Zum Inhalt springen

Befehlshaber des Rückwärtigen Heeresgebietes

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. September 2010 um 01:43 Uhr durch Giro (Diskussion | Beiträge) (Sicherheitspolizei). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Befehlshaber des Rückwärtigen Heeresgebietes (abgekürzt Berück) war ein territorialer Befehlshaber der Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion. Der Berück übte im Operationsgebiets einer Heeresgruppe die vollziehende Gewalt aus und stützte sich in diesem Gebiet auf eine militärische Verwaltung. Im rückwärtigen Armeegebiet, das direkt hinter der Gefechtszone errichtet wurde, übte dagegen das jeweilige Oberkommando der Armee die Exekutivfunktionen aus.

Zu den Hauptaufgaben eines Berück in seinem Gebiet gehörten die „Sicherstellung von Ruhe und Ordnung“, der Schutz der Transportwege zur Front, die Bekämpfung von Partisanen und die Überwachung der einheimischen Verwaltung und Hilfstruppen. Dazu stand dem Berück neben seinem Stab Sicherungsdivisionen zur Verfügung. Deren Kräfte reichten in den besetzten Gebieten der Sowjetunion für ihre Aufgaben nicht aus. Deswegen musste das Heer von verbündeten Truppen verstärkt werden und mit dem zuständigen Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF), dem die Einheiten der Ordnungspolizei und des SD unterstellt waren, zusammenarbeiten.

Die dem Berück außer den direkt unterstellten Einheiten zugeordneten Dienststellen waren die jeweiligen Kommandaturen des rückwärtigen Armeegebietes (Korück), die zuvor vom Armeeoberbefehlshaber eingerichtet worden waren.

Zwischen dem Einmarsch der Wehrmacht 1941 und Ende 1942 fand ein Großteil der Morde an den sowjetischen Juden durch die Einsatzgruppen in Berück-Befehlsgebieten statt. Die Sonderkommandos und Einsatzkommandos der Einsatzgruppen waren je einem Berück zugeordnet, jedoch nicht unterstellt. Nicht nur Liquidierungen, auch Erforschung und Bekämpfung reichsfeindlicher Bestrebungen war Aufgabe der Sicherheitspolizei. Praktisch wurden die Befugnisse, die der Sicherheitspolizei im Reich zustanden, auf die besetzten Ostgebiete ausgedehnt.

Die ersten Befehlshaber der rückwärtigen Heeresgebiete mit ihren Stäben wurden im März 1941 aufgestellt, offiziell wurde der Befehl zur Aufstellung am 25. Juni 1941 per Führerbefehl erteilt.[1] Spätestens mit dem Zusammenbruch der Heeresgruppe Mitte im Zuge der Operation Bagration Mitte 1944 verloren die Befehlshaber der rückwärtigen Heeresgebiete ihre Funktion; ihre Stäbe wurden aufgelöst und verbliebene Sicherungstruppen anderweitig unterstellt.

Berück-Gebiete

Nord

Befehlshaber des Rückwärtigen Heeresgebietes Nord, im Gebiet hinter der Heeresgruppe Nord:

Mitte

Befehlshaber des Rückwärtigen Heeresgebietes Mitte, im Gebiet hinter der Heeresgruppe Mitte:

Süd

Befehlshaber des Rückwärtigen Heeresgebietes Süd, im Gebiet hinter der Heeresgruppe Süd:

Noch 1941 trat das Heer Gebiete an eine Zivilverwaltung ab: im August 1941 kam das Gebiet von Bialystok unter einem Chef der Zivilverwaltung zur Provinz Ostpreußen, von Juli bis September 1941 wurde das Reichskommissariat Ostland errichtet, von September bis November 1941 das Reichskommissariat Ukraine. Mit der Aufteilung der Heeresgruppe Süd im Sommer 1942 in Heeresgruppe A und Heeresgruppe B (sowie Heeresgruppe Don) entstanden zusätzliche Berück-Stellen.

Literatur

  • Jörn Hasenclever: Wehrmacht und Besatzungspolitik in der Sowjetunion – die Befehlshaber der rückwärtigen Heeresgebiete 1941–1943. Schöningh, Paderborn 2010, ISBN 978-3-506-76709-7. (Dissertation an der Universität Münster 2007)
  • Hans Umbreit: Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft in: Bernhard R. Kroener, Rolf-Dieter Müller, Hans Umbreit: Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg: Organisation und Mobilisierung des deutschen Machtbereichs, Band 5/1: Kriegsverwaltung, Wirtschaft und personelle Ressourcen 1939 bis 1941. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1988, ISBN 3-421-06232-3, S.3-348

Einzelnachweise

  1. Erlaß des Führers über die Ernennung von Wehrmachtsbefehlshabern in den neu besetzten Ostgebieten vom 25. Juni 1941. In: Martin Moll (Hrsg.): „Führer-Erlasse“ 1939–1945. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 3515068732, Dokument 92, S. 178–179.