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Sufet

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Die Sufeten waren die beiden höchsten Magistrate der antiken Handelsrepublik Karthago.

Die Wurzel dieses Begriffes ist jpt /jophet/ oder eher /juphet/, lateinisch su(f)fes, pl. su(f)fetes, griechisch 

Sie mit den spartanischen Königen und den römischen Konsuln verglichen wurden.

Neben dem Begriff  bzw. rex haben die antiken Autoren die Begriffe consul, praetor und meddix tuticus (oskischer Oberbeamter, lat. Übersetzung iudex publicus) verwendet, gelegentlich mehr der ursprünglichen Bedeutung des Sufetenamts entsprechende Bezeichnung „praetor“, um gewisse Aspekte des karthagischen Sufetats zum Ausdruck zu bringen.



Geschichte

Der Titel ist in Tyros seit dem 5. Jahrhundert nachgewiesen.

Wahrscheinlich stand Karthago ursprünglich unter der Aufsicht eines Statthalters skn, der im Namen des Königs von Tyros agierte. Als sich die Stadt im 8./7. Jahrhundert politisch emanzipierte, ersetzte möglicherweise ein König mlk, den Statthalter. Im 6. Jahrhundert scheinen dann ein Richter jpt oder zwei Richter jptm die Macht übernommen zu haben.

Das Sufetat lässt sich in Karthago bis in die Zeit des Hannibal 410, vielleicht sogar des Hamilkar 480 zurückverfolgen. Möglicherweise gab es schon im 6. Jahrhundert Sufeten.

Es galt das Prinzip der Kollegialität und der Annuität. Es wird generell das Erscheinen von zwei jährlich gewählten Sufeten Ende des 4. Jahrhunderts oder im 3. Jahrhundert angenommen.

In den langen Kämpfen von ca. 520 – 300 scheint sich der Charakter des Amtes einigermaßen geändert zu haben.

Als Amtsbezeichnung und Ehrentitel hielt sich das Sufetat wie andere punische Einrichtungen bis in die römische Kaiserzeit.



Kompetenzen

Die Feststellung der Zahl der jährlich amtierenden Sufeten bereitet Schwierigkeiten. Dass der Doppelsufetat zumindest zeitweise in Geltung gewesen ist, lässt sich vielleicht bereits aus den Stellen ersehen, in denen die Sufeten mit den spartanischen Königen und den römischen Konsuln auf eine Stufe gestellt werden. Deutlich wird dies von Nepos ausgesprochen. Bestätigt wird diese Annahme durch karthagische Dokumente, in denen nach zwei Sufeten datiert wird. Doch wurde die Zweizahl nicht vom Beginn bis zum Ende des Sufetats beibehalten worden zu sein. Zeitweise dürfte es vier Sufeten gegeben haben.

Dass der Sufetat, zumindest in der historisch fassbaren Zeit das Kennzeichen der Annuität besaß, liegt aufgrund von Notizen von Nepos und Zonaras nahe. Zur Sicherheit wird die Annahme, wenn man die verhältnismäßig zahlreichen epigraphischen Dokumente berücksichtigt, in denen nach dem jt (= Jahr) von Sufeten datiert wird.

Sie wurden von Volksversammlungen jährlich gewählt.

Über die Befugnisse der meist zwei Sufeten sind wir nur zu einem Teil informiert. Aus der Wiedergabe der Amtsbezeichnung Sufet mit „König“ ( bzw. rex) lassen sich nur vage Rückschlüsse auf die Machtbefugnisse der Amtsinhaber ziehen.

Sie waren die obersten Staatsbeamten, Öffentlich vertraten sie als „summus magistratus/oberste Behörde“ (Livius) die staatlichen Belange nach außen. Sie scheinen im zwischenstaatlichen Verkehr über bedeutende Machtbefugnisse verfügt zu haben, denn sonst wäre die Verwendung des Wortes  bzw. rex unverständlich. In welchem Maß sie staatlichen Kontrollen unterworfen waren, lässt sich an diesen beiden Bezeichnungen nicht ablesen.

Sie leiteten den häufig als Senat bezeichneten karthagischen Rat, hatten den Vorsitz und Vortrag im Rat, Sie besaßen das Recht zu dessen Einberufung, und zur Vorlage von Anträgen an den Rat. Bei der Gesetzgebung spielten sie ebenfalls eine entscheidende Rolle.

Aller Wahrscheinlichkeit hatten sie auch das Recht, die Volksversammlung einzuberufen, außerdem wissen wir von keinen anderen Beamten, die dafür in Frage gekommen wären.

Auch die Staatsfinanzen scheinen letzten Endes von ihnen überwacht worden zu sein, unterstützt durch einen "Quaestor".

Die staatlichen Belange setzten sie durch Polizeikräfte durch, deren oberste Vorgesetzte sie selbst gewesen zu sein scheinen.

Wie schon der Name jpT (Richter) bzw. meddix tuticus vermuten lässt, stand das Gerichtswesen weitgehend unter ihrer Aufsicht.

Sie hatten nicht selten auch den Oberbefehl im Krieg.

Die große Bedeutung ihrer Stellung ist ersichtlich, dass sie wie die „Großen“//rab/ im republikanischen Karthago das Amt innehatten, das in alt-ostphönikischer Zeit dem König vorbehalten gewesen zu sein scheint: das Amt des „mqm ’lm/Erweckers des Gottes (Melkart/mlqrt)“.



Literatur

Primärliteratur: Aristoteles, Politik Cornelius Nepos, Hannibal Festus Iustin Livius Paulus Diaconus Polybios Seneca, dial. Zonaras Zahlreiche punische Inschriften in diversen Publikationen

Sekundärliteratur: Werner Dahlheim, Die griechisch-römische Antike II, laufende Nachdrucke Stéphane Gsell, Histoire ancienne d' Afrique du Nord II, Paris 1921 Werner Huß, Geschichte der Karthager, München 1985 (= Handbuch der Altertumswissenschaften III.8) Werner Huß, Die Karthager, 3. überarb. Auflage, München 2004 Werner Huß, Karthago, 3. durchges. Auflage, München 2004 Serge Lancel, Carthage, Oxford 1997 Michael Palkovits, Verträge zwischen Rom und Karthago, jur. Diplomarb., Graz 2004 Gilbert und Colette Picard, Vie et mort de Carthage, Paris 1970 Gerhard Schrot, Karthago, KlP 3 (1979), Sp. 136 Maurice Sznycer, Carthage et la civilisation punique, in: Claude Nicolet (Hg), Rome et la conquête du monde mediterranéen, 2., Collection Nouvelle Clio 8bis, Paris 1978, S 545 - 593