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Gewerbezentralregister

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Das Gewerbezentralregister ist eine besondere Abteilung des Bundeszentralregisters von Deutschland. Es umfasst nicht sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie seit dem 1. April 2004 bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.

http://www.bundeszentralregister.de/gzr/