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Hofdame

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Würde einer Hofdame, selten auch Ehrendame oder Palastdame, wurde der zu einem Hofstaat gehörenden adeligen Dame aus Rücksicht auf Ihren Stand verliehen. Die Hofdame und der Kammerherr waren keine Hofbeamten und verrichten bloße Ehrendienste. Hofämter wurden nur von hoffähigen (Kourfähigkeit) Adeligen bekleidet.

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