Zersetzung (Ministerium für Staatssicherheit)

Die Zersetzung war eine verdeckte Methode des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR zur Bekämpfung vermeintlicher und tatsächlicher politischer Gegner. Durch Einwirkung des MfS sollten diese soweit beeinträchtigt oder geschädigt werden, dass ihnen keine Möglichkeiten für oppositionelle Handlungen blieben. Als repressive Verfolgungspraxis umfasste die Zersetzung umfassende Steuerungs- und Manipulationsfunktionen bis in die Familien und persönlichsten Beziehungen der Opfer hinein.
Begriffsherkunft und MfS-Definition
Die Herkunft und Verwendung des Wortes stammt aus dem militärischen Sprachgebrauch: Unter „Zersetzung“ versteht man eine strategische Maßnahme aus der psychologischen Kriegsführung, um mit psychologischen Mitteln die Kampfmoral von gegnerischen Soldaten zu senken. Während der Weimarer Republik wurde der Begriff für die gegenseitige Unterwanderung politischer Organisationen sowie der Reichswehr mit dem Ziel der inneren Schwächung gebraucht.[1] Der von der Wehrmacht in der Zeit des Nationalsozialismus verwendete Begriff der „Wehrkraftzersetzung“ hingegen bezeichnete einen Straftatbestand der Militärjustiz, der Äußerungen und Handlungen, die gegen das nationalsozialistische Herrschaftssystem gerichtet waren, unter Strafe stellte.
Das MfS definierte die Ziele und Methoden der Zersetzung[2] wie folgt:
„Die Zersetzung ist eine Methode des MfS zur wirksamen Bekämpfung subversiver Tätigkeit. Mit der Zersetzung wird durch verschiedene politisch-operative Aktivitäten Einfluss auf feindlich-negative Personen, insbesondere auf ihre feindlich-negativen Einstellungen und Überzeugungen in der Weise genommen, dass diese erschüttert und allmählich verändert werden beziehungsweise Widersprüche sowie Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften hervorgerufen, ausgenutzt oder verstärkt werden. Ziel der Zersetzung ist die Zersplitterung, Lähmung, Desorganisierung und Isolierung feindlich-negativer Kräfte, um dadurch eine differenzierte politisch-ideologische Rückgewinnung zu ermöglichen. […]“
Gemäß der geheimen „Zersetzungsrichtlinie“ vom Januar 1976 sollten auf diese Weise „feindlich-negative Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden“[4]
Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Seit den frühen 1970er Jahren verstärkte das MfS seine Bemühungen, oppositionelles Verhalten ohne Anwendung des Strafrechtes zu sanktionieren. Wichtige Ursachen hierfür waren das Streben der DDR nach internationaler Anerkennung und die deutsch-deutsche Annäherung ab Ende der 1960er Jahre. So hatte sich die DDR sowohl im Grundlagenvertrag mit der BRD als auch mit dem Beitritt zur UN-Charta und der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet beziehungsweise diese Absicht bekundet. Da letztere auch im Neuen Deutschland publiziert wurde, stand deren Umsetzung – insbesondere in Bezug auf die beschlossene Verbesserung der Ausreiseregelung – auch innenpolitisch zur Diskussion. Zudem versuchte das SED-Regime, die Zahl politischer Häftlinge zu reduzieren und stattdessen die versprochenen Konzessionen durch Repressionspraktiken unterhalb der Schwelle von Verhaftung und Verurteilung zu kompensieren.[5]
Zersetzung in der Praxis
Die Zersetzung war ein psychologisches Repressions- und Verfolgungsinstrument[6], welches die an der Juristischen Hochschule der Staatssicherheit (JHS) gewonnenen Erkenntnisse der „Operativen Psychologie“ gezielt nutzte, um das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Opfer zu untergraben. Diese sollten verwirrt oder verängstigt, permanenten Enttäuschungen ausgesetzt und durch Störung der Beziehungen zu anderen Menschen sozial entwurzelt werden. Auf diese Weise sollten Lebenskrisen hervorgerufen werden, die politische Gegner verunsichern und psychisch belasten sollten, sodass dem Opfer die Zeit und Energie für staatsfeindliche Aktivitäten genommen wurde.[7] Das MfS als Drahtzieher der Maßnahmen sollte hierbei nicht erkennbar sein.[8] Der selbst betroffene Schriftsteller Jürgen Fuchs sprach deshalb auch von „psychosozialen Verbrechen“ und einem „Angriff auf die Seele des Menschen“.[9]
Wenngleich sich bereits für die späten 1950er Jahre Methoden der Zersetzung nachweisen lassen, wurde die Zersetzung als Methode erst Mitte der 1970er Jahre „wissenschaftlich“ definiert und vornehmlich in den 1970er und 1980er Jahren angewendet.[10] Die Zahl der betroffenen Personen kann nur schwer ermittelt werden, da die Quellenlage wegen bewusster Verschleierung oft lückenhaft ist, die angewendeten Methoden jedoch vielfältig und die beteiligten Abteilungen zahlreich waren. Insgesamt dürften eine vier- bis fünfstellige Zahl an Personen in Gruppen, sowie eine dreistellige Zahl an Einzelpersonen mit Zersetzungsmaßnahmen belegt worden sein.[11] Andere Quellen gehen von ca. 5.000 betroffenen Personen aus.[12] An der Juristischen Hochschule wurde eine zweistellige Zahl an Dissertationen zu Themen der Zersetzung vorgelegt.[13]
Angewandt wurden die Maßnahmen vor allem von der Hauptabteilung (HA) XX des MfS in Berlin sowie den Abteilungen XX der 15 Bezirksverwaltungen (BV) und 209 Kreisdienststellen (KD) des MfS. Mit der Überwachung von Religionsgemeinschaften, Kultur- und Medienbetrieben, Blockparteien und gesellschaftlichen Organisationen, des Bildungs- und Gesundheitssystems sowie des Sports deckte die Linie XX praktisch das gesamte öffentliche Leben in der DDR ab.[14] Das MfS nutzte hierbei die Möglichkeiten, die sich aus der geschlossenen Gesellschaftsform der DDR ergaben. Durch Politisch-operatives Zusammenwirken besaß das MfS umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten wie beispielsweise berufliche oder schulische Strafen, Ausschluss aus Massenorganisationen und Sportvereinen, zeitweise Verhaftungen durch die Volkspolizei[1] sowie die Nichtgewährung von Reisegenehmigungen ins sozialistische Ausland bzw. das Zurückweisen an den visafreien Grenzübergängen zur Tschechoslowakei und Volksrepublik Polen. Zu den „Partnern des operativen Zusammenwirkens“ zählten ferner die Räte der Kreise, Universitäts- und Betriebsleitungen, Wohnungsverwaltungen, Sparkassenfilialen oder unter Umständen behandelnde Ärzte.[15]
Das MfS wendete die Zersetzung vor, während, nach oder an Stelle einer Inhaftierung der „Zielperson“ an. Die operativen Vorgänge verfolgten hierbei in der Regel nicht das Ziel, Beweise für eine strafbare Handlung des Opfers zu erbringen, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Vielmehr betrachtete das MfS Zersetzungsmaßnahmen als eigenständiges Instrument, welches zum Einsatz kam, wenn strafrechtliche Maßnahmen aus politischen oder „politisch-operativen“ Gründen (beispielsweise um das internationale Ansehen der DDR nicht zu gefährden) nicht erwünscht waren.[16] In einigen Fällen versuchte das MfS jedoch einzelne Personen bewusst zu kriminalisieren, indem es beispielsweise Wolf Biermann Minderjährige zuführte, mit dem Ziel ihn später strafrechtlich belangen zu können.[17]
Als „bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung“ nennt die Richtlinie 1/76 unter anderem:
„systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender, sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben; systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen; […] Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive; Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen […]; örtliches und zeitliches Unterbinden beziehungsweise Einschränken der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe […] zum Beispiel durch […] Zuweisung von örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze“
Mit dem durch Bespitzelung erlangten Wissen erstellte das MfS Sozio- und Psychogramme und wendete diese für persönlichkeitsorientierte Formen der Zersetzung an. Dabei griff man gezielt persönliche Eigenschaften und Neigungen sowie charakterliche Schwächen der „bearbeiteten Feindperson“ – beispielsweise berufliches Versagen, Homosexualität, pornographische Interessen, Ehebruch, Alkoholismus, Abhängigkeit von Medikamenten, Neigung zu kriminellen Handlungen, Sammler- und Spielleidenschaften sowie Kontakte zu rechtsextremen Kreisen – auf, oder streute diese zur Kompromittierung des Opfers als Gerücht in dessen Umfeld.[19] Aus Sicht des MfS waren die Maßnahmen umso erfolgreicher, je persönlichkeitsbezogener sie angewendet wurden, jeglichen „Schematismus“ galt es zu vermeiden.[19]
Im Namen der Opfer schaltete das MfS Kontakt- oder Kleinanzeigen, löste Warenbestellungen aus oder setzte Notrufe ab, um diese zu terrorisieren.[20] Zur Drohung bzw. Einschüchterung sowie zur Erzeugung von Psychosen verschaffte sich das MfS Zugang zu den Wohnungen der Opfer und hinterließ dort offensichtliche Spuren der Anwesenheit, indem Gegenstände hinterlassen, entfernt oder verändert wurden.
Freundschafts-, Liebes-, Ehe- und Familienbeziehungen manipulierte das MfS durch anonyme Briefe, Telegramme und Telefonanrufe sowie (oftmals gefälschte) kompromittierende Fotos[21]. Zur Provokation von Beziehungskonflikten sowie außerehelicher Beziehungen unternahm das MfS mittels sogenannter Romeo-Agenten gezielte Umwerbungsversuche.[17]
Für die Zersetzung von Gruppen wurden gezielt (auch minderjährige[22]) „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM) innerhalb der Gruppe angeworben und eingesetzt. Um Misstrauen innerhalb der Gruppe zu erzeugen, erweckte das MfS gelegentlich nur den Eindruck, einzelne Gruppenmitglieder seien als IM tätig. Neben der Verbreitung von Gerüchten oder manipulierten Fotos[23] fingierte das MfS hierbei Indiskretionen über angebliche IM-Treffen oder lud einzelne Gruppenmitglieder zu staatlichen Stellen vor, um den Eindruck einer IM-Tätigkeit zu erwecken.[1] Auch durch die gezielte Gewährung von Privilegien – zum Beispiel bei Urlaubs- und Reisegenehmigungen oder der Zuteilung von Wohnungen oder PKW – sollte der Eindruck einer MfS-Tätigkeit einzelner Gruppenmitglieder erzeugt werden.[17] Gelegentlich enttarnte das MfS absichtlich tatsächliche IM, um die eigene Präsenz zu offenbaren.
Ferner gehörten zu den Zersetzungsmethoden offene, verdeckte oder vorgetäuschte Bespitzelung, Brief- oder Telefonkontrolle, das Beschädigen privaten Eigentums, Manipulationen an Fahrzeugen bis hin zur Vergiftung von Lebensmitteln, falscher medizinischer Behandlung und strategisch gezieltem Treiben in den Suizid.[24] Umstritten ist, ob das MfS Röntgenstrahlung einsetzte, um bei politischen Gegnern gesundheitliche Langzeitschäden hervorzurufen.[25] So starben mit Rudolf Bahro, Gerulf Pannach und Jürgen Fuchs im Abstand von nur zwei Jahren drei zum etwa gleichen Zeitpunkt inhaftierte, prominente DDR-Dissidenten an seltenen Krebserkrankungen.[26]
Zielgruppen für Zersetzungsmaßnahmen
Maßnahmen der Zersetzung wurden gegen Einzelpersonen und Personengruppen angewandt.[1] Es existierte jedoch keine homogene Zielgruppe für Zersetzungsmaßnahmen, da oppositionelles Verhalten in der DDR vielfältig in Erscheinung trat und das MfS daher differenzierte Maßnahmen zu dessen Bekämpfung ergriff.[27] Dennoch nannte das MfS als Hauptzielgruppen[1]:
- Zusammenschlüsse von Ausreiseantragsstellern
- feindliche Gruppen unter kritischen Künstlern
- kirchliche Oppositionsgruppen
- Gruppierungen von Jugendlichen
- sowie deren Unterstützer (Menschenrechts- und Fluchthilfeorganisationen, ausgereiste und ausgebürgerte Oppositionelle).
Zu den prominentesten Opfern von Zersetzungsmaßnahmen zählten Jürgen Fuchs, Gerulf Pannach, Rudolf Bahro, Wolf Biermann, Robert Havemann, Rainer Eppelmann, Reiner Kunze, die Eheleute Gerd und Ulrike Poppe, sowie Wolfgang Templin.
Juristische Aufarbeitung
Im Wesentlichen galten Methoden der Zersetzung auf Grund des Rückwirkungsverbots (Radbruchsche Formel) auch nach der politischen Wende in der DDR als nicht strafwürdig, eine Beteiligung an der Planung oder Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen zog daher in der Regel keine juristischen Folgen nach sich.[28] Oftmals besitzen Stasi-Unterlagen vor Gericht keine Beweiskraft. Da ein eigener Straftatbestand der Zersetzung nicht existiert,[29] müssen Zersetzungsmaßnahmen einzeln zur Anzeige gebracht werden. Jedoch hätten Handlungen, die auch nach DDR-Recht Straftatbestände waren (etwa die Verletzung des Briefgeheimnisses), bereits kurz nach der Tat bei DDR-Behörden angezeigt werden müssen, um einer Verjährung zu entgehen.[30] Erschwerend kam für viele Betroffene hinzu, dass das MfS als Urheber persönlicher Schäden und Misserfolge nicht erkennbar war.
Opfer von Zersetzungsmaßnahmen erhalten – sofern sie nicht mindestens 180 Tage inhaftiert waren – keine Opferpension gemäß §17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG). Bei nachweislicher systematischer, beruflicher und/oder gesundheitlicher Schädigung durch das MfS kann gemäß Unrechtsbereinigungsgesetz (2. SED-UnBerG) eine verwaltungsrechtliche und sowie eine berufliche Rehabilitierung beantragt werden. Diese heben bestimmte Verwaltungsmaßnahmen von DDR-Organen auf und stellen deren Rechtsstaatswidrigkeit fest. Dies ist Voraussetzung für soziale Ausgleichszahlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Bei einer anerkannten Verfolgungszeit von mindestens drei Jahren und nachgewiesener Bedürftigkeit können zudem Ausgleichszahlungen für Verdienstausfälle und Rentenschäden beantragt werden.[31] Als besondere Hürden erweisen sich in den genannten Fällen jedoch der Nachweis des Eingriffs des MfS in Gesundheit, Vermögen, Ausbildung und Beruf des Betroffenen, sowie die Anerkennung von (zum Teil psychischen) Gesundheitsschäden als direkte Folge von Zersetzungsmaßnahmen.[32]
Literatur
- Babett Bauer: Kontrolle und Repression – Individuelle Erfahrungen in der DDR 1971–1989, Göttingen 2006, ISBN 978-3-525369074.
- Klaus Behnke: Zersetzungsmaßnahmen – Die Praxis der „Operative Psychologie“ des Staatssicherheitsdienstes und ihre traumatischen Folgen, in: Ulrich Baumann/Helmut Kury (Hg.): Politisch motivierte Verfolgung - Opfer von SED-Unrecht, Freiburg i. Br. 1998, ISBN 3-86113-028-9, S. 379–399.
- Jürgen Fuchs: Unter Nutzung der Angst – Die „leise Form“ des Terrors – Zersetzungsmaßnahmen des MfS, in: BF informiert, Nr. 2, Berlin 1994.
- Jürgen Fuchs/Klaus Behnke (Hg.): Zersetzung der Seele – Psychologie und Psychiatrie im Dienste der Stasi, Hamburg 1995, ISBN 978-3-880223653.
- Jens Gieseke: Der Mielke-Konzern – Die Geschichte der Stasi 1950-1989/90, München 2006, ISBN 978-3-421059529, S. 192–201.
- Hubertus Knabe: „Weiche“ Formen der Verfolgung in der DDR. Zum Wandel der repressiven Strategien in der Ära Honecker, in: Deutschland Archiv 30 (1997), H. 2, S. 709–719.
- Hubertus Knabe: Die feinen Waffen der SED - Nichtstrafrechtliche Formen politischer Viktimisierung in der DDR, in: Ulrich Baumann/Helmut Kury (Hg.): Politisch motivierte Verfolgung - Opfer von SED-Unrecht, Freiburg i. Br. 1998, S. 303–329.
- Martin Morgner: Zersetzte Zeit. Lied der Marionette, Jena 2004, ISBN 3-937884-02-5.
- Sandra Pingel-Schliemann: Zersetzen: Strategie einer Diktatur, Robert-Havemann-Gesellschaft. 3. Auflage. Berlin 2004, ISBN 978-3-980492072.
- Sandra Pingel-Schliemann: Lautlose Formen der Zerstörung – Zersetzungsmaßnahmen des MfS, in: Deutschland Archiv 35 (2003), S. 233–242.
- Sonja Süß: Repressive Strukturen in der SBZ/DDR – Analyse von Strategien der Zersetzung durch Staatsorgane der DDR gegenüber Bürgern der DDR, in: 13. Deutscher Bundestag: Materialien der Enquete-Kommission zur Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit, Bd. II/1, Frankfurt a. M. 1999, S. 193–250.
Film
- Zersetzung der Seele (La décomposition de l'âme) - Dokumentarfilm von Nina Toussaint und Massimo Iannetta, Lichtfilm, Deutschland/Belgien 2002, 82 min., Erstausstrahlung: 3. November 2003 auf ARTE.
Weblinks
- MfS Richtlinie 1/76 zur „Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge - Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung“ (PDF; 518 kB)
- DDR-Wissen.de: MfS-Richtlinie 1/76 MfS
- „Leise Formen der Zerstörung“ - Vortrag von Dr. Sandra Pingel-Schliemann anlässlich der Buchvorstellung am 23. Mai 2002 in Berlin
- Stasi-in-Erfurt.de: Zersetzungsmaßnahmen am Beispiel einer Umweltgruppe (mit zahlreichen Originaldokumenten)
- Hartmut Holz: Zersetzung: Machtmittel des Ministeriums für Staatssicherheit in der ehemaligen DDR
- DDR-Wissen.de: Zersetzung
- Interviews mit Opfern von Zersetzungsmaßnahmen
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e Vgl. Jens Gieseke: Mielke-Konzern, S. 192f.
- ↑ Zum Begriff der Zersetzung siehe Karl Wilhelm Fricke: Die DDR-Staatssicherheit. Entwicklung, Strukturen, Aktionsfelder, Köln 1995, sowie Siegfried Suckut (Hg.): Das Wörterbuch der Staatssicherheit: Definitionen zur „politisch-operativen Arbeit“, Analysen und Dokumente: Wissenschaftliche Reihe des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen; Bd. 5.
- ↑ Ministerium für Staatssicherheit (Hg.): Wörterbuch zur politisch-operativen Arbeit, 2. Auflage (1985), Stichwort: „Zersetzung“, S. 464.
- ↑ Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge vom 1. Januar 1976, dokumentiert in Roger Engelmann/Frank Jostel: Grundsatzdokumente des MfS, in: Anatomie der Staatssicherheit – Geschichte, Struktur, Methoden, Berlin 2004, S. 285f.
- ↑ Vgl. Johannes Raschka: „Staatsverbrechen werden nicht genannt“ – Zur Zahl politischer Häftlinge während der Amtszeit Honeckers, in: Deutschlandarchiv 30 (1997), H. 1, S. 196, sowie Jens Raschka: Einschüchterung, Ausgrenzung, Verfolgung – Zur politischen Repression in der Amtszeit Honeckers, Berichte und Studien, Bd. 14, Dresden 1998, S. 15.
- ↑ Vgl. Klaus-Dietmar Henke: Zur Nutzung und Auswertung der Stasi-Akten, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 4/93, S. 586.
- ↑ Vgl. Pingel-Schliemann: Zersetzen, S. 188.
- ↑ Vgl. Pingel-Schliemann: Formen, S. 235, sowie Gieseke: Mielke-Konzern, S. 192.
- ↑ Pingel-Schliemann: Zersetzen, S. 188.
- ↑ Vgl. Süß: Strukturen, S. 202-204.
- ↑ Vgl. Süß: Strukturen, S. 217.
- ↑ Siehe hierzu die schriftliche Stellungnahme des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Michael Beleites zur Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Gesetzentwürfen und Anträgen zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der DDR vom 7. Mai 2007 (PDF, 682 KB), eingesehen am 24. August 2010, sowie 3sat: Subtiler Terror – Die Opfer von Stasi-Zersetzungsmethoden, eingesehen am 24. August 2010.
- ↑ Vgl. Günter Förster: Die Dissertationen an der „Juristischen Hochschule“ des MfS. Eine annotierte Bibliographie, BStU, Berlin 1997, Online-Quelle.
- ↑ Vgl. Jens Gieseke: Das Ministerium für Staatssicherheit 1950-1989/90 – Ein kurzer historischer Abriss, in: BF informiert Nr. 21, Berlin 1998, S. 35.
- ↑ Vgl. Hubertus Knabe: Zersetzungsmaßnahmen, in: Karsten Dümmel/Christian Schmitz (Hg.): Was war die Stasi?, KAS, Zukunftsforum Politik Nr. 43, Sankt Augustin 2002, S. 31, PDF, 646 KB.
- ↑ Vgl. Richtline 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge vom 1. Januar 1976, dokumentiert in: David Gill/Ulrich Schröter: Das Ministerium für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums, S. 346–402, hier S. 390, sowie Lehrmaterial der Hochschule des MfS: Anforderungen und Wege für eine konzentrierte, rationelle und gesellschaftlich wirksame Vorgangsbearbeitung. Kapitel 11: Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung in der Bearbeitung Operativer Vorgänge vom Dezember 1977, BStU, ZA, JHS 24 503, S. 11.
- ↑ a b c Vgl. Gieseke: Mielke-Konzern, S. 195f.
- ↑ Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge vom 1. Januar 1976, dokumentiert in Roger Engelmann/Frank Jostel: Grundsatzdokumente des MfS, in: Anatomie der Staatssicherheit - Geschichte, Struktur, Methoden, Berlin 2004, S. 287.
- ↑ a b Vgl. Knabe: Zersetzungsmaßnahmen, S. 27–29, sowie eine Arbeit der Juristischen Hochschule der Staatssicherheit in Potsdam aus dem Jahr 1978, in: Pingel-Schliemann: Formen, S. 237.
- ↑ Vgl. Udo Scheer: Jürgen Fuchs - Ein literarischer Weg in die Opposition, Berlin 2007, S. 344f sowie Gieseke: Mielke-Konzern, S. 196f.
- ↑ Vgl. Gisela Schütte: Die unsichtbaren Wunden der Stasi-Opfer, in: Die Welt vom 2. August 2010, eingesehen am 8. August 2010.
- ↑ Vgl. Axel Kintzinger: „Ich kann keinen mehr umarmen“, in: Die Zeit 41/1998.
- ↑ Vgl. Stefan Wolle: Die heile Welt der Diktatur. Alltag und Herrschaft in der DDR 1971-1989, Bonn 1999, S. 159.
- ↑ Vgl. Pingel-Schliemann: Zersetzen, S. 266–278.
- ↑ Vgl. Der Spiegel 20/1999: In Kopfhöhe ausgerichtet (PDF, 697 KB), S. 42–44.
- ↑ Vgl. Pingel-Schliemann: Zersetzen, S. 280f.
- ↑ Vgl. Kollektivdissertation der Juristischen Hochschule der Staatssicherheit in Potsdam, in: Pingel-Schliemann: Zersetzen, S. 119.
- ↑ Vgl. Interview mit der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Marianne Birthler im Deutschlandradio Kultur vom 25. April 2006: Birthler: Ex-Stasi-Offiziere wollen Tatsachen verdrehen, eingesehen am 7. August 2010.
- ↑ Vgl. Renate Oschlies: Die Straftat „Zersetzung“ kennen die Richter nicht, in: Berliner Zeitung vom 8. August 1996.
- ↑ Vgl. Hubertus Knabe: Die Täter sind unter uns – Über das Schönreden der SED-Diktatur, Berlin 2007, S. 100.
- ↑ Vgl. Stasiopfer.de: Was können zur Zeit sogenannte „Zersetzungsopfer“ beantragen?, PDF, 53 KB, eingesehen am 24. August 2010.
- ↑ Vgl. Jörg Siegmund: Die Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften – Handlungsbedarf, Lösungskonzepte, Realisierungschancen, Bundesstiftung Aufarbeitung, Symposium zur Verbesserung der Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur vom 10. Mai 2006, PDF, 105 KB, S. 3, eingesehen am 24. August 2010.