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Politisches System Rumäniens

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Verfassung

Die erste Verfassung Rumäniens wurde 1991 verabschiedet. Die zweite demokratische Verfassung von 2003 wurde von einer Mehrheit der Staatsbürger durch ein Referendum bestätigt und ist während der Regierungszeit der PSD in Kraft getreten. Alle Verfassungsänderungen waren von der Europäischen Union gefordert. Die Verfassung von 2003 erklärte das Land zu einem demokratischen Rechtsstaat, in dem die Würde des Menschen, die Rechte und Freiheiten der Bürger, die Gerechtigkeit, die freie Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit und der politische Pluralismus höchste Werte darstellen und garantiert sind. Die Wirtschaft Rumäniens ist eine Marktwirtschaft, in der der Staat den freien Handel und den Schutz des lauteren Wettbewerbs gewährleisten und einen günstigen Rahmen für die Produktion schaffen muss. Die Verfassung sieht einen Präsidenten, ein Zweikammernparlament, ein Verfassungsgericht sowie ein unabhängiges System von Gerichtsinstanzen mit einem obersten Gerichtshof vor.

Parlament

Die nationale Gesetzgebung unterliegt einem Zweikammernparlament, das aus der Abgeordnetenkammer (Camera Deputaţilor) und dem Senat besteht. Die Mitglieder werden für 4 Jahre durch Verhältniswahlrecht gewählt.

Präsident

Der Präsident (rum. preşedinte) wird für einen Zeitraum von fünf Jahren (4 Jahre bis 2004) direkt vom Volk gewählt. Ihm unterliegt die Überwachung der Einhaltung der Verfassung und des Funktionierens der öffentlichen Behörden, und er repräsentiert den Staat. Zwischen den Staatsgewalten und zwischen dem Staat und der Gesellschaft wirkt er als Vermittler. Er nominiert den Premierminister, der wiederum ein Kabinett ernennt, das durch eine Vertrauensabstimmung im Parlament bestätigt werden muss. Ferner ist der Präsident oberster Befehlshaber der Armee und Vorsitzender des obersten Rats für Landesverteidigung.

Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht befindet auf Anrufung über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und entscheidet über Gesuche aus dem regulären Gerichtssystem über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen und Verordnungen. Das Gericht besteht aus neun Richtern, die für einen Zeitraum von neun Jahren ernannt werden. Drei Richter werden von der Abgeordnetenkammer, drei vom Senat und drei vom Präsidenten ernannt.

Das Rechtssystem Rumäniens basiert auf dem Code Napoléon. Das Gerichtswesen ist unabhängig, und vom Präsidenten ernannte Richter sind nicht absetzbar. Der Präsident und die anderen Richter des Obersten Gerichtshofs werden für eine Zeit von sechs Jahren ernannt und können erneut ernannt werden. Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, außer in speziellen gesetzlich geregelten Fällen.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die allgemeinen Interessen der Gesellschaft und verteidigt die Rechtsordnung sowie die bürgerlichen Rechte und Freiheiten. Die Staatsanwälte üben ihre Tätigkeit gemäß den Prinzipien der Gesetzlichkeit und Unparteilichkeit aus.

Verwaltungsgliederung

Das Territorium ist verwaltungsmäßig in 41 Bezirke (rum. judeţ) und ein Munizipium (die Stadt Bukarest) gegliedert. Jeder Bezirk wird durch einen gewählten Bezirksrat verwaltet. Die Lokalräte und die gewählten Bürgermeister sind die öffentlichen Verwaltungsbehörden in den Dörfern und Städten. Der Bezirksrat ist die öffentliche Verwaltungsbehörde, die die Aktivitäten der Lokalräte in einem Bezirk koordiniert.

Die Zentralregierung ernennt einen Präfekten für jeden Bezirk und für das Munizipium Bukarest. Der Präfekt vertritt die Regierung auf lokaler Ebene und leitet die öffentlichen Dienste der Ministerien und anderer Zentralorgane auf Bezirksebene. Ein Präfekt kann einen Akt einer lokalen Behörde blockieren, wenn er ihn für gesetzeswidrig befindet. Die Angelegenheit wird dann durch ein Verwaltungsgericht entschieden.

Unter der neuen Gesetzgebung, die seit Januar 1999 in Kraft ist, haben Lokalräte die Kontrolle über die Verwendung des Budgets, das ihnen von der Zentralregierung zur Verfügung gestellt wird, und sie sind befugt, zusätzliche Einnahmen auf lokaler Ebene zu erheben. Die von der Regierung ernannten Präfekten, die vormals bedeutsame Vollmachten über das Budget hatten, sind nunmehr darauf beschränkt, die Ausgaben auf ihre Konformität mit der Verfassung zu überprüfen.

Parteien im Parlament

Parteien bei den Wahlen 2004

Parteien

  • PSD (Sozialdemokratische Partei)
  • Allianz D.A. (Alianța Dreptate și Adevar = Bündnis der Parteien PNL und PD)
  • PRM (Partidul România Mare)
  • PUR (Partidul Umanist Din România)
  • UDMR (Uniunea Democrată a Maghiarilor din România)
  • PNTCD (Partidul Național Țărănesc Creștin Democrat)

Die Sozialdemokratische Partei (PSD) und die Humanistische Partei Rumäniens (PUR) haben die Koalition Nationale Union PSD plus PUR gebildet. Das liberale Wahlbündnis D.A. hat bei der Wahl im November mehr Sitze als die PSD erhalten. Sie bildet nun mit PUR und UDMR für die nächsten vier Jahre die Regierung und wird Rumänien in die Europäische Union führen.

Präsidentschaftkandidaten

(eine Auswahl der wichtigsten Kandidaten)

  • Adrian Năstase (PSD)
  • Traian Basescu (Allianz D.A.)
  • Corneliu Vadim Tudor (PRM)
  • Marko Béla (UDMR)

Siehe auch: Portal Südosteuropa/Rumänien