Sexueller Missbrauch
"Sexueller Missbrauch" bezeichnet im Sprachgebrauch bestimmter Gruppierungen sexuelle Handlungen an Menschen, die unter Strafe gestellt sind, die ohne das Einverständnis der Betroffenen stattfinden oder die moralisch verurteilt werden.
Gliederung sexueller Missbräuche nach Missbrauchten
- Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet "sexuelle" Handlungen vor, an oder mit einem Kind. Als Kinder werden, abhängig von nationaler Rechtsprechung, Personen vor dem 12. bis zum 18. Lebensjahr, in Deutschland vor dem 14. Lebensjahr, verstanden. Siehe auch § 176 StGB.
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen bezeichnet "sexuelle" Handlungen meist Erwachsener mit Jugendlichen, die gegen Entgelt statt fanden oder wenn die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen fehlt und der Erwachsene dies ausnutzt. Als Jugendliche gelten weithin Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr. Siehe auch § 182 StGB.
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bezeichnet "sexuelle" Handlungen einer Person mit Jugendlichen, wenn zwischen der Person und dem Jugendlichen ein Ausbildungs- bzw. Betreuungsverhältnis besteht oder es sich bei dem Jugendlichen um ein leibliches Kind handelt, in Deutschland durch § 174 StGB unter Strafe gestellt.
Eine Vielzahl weiterer Bestimmungen bestraft "sexuelle" Handlungen mit Gefangenen, behördlich Verwahrten, Kranken, Hilfsbedürftigen (BRD: § 174a StGB), Personen in Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnissen (BRD: § 174c StGB), sofern eine durch diese Verhältnisse gegebene Stellung ausgenutzt wurde.
Gliederung sexueller Missbräuche nach Missbrauchsformen
Als eine Form "sexuellen Missbrauchs" gilt im Sprachgebrauch bestimmter Gruppierungen die Vergewaltigung von Frauen oder Männern.
Folgen sexuellen Missbrauchs
Betroffene sexuellen Missbrauchs leiden oft ihr ganzes Leben, meist aber doch zumindest über einen Zeitraum vieler Jahre an den Folgen des Missbrauchs.
Bekanntestes Phänomen in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Kindern ist die Entwicklung einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, oft tritt auch selbstverletzendes Verhalten auf (siehe auch "Ritzen").
Faktoren dafür, wie verheerend sich ein Missbrauch auf das Opfer auswirkt, sind vor allem:
- Dauer des Missbrauchs:
Sexueller Missbrauch an Kindern ist meist ein Wiederholungsdelikt; die Übergriffe können sich über Jahre hinweg erstrecken.
- Art des Missbrauchs:
Obwohl man nie vergessen darf, dass schon "geringfügige" Übertretungen der Grenzen eines Kindes enormen Schaden verursachen, so zeigt sich doch deutlich, dass vor allem Missbrauchsformen, die mit Penetration einhergehen, extrem verheerende Wirkungen haben.
- Nähe zum Missbrauchenden:
Entgegen der noch immer weit verbreiteten Meinung, man solle Kinder vor allem davor warnen, mit Fremden mitzugehen, stammt der größte Teil der Täter aus dem direkten Umfeld, meist sogar aus der Familie des Opfers. Hier zeigt sich, dass der Vertrauensbruch, den beispielsweise ein missbrauchender Vater begeht, schwerer wiegt als der einer anderen Autoritätsperson - obgleich die Folgen in jedem Fall schwerwiegend sind.
- Zeitpunkt der Aufdeckung:
Hier gilt: Je früher die missbräuchlichen Handlungen unterbunden werden und das Kind in (altersentsprechende) psychotherapeutische Behandlung gegeben wird, umso besser können negative Folgeerscheinungen verhindert oder zumindest eingeschränkt werden. Leider wird der größte Teil an Missbräuchen erst viele Jahre später aufgedeckt, wenn sich die Opfer aus der emotionalen und wirtschaftlichen Abhängigkeit der Missbrauchenden (hier meist Eltern/Väter) gelöst haben.
- Reaktion der Umwelt/Familie:
Ganz entscheidend für den weiteren Umgang mit dem Geschehenen ist für die Opfer die Frage, ob die Familie (im Falle eines außenstehenden Täters) bzw. der nicht missbrauchende Teil der Familie sich hinter das Kind/ehemals kindliche Opfer stellt oder nicht. Im Falle von Kindern wird diesen oft eingeredet, sich alles nur einzubilden oder einfach zu lügen, was die Kinder irgendwann derart verinnerlichen, dass sie sich oft überhaupt erst wieder im Jugend- oder Erwachsenenalter bewusst an die Übergriffe erinnern können. Unterstützende Reaktionen hingegen sind ebenso hilfreich wie selten.
Mitbedeutungen des Begriffs "sexueller Missbrauch"
Der Begriff lässt vermuten, dass es einen statthaften "sexuellen Gebrauch" von Personen gibt. Ein statthafter "sexueller Gebrauch" ist im Verständnis einiger Menschen immer dann gegeben, wenn sexuelle Handlungen von den Beteiligten freiwillig vollzogen werden. Dieses Verständnis setzt voraus, dass in der Sexualität kein zwischenmenschliches Verhältnis möglich ist, das den Mitmenschen nicht vergegenständlicht.
Der Begriff "Missbrauch" setzt den "missbrauchten" Menschen als Objekt von Handlungen und den "missbrauchenden" Menschen als Subjekt der Handlungen. Da die Perspektive des "missbrauchten" Menschen aufgrund seines Objektstatus keine Rolle spielt, wird daher auch dann von "sexuellem Missbrauch" gesprochen, wenn die "Missbrauchshandlung" für den "missbrauchten" Menschen nichts mit Sexualität zu tun hat. Dies ist etwa beim "sexuellen Missbrauch" von Säuglingen der Fall, bei denen Sexualfunktionen noch nicht von nicht-sexuellen Vitalfunktionen differenziert sind, oder auch bei "missbrauchten" Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die den Gewalthandlungen keine "sexuellen" Aspekte abgewinnen wollen oder können.
Weil sich der Begriff "sexueller Missbrauch" allgemein durchgesetzt hat, wird er häufig auch dann verwendet, wenn er ohne diese Mitbedeutungen gemeint ist. Aus der Verwendung dieses Begriffs lässt sich daher nicht schließen, dass die diesen Begriff Verwendenden seine Mitbedeutungen gutheißen oder bemerken. Es lässt sich lediglich schließen, dass es nicht gelungen ist, Begriffe allgemein gebräuchlich zu machen, die solche Mitbedeutungen nicht enthalten.
Alternativen zum Begriff "sexueller Missbrauch"
Um der Problematik der Zuweisung des Objektstatus eine gewisse Wahrnehmbarkeit zu verschaffen, wird vor allem in feministischen Zusammenhängen meist von "sexuellem Missbrauch an Menschen" gesprochen.
Um der Problematik Abhilfe zu schaffen, dass der Begriff des "sexuellen Missbrauchs" die Perspektive der "missbrauchten" Menschen ignoriert, wird teilweise von "sexualisiertem Missbrauch an Menschen" gesprochen.
Einige "missbrauchte" Menschen lehnen die Selbstkategorisierung als "missbraucht" ab, denn sie bedeutet nach ihrem Verständnis zuzugestehen, dass es dem "missbrauchenden" Menschen gelungen ist, sie zu einem Gegenstand zu machen, der sie nie - auch während der "Missbrauchshandlung" nicht – gewesen sind. Für diese Menschen und solche, die ihre Sichtweise teilen, kommen als mögliche Alternativbezeichnungen unter anderem in Frage: "sexualisierte Misshandlung", "sexualisierte Gewalt".
Da der Begriff "sexueller Missbrauch" aufgrund seiner Mitbedeutungen nicht als konsensfähig gelten kann und einigen Menschen sogar weh tut, wird im Folgenden der Begriff "sexualisierte Gewalt" verwendet.
Gründe für die Verbreitung des Begriffs "sexueller Missbrauch"
Dass sich trotz seiner Problematik der Begriff "sexueller Missbrauch" allgemein durchsetzen konnte, erklärt sich unter Anderem aus folgenden Aspekten:
- In der Anfangszeit (70er Jahre des 20. Jahrhunderts) galt es, sexualisierte Gewalt in Familien von anderen Formen familiärer Gewalt abzugrenzen. Einerseits musste dafür gekämpft werden, dass sexualisierte Gewalt an Kindern in der Öffentlichkeit überhaupt als eigenständiges Phänomen wahrgenommen wurde. Andererseits waren Kinder davor zu schützen, im Rahmen familientherapeutischer Maßnahmen "behandelt" zu werden. Bei diesen Maßnahmen, die den Erhalt der Familie in den Vordergrund stellen, wurde nach Ansicht damals tätiger SozialarbeiterInnen und PsychologInnen sexualisierte Gewalt eher verdeckt als aufgedeckt. Der Begriff "Missbrauch" sollte eine klare Abgrenzung zur Misshandlung ermöglichen und damit neue Wege der Bearbeitung eröffnen, was teilweise auch gelungen ist.
- Sexualisierte Gewalt ist häufig mit Schuldgefühlen verknüpft. Die Selbstklassifizierung als Objekt entlastet von diesen Schuldgefühlen.
- Sexualisierte Gewalt wurde in der Öffentlichkeit zunächst fast ausschließlich als Gewalt von Männern gegen Mädchen und Frauen thematisiert. Im Patriarchat liegt es nahe, Mädchen und Frauen den Subjektstatus abzusprechen und ein Phänomen aus der Perspektive von Männern zu erfassen.
- Da die Thematisierung sexualisierter Gewalt an Kindern innerhalb der Familien in der Öffentlichkeit an sich schon ein Kunststück war, konnten sich weniger verhüllende Bezeichnungen für den "sexuellen Missbrauch" nicht durchzusetzen.
- Soziale Kontrolle findet in dieser Gesellschaft wesentlich über Kriminalisierung und Pathologisierung statt. Der Begriff des "sexuellen Missbrauchs" erlaubt nicht nur die Kriminalisierung der "Missbraucher", sondern auch die Pathologisierung der "Missbrauchten" und damit ihre Kontrolle. So wird der Objektstatus "Missbrauchter" z.B. fortgeführt, indem der "sexuelle Missbrauch" als kausale Ursache für Verhaltensweisen und Empfindungen "Missbrauchter" gesetzt wird. Als selbstständig handelnde und empfindende Subjekte kommen "Missbrauchte" erst in den Blick, insoweit ihnen die emotionale und physische Einpassung in das heteronormative Gesellschaftsgefüge gelingt. Denn jedes Misslingen dieser Einpassung gilt als "Folge" des "sexuellen Missbrauchs", bedeutet also eine Verneinung des Subjektstatus'. Eine stärkere Motivation zur sozialen Anpassung kann kaum konstruiert werden. Den entmündigenden Wirkungen der Pathologisierung setzen Selbsthilfegruppen selbstermächtigende Praxen entgegen.
- Es gab und gibt Ansätze, sexualisierte Gewalt weniger als Abweichung von herrschenden Normalitäten, denn als deren Effekt zu deuten. In der Anfangszeit war nicht absehbar, ob die öffentliche Thematisierung sexualisierter Gewalt innerhalb von Familien nicht in eine politisch wirkungsvolle fundamentalere Gesellschaftskritik münden könnte. Aus den damit verbundenen Gefahren für den Status quo erklärt sich zum Teil die lange Weigerung, diese Gewalt und ihre Ausmaße zur Kenntnis zu nehmen. Der Begriff des "sexuellen Missbrauchs" erweist sich in dieser Frage als nützlich, denn als Geschehen ist der "sexuelle Missbrauch" nicht politisierbar. Er konstituiert kein spezifisches soziales Verhältnis, sondern löst vielmehr soziale Verhältnisse auf, indem er die "Missbrauchten" als soziale Wesen auflöst und zur Sache macht. Wenn ein "Missbrauch" von Menschen tatsächlich stattfinden kann und nicht nur als solcher erscheint, dann ist er nur außerhalb sozialer Verhältnisse möglich - ein Geschehen, das sich per definitionem am Rand der Gesellschaft abspielt und sie daher nicht erschüttern kann.
Weblinks
- BRD: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- BRD: Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- BRD: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- BRD: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- http://www.missbrauch.de/ - [Zentrale Seite für Betroffene und Überlebende]
- http://www.hilfsorganisationen.de/MENUE/Unterdrueckung/ - [Unterkategorie des Portals zum Thema Missbrauch]
- http://www.flohs-treffpunkt.de - [Forum eines Angehörigen für Angehörige, Betroffene und Partner]
- http://www.selbsthilfe-missbrauch.de - [Forum von Betroffenen für Betroffene]