Notruf


Der Notruf ist ein Signal, das übermittelt wird, um bei einem Notfall professionelle Hilfe wie Rettungsdienste, Feuerwehren oder Polizeien zu alarmieren. Je nach Situation wird bei der Rufannahme entschieden, ob ein Einsatz erfolgt. Ein Notruf kann über verschiedene Kommunikationskanäle abgesetzt werden, gewöhnlich über Telefon, aber auch über Rufsäulen, Funk und Seenotsignale.
In allen Ländern der EU und der EFTA sowie in Kroatien gilt die Euronotrufnummer 112.
Allgemeines
Man kann zwischen gezielten Notrufen, also dem direkten Anrufen bei einer Leitstelle, und ungezielten Notrufen wie der Abgabe des alpinen Notsignals unterscheiden, mit dem man sich bei Menschen in der Umgebung bemerkbar macht, die dann gegebenenfalls ihrerseits die erforderlichen Hilfsdienste herbeirufen. Telefone, von denen aus gezielt Notrufe abgesetzt werden können, sind in öffentlichen Einrichtungen und größeren Gebäuden durch die Sicherheitszeichen Brandmeldetelefon oder Notruftelefon gekennzeichnet.
Notrufe können auch automatisiert ausgelöst werden, beispielsweise wenn sich eine Person nicht mehr meldet, wie bei einer Totmanneinrichtung oder durch die Sicherheitsuhr bei einem Hausnotrufgerät. Auch das Auslösen einer Brandmeldeeinrichtung kann man als Notruf bezeichnen (siehe auch tonfrequentes Übertragungssystem). Weit verbreitet sind auch Notrufsender für Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Sie tragen einen Funksender bei sich, der bei Knopfdruck einen Impuls an ein Zusatzgerät am Telefon in der Wohnung sendet, welches dann automatisch an eine vorher definierte Leitstelle den Alarm weitergibt. Solche Systeme nennt man Rufhilfe oder Hausnotruf.
Mit der Weiterentwicklung des Mobiltelefons, sowie des GPS-Systems haben sich weitere Möglichkeiten eröffnet. So gibt es Notrufsender, die in Kraftfahrzeugen eingebaut sind und bei einem Unfall durch abnormale Lageveränderungen automatisch einen Notruf an die Leitstellen der Verkehrsclubs – wie ADAC oder ÖAMTC – absetzen.
Durch die Verbreitung der Mobiltelefone hat sich ergeben, dass oft die vor Ort angebotenen Notrufsysteme kaum mehr genützt werden, was aber andererseits dazu führt, dass die Verständigungszeiten verlängert statt verkürzt werden. So passiert oft bei Unfällen in Tunneln, dass nicht über die Telefone der Notrufnischen sondern über die privaten Handys langwierig alarmiert wird, bis die Tunnelwarte, die zwar etwas über die Monitore sieht, aber auf genauere Infos angewiesen ist.[1]
Notruf per Telefon
Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Tätigen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen:
|
Geregelter Ablauf eines Notrufes: Die 6 Ws |
Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Leitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet. Die Inhalte des Notrufs sind derzeit in den deutschsprachigen Ländern nicht einheitlich. Während in Österreich immer die Frage „Wer ruft an?“ Bestandteil des Notrufes war, beschränkt man sich in Deutschland auf 5 W und klärt die Frage nach dem Anrufer bei den Rückfragen. In der Zwischenzeit hat sich in Österreich aber das normative Frageschema auf Wo, Was, Wie, Wer reduziert. Das Nennen der Rückrufnummer ist von erheblicher Bedeutung, weil nur dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit dem Mitteiler aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht auffinden können.
Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden, wie beispielsweise Feuer, Auslaufen von Flüssigkeiten oder eingeklemmte Personen. Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente, Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen. Bei Verkehrsunfällen mit Gefahrguttransporten sollte auf die orangefarbige Warntafeln und eventuell auf den Tafeln vorhandene Kennzahlen hingewiesen werden.
Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen – Münzen oder Telefonkarten sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Mobiltelefone. Hier wurden international im GSM-Standard die 112 sowie die 911 (die in Nordamerika üblich ist) als Notrufnummern eingeführt. Auch ohne SIM-Karte oder PIN kann man in vielen Ländern, nicht mehr jedoch in Deutschland, diese Nummern wählen und wird mit einer Leitstelle, wie Rettung oder Polizei, verbunden. Mobiltelefone vieler Hersteller erlauben sogar das Wählen dieser Nummer bei aktivierter Tastensperre. Die bisherige Möglichkeit, Notrufe auch ohne betriebsbereite SIM-Karte absetzen zu können wurde in Deutschland gesperrt, um den Missbrauch von Notrufnummern zu verhindern[2], jedoch lassen sich Anrufe zur 112 von den meisten PIN-gesperrten Handys aus auch ohne Kenntnis des PIN-Codes der SIM-Karte tätigen.[3] Dies geht aus einer am 17. Dezember 2008 vom Bundesrat beschlossenen Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) hervor.[4]. Nach einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums[5] trat diese Verordnung am 18. März 2009 in Kraft (Verordnung über Notrufverbindungen §§ 4 Abs. 7 Nr. 1[6]).
Die Notrufnummern
Land/Region | Polizei | Feuerwehr | Rettungsdienst | Sonstige |
Europa (EU) | 112 | 112 | 112 | |
Siehe auch: Euronotruf | ||||
Deutschland | 110 oder 112 | 112 | 112 | Sperr-Notruf 116 116 (für Medien wie Kredit- oder EC-Karten) Notfallrufnummer der Feldjäger der Bundeswehr (Militärpolizei): 01803-90 9999 (kostenpflichtig, aus dem Festnetz Verbindung zum zuständigen Feldjägerdienstkommando, aus dem Mobilfunknetz Verbindung zum Feldjägerdienstkommando BMVg Bonn) |
Bei der Rufnummer des ärztlichen Notdienstes handelt es sich nicht um eine Notrufnummer im Sinne dieses Beitrags. Sie wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet und vermittelt ärztliche Hilfe bei nicht akut lebensbedrohenden Erkrankungen, wenn beispielsweise der Hausarzt am Wochenende nicht erreichbar ist. Gleiches gilt für die Nummer 19222. Obwohl sie in einigen wenigen Gegenden Deutschlands noch für den Notruf des Rettungsdienstes vorgesehen ist, ist sie allgemein für geplante Krankentransporte eingerichtet und somit keine Notrufnummer. Die in der DDR übliche Rufnummer 115 für die „Schnelle Medizinische Hilfe“ wurde nach der Wiedervereinigung durch die Rufnummer 112 ersetzt. | ||||
Österreich | 133 oder 112 | 122 | 144 | Notruf: Notruf für Gehörlose: 0800 13 31 33 - (über Fax bzw. SMS aus Mobilnetzen), Ärztefunkdienst: 141 - (Bereitschaftsdienst praktischer Ärzte außerhalb regulärer Ordinationszeiten) |
Die Rufnummern 120 und 123 sind keine eigentlichen Notrufnummern, sondern „öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste“ im Sinne des § 21 der Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V) idF BGBl II Nr. 77/2008. Ebenso ist die Telefonnummer der Vergiftungszentrale keine Notrufnummer.[7] Die Notrufnummer 112 läuft in Österreich ausschließlich bei der Polizei auf gemäß § 18 KEM-V, Anforderungen anderer Rettungsdienste werden aber mitabgewickelt | ||||
Schweiz | 117 oder 112 | 118 oder 112 | 144 oder 112 | Rettungsflugwacht: 1414, Vergiftungen: 145, Bahnpolizei: 0800 117 117, Militärpolizei: 0800 552 333 Pannenhilfe: 140, Telefonhilfe 147 (Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche) |
Liechtenstein | 117 oder 112 | 118 oder 112 | 144 oder 112 | Sorgentelefon Liechtenstein: 147 (Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche) |
Belgien | 101 oder 112 | 100 oder 112 | 100 oder 112 | |
Bulgarien | 166 oder 112 | 160 oder 112 | 150 oder 112 | |
China | 110 | 119 | 120 | |
Dänemark | 112 oder 114* | 112 | 112 | *Über die Nummer 114 ist die Polizei landesweit für nicht dringliche Angelegenheiten erreichbar (z.B.: Verbrechensmeldungen und Auskünfte) |
Frankreich | 17 oder 112 | 18 oder 112 | 15 oder 112 | |
Finnland | 112 | 112 | 112 | |
Griechenland | 100 oder 112 | 199 oder 112 | 166 oder 112 | |
Indien | 101 | 102 | 103 | |
Diese Nummern sind nicht unbedingt verlässlich, teilweise funktionieren sie nicht. | ||||
Irland | 999 oder 112 | 999 oder 112 | 999 oder 112 | |
Israel | 100 [8] | 102 | 101 | |
Italien | 113 oder 112 | 115 oder 112 | 118 oder 112 | Carabinieri: 112 (Gendarmerie, ländliche Gebiete), Polizia di Stato: 113 (Staatspolizei, Städte; daneben auch Verkehrspolizei und Bahnpolizei), Bergrettung 118 (wie sonstige Rettungsdienste), Waldbrandmeldung: 1515 (Feuerwehr 115), Küstenwache: 1530, Pannenhilfe: 803116 (ACI Global SpA) , Guardia di Finanza (Finanzpolizei): 117 (auch Bergwacht und Seenot; Meldungen über Drogenhandel, Falschgeld, Betrug in größeren Fällen) |
Japan | 110 | 119 | 119 | Diese Nummer gilt insbesondere auch für Erdbebenkatastrophen. |
Kanada | 911 | 911 | 911 | |
Kasachstan | 102 oder 112 | 101 oder 112 | 103 oder 112 | Gas-Notdienst: 104 |
Kroatien | 92 oder 112 | 93 oder 112 | 94 oder 112 | |
Bei den meisten Mobilfunkgeräten gibt es Probleme mit der Wahl einer zweistelligen Nummer. Die Nummer wird nicht gewählt oder ein Fehler wird im Display angezeigt. | ||||
Luxemburg | 113 oder 112 | 112 | 112 | |
Neuseeland | 111 | 111 | 111 | |
Niederlande | 112 | 112 | 112 | |
Norwegen | 112 | 110 | 113 | |
Polen | 997 oder 112 | 998 oder 112 | 999 oder 112 | |
Portugal | 112 | 117 oder 112 | 112 | |
Russland | 02 | 01 | 03 | Gas-Notdienst: 04 |
Singapur | 999 | 995 | 995 | |
Slowakische Republik | 158 oder 112 | 150 oder 112 | 155 oder 112 | |
Slowenien | 113 oder 112 | 112 | 112 | |
Spanien | 091 (Nationale Polizei), 092 (Lokale Polizei) oder 112 | 080 (Lokale Feuerwehr) oder 112 | 061 oder 112 | Polizei: '062 Guardia Civil, 088 Autonome Polizei (je nach Region) Feuerwehr: |
Schweden | 112 | 112 | 112 | |
Südkorea | 112 | 119 | 119 | |
Tschechische Republik | 158 oder 112 | 150 oder 112 | 155 oder 112 | 156: Stadtpolizei/Ordnungsamt, zum Beispiel um ein abgeschlepptes Auto wieder zu finden oder bei Gepäckdiebstählen, 0123: Pannen-Notdienst |
Türkei | 155 153 (Polizei), 154 (Verkehrspolizei), 153 (Gendarmerie) | 110 | 112 | |
Australien | 000 | 000 | 000 | |
Ukraine | 02 | 01 | ||
USA | 911 | 911 | 911 | |
Vereinigtes Königreich | 999 oder 112 | 999 oder 112 | 999 oder 112 | |
Land/Region | Polizei | Feuerwehr | Rettungsdienst | Sonstige |
Ortung des Mobiltelefon-Standorts
Wenn die Leitstelle den Anrufer in der Leitung hält, ist es möglich, mit Hilfe der Netzbetreiber den ungefähren Standort eines Mobiltelefons festzustellen. Geortet wird der Funkmast, über den das Telefon die Verbindung in das Mobilfunknetz hergestellt hat. In Städten bedienen die Funkmasten eine Funkzelle mit einem Durchmesser zwischen 100 m und 1600 m, auf dem Land kann er allerdings bis zu 35 km groß sein.[3] Seit November 2006 orten die Rettungsleitstellen mit einer Ortungsplattform der Björn Steiger Stiftung Service gemeinnützige GmbH. Im September 2009 ist diese Ortungsplattform an die Allianz OrtungsServices GmbH übergegangen.[9] Diese Ortungsplattform ermöglicht den Rettungsleitstellen eine GSM-Ortung innerhalb der Netze deutscher Mobilfunkbetreiber. Die reine GSM-Ortung kann aber, bedingt durch die Funkzellen, kilometerweit abweichen.[3] Eine exakte Ortung über diesen Service ist nur mit entsprechenden Endgeräten möglich, die über eine GPS-Unterstützung verfügen. Der Anrufer muss bei einem Notruf zwingend sein Einverständnis zur Ortung abgeben. Eine Registrierung vorab stellt keine automatische Einwilligung dar.
Routing aus dem GSM-Netz
International kann aus dem GSM-Netz normalerweise die Ziffernkombination 08 verwendet werden, um mit der zuständigen Rettungsleitstelle verbunden zu werden, ohne die lokale Notrufnummer zu kennen. Im deutschen GSM-Netz wird der Anrufer der 112 automatisch zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle verbunden. Die Weitervermittlung kann regional und je nach Netzbetreiber unterschiedlich erfolgen. Für den Notrufenden ist das allerdings unerheblich: Die Informationen werden über interne Leitungen durchgereicht. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass sich bei einem Notruf für die Feuerwehr die Polizei meldet. Der Notruf 112 ist bei dem GSM-Standard entsprechenden Mobiltelefonen auch möglich, wenn die Tastensperre aktiv ist. Ist kein Heimatnetz vorhanden, dann bucht sich das Mobiltelefon für den Notruf in ein anderes Netz. Bei standardkonformen Geräten kann auch 112 + „Hörer abheben“ anstelle der PIN (Geheimzahl) beim Einschalten des Gerätes verwendet werden oder es wird eine Funktionstaste direkt nach dem Einschalten mit der Funktion „SOS“ bzw. „Notruf“ belegt, bevor die PIN eingegeben wurde. Als Besonderheit ist weiterhin zu nennen, dass unter Umständen aufgrund der unterschiedlichen Ausbreitungsbedingungen des GSM-Funknetzes eine Weitervermittlung an eine andere, eigentlich nicht zuständige Leitstelle erfolgen kann. Beispielsweise in gebirgsnahen Gebieten kann durch Reflexionen und Abschattungen des Funks eine Fehlvermittlung stattfinden. Besonders wichtig ist daher immer die Angabe des genauen Ortes und nicht nur z. B. der Straße – denn diese kann es ja auch im Nachbarort geben. Im grenznahen Raum wie z. B. in Liechtenstein kann die zuständige Leitstelle am zuverlässigsten erreicht werden, wenn man vor der Notrufnummer die Landesvorwahl wählt z. B. +423 112
Um den Euronotruf über ein Mobiltelefon optimal zu erreichen, darf man die PIN nicht eintippen, dann wird er automatisch über das stärkste Netz abgesetzt; andernfalls wird er nur über den freigeschalteten Netzbetreiber gesendet. Wenn dieser allerdings dort keinen Empfang anbietet, wird jedes verfügbare Netz verwendet.
Notruf bei der DGzRS per Mobiltelefon
Im Einsatzgebiet der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ist diese per Mobiltelefon unter der Telefonnummer 124124 erreichbar. Diese Nummer ist bei vielen Mobiltelefonen auch dann wählbar wenn keine Mobilfunkkarte (SIM-Karte) eingelegt ist.
Routing aus dem GSM-R-Netz
GSM-R ist das digitale Funknetz der Eisenbahnen. Bisher bestand der Zugbahnfunk aus den 1970er-Jahren als analoges Funknetz der Eisenbahnen. Es wird Schritt für Schritt abgeschaltet. Muss ein Lokführer einen Notruf absetzen, so drückt er an seinem Zugfunkgerät die Notruftaste (siehe Bild). Diese stellt sofort eine Verbindung zum Fahrdienstleiter her, dem mit den Worten „Achtung, Betriebsgefahr! Alle Züge zwischen (Betriebsstelle) und (Betriebsstelle) sofort anhalten!“ eine Betriebsgefahr gemeldet wird. Der Fahrdienstleiter wiederholt diesen Wortlaut, sodass auch Lokführer anderer Züge, die sich in der Nähe des Gefahrenpunktes befinden, entsprechend handeln können. Ist der Zug darüber hinaus LZB-geführt, kann der Lokführer durch betätigen des LZB-Nothalts alle LZB-geführten Züge automatisch anhalten, die ihm zwischen dem Feststellen der Betriebsgefahr dem Stillstand seines Zuges entgegenkommen.
Anrufe „An alle“ sind bei GSM-R möglich.
Datenschutz beim Notruf
Wer einen Notruf tätigt, erklärt sich mit einem weitreichenden Verzicht auf Datenschutz einverstanden.[3] So wird in den Rettungsleitstellen jedes Gespräch ohne die Zustimmung des Anrufers aufgezeichnet. Weiterhin wird eine möglicherweise aktivierte Unterdrückung der Rufnummer ignoriert, die Daten des Anschlussinhabers können ohne weiteres abgerufen werden. Erfolgt der Anruf aus einem Mobilfunknetz, lässt sich zudem der ungefähre Aufenthaltsort des Anrufers ermitteln, wobei die Ortung eines Mobiltelefon-Standorts jedoch wie oben beschrieben sehr ungenau ist.
Notruf per Rufsäule
Eine weitere Möglichkeit einen Notruf abzusetzen sind Notrufsäulen in Bahnhöfen, an Autobahnen und Bundesstraßen. Auf Autobahnen sollte immer die Fahrtrichtung und, falls bekannt, die Kilometerangabe mitgeteilt werden. Die Notrufsäulen an den Bundesautobahnen in Deutschland sind geovermessen und übermitteln bei einem Notruf automatisch die Geodaten zum Standort der getätigten Notrufsäule. Zur Sicherheit sollte jedoch auch hier die Fahrtrichtung und die Kilometerangabe mitgeteilt werden. Die Richtung zur nächstgelegenen Notrufsäule ist durch schwarze Pfeile an den Leitpfosten oder Leitschienen gekennzeichnet. Die Notrufsäulen sind immer paarweise gegenüber an der Autobahn angebracht, um niemanden zu verleiten, die Fahrbahn zu überqueren. Diese Notrufsäulen sind in Deutschland an den Notruf der Autoversicherer angeschlossen und in der Schweiz an die zuständige Verkehrsleitzentrale der Polizei.
-
Notrufsäule
-
Notrufsprechstelle
-
Notrufmelder in einer Telefonzelle der Deutschen Bundespost
-
Alter Notrufmelder für Volkspolizei und Feuerwehr in Haldensleben, 1991
Notruf per Fax
Für Menschen mit Hör- oder Sprachschädigung besteht oftmals ausschließlich die Möglichkeit, im Notfall Hilfe per Fax herbeizurufen, da nur wenige Leitstellen über Schreibtelefone verfügen. Leider sind die Rettungs- bzw. Feuerwehrleitstellen sehr unterschiedlich ausgestattet. Viele verfügen mittlerweile über ein Notruf-Faxgerät, welches rund um die Uhr überwacht wird. Erreichbar sind diese Notruf-Faxgeräte je nach Leitstelle über die „normale“ Notruf-Nummer 112 oder aber über eine eigene Rufnummer. Die eingehenden Notruf-Faxe werden hier angenommen und meist vom Disponenten an den Absender rückbestätigt. Entsprechende Vereinigungen und Interessensgemeinschaften setzten sich seit Jahren für die einheitliche Einführung von Notfall-Faxgeräten über eine einheitliche Rufnummer ein, die Politik tut sich mit einer Entscheidung aber noch schwer. Diverse Organisationen bieten im Internet einen Vordruck für ein Notfall-Fax an[10], welcher ausgedruckt und mit den persönlichen Daten versehen am Faxgerät platziert werden kann. So muss im Notfall lediglich noch die Art der gewünschten Hilfe angekreuzt und das Fax abgesendet werden.
Für den mobilen Einsatz eignen sich insbesondere faxfähige Mobiltelefone. Hiermit ist ein Faxnotruf für Gehörlose auch dann möglich, wenn sie unterwegs sind. Es gibt auch mobile Faxgeräte, die auf Papier drucken und Papier scannen können. Solche Geräte können zum Beispiel in einem kleinen Koffer oder Rucksack verstaut werden. Sie können wie ein Handy auch über das 12-Volt-Netz des Autos geladen werden.
In Österreich ist sowohl ein Notruf per Fax als auch per Short Message Service (SMS) möglich[11]. Über die Telefonnummer 0800/133 133 kann Hilfe gerufen werden, die Entgegennahme und Bearbeitung erfolgt durch die Funkstelle der Bundespolizeidirektion Wien. Eine spezielle Kooperation gibt es in der Steiermark, wo der Gehörlosenverband mit der steiermärkischen Landesregierung zusammenarbeitet.
Notruf per Funk
Nach der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk), letzte amtliche deutsche Übersetzung von 1982, Artikel 39 § 1, gilt:
„Der Notanruf hat unbedingten Vorrang vor jedem anderen Verkehr. Alle Funkstellen, die ihn hören, müssen jede Aussendung, die den Notverkehr stören könnte, sofort einstellen und die Frequenz, auf welcher der Notanruf ausgesendet wird, weiter abhören …“
Grundsätzlich ist eine Alarmierung auch auf diversen Funkfrequenzen möglich. Dazu muss man jedoch über ein entsprechendes Funkgerät verfügen. Dies ist mit Kosten und manchmal auch Ausbildungsanforderungen, z. B. dem Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses, verbunden. Im Sprechfunk findet der internationale Notruf „MAYDAY MAYDAY MAYDAY“ Verwendung. In Morsetelegrafie CW „SOS“. Das SOS-Signal wird ohne Pause zwischen den Zeichen wie ein langes Morsezeichen gegeben.
Notruf im CB Funk
Beim CB-Funk gilt der Kanal 9 (27,065 MHz) als Notfunkkanal. Kanal 19 (27,185 MHz) gilt normalerweise als Anrufkanal, wird aber teilweise auch als Notrufkanal angegeben. Hier sind jedoch auch häufig Babyphone zu hören.
Notruf im Amateurfunk
Grundsätzlich wird jede Amateurfunkfrequenz, auf der ein Notruf abgesetzt wird, automatisch zur Notfunkfrequenz. International wurden folgende Notruffrequenzen für den Amateurfunkdienst vereinbart:
Frequenzbereich | Band | Frequenz | Betriebsart | Beschreibung |
---|---|---|---|---|
Kurzwelle | 80 m | 3760 kHz | alle | Aktivitätszentrum Region 1 Notfunk |
Kurzwelle | 40 m | 7060 kHz | alle | Aktivitätszentrum Region 1 Notfunk |
Kurzwelle | 20 m | 14300 kHz | alle | Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk |
Kurzwelle | 17 m | 18160 kHz | alle | Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk |
Kurzwelle | 15 m | 21360 kHz | alle | Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk |
Ultrakurzwelle | 2 m | 145.500 MHz | FM | (Mobil) Anruffrequenz |
Ultrakurzwelle | 70 cm | 433.500 MHz | FM | internationale Anruffrequenz |
Die breite Streuung der Frequenzen auf mehrere Amateurbänder ermöglicht es, auch interkontinentale Verbindungen aufzubauen und so insbesondere die Meere abzudecken. Gleichzeitig sind alle Funkamateure gehalten, diese Frequenzen freizuhalten, wenn sich irgendwo in der Welt eine (Natur-)Katastrophe ereignet hat. Bereits mit Sendeleistungen im Bereich einiger Watt ist man in der Lage, weltweit andere Amateurfunkstellen zu erreichen. Man muss nur abhängig vom Funkwetter und vom Zielgebiet das passende Amateurband wählen.
Die Chance, dass auf diesen Frequenzen jemand mithört ist größer als auf anderen Frequenzen. Zusätzlich bieten sich die Frequenzen von Relaisfunkstellen an, auf denen man einen Notruf absetzen kann. Nachteil der Relais sind die unterschiedlichen Frequenzen; die Frequenzbereiche sind in entsprechenden Bandplänen dokumentiert.
Über das Automatic Position Reporting System (APRS) können Notrufe in Verbindung mit der aktuellen (GPS) Position ausgesendet werden. Hierzu gibt es ein Spezielles „Emergency“ Symbol und einen entsprechenden Statustext. Das Mithören auf den Amateurfunkfrequenzen ist mit einem CE-gekennzeichnetem Empfangsgerät (Weltempfänger, Scanner) für jedermann legal (im Gegensatz zum Mithören des BOS-Funk), nur zum Senden benötigt man ein Amateurfunkzeugnis.
Notruf im deutschen BOS-Funk
In einigen Bundesländern können in den BOS-Funknetzen Notrufe neben der normalen Ansprache der Gegenstelle auch durch Drücken der FMS-Statustaste „0“ abgesetzt werden, wenn das verwendete Funkgerät mit FMS-Statusgebern ausgerüstet ist. Wenn ein Funkteilnehmer den Status „0“ sendet, wird bei der jeweiligen Leitstelle ein Alarm ausgelöst. Auf dem Bildschirm erscheint die Kennung des Fahrzeugs bzw. Funkteilnehmers. Gleichzeitig wird für eine kurze Zeit (meist 30-60 Sekunden) das alarmierende Funkgerät auf den Modus Senden geschaltet, so dass alle Funkteilnehmer Lautäußerungen im alarmierenden Fahrzeug mithören können.
Der allgemeine Notrufkanal im BOS-Netz ist 444 Gegensprechen/Unterband. (76,155/85,955 MHz) Abhängig von der örtlichen Leitstelle erfolgt die Aktivierung mittels Tonruf 1 bzw. 2. Bei Unkenntnis des örtlichen Kanals kann über diesen Kanal ein Notruf abgesetzt werden. In der Regel läuft er dann auf einer Polizeidienststelle auf, die direkt dem Innenministerium unterstellt ist.
In der aktuellen „Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz“ ist Mayday als Notruf für Atemschutzgeräteträger vorgeschrieben.
Notruf per REGA-Funknetz (Schweiz)
In der Schweiz besteht die Möglichkeit, im 2-Meter-Band auf der Frequenz 161.300 MHz („E-Kanal“, „Emergency“- oder „Notrufkanal“) einen Notruf abzusetzen. Das Funkgerät muss dazu mit einem Tonsquelchgeber von 123 Hz ausgerüstet sein, mit welchem per Tonruf die Relaisstationen eingeschaltet werden können, welche das Signal zur REGA-Einsatzzentrale weiterleiten. Dieser „Emergency-Kanal“ hat eine gute Funkabdeckung. Durch Aussenden eines Fünftonrufs (21301) kann der Sender ohne Notrufauslösung testen, ob er von seinem Standort aus eine Funkverbindung aufbauen kann. Ein anderer Fünftonruf (21414) alarmiert die Einsatzzentrale. Über diese Funkfrequenz kann auch die Kommunikation der Rega mit dem Alarmierer / Opfer erfolgen.
Der „Notrufkanal“ steht gesamtschweizerisch jedermann (Bevölkerung, Dienststellen und Behörden) ausschließlich für die Alarmierung in Notfällen zur Verfügung. Über den Emergency- bzw. Notfunkkanal kann mittels eines vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zugelassenen Funkgerätes Hilfe in Notfällen angefordert werden. Über den Emergency- bzw. Notfunkkanal soll ein Notruf nur dann erfolgen, wenn kein Telefon (inkl. Mobiltelefone und Handys) in erreichbarer Nähe zur Verfügung steht.
Eisenbahn
Ein Notruf kann mit dem konventionellen analogen UIC-Zugfunk und beim digitalen Zugfunk GSM-R übertragen werden. Notrufe können vom Triebfahrzeugführer, vom Fahrdienstleiter, von betrieblichem Personal an der Strecke (mit GSM-R-Handgerät) oder von der Betriebszentrale ausgelöst werden.
Luftfahrt
Internationale Notruffrequenzen für die Luftfahrt sind 121,5 MHz und 243,0 MHz. Der Notruf kann über ein Funksignal gesendet werden. Es ist allerdings auch möglich, die jeweilige Zentrale mit „declare emergency“ anzufunken. Sofern möglich, soll der Notruf Angaben zur Identifikation und Position des Absenders, zur Art und Umfang drohender oder eingetretener Schäden, sowie zu notwendigen Hilfeleistungen enthalten. Die Frequenz 129,9 MHz wird von der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) abgehört.
Seefahrt
In der Seeschifffahrt werden Notrufe per Seenotsignal oder Funk abgesetzt, um auf gefährliche Situationen aufmerksam zu machen und Hilfeleistungen anzufordern. Der Funkverkehr kennt verschiedene Arten von Notrufen, die je nach Dringlichkeit des Notfalls zu verwenden sind. Sofern möglich, soll der Notruf Angaben enthalten zur Identifikation und Position des Absenders, zur Art und Umfang drohender oder eingetretener Schäden sowie zu notwendigen Hilfeleistungen.
- 2182 kHz Internationale Ruf- und Notruf-Frequenz See
- 2187,5 kHz DSC - Digital selective calling for distress, safety and calling
- 156,525 MHz ( Kanal 70 ) DSC - Digital selective calling for distress, safety and calling
- 156,800 MHz ( Kanal 16 ) Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr im mobilen Seefunk
Notrufe/Notsignale können auch automatisch gesendet werden, zum Beispiel beim Kentern oder Sinken eines Schiffes mittels einer dafür konzipierten Boje. In diesem Fall wird über eine Satellitenverbindung in einer Seenotzentrale Alarm ausgelöst und von dort aus die Suche und die Rettung des Havaristen gesteuert. In der Seefahrt sind zudem pyrotechnische Seenotsignalmittel üblich. Siehe auch: Mayday, Pan-pan, SOS, Seenot, Mann über Bord, Seefunk
Notfunkbake
Es gibt ein satellitengestütztes System für Notfunkbaken, diese werden in der Seefahrt und Luftfahrt verwendet.
Notruf über das Internet per Voice over IP
Im Moment ist es nicht möglich über das Internet einen Notruf zu tätigen ohne ein Festnetz-Gateway zu nutzen. Es existiert weder eine SIP-Adresse noch ein ENUM-Eintrag.
Notrufe in VoIP-Netzen
In den USA müssen auch VoIP-Anbieter ermöglichen, dass die Telefone ihrer Kunden unter der Notrufnummer 911 die örtliche Notrufleitstelle erreichen, und dass an diese die Information über den Standort des Telefons und seine Rufnummer automatisch übermittelt werden. In mehreren europäischen Ländern und nach Beschluss der EU möglicherweise auch in ganz Europa werden voraussichtlich ähnliche Bestimmungen erlassen, wenn die laufenden Anhörungsverfahren abgeschlossen sind. Weblink: Vorläufige Voice via IP Dienste in Österreich
In Deutschland ist nach derzeit geltendem Recht jeder Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit dazu verpflichtet, das Routing von Notrufen zu den jeweiligen Leitstellen zu gewährleisten. Die VoIP-Anbieter versuchen jedoch oft, durch einschränkende Klauseln in ihren AGB, diese Anforderung zu umgehen. Spätestens mit der Veröffentlichung der Notrufverordnung wird auch für VoIP eine einheitliche Vorgehensweise für alle Anbieter Pflicht werden.
Einige Anbieter von IP-Telefonie lösen dies, indem sie bei der Anmeldung eines Teilnehmers dessen Adresse erfassen und diese der Notrufzentrale zur Verfügung stellen. Solange der Teilnehmer seinen Anschluss nur von der angemeldeten Adresse nutzt ist somit eine Lokalisierung möglich. Die nomadische Nutzung (Benutzung an einem anderen Ort als der angemeldeten Adresse) macht natürlich diese Lokalisierung unmöglich; konsequenterweise verbieten einige Anbieter diese.[12].
Missbrauch
Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar [13]. Der Missbrauch begründet ferner eine Schadensersatzpflicht gegenüber den beteiligten Organisationen u. a.. In Österreich ist der Missbrauch gemäß § 1 des Bundesgesetzes vom 24. Mai 1929 gegen den Missbrauch von Notzeichen [14] strafbar. Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet. Auf der anderen Seite ist jedermann zur Hilfeleistung verpflichtet und macht sich andernfalls der unterlassenen Hilfeleistung strafbar [15]. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Absetzen bzw. Weiterleiten eines Notrufes für jedermann jederzeit zumutbar sein dürfte. In den Feuerschutzgesetzen der Länder steht eindeutig, dass jeder verpflichtet ist, Gefahrenmeldungen unverzüglich weiterzuleiten (beispielsweise im FSHG (NRW) § 35 Meldepflicht).
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Appell: Tunnel-Notrufe statt Handys nutzen auf ORF vom 15. März 2010 abgerufen am 15. März 2010
- ↑ Heise.de: Kein Notruf ohne SIM-Karte
- ↑ a b c d Mansmann, U.: Große Unschärfe - Handys lassen sich nicht genau lokalisieren. In: c`t. 8. Jahrgang, 2010, S. 88 f.
- ↑ bundesrat.de: Verordnung zu Notrufen im Mobilfunknetz
- ↑ PRESSEMITTEILUNG: Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums tritt in Kraft, 18. März 2009
- ↑ § 4 NotrufVO
- ↑ KEM-Verordnung, kundgemacht auf der Homepage der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
- ↑ http://www.police.gov.il/english/Information_Services/Emergency/xx.asp
http://www.police.gov.il/misc/18/18bd.asp - ↑ Allianz OrtungsServies GmbH
- ↑ http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/notrufe.asp?page=VORLAGEN/uebersicht Deutscher Schwerhörigenbund (DSB)
- ↑ Bundesministerium für Inneres.
- ↑ AGB von dus.net §17, Abschnitt 4: „Die Nutzung der Notruffunktion wird von der dus.net jedoch bei einer nomadischen Nutzung des VolP-Anschlusses untersagt. Im Übrigen ist die Notruffunktionalität im Vergleich zu einem Fest- oder Mobilfunknetzanschluss eingeschränkt bzw. nicht möglich.“
- ↑ dejure.org: §145 StGB
- ↑ ris2.bka.gv.at: §1 des Bundesgesetz vom 24. Mai 1929 gegen den Missbrauch von Notzeichen
- ↑ dejure.org: §323c StGB)
Weblinks
- Wikibooks: Erste Hilfe – Rufnummern für den Notruf – Lern- und Lehrmaterialien
- NotrufVO - Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (BGBl. I S. 481) (PDF-Datei; 17 kB)
- Notrufnummern weltweit, nach Ländern sortiert
- Frequenzkonzept im Rettungswesen der Schweiz
- Notruf in Deutschland - Aufbau durch die Björn Steiger Stiftung
- EU-Bürger müssen besser über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 informiert werden - Presseerklärung der EU-Kommission, 11. Februar 2008
- Notrufnummern-Notfallnummern der Schweiz