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Freie und Reichsstädte

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Als Freie Reichsstädte wurden diejenigen Kommunen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet, die keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden.

Aus diesem Status der Reichsunmittelbarkeit ergaben sich eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie waren im Inneren weitgehend autonom und verfügten im Allgemeinen über eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich und unterschied sie von den landständischen Städten, die einem Landesherren untertan waren.

Als Reichsstände hatten die Freien Reichsstädte aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Kaiser. So hatten sie ihre Steuern direkt an ihn abzuführen und auf Verlangen Heerfolge zu leisten.

Geschichte

Ursprünglich wurde unterschieden zwischen Reichsstädten, die reichsunmittelbar waren, und den Freien Städten, die sich von einem bischöflichen Stadtregiment im 13. und 14. Jahrhundert befreit hatten. Die Freien Städte waren nicht zur Steuerzahlung an den Kaiser verpflichtet und unterlagen nicht dem Gefolgszwang gegenüber diesem. Zu ihnen gehörten unter anderem Köln, Augsburg, Mainz (bis 1462), Worms, Speyer,Straßburg,Basel und Regensburg. Formal blieb der Bischof dort meist jedoch weiterhin Stadtoberhaupt.

Im Laufe der Zeit konnten sich viele Freie Städte von diesem Rest geistlicher Stadtherrschaft emanzipieren (bei anderen ging der Status der Freien Stadt wieder verloren). Da die Freien Städte zusammen mit den Reichsstädten an den Reichstagen teilnahmen, wurde bei dort unter dem Begriff „Freie- und Reichsstädte“ zusammengefasst. Im Sprachgebrauch verschmolz diese Formel im Laufe der Zeit zur „Freien Reichsstadt“.

Aufschwung

Nach dem Interregnum 1273 errangen die Reichsstädte auch Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Seit 1489 bildeten sie das Reichsstädtekollegium und nahmen über Vertreter regelmäßig an den Reichstagen teil. Etliche Reichsstädte wurden allerdings im Laufe der Zeit von der Königsherrschaft an benachbarte Landesherrschaften verpfändet. Da das Königtum meist nicht genügend Finanzmittel aufbringen konnte, um diese Pfandsummen abzulösen, konnte dies das Ende der Reichsunmittelbarkeit für die betroffenen Städte bedeuten. Im Gegensatz dazu konnten große Städte wie Dortmund, Frankfurt am Main und Nürnberg ihr Territorium über die Stadtgrenzen hinaus ausdehnen. Die größte territoriale Ausdehnung erreichten die freien Reichststädte im Südwesten Deutschlands, wo es keine großen Fürstentümer gab. Die größte territoriale Ausdehnung aller freien Reichsstädte erreichte die Stadt Bern.

In vielen Städten wurde seit der Verwaltungsreform unter Kaiser Karl V. der so genannte Hasenrat eingeführt, der durch den Adel und die Patrizier gebildet wurde und die Ständeversammlung nach und nach unwirksam machte.

Niedergang

Mit dem westfälischen Frieden 1648 ging die Landvogtei über die elsässischen Reichsstädte an Frankreich, und im Rahmen der Reunionen besetzte Frankreich 1681 das Elsass. 1718 wurde das, die Reichsstadt Zell am Harmesbach, umgebende Gebiet von der Stadt, als freies Reichstal Harmesbach, unabhängig. Die reichsstädtischen Freiheiten wurden zunehmend beschnitten und im Zuge der französischen Revolution 1789 entfielen sie ganz.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden 45 der 51 noch bestehenden Reichsstädte mediatisiert und benachbarten Fürstentümern eingegliedert. Lediglich Augsburg, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen, Hamburg und Lübeck behielten den Status mit verminderten Rechten bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806.

Reichsstädte nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches

Nach 1815 gab es im Deutschen Bund noch vier Freie Städte: Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt am Main. Frankfurt am Main verlor seine Unabhängigkeit 1866 nach der Besetzung durch Preußen; Lübeck wurde 1937 ebenfalls an Preußen angegliedert. Die Bundesländer Bremen und Hamburg konnten ihre auf reichsstädtischen Traditionen beruhende Stellung als eigenständige Stadtstaaten bis heute bewahren. Der Status Berlins als eigenes Bundesland geht dagegen auf die Zoneneinteilung nach dem Zweiten Weltkrieg zurück.

Als Freie Stadt wurde auch Danzig bezeichnet, als die Stadt von 1920 - 1939 unter Hoheit des Völkerbunds stand.

Liste von Reichsstädten am Beginn des 19. Jahrhunderts

Die Reichsunmittelbarkeit konnte zu- und wieder aberkannt werden, die Zahl der Reichsstädte schwankte deshalb. Die höchste Zahl betrug 83 Reichsstädte (unter dem Titel "Frei- und reichsstett" verzeichnet die auf dem Wormser Reichstag von 1521 aufgestellte Reichsmatrikel 85 Städte). Um das Jahr 1800 gab es im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation noch folgende 51 Freie Reichsstädte:

Mit reichsstadtähnlichen Rechten war auch Waldsee (heute Bad Waldsee) ausgestattet.

Außerdem gab es bis zur französischen Revolution 11 elsässische Reichsstädte, die bis auf Straßburg seit 1354 den Zehnstädtebund bildeten. Ihm gehörten an:

Siehe auch