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Fritz Sauckel

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Ernst Friedrich Christoph Sauckel (* 27. Oktober 1894 in Haßfurt; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war Generalbevollmächtigter der Reichsregierung unter Adolf Hitler von 1942 bis 1945.

Fritz Sauckel
Acht der Angeklagten in Nürnberg
vordere Reihe v.l.n.r.: Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel
dahinter: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach Fritz Sauckel

Leben

1923 wurde er Mitglied der NSDAP, 1925 Gaugeschäftsführer Thüringens und 1927, nach dem von ihm organisierten Sturz des bisherigen Amtsinhabers Artur Dinter, Gauleiter Thüringens.

Mit den Wahlerfolgen der NSDAP 1929 zog Sauckel in den thüringischen Landtag ein und wurde Fraktionsvorsitzender. Nach dem Wahlsieg 1932 stellte die NSDAP die Regierung und der VI. Thüringer Landtag wählte Sauckel am 26. August 1932 zum Vorsitzenden des Staatsministeriums und Staatsminister für Inneres. Am 5. Mai 1933 wurde er Reichsstatthalter von Thüringen, am 12. November 1933 Mitglied des Reichstages und wurde im gleichen Jahr zum Ehrenführer einer SA-Standarte und SS-Obergruppenführer ehrenhalber ernannt.

Am 27. Mai 1936 gründete er die Wilhelm-Gustloff-Stiftung in Weimar und wurde durch Adolf Hitler zum Stiftungsführer dieses Rüstungskonzernes ernannt. Am 1. September 1939 wurde er Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis IX in Kassel. Am 21. März 1942 wurde Sauckel Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (GBA). Als solcher war er für die Deportation und Organisation von etwa fünf Millionen ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland verantwortlich, die für die deutsche Industrie und Landwirtschaft Zwangsarbeit verrichten mussten.

Zur finanziellen Entschädigung der Opfer wurde am 2. August 2000 durch den Bundestag die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" errichtet.

Nach 1945

Fritz Sauckel war der einzige Arbeiter auf der Anklagebank der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, ein ehemaliger Matrose (1909 bis 1914). Im Prozess bemühte sich Sauckels Verteidigung darum nachzuweisen, dass die zwangsweise Überführung von mehr als fünf Millionen Fremdarbeitern nach Deutschland unter häufig entsetzlichen Bedingungen weder illegal noch unmenschlich sei. Es wurde behauptet, er habe keine absolute Vollmacht bei der Abwicklung dieses Programmes gehabt, er sei von Natur aus keineswegs grausam gewesen und habe nur seine Pflicht getan. Trotz dieser Beteuerungen wurde Sauckel aber verurteilt.

In der Vorberatung plädierten die Vertreter der Sowjetunion auf schuldig nach allen vier Punkten. Bei zwei Gegenstimmen wurde er für schuldlos nach Punkt I und II befunden, einstimmig hingegen für schuldig nach III und IV (Verschleppung von Millionen Menschen) und auch so zum Tode durch den Strang verurteilt. Als Sauckel das Todesurteil vernahm, sagte er dazu nur, er selbst sei nie ein grausamer Mensch gewesen. Erst danach brach er in Tränen aus.

Er konnte nicht fassen, dass der Mitangeklagte Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Albert Speer, auf dessen Wunsch hin er immer neue Schübe von Zwangsarbeitern verpflichtet hatte, mit einer Gefängnisstrafe davongekommen war. Bis zu seiner Hinrichtung am 16. Oktober 1946 klammerte er sich an die Möglichkeit eines Übersetzungsfehlers.

Heute ist Sauckel ein Objekt des Personenkults von Altnazis geworden, die bei jeder Gelegenheit sein Andenken aufleben lassen und "in Ehren" halten.

Dokument

Der Erlass Hitlers vom 21. März 1942 über die Ernennung eines Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (in: Reichsgesetztblatt I/1942, S. 179). Der Erlass leitete die massenhafte und generell die teilweise bereits vorher praktizierte Zwangsdeportation von Millionen europäischer Arbeitskräfte zum Einsatz in der deutschen Rüstungswirtschaft ein:

"Die Sicherstellung der für die gesamte Kriegswirtschaft, besonders für die Rüstung erforderlichen Arbeitskräfte bedingt eine einheitlich ausgerichtete, den Erfordernissen der Kriegswirtschaft entsprechende Steuerung des Einsatzes sämtlicher verfügbaren Arbeistkräfte einschließlich der angeworbenen Ausländer und der Kriegsgefangenen sowie die Mobilisierung aller noch unausgenutzten Arbeitskräfte im Großdeutschen Reich einschließlich des Protektorats sowie im Generalgouvernement und in den besetzten Gebieten. Diese Aufgabe wird Reichsstatthalter und Gauleiter Fritz Sauckel als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz im Rahmen des Vierjahresplanes durchführen. In dieser Eigenschaft untersteht er dem Beauftragten für den Vierjahresplan unmittelbar. Dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die zuständigen Abteilungen III (Lohn) und V (Arbeitseinsatz) des Reichsarbeitsministeriums und dessen nachgeordnete Dienststellen zur Verfügung."