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Diskussion:Sammelklage

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juli 2005 um 07:33 Uhr durch St.s (Diskussion | Beiträge) (NPOV). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Insgesamt finde ich den Artikel noch zu holprig formuliert. Ich habe versucht, den letzten Absatz (bei inhaltlicher Identität) zugunsten der Klarheit etwas umzustrukturieren - auch wenn mir scheint, dass der Autor vor allem ein Plädoyer für die Sammelklage nach US-Recht formuliert. Ist das noch ein npov?

NPOV

Hallo Anonymus. Der letzte Absatz stammt von mir (die holprige Vorläuferversion) und eine Verletzung des NPOV kann ich darin nicht erkennen. Persönlich bin ich indifferent was die Einführung einer Sammelklagemöglichkeit angeht. Ich denke aber die Auflistung tatsächlicher oder vermeintlicher Vor- und Nachteile ist keien Verletzung des NPOV. Ich meinte überigens tatsächlich dass man sich ernsthafter mit einer Sache beschäftigt, was nicht zwingend intensiver bedeutet. --St.S 07:33, 21. Jul 2005 (CEST)