Rechtsrheinisch
selbsterklärend - keine Erklärung über den reinen Begriff hinaus - -- ωωσσI - talk with me 19:30, 16. Aug. 2010 (CEST)
Rechtsrheinisch ist eine feststehende geographische Lagebezeichnung für die Gegenden in Deutschland, die an dem in Stromrichtung rechten Rheinufer gelegen sind. Da der Rhein in allgemeiner Nordrichtung fließt, sind somit Gebiete östlich des Rheins gemeint. Nachweisbar ist der Begriff für den Stromabschnitt, in dem auch das Linke Rheinufer zu Deutschland gehört. Namentlich werden Stadtteile von Köln, Bonn (dort wird das rechtsrheinische gelegene Stadtgebiet auch als Schäl Sick bezeichnet) und Mainz als rechtsreinisch bezeichnet, siehe auch Rechtsrheinische Stadtteile von Mainz.
Die Gegend am linken Rheinufer wird entsprechend als linksrheinisch bezeichnet.
Die beiden Bahnstrecken entlang des Rheines werden dementsprechend: Rechte Rheinstrecke und Linke Rheinstrecke genannt.
Geschichte
Die Begriffe Rechtsrheinisch und Linksrheinisch werden vom Jahr 1794 an von besonderer Bedeutung gewesen sein, als das Linke Rheinufer zu Frankreich gehörte, der Fluss mithin zur Staatsgrenze wurde. So wird er 1796 in dem „Avertissement des Generals Moreau verwendet, worin er die rechtsrheinischen bischöfl. Scheyn'schen Lande als neutral behandeln lassen zu wollen verspricht“. [1] Nachgewiesen ist der Beriff Linksrheinisch namentlich im Text des Vertrages zum Waffenstillstand von Compiègne vom 11. November 1918. [2]
Anwendungsbeispiele
- Turn- und Sportverein 1874 Köln rechtsrheinisch e.V.
- DRK-Bereitschaft Bonn rechtsrheinisch
- Rheinhöhenweg rechtsrheinisch