Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle
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Willkommen auf der Diskussionsseite für schwierige Fälle in der Dateiüberprüfung (DÜP)
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Man sollte mal die Bilder dieses Benutzers durchgehen. Er nennt immer sich als Urheber und setzt stets Bild-frei als Lizenz. Viele seiner Bilder müssen wohl gelöscht werden, andere, besonders die Medallien haben wohl keine SH oder sind vielleicht amtliche Werke. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:43, 24. Nov. 2009 (CET)
- *push* ... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:13, 26. Dez. 2009 (CET)
- ??? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:03, 16. Feb. 2010 (CET)
- Wieso gibt es denn Zweifel, dass er nicht Urheber der Fotos ist? Yellowcard 23:46, 27. Mär. 2010 (CET)
- OK. Die Fotos an sich halte ich nämlich für in Ordnung. Die Frage nach den Abzeichen ist sicherlich berechtigt, ich hab aber keine Ahnung, ab wo man bei Abzeichen/Mediallien SH ansetzen muss. Amtliche Werke könnten natürlich auch bei einigen durchgehen. Yellowcard 10:55, 28. Mär. 2010 (CEST)
52 Dateien von Benutzer:JanettS
- Datei:100 01.jpg, Datei:100 02.jpg, Datei:100 03.jpg, Datei:100 04.jpg, Datei:100 05.jpg, Datei:100 06.jpg, Datei:100 07.jpg, Datei:100 08.jpg, Datei:100 09.jpg, Datei:100 10.jpg, Datei:100 11.jpg, Datei:100 12.jpg, Datei:100 Reais - Rückseite.jpg, Datei:100 Reais - Vorderseite.jpg, Datei:100 cent - Rückseite.gif, Datei:100 cent - Rückseite 2prägung.gif, Datei:100 cent - Vorderseite.gif, Datei:100 cent - Vorderseite 2prägung.gif, Datei:10 Reais-Sonderdruck.jpg, Datei:10 Reais-Sonderdruck Rückseite.jpg, Datei:10 Reais - Rückseite.jpg, Datei:10 Reais - Vorderseite.jpg, Datei:10 cent - Rückseite.gif, Datei:10 cent - Rückseite 2prägung.gif, Datei:10 cent - Vorderseite.gif, Datei:10 cent - Vorderseite 2prägung.gif, Datei:1 Real -Rückseite.jpg, Datei:1 Real - Vorderseite.jpg, Datei:1 cent - Rückseite.gif, Datei:1 cent - Rückseite 2prägung.gif, Datei:1 cent - Vorderseite 2prägung.gif, Datei:20 Reais - Rückseite.jpg, Datei:20 Reais - Vorderseite.jpg, Datei:25 cent - Rückseite.gif, Datei:25 cent - Rückseite 2prägung.gif, Datei:25 cent - Vorderseite.gif, Datei:25 cent - Vorderseite 2prägung.gif, Datei:2 Reais - Rückseite.jpg, Datei:2 Reais - Vorderseite.jpg, Datei:50 Reais - Rückseite.jpg, Datei:50 Reais - Vorderseite.jpg, Datei:50 cent - Vorderseite.gif, Datei:50 cent - Vorderseite 2prägung.gif, Datei:5 Reais - Rückseite.jpg, Datei:5 Reais - Vorderseite.jpg, Datei:5 cent - Rückseite.gif, Datei:5 cent - Rückseite 2prägung.gif, Datei:5 cent - Vorderseite 2prägung.gif, Datei:5 cents- Vorderseite.gif, Datei:Ma050rev.gif, Datei:Me050rev.gif, Datei:Sicherheitsmerkmal - 100 Reais.jpg
Gibt es für diese Währungsbilder (Brasilianischer Real) eine Lizenz auf Commons oder hier in DE? Siehe auch http://www.bcb.gov.br/?RIGHTSRESERVED ~Lukas Diskussion Bewertung 16:00, 20. Jan. 2010 (CET) -- ~Lukas Diskussion Bewertung 16:00, 20. Jan. 2010 (CET)
- Keine Ahnung, bitte aber das Ergebnis hier eintragen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:07, 20. Jan. 2010 (CET)
- "Official symbols" sind "public domain": [1]--Fornax 16:11, 20. Jan. 2010 (CET)
- Was sind foul intentions? Diffamierung? Oder auch schon kommerzielle Verwendung? Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:14, 20. Jan. 2010 (CET)
- "Official symbols" sind "public domain": [1]--Fornax 16:11, 20. Jan. 2010 (CET)
- Hast du den angegebenen Weblink kontaktiert?
- -- Suhªdi 16:25, 20. Jan. 2010 (CET)
- Nein, wollte hier zuerst mal nachfragen, ob man das mit irgendeiner Vorlage lösen kann. ~Lukas Diskussion Bewertung 19:32, 20. Jan. 2010 (CET)
Banknoten gehören in der Regel nicht zu "official symbols", siehe Staatssymbol oder auch Hoheitszeichen. Interessanterweise hat Brasilien aber einen ähnliche Regel zu amtlichen Werken wie Deutschland: 8 IV Brazil Copyright Law "8. The following shall be excluded from copyright protection within the meaning of this Law: ... IV. the texts of treaties or conventions, laws, decrees, regulations, judicial decisions and other official enactments". Ist also eine Banknote im einem Brasilianischem Gesetz bzw. Anhang abgedruckt worden ist sie public domain. Ist sie das nicht, darf sie nicht verwendet werden, auch nicht nach deutschen Recht, denn § 5 (1) Urhg hat die selben Voraussetzungen. --Isderion 02:33, 21. Jan. 2010 (CET)
- Da habe ich gar keine Bedenken, Währungen werden überall in der Welt amtlich bekanntgemacht. --h-stt !? 18:19, 22. Jan. 2010 (CET)
- Für die Münzen könnte man vielleicht nach einem Prinzip vorgehen a lá mangelnde Schöpfungshöhe und Schutzlandprinzip? Bei den Banknoten greift das allerdings wahrscheinlich nicht mehr. -- Yellowcard 18:21, 22. Jan. 2010 (CET)
- Was kein Problem ist -> Amtliches Werk. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:59, 22. Jan. 2010 (CET)
Nochmal darüber nachgedacht: Der von mir zitierte Paragraph kann doch nicht angewendet werden, er bezieht sich nur auf "texts of treaties ...". Abbildungen sind dann wohl davon ausgenommen. :( Verbleibt also die Anwendung von § 5 (1) Urhg + Schutzlandprinzip. Dafür wäre es dann aber schon ganz gut zu wissen, wo die Banknoten/Mümzen amtlich bekanntgemacht worden sind. --Isderion 01:55, 23. Jan. 2010 (CET)
Sollte auch mal entschieden werden... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:16, 16. Feb. 2010 (CET)
- Hier wurde vorgeschlagen, auf Commons einen brasilianischen Admin zu kontaktieren und ihn zu fragen. Wäre gut, wenn das jemand von euch bitte machen könnte, mein Englisch ist nicht grade das Beste. ~Lukas Diskussion Bewertung 15:37, 13. Mär. 2010 (CET)
- Würde ich wohl machen, aber ich finde keinen brasilianischen Admin auf Commons. Oder hab ich da wen übersehen? Yellowcard 00:51, 30. Mär. 2010 (CEST)
Fazit: Auf de ist das als Amtliches Werk okay; die Lage auf Commons ist unklar. Korrekt? --ireas {d · c · b} 10:33, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Ich wollte gerade anfangen, diese Bilder richtig zu lizenzieren, zu prüfen etc., allerdings werden die meisten nicht verwendet. Ich habe keinen Bock, mit die Mühe zu machen, 50 Dateien zu bearbeiten, damit die da nutzlos rumhängen. Im Zweifesfall löschen? --ireas {d · c · b} 21:58, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Nicht-Verwendung ist kein Löschgrund. Man kann die Bilder sicher irgendwo einbauen.
- Außerdem kannst du nicht drauf gehen, dass die Bilder scheinbar nirgendwo eingebunden waren und auch der Verwendungsreview-Bot nichts vermerkt hat: Es gibt nämlich leider nicht wenige Leute, die Bilder mit DÜP-Baustein gleich sofort aus den Artikeln werfen, noch bevor irgendeiner der beiden Bots aktiv wurde... -- Chaddy · D – DÜP – 01:23, 18. Aug. 2010 (CEST)
Wie sieht es hier jeweils mit Schöpfungshöhe aus? -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:42, 9. Mär. 2010 (CET)
- Alle drei nein.
- Siehe unten und so.
- -- Suhadi Jorhaa'ir 15:39, 11. Aug. 2010 (CEST)
Japanische Währung
- Datei:10000 Yen Hologram.jpg, Datei:10000 Yen Latentes Bild.jpg, Datei:10000 Yen Leuchtende Tinte.jpg, Datei:10000 Yen Mikroschrift.jpg, Datei:10000 Yen Perlmutfarbene Tinte.jpg, Datei:10000 Yen Tastmarken.jpg, Datei:10000 Yen Tiefdruckverfahren.jpg, Datei:10000 Yen Ungültig Rückseite.jpg, Datei:10000 Yen Ungültig Vorderseite.jpg, Datei:10000 Yen Wasserzeichen-Balken-Muster.jpg, Datei:10000 Yen Übersicht Back Security.jpg, Datei:10000 Yen Übersicht Front Security.jpg, Datei:1000 Yen Latentes-Perlmutfarbenes Bild.jpg, Datei:1000 Yen Latentes Bild.jpg, Datei:1000 Yen Leuchtende Tinte.jpg, Datei:1000 Yen Mikroschrift.jpg, Datei:1000 Yen Perlmutfarbene Tinte.jpg, Datei:1000 Yen Tastmarken.jpg, Datei:1000 Yen Tiefdruckverfahren.jpg, Datei:1000 Yen Ungültig Rückseite.jpg, Datei:1000 Yen Ungültig Vorderseite.jpg, Datei:1000 Yen Wasserzeichen-Balken-Muster.jpg, Datei:1000 Yen Übersicht Back Security.jpg, Datei:100 Yen Rückseite.jpg, Datei:100 Yen Ungültig Rückseite.jpg, Datei:100 Yen Ungültig Vorderseite.jpg, Datei:100 Yen Vorderseite.jpg, Datei:10 Yen Rückseite.jpg, Datei:10 Yen Ungültig Rückseite.jpg, Datei:10 Yen Ungültig Vorderseite.jpg, Datei:10 Yen Vorderseite.jpg, Datei:1 Yen Rückseite.jpg, Datei:1 Yen Ungültig Rückseite.jpg, Datei:1 Yen Ungültig Vorderseite.jpg, Datei:2000 Yen Ungültig Rückseite.jpg, Datei:2000 Yen Ungültig Vorderseite.jpg, Datei:5000 Yen Hologram.jpg, Datei:5000 Yen Latentes Bild.jpg, Datei:5000 Yen Leuchtende Tinte.jpg, Datei:5000 Yen Mikroschrift.jpg, Datei:5000 Yen Perlmutfarbene Tinte.jpg, Datei:5000 Yen Tiefdruckverfahren.jpg, Datei:5000 Yen Ungültig Rückseite.jpg, Datei:5000 Yen Ungültig Vorderseite.jpg, Datei:5000 Yen Wasserzeichen-Balken-Muster.jpg, Datei:5000 Yen Übersicht Back Security.jpg, Datei:5000 Yen Übersicht Front Security.jpg, Datei:500 Yen Rückseite.jpg, Datei:500 Yen Vorderseite.jpg, Datei:50 Yen Rückseite.jpg, Datei:5 Yen Rückseite.jpg, Datei:5 Yen Ungültig Rückseite.jpg, Datei:5 Yen Ungültig Vorderseite.jpg, Datei:5 Yen Vorderseite.jpg, Datei:50 Yen Vorderseite.jpg
Wieder mal eine Währungsgeschichte. Ist davon was Public Domain? Wenn ja, was? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 20:21, 25. Mär. 2010 (CET)
- Alle offiziellen Währungen werden amtlich bekannt gemacht und wir wenden dann §5 UrhG an. --h-stt !? 21:33, 30. Mär. 2010 (CEST)
Erreicht diese Animation Schöpfungshöhe? -- ireas {d · c · b} 22:11, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Ja. Das Bild hat genug schöpferischer Gestaltung um eine genormte technische Zeichnung zu übersteigen.
- -- Suhadi Jorhaa'ir 15:38, 11. Aug. 2010 (CEST)
Hi, bei diesen Bildern bin ich mir sehr unsicher:
- Datei:Störtebeker_P1170636.jpg
- Datei:Störtebeker_P1170638.jpg
- Datei:Störtebeker_P1170641.jpg
- Datei:Störtebeker_P1170667.jpg
- Datei:Störtebeker_P1170738.jpg
... ob man für Freilicht-Aufführungen wirklich eine Freigabe der Rechteinhaber an der Theaterproduktion braucht. Der DÜP-Einsteller war offensichtlich dieser Meinung. Im (allgemeinen) Chat sah man dies eher anders. Im DÜP-Chat wargrad niemand. Also Rückfrage hier. Hilfestellung erbeten. Danke. --JuTa Talk 20:24, 10. Jul. 2010 (CEST)
- In meinen Augen gibt es drei Aspekte, die hier zum Tragen kommen:
- Hausrecht des Veranstalters
- Ignorieren wir seit jeher als Sache des Uploaders
- Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten
- Da es sich um eine öffentliche Theateraufführung handelt, sehe ich hier keine Probleme.
- Urheberrechtlicher Schutz der Kulisse
- Diese erreicht in meinen Augen keine Schöpfungshöhe.
- Somit sind die Bilder in meinen Augen okay. --ireas {d · c · b} 11:15, 11. Jul. 2010 (CEST)
Hier sind aber noch ein paar ganz andere Schutzgegenstände betroffen: Das Urheberrecht des Autors des Theaterstücks an der Geschichte, von der die Fotos ein Stück wiedergeben; das Urheberrecht des Regisseurs an der Inszenierung; das Urheberrecht am Bühnenbild und an den Kostümen (Achtung: Schon Konfektionsklamotten können Schöpfungshöhe erreichen!); und ziemlich direkt die Rechte der Schauspieler an ihrer Darbietung. Das Urheberrechtsgesetz ist wohl das Beste zum Nachlesen. Am deutlichsten dürfte § 77 (2) sein: "Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu vervielfältigen und zu verbreiten." Das Recht, namentlich genannt zu werden, hat er zudem, was wir hier ebenfalls nicht respektieren. Ob das eine Freilicht-Aufführung war oder nicht, ist dabei unerheblich. --Wikipeder 23:24, 11. Jul. 2010 (CEST)
Ich weiß, so etwas hatten wir in letzter Zeit öfter, allerdings kann ich die Diskussionen nicht finden. Schöpfungshöhe? Meines Erachtens nein. -- ireas {d · c · b} 22:30, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Selbst wenn es in Sachen Schöpfungshöhe ein Grenzfall ist (m.E. ist die Schöpfungshöhe erreicht): In spätestens 2 Jahren ist der Plan nicht mehr aktuell, außerdem verfügen wir über von WP-Autoren selbst erstellte Pläne (z.B. [2] und [3]), die regelmäßig aktualisiert werden. Daher sollte dieses PDF mit Copyright-Vermerk gelöscht werden. --Invisigoth67 (Disk.) 00:34, 10. Aug. 2010 (CEST)
- Ich sehe da eigentliche keine Schöpfungshöhe... Der Copyright-Vermerk fällt dann unter Copyfraud (genauso übrigens die von WP-Autoren selbst erstellten Pläne)... -- Chaddy · D – DÜP – 01:56, 10. Aug. 2010 (CEST)
- Ich habe leider kein Urteil gefunden, welches eine ähnliche Situation entscheidet. Jedoch denke ich, dass man hier den urheberrechtlichen Schutz absprechen muss, weil der Karte der Individuelle und Schöpferische Charakter fehlt. Das soll heißen, dass diese Liniennetzpläne alle so gestaltet sind, und ich keine künstlerische, individuelle Schöpfung in dieser Einzelnen erkenne. Die ähneln sich alle in Design und Fahrgebung, nur die Geografischen Daten unterscheiden sich:
- Keine SH.
- -- Suhadi Jorhaa'ir 17:23, 14. Aug. 2010 (CEST)
Trifft die genannte Lizenz hier zu? -- ireas {d · c · b} 14:35, 10. Aug. 2010 (CEST)
- Ich denke schon. Die Angaben klingen plausibel.
- -- Suhadi Jorhaa'ir 16:10, 10. Aug. 2010 (CEST)
- "Deutscher Wirtschaftsverlag, AG" klingt zumindest nicht nach einer jurstischen Person des öffentlichen Rechts. Für die restlichen Voraussetzungen ("ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde") fehlt mir das Buch. Irgendwann wurde mal empfohlen den Baustein eigentlich nur für Reichstagshandbücher herzunehmen. --Isderion 17:11, 10. Aug. 2010 (CEST)
- Stimmt, da habe ich jetzt nicht dran gedacht.
- -- Suhadi Jorhaa'ir 17:30, 10. Aug. 2010 (CEST)
Der Dauerbrenner – Schöpfungshöhe bei dieser technischen Zeichnung? -- ireas {d · c · b} 09:42, 11. Aug. 2010 (CEST)
- Nein. Das ist m.E. nur eine Umsetzung technischer Normen und enthält nicht den benötigten individuellen Schöpfungscharakter.
- Siehe auch, was ich hier schrieb: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Schemazeichnungen_ohne_Sch.C3.B6pfungsh.C3.B6he
- -- Suhadi Jorhaa'ir 12:46, 11. Aug. 2010 (CEST)
- Dumm ist, dass die Quelle nicht genau genug angegeben wurde. Ich hab nämlich den Eindruck, das könnte sogar PD-alt sein (vom Stil her). --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:37, 11. Aug. 2010 (CEST)
- Dieses unmögliche qm statt m² kam erst nach dem Krieg auf. --Marcela
08:35, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Dieses unmögliche qm statt m² kam erst nach dem Krieg auf. --Marcela
- Dumm ist, dass die Quelle nicht genau genug angegeben wurde. Ich hab nämlich den Eindruck, das könnte sogar PD-alt sein (vom Stil her). --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:37, 11. Aug. 2010 (CEST)
1923-Diskussion: ein nein, ein unentschlossen, ein ja – was nun? -- ireas {d · c · b} 12:09, 13. Aug. 2010 (CEST)
- Wie du sicher gesehen hast, kümmert sich leider niemand mehr um die 1923er-Fälle... -- Chaddy · D – DÜP – 18:41, 13. Aug. 2010 (CEST)
- Ich habe in der 1923er-Diskussion jetzt nochmal ausführlich dargelegt, warum die Karte in der Zeit vor 1919 veröffentlicht worden sein muss (sie stammt aus Saverne/Zabern im Elsaß, das wurde 1919 frz. und anhand einer Vielzahl von Vergleichsstücken aus demselben Ort lässt sich sehr gut zeigen, dass alle nach 1919 veröffentlichten Karten die französische Version des Ortsnamens tragen und nicht die deutsche wie in diesem Fall). M.E. ist der Nachweis der "rechtzeitigen" Veröffentlichung damit ganz plausibel und ausreichend.
- Eine Frage zum Procedere: Wenn sich nichts weiter tut, kann ich dann die Vermerke, Vorbehalte und Warnhinweise auf der Bildbeschreibungsseite irgendwann "eigenmächtig" entfernen oder muss ich warten, bis mir jemand sein ok gibt? Jordi 22:40, 17. Aug. 2010 (CEST)
Hier stellt sich auch die Frage: Trifft die §134-Regelung zu? Oben hieß es, man einigte sich darauf, das nur für die Handbücher zu verwenden. Das heißt löschen? -- ireas {d · c · b} 20:37, 15. Aug. 2010 (CEST)
15 Dateien von Benutzer:Lady Whistler
- Datei:Feile.gif, Datei:Friede.gif, Datei:Hammer.gif, Datei:Heulsuse.gif, Datei:Hysterical.gif, Datei:Muaha Smilie.gif, Datei:Mx10.gif, Datei:Nachdenk.gif, Datei:Puschel.gif, Datei:Rofl.gif, Datei:Smilie Danke.gif, Datei:Smilie Party.gif, Datei:Smilie xmas 231.gif, Datei:Smilie yeahyeah.gif, Datei:XMAS SMILEY.jpg
Die alte Frage: Schöpfungshöhe oder nicht? Beim letzten Bild ist auch keine Quelle angegeben und bei den anderen nur "sehr allgemein". -- JuTa 21:14, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Weia, 15x mal bei den schweren Fällen *grins*
- OK. Beim letzten Smilies gestehe ich, ich weiß nicht mehr wo ich den herhabe, aaaber: ich habe mich eigentlich an anderen Smilies hier aus der WP orientiert z.B. Datei:Dozey.gif oder Datei:Putzsignatur.gif - auch ohne SH und bei letzterem steht als Kommentar dabei:
- Sonstiges: Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD
- Deshalb dachte ich, ich lieg mit der gleichen Lizenz nicht verkehrt. Mhhmm, das diese gelben Dinger die Diskussionen ungemein aufheitern können zählt nicht, oder?
- Im Ernst, diese Aussage "Smilies haben keine SH" hab ich schön öfter "rumspuken" gesehen.
- LG Lady Whistler -
( Disk | Bew. ) 21:51, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Ein Smiley-Bild wie dieses mag keine Schöpfungshöhe haben, aber die vorliegenden Dateien wurden von jemandem animiert und/oder gezeichnet und haben Detail, das sich nicht leicht replizieren lässt. Warum legt man in der deutschen Wiki häufig so unnatürliche Standards an Schöpfungshöhe an? Hat das irgendwie mit deutschem Rechtsverständnis zu tun? Die Server sind in Florida und unterliegen amerikanischem Recht. Außerdem hat wuerziworld.de eine © Notiz. lg Hekerui 23:10, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Ja, die Schöpfungshöhe-Auslegung der deutschsprachigen Wikipedia richtet sich so gut wie möglich nach der Rechtsprechung. Ja, hier gilt deutsches Recht, siehe WP:BR und Schutzlandprinzip. Ja, der Copyright-Hinweis hat keinen Belang – zum einen aus Prinzip (Copyright = angloamerikanisch; entweder ist etwas geschützt oder nicht), zum anderen siehe Copyfraud. --ireas {d · c · b} 23:13, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Ein Smiley-Bild wie dieses mag keine Schöpfungshöhe haben, aber die vorliegenden Dateien wurden von jemandem animiert und/oder gezeichnet und haben Detail, das sich nicht leicht replizieren lässt. Warum legt man in der deutschen Wiki häufig so unnatürliche Standards an Schöpfungshöhe an? Hat das irgendwie mit deutschem Rechtsverständnis zu tun? Die Server sind in Florida und unterliegen amerikanischem Recht. Außerdem hat wuerziworld.de eine © Notiz. lg Hekerui 23:10, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Es gibt u. a. auch Server in Südkorea. Die Server, von denen wir Mitteleuropärer aus bedient werden, stehen in den Niederlanden...
- Der Server-Standort ist vollkommen irrelevant. Siehe Schutzlandprinzip. -- Chaddy · D – DÜP – 02:05, 16. Aug. 2010 (CEST)
- Wenn ich schon bei Datei:Putzsignatur.gif lese "Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD" - was ist denn das für eine Erklärung. PD gibt's in deutschem Recht so doch gar nicht. Ist schon gut, dass wir so viel wie möglich über Commons machen. lg Hekerui 11:59, 16. Aug. 2010 (CEST)
- Ist schon gut, daß wir sowas nicht über Commons machen. Smileys haben keine SH, Serverstandort ist schnuppe und (c) ignorieren wir. --Marcela
08:20, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Genau! Freiheit für die Smilies. Isch brauch die Dinger.
LG Lady Whistler -
( Disk | Bew. ) 23:23, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Genau! Freiheit für die Smilies. Isch brauch die Dinger.
- Ist schon gut, daß wir sowas nicht über Commons machen. Smileys haben keine SH, Serverstandort ist schnuppe und (c) ignorieren wir. --Marcela
- Wenn ich schon bei Datei:Putzsignatur.gif lese "Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD" - was ist denn das für eine Erklärung. PD gibt's in deutschem Recht so doch gar nicht. Ist schon gut, dass wir so viel wie möglich über Commons machen. lg Hekerui 11:59, 16. Aug. 2010 (CEST)
Schöpfungshöhe? -- ireas {d · c · b} 10:18, 16. Aug. 2010 (CEST)
- Das waren Fehlentscheidungen (seit wann ist Mps eigentlich ein UFler?). -- Chaddy · D – DÜP – 18:47, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Die Figuren-Artworks in den Logos waren a) erheblich detaillierter und aufwändiger gestaltet als das Laufende Auge und b) waren darauf urheberr. geschützte Figuren aus den Spielen zu sehen. Deren Schutz wird durch die Nutzung in einem Logo nicht plötzlich aufgehoben. --Kam Solusar 19:13, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Ich sehe da ebenfalls ne Fehlentscheidung. --Marcela
08:24, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Ich sehe da ebenfalls ne Fehlentscheidung. --Marcela
- Die Figuren-Artworks in den Logos waren a) erheblich detaillierter und aufwändiger gestaltet als das Laufende Auge und b) waren darauf urheberr. geschützte Figuren aus den Spielen zu sehen. Deren Schutz wird durch die Nutzung in einem Logo nicht plötzlich aufgehoben. --Kam Solusar 19:13, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Es kommt auf den Verwendungszweck an. Da Logos Gebrauchskunst sind und daher als Geschmacksmuster eingetragen werden können, liegt die Schwelle zur Schöpfungshöhe sehr hoch (um zu verhindern, dass die deutlich kürzere Schutzdauer des Geschmacksmusterrechts durch die 70 Jahre pma des Urheberrechts ausgehebelt werden). Insofern können die Figuren, wenn sie als Logo verwendet werden, durchaus gemeinfrei sein, das gilt dann natürlich nicht, wenn die Figuren als Teil des Spiels (also als bildende Kunst) verwendet werden.
- Ein einfacheres Beispiel ist das Schwarze Quadrat. Da dieses schwarze Quadrat bildende Kunst ist, war es ganz normal 70 Jahre pma geschützt. D. h. aber nicht, dass alle anderen schwarzen Quadrate nun eine Urheberrechtsverletzung gewesen wären, zumindest, solange sie bloße Gebrauchskunst sind. -- Chaddy · D – DÜP – 17:31, 20. Aug. 2010 (CEST)
Sollte diese Datei Schöpfungshöhe haben? In meinen Augen nicht; allerdings hat Leyo DÜP gesetzt. -- ireas {d · c · b} 20:13, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Ich sehe nicht wirklich ein Problem mit diesem Bild. -- Chaddy · D – DÜP – 21:25, 17. Aug. 2010 (CEST)
Das österreichische Heiligenlexikon behauptet, dass die Datei gemeinfrei ist. Glauben wir das? In meinen Augen sieht das durchaus seriös aus. -- ireas {d · c · b} 21:05, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Vom Zeichenstil her dürfte das wohl ein zeitgenössisches Bild sein => PD-alt. -- Chaddy · D – DÜP – 21:24, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Selbstverständlich PD-alt. Es ist schlichtweg undenkbar, dass das urheberrechtlich geschützt ist, egal, was im ÖHL steht oder nicht. Solange keinerlei Anzeichen da ist, dass dieses nach aller Lebenserfahrung etwa 200-300 Jahre alte und schon längst gemeinfreie Bild aus irgendeinem Grund geschützt sein sollte, besteht keinerlei Grund, hier etwas anderes zu vermuten. Ich habe die Dateiüberprüfungsbausteine entfernt und das Bild auf die Commons verschoben. --AndreasPraefcke 22:37, 17. Aug. 2010 (CEST) PS: Bleibt die Frage bei einer bekannt schludrigen Quelle wie dem Heiligenlexikon, ob das Bild überhaupt Hiller darstellt. Es gibt allerdings ein Buch über Hiller, das genau dieses Bild auf dem Cover hat, also kann man davon wohl ausgehen (Link).
Hat diese 08/15-Stellenanzeige Schöpfungshöhe? -- ireas {d · c · b} 17:45, 18. Aug. 2010 (CEST)
- Nö. --Marcela
17:46, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Siehe eins darunter. (Schöner und rechtlich eindeutiger Verstoß gegen AGG)--Werbeeinblendung 19:37, 26. Aug. 2010 (CEST)
Zitat von der Diskussionseite: Wie steht es um die Verwendung eingescannter Dokumente, die als Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gelangt sind? Meines Erachtens hat der Autor mit der herausgabe doch den Willen bekundet, eine möglichst weite Verbreitung des Inhalts seiner Meldung zu erreichen. Habe leider nichts vielsagendes zu diesem Thema gefunden.-- JürnC 07:21, 8. Jul. 2010 (CEST)
Ich würde hier zum Löschen tendieren bin mir aber unsicher. Weitere Meinungen? -- JuTa 22:27, 19. Aug. 2010 (CEST)
- Ich sehe keine persönliche schöpferische Leistung darin, diesen Text zu verfassen. --Marcela
08:31, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Meiner Meinung nach ist es eine Urheberrechtsverletzung. --Werbeeinblendung 17:58, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Und weshalb? -- Chaddy · D – DÜP – 19:26, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Es geht nicht um das Logo, sondern um den Text, der keine Liste ist (dann keine Schöpfungshöhe). Der Text ist ausformuliert, die Datei steht unter Frei-Bild, so dass jeder die Datei zu jedem Zweck benutzen und verändern (also auch inhaltlich) könnte. Das kann aber von den Verfassern des Textes nicht gemeint sein. --Werbeeinblendung 19:33, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Und weshalb? -- Chaddy · D – DÜP – 19:26, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Ein ausformulierter Text hat nicht zwangsweise Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D – DÜP – 19:36, 26. Aug. 2010 (CEST)
- (BK) Nunja, es ist ein längerer Text und besitzt damit wohl Schöpfungshöhe. Die Tatsache dass es (als Pressetext) veröffentlicht ist bedeutet ja nicht dass damit die Urheberrechte abgegeben wurden, sonst wäre auch jedes Buch PD weil ja veröffentlicht. --JuTa 19:35, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Ich sehe auch kein Problem mit diesem Bild. Der Text ist kein literarisches Sprachwerk, sollte also nicht unter die kleine Münze fallen, sondern ein betriebliches Schreiben, wo die Hürden der Schöpfungshöhe wesentlich höher liegen:
- Bei Werken, die nicht rein literarischer Natur sind, kommt es darauf an, dass die schöpferischen Eigenheiten des Schriftwerkes das Alltägliche und Handwerksmäßige deutlich überragen und sich die Leistung des Urhebers nicht auf eine mechanisch-technische Aneinanderreihung des Materials beschränkt (vgl. BGH GRUR 1986, 739, 741 – Anwaltsschriftsatz).
- -- Suhadi Jorhaa'ir 19:36, 26. Aug. 2010 (CEST)
- PS: Auch die Länge eines Textes hat nicht unmittelbar was mit der Schöpfungshöhe zu tun. Auch lange Texte, voller Nonsense, sind vermutlich ungeschützt. -- Suhadi Jorhaa'ir 19:38, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Dann müsste dort aber dann Bild-frei durch PD-Schöpfungshöhe ersetzt werden. Ich mach das aber nicht; is mir nicht sicher genug. --JuTa 19:40, 26. Aug. 2010 (CEST)
- PS: Auch die Länge eines Textes hat nicht unmittelbar was mit der Schöpfungshöhe zu tun. Auch lange Texte, voller Nonsense, sind vermutlich ungeschützt. -- Suhadi Jorhaa'ir 19:38, 26. Aug. 2010 (CEST)
Die Benutzerin lädt weiterhin reihenweise Bilder hoch mit der Urheberangabe JKU Linz, wo sie offenbar arbeitet. Sie wurde schon angesprochen, dass sie die Freigabe des Fotografen braucht. Ich habe die jüngsten Fotos weiterhin mit DÜP versehen, fände es aber gut, wenn sie noch einmal von einem anderen Benutzer auf das Problem angesprochen würde. Gruß --Werbeeinblendung 17:55, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Dank an Suhadi, ist damit erledigt. --Werbeeinblendung 18:24, 26. Aug. 2010 (CEST)