Diskussion:Informed consent
Dieser Artikel wurde aus dem Pädophilie-Artikel ausgegliedert und ist stark bearbeitungsbedürftig. Es wäre schön, wenn sich der usprüngliche Autor um eine verständlichere Formulierung bemühen würde, dann wären evtl. sinnentstellende Überarbeitungen nicht nötig.
Der Punkt "Kritik" wurde gelöscht, da dies eine Debatte vorweg nimmt. Eine solche Debatte ist aber nicht Gegenstand einer Enzyklopädie. Wenn Diskussionen zu den einzelnen Punkten gewünscht werden, sind jeweils separate Foren anzuregen, die unter dem entsprechenden Punkt zu finden sind. "In" der Beschreibung hat die Diskussion aber nichts zu suchen. Zudem sind die angegebenen Kritik-Punkte falsch. Bevor ich also eine Widerlegung anfüge und somit den Bereich "Kritik" unerträglich in die Länge ziehen muss, wird er von mir abermals gelöscht. [141.76.1.120]
Einige Passagen waren unklar oder nicht NPOV formuliert. Artikel überarbeitet und verständlicher formuliert. Sachlich falsche Darstellungen konnten nicht gefunden werden.
Die ausführliche Behandlung ist an dieser Stelle notwendig, da andere Artikel hierauf verweisen (dies wurde dort ausgespart).F65.4 10:44, 11. Feb 2004 (CET)
Ich will keinen Edit-War vom Zaun brechen, daher begründe ich die erneute Editierung dieses Beitrages: a) angelsächsisches Recht: man kann nicht sagen, dass Personen bis zum 18. Lebensjahr "häufig" als Kinder gelten, das durchschnittliche "age of consent" liegt ein gutes Stück unter 17, bei ~16.6 Jahren.
- In etwa einem Viertel der Staaten liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, nimmt man das Schutzalter für gleichgeschlechtliche Sexualität hinzu, bei etwa 50 Prozent. Das ist "häufig". F65.4 00:19, 7. Mär 2004 (CET)
b) Die Folgen sexueller Handlungen hängen _eben nicht_ im Wesentlichen vom willentlichen Einverständnis ab: siehe Nötigung, Täuschung oder Beeinflussung des Kindes. Die Konstrukt-Valitität ist hier auch nicht zu zitieren, denn der "informed consent" ist eine Hypothese und kein Messverfahren. Und der "informed consent" unterstellt sexuellen Handlungen unter Kindern auch in gar keinem Fall automatisch negative Folgen.
- Negative Folgen hängen wenn überhaupt im Wesentlichen von einem fehlenden willentlichen und nicht fehlenden wissentlichen Einverständnis ab (siehe sexueller Missbrauch von Kindern). Bei Nötigung, Täuschung oder Beeinflussung liegt kein willentliches Einverständnis vor. In diesem Zusammenhang hat der Informed Consent keine Validität. F65.4 00:19, 7. Mär 2004 (CET)
c) Der "informed consent" ist nicht auf sexuelle Belange beschränkt, siehe die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit und Haftungsfragen.
- Die Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit von Kindern ist keine strafrechtliche Angelegenheit. Erwachsene, die Kindern oder Jugendlichen etwas verkaufen, haben nicht mit polizeilichen Ermittlungen zu rechnen. Hinzu kommt, dass Personen ab dem siebten Lebensjahr eingeschränkt geschäftsfähig sind. F65.4 00:19, 7. Mär 2004 (CET)
d) Nein, den Kindern wird nicht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung abgesprochen, sondern dieses Recht wird "eingeschränkt".
- "Einschränkung" ist ein leichter Euphemismus angesichts dessen, dass Kinder bzw. Jugendliche mit strafprozessualen Sanktionen zu rechnen haben. Wenn man Kindern oder Jugendlichen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung abspricht, spricht man ihnen damit das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ab. F65.4 00:19, 7. Mär 2004 (CET)
Strafrechtliche und psychotherapeutische Sanktionen dürfen in Deutschland außerdem nicht verhängt werden gegen Kinder, damit würden sich die Therapeuten schwerer Straftaten schuldig machen. Wenn Sie auf die Situation in den USA verweisen möchten, dann heben Sie das auch hervor. Das hat aber eigentlich nicht direkt etwas mit dem "informed consent" zu tun sondern mit der Kultur in den USA, nach der auch Kinder wie Erwachsene behandelt werden können - und diese Kinder dann dieselben illegalen Behandlungen erfahren wie diese, siehe auch die Praxis im Umgang mit Terroristen(Guantanamo-Bay).
- Niemand hat davon geschrieben, dass Therpeuten Sanktionen verhängen. Diese werden von Gerichten verhängt oder von der Jugend- und Kinderhilfe durchgesetzt. Der Informed Consent dient in den USA nahezu ausschließlich dazu, die Kriminalisierung kindlicher und jugendlicher Sexualität zu begründen. Beim Autofahren oder bei der Teilnahme am Wehrdienst auf Kriegsschauplätzen (beides Dinge, die schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können) hört man nichts davon.
In Deutschland wird der Informed Consent von diversen Kinderschutzorganisationen angeführt.F65.4 00:19, 7. Mär 2004 (CET)