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Reichsmark

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Reichsmark in Nickel
Silbermünze 5 Reichsmark mit Paul von Hindenburg
Silbermünze Garnisonkirche auf 5-Reichsmark-Münze ohne und mit Datum 21. März 1933
Datei:Reichsmark2.jpg
Vorder- und Rückseite eines 5-Reichsmark-Scheines von 1942
5 Reichspfennig von 1936
5 Reichspfennig von 1939 mit Symbolen des Nationalsozialismus

Die Reichsmark (Abkürzung RM, Währungszeichen: ℛℳ) war von 1924 bis 1948 offizielles Zahlungsmittel in Deutschland. Dieser Zeitraum umfasst einen Teil der Weimarer Republik und die nationalsozialistische Diktatur. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 war die Reichsmark in den Besatzungszonen noch bis zur Einführung neuer Währungen im Juni 1948 gültig.

Geschichte

Der Begriff „Mark“ ist ein altes germanisches Wort und wird seit dem 11. Jahrhundert als Gewichtsbezeichnung (siehe Mark), seit dem 15. Jahrhundert daraus abgeleitet auch als Münzbezeichnung (Courantmark) verwendet.

  • Einführung der Reichsmark

Die Reichsmark wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 254) als Ersatz für die durch die vorangegangene Hyperinflation in den Jahren 1922 und 1923 völlig entwertete Papiermark eingeführt, nachdem die Währung vorher durch die Einführung der Rentenmark stabilisiert worden war. Der Wechselkurs von Papiermark zu Reichsmark betrug 1.000.000.000.000:1 (eine Billion zu eins).

  • Währungstyp

Einer Reichsmark wurde eine fiktive Golddeckung von 1/2790 kg Feingold gesetzlich zugeordnet. Das entsprach der formalen Vorkriegsgolddeckung. Die Reichsmark war aber im Gegensatz zur Goldmark keine reine Goldstandardwährung und damit auch nicht bei der Reichsbank durch die Bürger zumindest teilweise in Währungsgoldmünzen einlösbar. Gesetzlich war die Einlösepflicht der Reichsbanknoten in Gold zwar nach § 31 des Bankgesetzes festgelegt worden − praktisch wurde sie aber nie in Kraft gesetzt. Die Reichsmark war eine sogenannte Goldkernwährung ohne sichtbare Goldmünzenzirkulation und damit praktisch eine Papierwährung wie heute. Formal waren jedoch noch die vormaligen 10- und 20-Mark-Goldmünzen der Kaiserzeit bis 1938 gesetzliche Zahlungsmittel. Praktisch tauchten diese aber nicht im Zahlungsverkehr zu ihrem Nennwert auf, da 1 Reichsmark schon eine geringere Kaufkraft als die Mark von 1914 hatte. Der sogenannte „Goldkern“ hatte im Wesentlichen nur eine symbolische Bedeutung im Zusammenhang mit Zahlungsausgleichvorgängen mit dem Ausland. Die emittierten Silbermünzen von 1 bis 5 RM waren sämtlich Scheidemünzen und hatten den halben Silbergehalt der bis Beginn des Ersten Weltkriegs geprägten Münzen von 1 bis 5 Mark.

1 Reichsmark bzw. Rentenmark (RM) = 100 Reichspfennig bzw. Rentenpfennig (Rpf.)

  • Gedenkprägungen 1925-1934

Ab 1925 wurden Münzen mit Nominalen von 3 und 5 RM in einer Silberegierung mit einem Feingehalt von 500 Anteilen Silber geprägt. Die erste Ausgabe war der Jahrtausendfeier der Rheinlande 1925 gewidmet (3 und 5 RM); die letzte Ausgabe in der Weimarer Republik erfolgte dann 1932 zum 100. Todestag von Johann Wolfgang von Goethe wiederum mit Prägungen zu 3 und 5 RM. Im Dritten Reich sollte es dann nur noch zwei weitere Gedenkemissionen - jeweils mit den beiden vorgenannten Nominalen - im Jahre 1933 (450. Geburtstag Martin Luthers) und 1934 (175. Geburtstag von Friedrich Schiller) geben. Danach endete die Reihe der Gedenkprägungen in Reichsmark-Währung.

  • Ausweitung des Geldvolumens im Dritten Reich

Seit Mitte der 1930er Jahre („MEFO-System“) und während der Kriegsjahre von 1939 bis 1945 kam es vorwiegend zur Finanzierung der deutschen Rüstungsproduktion zu einer massiven Ausweitung des Geldvolumens. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurden deshalb auch die Silbermünzen zu 2 und 5 Reichsmark in großen Mengen von der Bevölkerung trotz Verbotes gehortet, so dass sie heute noch relativ häufig und billig für Sammler zu bekommen sind.


  • Entwertung und Abschaffung der Reichsmark nach dem 2. Weltkrieg

Im Ergebnis der Ausweitung des Geldvolumens und aufgrund der enormen Kriegszerstörungen, wodurch die dem Geldvolumen gegenüberstehenden Sachwerte drastisch reduziert waren, hatte die Reichsmark nach dem Krieg nur noch eine geringe Kaufkraft. Dass viele Warenbereiche der Bewirtschaftung mit Bezugsscheinen unterworfen und zusätzlich die Preise festgesetzt waren, minderte zusätzlich die Bedeutung der Reichsmark als Währung, eine freie Konvertibilität bestand ohnehin nicht. Mit den Währungsreformen vom 21. Juni 1948 (West) bzw. 23. Juni / 24. Juli 1948 (Ost) wurde die Reichsmark gleichzeitig mit den letzten Rentenmarkbanknoten ungültig und in den drei Westzonen Deutschlands die Deutsche Mark, in der sowjetischen Zone die Deutsche Mark der Deutschen Notenbank (dann MDN = Mark der deutschen Notenbank und zuletzt M = Mark der DDR) eingeführt.

  • Kaufkraftumrechnung

Umrechnungshinweise (Kaufkraft) laut Hamburger Staatsarchiv und Statistischem Bundesamt bezogen auf das Jahr 2000 [1]:

  • 1 Reichsmark (1924–1936) = 3,32 Euro; was aktuell 5,35 Euro[2] entspräche
  • 1 Reichsmark (1937/38) = 3,58 Euro; was aktuell 5,76 Euro[2] entspräche

Einzelnachweise

  1. Fredrik Matthaei – Kaufkraft
  2. a b Diese Zahl wurde mit der Vorlage:Inflation ermittelt und bezieht sich maximal auf das vergangene Kalenderjahr

Literatur

  • C. Schaeffer, Dr. H. Brode: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Verlag C. L. Hirschfeld, Leipzig 1927
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