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Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee

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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ist ein auf Grundlage des deutschen HGB §342 entstandener Verein. Die Aufgabe des DRSC ist:

  1. die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung
  2. die Beratung des Bundesministeriums der justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften
  3. Vertretung von Deutschland in internationalen Standardiserungsgremien.

Die Vorschriften des DRSC sind nicht rechtsverpflichtend, allerdings vermutet das Justizministerium die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei Anwendung der DRS. Ein Konzernjahresabschluss, bei der die DRS nicht (vollständig) angewandt wurden, muss bei der Prüfung durch einen Abschlussprüfer einen entsprechenden Hinweis enthalten, dies ist aber kein Anhaltspunkt für mangelnde Ordnungsmäßigkeit.


DAS DRSC ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Er setzt sich aus dem "Vorstand", dem "Vorstandsausschuss", dem "Deutschen Standardisierungsrat", dem "Rechnungslegungs Interpretation Committee" und der "Mitgliederversammlung" zusammen.

siehe auch

  • IASB - das International Accounting Standards Board
  • IFRS - die International Financial Reporting Standards
  • FASB - Financial Accounting Standards Board
  • Die Homepage des DRSC,
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