung hat den SLA auf Grundlage der entsprechenden Richtlinien mit entsprechender Begründung zur Löschung vorgeschlagen; insbesondere, weil die Datei seit mindestens zwei Wochen nicht die ausreichenden Informationen enthält, um sie behalten zu können.
Es handelt sich um eine absolut eindeutige Urheberrechtsverletzung und eine Freigabe ist sicher nicht zu erwarten.
Begründung: Diese Datei ist seit mindestens 14 Tagen regelwidrig mit der 1923er-Lizenz versehen:
Der Uploader hat keine Diskussion auf der Seite der Dateiüberprüfung eingeleitet oder die Diskussion wurde durch einen Bot eingeleitet, aber der Uploader hat den Sachverhalt nicht dargelegt.
Der Uploader hat keinen eindeutigen und nachvollziehbaren Nachweis erbracht, dass die Datei vor 1923 veröffentlich wurde.
Der Uploader hat keinen eindeutigen und nachvollziehbaren Nachweis erbracht, dass der Name des Urhebers oder sein Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
Es gibt keine alternative Lizenz und eine freie Lizenzierung ist nicht möglich. -- Darah Dan Doa.suhadi 17:03, 14. Sep. 2010 (CEST)
Die Regelschutzfrist für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, österreichischen und schweizerischen Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) vermutlich abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.
Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
das Bild vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurde und
das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.