Diskussion:International Data Encryption Algorithm
In der englischen Version des Artikels gibt es eine nützliche Skizze --Tod 12:05, 15. Aug 2005 (CEST)
Habe ganz vergessen das in der Versionhistorie zu vermerken: Habe die Informationen zum Patent korrigiert... es ist völliger Unsinn daß ein schweizer Patent in Deutschland Gültigkeit hätte. Der Grund für die Gültigkeit ist daß ein Eu-weites Patent beim Europäischen Patentamt beantragt wurde, daß letztendlich auch ein nationales Patent für Deutschland einschließt - ohne Prüfung durch das deutsche Patentamt. Allerdings sind doch berechtigte Zweifel anzumelden ob dieses Patent in Deutschland eine Nichtigkeitsklage überleben würde. --JogyB 15:15, 13.01.06
Patent - auf den Algorithmus oder auf ein Gerät, das ihn implementiert?
Im Text ist die Rede von "... hält die Patentrechte für IDEA". Im Kopf des Artikels wird aber IDEA (völlig zu Recht) als ein Algorithmus dargestellt.
Meinem Verständnis nach kann man aber (zumindest in D und in EU) ein mathematisches Verfahren (=Algorithmus), weil eine Idee, nicht patentieren lassen. Patentierbar ist nur ein Verfahren, das mittels eines Gerätes, das bestimmte Methoden nutzt, ein bestimmtes Resultat erzielt - also z.B. ein Hardware-Device, das den Algorithmus IDEA implementiert, oder genauer: das Verfahren, mittels eines Gerätes, das den IDEA implementiert, zu einer Verschlüsselung zu kommen.
Also ist nicht der Algorithmus IDEA patentgeschützt, sondern nur seine Nutzung innerhalb von Geräten zur Erzielung von Ver-/Entschlüsselung.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: was ist mit einem software-gestuerten general-purpose device (vulgo: Computer), der zusätzlich über die software-mäßige Implementierung des IDEA so gesteuert wird, dass er damit Verschlüsselung nach IDEA generiert?
Hier gilt doch wohl: deshalb wird nicht gleich der ganze Computer zum IDEA-Device. Deshalb muss auch eine "Software-Implementierung" - die ja nichts anderes ist als eine andere sprachliche Beschreibung von IDEA als Algorithmus, nämlich in einer Programmiersprache ("Hochsprache") oder in Assembler bzw. in der Sprache des Opcodes der CPU des Computers - frei sein von Patenterchten.
Dass außerdem der Schriftzug "IDEA" als Warenzeichen geschützt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Kann mal jemand, der sich mit Patentrecht auskennt, dazu Stellung nehmen bzw. die Formulierungen im Artikel entsprechend anpassen? (Das gälte dann sicherlich für viele, viele Artikel zu Algorithmen und deren (angeblichem?) Patentschutz.)
Als Sonderfall wäre dann noch die patentrechtliche Situation in den USA zu beleuchten.