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Flagge Deutschlands

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Datei:Germany flag 300.png
Datei:FIAV 110100.png Bundesflagge
Seitenverhältnis: 3:5
Datei:Flag de bundesdienstflagge.png
Datei:FIAV 011010.png Bundesdienstflagge
Seitenverhältnis: 3:5
Datei:Flag de war ensign 300px.png
Datei:FIAV 000001.png Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr
Seitenverhältnis: 3:5

Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder Bundesflagge ist eine Trikolore aus drei gleichgroßen horizontalen Balken in Schwarz (oben), Rot und Gold mit dem Seitenverhältnis 3:5. Die Farben wurden im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 angenommen, während die Proportionen in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 geregelt sind. In der selben Anordnung ist die Dienstflagge der Bundesbehörden, kurz Bundesdienstflagge geregelt. Diese Anordnung wurde am 13. November 1996 auf die Flagge in Bannerform ausgedehnt:

Die Dienstflagge hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.

Der Bundesschild darf dabei nicht mit dem Bundeswappen verwechselt werden, dessen symbolisierter Adler im zugespitzten Schild ein längeres Gefieder aufweist.

Die Bundesdienstflagge darf von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden. Als Symbol des Bundes wird sie auch nicht von den Ländern oder Gemeinden verwendet. Diese verwenden, wie die Bürger, die einfache Bundesflagge. Häufig trifft man auf Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln, aber statt des Bundesschildes das Bundeswappen zeigen. Die Benutzung dieser inoffiziellen Flaggenvariante wird geduldet, obgleich auch die Verwendung des Bundeswappens den Bürgern untersagt ist.

Beflaggung

In dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 23. Mai 2000 sind die Beflaggungstage geregelt, bei denen es keiner besonderen Anordnungen bedarf:

(* nicht in allen Bundesländern)

Zudem gibt es noch eine Reihe regelmäßiger Beflaggungstage der Länder. Des Weiteren sind Beflaggungen an anderen Tagen üblich, z.B. bei der Wahl des Bundespräsidenten oder Trauerbeflaggung beim Ableben eines bedeutenden in- oder ausländischen Politikers. Für diese Beflaggungen bedarf es (in der Regel) die Anordnungen des Bundesminister des Innern.
Für eine ausführliche Darstellung siehe Hauptartikel Beflaggung öffentlicher Gebäude

Flaggengeschichte

Datei:Flag Germany 1848.png
Deutschland ("Paulskirchenregierung")
(1848-1866)

 
Datei:Flag Germany 1871.png
Norddeutscher Bund
(1867-1871),
Deutsches Reich (»Kaiserreich«)
(1871-1918)

 
Datei:Flag Germany 1848.png
Deutsches Reich (»Weimarer Republik«)
(1919-1933)

 
Datei:Flag Germany 1933.png
Deutsches Reich (»Drittes Reich«)
Zivilflagge
(1933-1945)

 
Datei:Flag germany 1945 merchant.png
C-Doppelstander
Handelsflagge zu See
(1946-1949)
 
Datei:East Germany flag.png
Deutsche Demokratische
Republik
(1956-1990)

 

Der Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt in den Befreiungskriegen gegen Napoléon. Sie entstammen den Farben der Bekleidung des Lützowschen Freikorps. Da diese aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die schwarz gefärbt war. Hinzu kamen rote Aufschläge und Vorstoß, sowie goldene Knöpfe. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten; siehe hierzu auch Urburschenschaft und Hambacher Fest. Zur Popularisierung hat die Legende beigetragen, sie seien die gleichen Farben wie die des kaiserlichen Wappens im Heiligen Römischen Reich.

Deutscher Bund

In jedem Fall wurden die Farben als Nationalfarben für Deutschland während der Periode des Deutschen Bundes in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848 brachten die Gründung des Deutschen Bundes mit sich. Am 9. März 1848 wurde diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.

Außerdem war Schwarz-Rot-Gold die Flagge der Deutschen Reichsflotte (oft auch als Deutsche Bundesflotte bezeichnet) von 1848 bis 1852, Kriegsflagge Österreichs und seiner Verbündeten im Deutschen Krieg, Fahne des Bundes der Deutschen in Österreich-Ungarn und Landesflagge der Fürstentümer Waldeck, Reuß Jüngere Linie und Reuß ältere Linie.

Norddeutscher Bund und Deutsches Reich

Preußen, der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die mehr seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung die Annahme einer, bis dato neuen, Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine: einer schwarz-weiß-roten Trikolore. Diese Farben stammen ursprünglich von Flaggenvorschlägen des Prinz Adalbert von Preußen, dem preußischen Marineminister von 1848 bis 1851. Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass Schwarz-Weiß für die preußischen und Rot-Weiß für die Hansestädte stünden. Die Hanse selber hatte zwar als Städtebund nie eine eigene einheitliche Flagge, allerdings führten die Wappen fast aller Mitgliedsstädte die Farben Weiß und Rot. Diese Farbgebung passte bequem mit den Farben des Königs von Preußen, Friedrich Wilhelm IV. überein, dem man damit schmeichelte, dass Schwarz-Weiß die Farben seines Staates und Rot-Weiß die der Mark Brandenburg gewählt wurden. Gegen die schwarz-weiß-roten Trikolore gab es kaum Widerstand - selbst den Anhängern von Schwarz-Rot-Gold war der erste Schritt einer Vereinigung der deutschen Staaten wichtiger als die Farben der Flagge. Diese Flagge wurde schließlich zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871-1918, welches den Deutschen Bund ablöste.

Weimarer Republik

Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik wieder durch eine Flagge in den Farben schwarz-rot-gold am 11. August 1919 ersetzt. Schwarz-Weiß-Rot konnte nicht unverändert weitergeführt werden, da mit ihm das monarchistische, autoritäre System verbunden war, das nun beseitigt war. Die Einführung der schwarz-rot-goldenen Flagge führte zu einem Flaggenstreit, weil diese für viele als Sinnbild mehrfacher Demütigungen stand. Der Streit führte neben parlamentarischen und öffentlichen Diskussionen sogar zu Straßenkämpfen zwischen den gegnerischen Lagern. Die Monarchisten und die Nationalsozialisten favorisierten die Wiedereinführung der schwarz-weiß-roten Flagge und verspotteten die gültige Flagge als "Schwarz-Rot-Mostrich/Senf".

Auf der Suche nach einer Lösung wurde ein Kompromiss geschlossen: Schwarz-Rot-Gold wurde zur Nationalflagge, während Schwarz-Weiß-Rot das Grundtuch für die Handels- und Dienstflagge zur See, sowie der Kriegsflagge wurde. Dieses Grundtuch wurde, je nach Gebrauch, mit einem Adlerwappen in Schwarz-Rot-Gold, einem gleichfarbigen Obereck bzw. einem Eisernen Kreuz kombiniert. Diese komplizierte Regelung gefiel jedoch niemandem und jedes Lager betrachtete seine Farben als die wahren Farben Deutschlands.

Drittes Reich

In der Zeit des Nationalsozialismus, ab 1933, ersetzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge durch ihre Parteiflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot, aber in der Anordnung dazu durch eine rote Flagge mit weißem Kreis und einem schwarzen Hakenkreuz. Adolf Hitler selbst hatte viele Symbole der Nationalsozialisten entworfen, so auch die Hakenkreuzflagge, obwohl er in Mein Kampf zugibt, dass ein Starnberger Zahnarzt einen sehr ähnlichen Entwurf geschaffen hatte. Hitlers Deutung nach stand Rot für seine Neigung zum Sozialismus, das Weiß für den Nationalsozialismus und das schwarze Hakenkreuz symbolisierte "die Sendung für den Kampf um den Sieg des arischen Menschen". Das Hakenkreuz wurde allerdings neben den Ariern von vielen ethnischen Gruppen auf der ganzen Welt verwendet, und stellte keinesfalls ein Alleinstellungsmerkmal dar. In den 1930er Jahren war es sogar in den Flaggen von Estland, Lettland, Finnland und Indien zu finden. Die verwendete Darstellung des Hakenkreuzes war innerhalb der NSDAP nicht unumstritten: so vertraten einige Mitglieder die Meinung, das Hakenkreuz dürfe nur in seiner wahren arischen Form verwendet werden. Diese zeigt das Hakenkreuz mit Fähnchen an den Kreuzenden, welche nach links, gegen den Uhrzeigersinn zeigen. Die schwarz-weiß-rote Trikolore wurde ab 1935 als »reaktionär« verboten. Zudem wurde der jüdischen Bevölkerung die Reichsbürgerschaft entzogen und verboten, die Hakenkreuzflagge zu zeigen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Untergang des »Dritten Reiches« im Zweiten Weltkrieg und der Besetzung durch die Alliierten Truppen gab es keine existierende Regierung und alle vorherigen Nationalflaggen wurden verboten. Am 12. November 1946 ordnete die Besatzungsmacht an, dass alle deutschen Schiffe zur Identifikation die internationale Signalflagge des Buchstabens "C" mit einem dreieckigen Ausschnitt zu führen hätten, den so genannten C-Doppelstander. Die Farben blau, weiß und rot repräsentieren dabei die Nationalfarben von drei der vier Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich).

In der Sowjetischen Besatzungszone wurde die schwarz-rot-goldene Flagge bereits ab dem 18. Mai 1948 - also noch vor der Gründung der DDR - verwendet. Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde sie am 23. Mai 1949 ebenfalls zur Staatsflagge der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Demokratische Republik fügte mit dem Flaggengesetz vom 1. Oktober 1959 ihr Staatswappen - Ährenkranz mit Hammer und Zirkel - in die Mitte der Flagge ein. Das öffentliche Vorzeigen dieser Flagge wurde bis Ende der 1960er in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert.

Nach der Wiedervereinigung blieb (nach Artikel 22 des Grundgesetzes) die einfache schwarz-rot-goldene Flagge Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland.



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